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Berechnung der Vorsorgepauschale für 2003





Frage

Gibt es eine Formel zur Berechnung der Vorsorgepauschale ausgehend vom Bruttojahresarbeitsentgelt für abhängig Beschäftigte für das Jahr 2002 bzw. 2003? Den Steuerrechnern zufolge sollte es zwei unterschiedliche geben, für Verheiratete und Ledige?

Antwort 1 von CaroS

Hallo tanaya,

falls es dafür noch kein von jemand anderem geschriebenes Add-In gibt, glaube ich, dass das auf jeden Fall eine selbst geschriebene Formel ist. Dazu müsste man allerdings die Berechnungsvorschrift kennen, und da muss ich leider passen.

Gruß,
CaroS

Antwort 2 von schnallgonz

Salve,
da hast Du Dir eine feine Aufgabe ausgesucht ;-)
Vorsorgepauschale steht in § 10c ESTG und ist gar nicht mal so einfach (nicht zu verwechseln mit Vorsorgehöchstbetrag).
Hängt davon ab, ob man ledig oder verheiratet, Beamter oder nicht Beamter ist.
Ich habe ich mal den Gesetzestext kopiert, damit dürfte alles klar sein, *rofl*
gruß
schnallgonz

§ 10c EStG

(2) Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch
1.
höchstens 3.068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich
2.
höchstens 1.334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten wird, zuzüglich
3.
höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den Nummern 1 und 2 überschritten werden.

Die Vorsorgepauschale ist auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn sie nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar ist. Arbeitslohn im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der um den Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2 ) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a ) verminderte Arbeitslohn.(1)

(3) Für Arbeitnehmer, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs
1.
in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit waren und denen für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zusteht oder die in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind oder
2.
nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, eine Berufstätigkeit ausgeübt und im Zusammenhang damit auf Grund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben haben oder
3.
Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 erhalten haben oder
4.
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben,

beträgt die Vorsorgepauschale 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.134 Euro.
(4) Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind
1.
die Euro-Beträge nach Absatz 1, 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3 zu verdoppeln und
2.
Absatz 2 Satz 4 auf den Arbeitslohn jedes Ehegatten gesondert anzuwenden.

Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und ein Ehegatte zu dem Personenkreis des Absatzes 3 gehört, ist die höhere Vorsorgepauschale abzuziehen, die sich ergibt, wenn entweder die Euro-Beträge nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 verdoppelt und der sich für den Ehegatten im Sinne des Absatzes 3 nach Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz ergebende Betrag auf 1.134 Euro begrenzt werden oder der Arbeitslohn des nicht unter Absatz 3 fallenden Ehegatten außer Betracht bleibt. Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a Abs. 6 zu ermitteln ist.

Antwort 3 von nok106

Hallo tanaya,

siehe mal hier:

http://member.file-upload.net/nok106/Vorsorge.xls

Gruß
Odje

Antwort 4 von tanaya

Liebe Leute,

herzlichen Dank für Eure Antworten!

Lieber Odje,

kannst Du mir vielleicht noch schreiben, ob Deine Berechnung der Vorsorgepauschale auch für 2002 galt?

Grüße
tanaya

Antwort 5 von nok106

Hallo tanaya,

Ja ........

http://member.file-upload.net/nok106/EStG.doc

Siehe dort die markierten Stellen.

Gruß
Odje

Antwort 6 von achim_13086

Hallo Tanaya,

unter folgender Adresse kannst Du dir meine Exceltabelle mit der Höchstbetragsberechnung herunter laden.

http://www.netupload.de/detail.php?img=e17be2c34a26879ddd65ec148010...


Die Berechnung berücksichtigt atomatisch die Jahre ab 2002 und die Jahre davor.

Die Höchstbetragsberechnung ist zwei gegliedert. Auch das Finanzamt stellt die zwei gegeliederte Berechnung an, weil eientlich durch den Vergleich der beiden Endsummen die anrechenbare höhre Vorsorgepauschale in der Einkommensteuer berücksicht werden soll. Die Berücksichtigung schränkt sich auf die Steuerpflichtigen ab dem 55 Lebensjahr ein.

Da ich die Tabelle selbst gebaut habe, kannst Du deine Fragen hierzu direkt an mich richten.

jo.agatha@alice-dsl.de

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß
Joachim,

Antwort 7 von tanaya

Lieber Odje,
lieber Joachim,

vielen herzlichen Dank!

Grüße
tanaya