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Webradio - Musik nicht via Mikrofon abspielen?
Frage
Hallo Leser!
ich benuteze [url=http://no23.de/no23web/]dieses tool hier[/url] nun hab ich das problem dass ich kein mikrofon hab (noch nicht) und das tool anscheinend nur via mikrofon musik abspielen lässt...
hab bei den einstellungen zwar eingestellt "In-Line" was ja heisst dass es direkt vom PC aus sendet (oder?).
oder was mach ich falsch?
gruss JJ89
Antwort 1 von Pausenfueller
Hallo,
wieder Name dieses Tools schon sagt, handelt es sich um einen Recorder zum Aufzeichnen und nicht um einen Player zum Wiedergeben.
Mit dem No23Recorder kannst du alles was über deine Soundkarte ausgegeben wird, also auch Webradio, in verschiedenen Audioformaten aufzeichnen. Zum Aufzeichen benötigst du kein Mikrofon, die Analogsignale werden direkt an der Soundkarte abgegriffen, die natürlich als Quelle eingestellt sein muss. Line-In bzw.Mic als Quelle benötigst du nur, wenn du die Signale von externen Geräten aufzeichnen willst.
Gruß
Pausenfüller
wieder Name dieses Tools schon sagt, handelt es sich um einen Recorder zum Aufzeichnen und nicht um einen Player zum Wiedergeben.
Mit dem No23Recorder kannst du alles was über deine Soundkarte ausgegeben wird, also auch Webradio, in verschiedenen Audioformaten aufzeichnen. Zum Aufzeichen benötigst du kein Mikrofon, die Analogsignale werden direkt an der Soundkarte abgegriffen, die natürlich als Quelle eingestellt sein muss. Line-In bzw.Mic als Quelle benötigst du nur, wenn du die Signale von externen Geräten aufzeichnen willst.
Gruß
Pausenfüller
Antwort 2 von manut
Hi,
ich hatte auch so meine Probleme mit dem No23 und meiner Soundkarte. Hab dann umgestellt. ClipInc ist sehr komfortabel zum Radio hören und mitschneiden.
mfg
ich hatte auch so meine Probleme mit dem No23 und meiner Soundkarte. Hab dann umgestellt. ClipInc ist sehr komfortabel zum Radio hören und mitschneiden.
mfg
Antwort 3 von JJ89
es geht hier nicht um den No23Recorder sondern um den No23Live
ich möchte selber auf meiner HP musik abspielen... (z.b. von itunes)
ich möchte selber auf meiner HP musik abspielen... (z.b. von itunes)
Antwort 4 von moktar
@JJ89
Vorischt mit Abspielen von Urheberrecht-geschützter Musik.. Das kann richtig viel kosten, da kassiert die GEMA mit
Vorischt mit Abspielen von Urheberrecht-geschützter Musik.. Das kann richtig viel kosten, da kassiert die GEMA mit
Antwort 5 von PcDock
Hi,
1.
2. Du müsstest schon " Out-Line" saer es wird wohl eher "Line Out" heissen.
PcDock
1.
Zitat:
hab bei den einstellungen zwar eingestellt "In-Line" (Line- In) was ja heisst dass es direkt vom PC aus sendet (oder?).
-----> ne, "In-Line" bedeutet doch in den PC hinnein.!!hab bei den einstellungen zwar eingestellt "In-Line" (Line- In) was ja heisst dass es direkt vom PC aus sendet (oder?).
2. Du müsstest schon " Out-Line" saer es wird wohl eher "Line Out" heissen.
PcDock
Antwort 6 von JJ89
Zitat:
Vorischt mit Abspielen von Urheberrecht-geschützter Musik.. Das kann richtig viel kosten, da kassiert die GEMA mit
Vorischt mit Abspielen von Urheberrecht-geschützter Musik.. Das kann richtig viel kosten, da kassiert die GEMA mit
auch in der schweiz? ich meine, ich verdiene ja nix dran...
Antwort 7 von manut
Würde mich auch mal interessieren wie das ausserhalb Deutschlands geregelt ist...
Antwort 8 von Mickey
Auch in der Schweiz gemäß Schweizer UrHG illegal und, da ein Verstoss gegen die Regeln des Urheberrechts vorliegt, dort als Straftat bewertet.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Zitat:
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Art. 22: Verbreitung gesendeter Werke
1: Die Rechte, gesendete Werke zeitgleich und unverändert wahrnehmbar zu machen oder im Rahmen der Weiterleitung eines Sendeprogrammes weiterzusenden, können nur über zugelassene Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Art. 33: Rechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen
(...)
Die ausübenden Künstler und Künstlerinnen haben das ausschliessliche Recht, ihre Darbietung:
a. ausserhalb des Raumes, in welchem sie erbracht wird, wahrnehmbar zu machen;
b. durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Verfahren, auch über Leitungen, zu senden, sowie die gesendete Darbietung mit Hilfe von technischen Einrichtungen, deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, weiterzusenden;
(...)
d. als Vervielfältigungsexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonst wie zu verbreiten;
e. wahrnehmbar zu machen, wenn sie gesendet oder weitergesendet wird.
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Art. 22: Verbreitung gesendeter Werke
1: Die Rechte, gesendete Werke zeitgleich und unverändert wahrnehmbar zu machen oder im Rahmen der Weiterleitung eines Sendeprogrammes weiterzusenden, können nur über zugelassene Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Art. 33: Rechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen
(...)
Die ausübenden Künstler und Künstlerinnen haben das ausschliessliche Recht, ihre Darbietung:
a. ausserhalb des Raumes, in welchem sie erbracht wird, wahrnehmbar zu machen;
b. durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Verfahren, auch über Leitungen, zu senden, sowie die gesendete Darbietung mit Hilfe von technischen Einrichtungen, deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, weiterzusenden;
(...)
d. als Vervielfältigungsexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonst wie zu verbreiten;
e. wahrnehmbar zu machen, wenn sie gesendet oder weitergesendet wird.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©

