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Gibt Eby eine zweite Chance?





Frage

Guten Tag zusammen. Ich wollte bei Ebay etwas Teueres ersteigern, bin aber überboten worde. Anscheinend ist dieses Geschäft jedoch gescheitert und man wendet sich nun an den Letztbietenden, das soll ich sein, und bietet mir den Kauf zu meinem Höchstgebot. Verwunderlich ist, dass ich auf das Teil auch schon deutlich weniger geboten habe, aber nun mein Höchstgebot löhnen soll, dass Ebay den Vorgang kenne und für gut heiße. Ich halte das doch für sehr unsicher, hätte das Teil aber schon gerne. Was haltet ihr davon? Hier ein Ausschnitt aus einem Schreiben des Anbieters aus Übersee: [quote]Good morning / afternoon, I have to tell you that the person who won my auction finally proved to be a liar and refuse to acquire the product because of its lack of money. Anyway, in order to resell my product, I contacted the other bidders of my auction in order to offer them a new chance to acquire my product. This service is called Second Chance Offer and it is approved by eBay. You`ve been the first to answer. In this case, if you are interested in my product, the price will be your last bid in my auction, this including also the shipment of the product. I know that it sounds to good to be true, but this are the rules established by eBay, not by me. Please notify: if you are interested and I will contact eBay for the invoice. I will ask you too to confirm your name and address, which are needed for the shipping company and also your eBay ID As soon as I will have your answer, eBay will contact you by email and provide you with all the data needed to conclude this business fast, safe and in an honest way. Thank you.[/quote] Besonders stört mich, dass der meine "eBay ID" haben will. Bei Ebay hab ich dies schon gemeldet; die verweisen mich aber darauf, dass sie mich über den Ausgang ihrer Untersuchungen nicht unterrichten könnten. Könnt ihr mir besser helfen?

Antwort 1 von tomsan

Hmmm, wäre sehr skeptisch.

Ich würde mal Ebbay arufen und fragen. Klingt für mich zu allgemein und nach Abzocke. Ebay fragen... sicher ist sicher.


Gruss
Tomsan

Antwort 2 von Juergen54

Hallo,

Ich würde die Finger davon lassen.
Das klingt nicht sauber, und Ebay ist außen vor.

Antwort 3 von Flupo

Da ist überhaupt nichts unfair und unsauber.
Ich hab diese Option selbst schon (als Verkäufer) genutzt.
Auf Deutsch heißt dies "Angebot an unterlegene Bieter" und steht jedem Verkäufer zur Verfügung.
Mit EbayID meint er deinen Benutzernamen nicht mehr.
Dass er dein Höchstgebot kennt ist logisch, da ja beim Überbieten durch den (Nicht-)Käufer dein höchstes Gebot sichtbar wird.

Wenn du dem Kauf zustimmst, kann er die normale Kaufabwicklung in Gang setzen. Das meint er mit
Zitat:
"..., eBay will contact you by email and provide you with all the data needed to conclude this business fast, safe and in an honest way. "


Wenn dein Gebot dem Wert entspricht, den dir die Sache wert ist, dann kauf.

Gruß Flupo

Antwort 4 von Clara

Fair ist es aber nicht, dass er sein Höchstgebot zahlen soll. Normalerweis müsste er doch nur den Betrag bezahlen, mit dem er den Nächstunterlegenen geschlagen hätte.

Antwort 5 von vadder

lass das ding laufen

pisching mails sind bei ebay immer häufiger

vadder

Antwort 6 von Ebayer

Das Argument von Clara entspricht auch einem meiner Bedenken.

Im Übrigen stimmt Flupo mich schon deutlich wohlmeinender.

Danke.

Weitere Anmerkungen/Anregungen?

Antwort 7 von tomsan

Zitat:
Weitere Anmerkungen/Anregungen?


Einfach mal Ebay direkt fragen! Ich meine, es ist ja Dein Geld.... aber ich würde nicht unbedingt meine Entscheidung daruf beruhen lassen, was die meisten im Supportnet meinen... Gerade wenn das "etwas teures" ist!

Wird ja nicht schaden mal bei denen anzurufen

Gruss
Tomsan

Antwort 8 von Ebayer

Email-Rückmeldung von Ebay war wie schon gesagtb unbefriedigend, telefonisch kommt man, komm ich nicht durch.

Das Kaufinteresse ist seeehr groß.

Werd´s wohl machen.

Danke.

Antwort 9 von Lutz1965

Hallo

man kann das Gebot, wenn es vom Käufer nicht angenommen ist (zahlt nicht, meldet sich nicht usw.) den nächst Unterboten anbieten....

Der kann, muß aber nicht annehmen. Er brauch auch keinen Grund nennen. Ist halt für den verkäufer noch eine Möglichkeit, die Ware zuverkaufen, ohne sie neu einstellen zumüssen und dann wieder dafür gebühren zahlen zumüssen.

Ich selber habe es auch schon gemacht und auch angeboten bekommen.....und bis jetzt nur gute Erfahrungen damit gemacht.

Gruss

Lutz

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