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Verlohrens Packet und Briefgeheimnis
Frage
Hallo
Wenn ich ein Packet verschickt habe und dieses verlohren gegangen ist, dann kann man ja bei der Post einen Nachforschungsauftrag in Bearbeitung geben. Wenn einem nun der Wert des Packes ausgezahlt wurde, wie ist es dann, wenn das Packet wieder auftaucht?
Darf die Post es dann öffnen oder fällt dies dann immernoch unter das Briefgeheimnis?
Gruss
DonOssi
Antwort 1 von Nhuya
DAS ist eine gute Frage (interessiert mich auch...)
Antwort 2 von Mickey
Bei einem Paket ist es nicht das Brief-, sondern das Postgeheimis.
Das wird geregelt im § 39 PostG, welcher wie folgt ausführt:
(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um
1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
(...)
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Das wird geregelt im § 39 PostG, welcher wie folgt ausführt:
(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um
1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
(...)
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 3 von donossi
Zitat:
bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
Das heisst????
Antwort 4 von conny77
Das heißt, dass z.B. Büchersendungen geöffnet werden dürfen, um zu prüfen, ob auch wirklich ein Buch drin ist.
Antwort 5 von Mickey
Büchersendungen sowieso: die Post hat das Recht, eine Büchersendung zu Prüfzwecken zu öffnen. Dies regelt sich aufgrund des Versands von Drucksachen zu ermäßigter Gebühr.
@donossi,
es ging um den Pkt.3
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
@donossi,
es ging um den Pkt.3
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 6 von Marie
Der Post bzw. ihrer 100-prozentigen Tochter DHL ist es erlaubt, Pakete stichprobenartig zu öffnen. Entweder um zu überprüfen, ob zugelassene Inhalte versandt werden oder wenn der Verdacht besteht, dass dies nicht so ist. Verbotene Inhalte sind beispielsweise Tiere, Gold- oder Silberbarren, Munition oder Waffen, illegale Betäubungsmittel.
Quelle http://www.mdr.de/escher/1245019-hintergrund-1245053.html
Gruß Marie
Quelle http://www.mdr.de/escher/1245019-hintergrund-1245053.html
Gruß Marie

