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Verlohrens Packet und Briefgeheimnis





Frage

Hallo Wenn ich ein Packet verschickt habe und dieses verlohren gegangen ist, dann kann man ja bei der Post einen Nachforschungsauftrag in Bearbeitung geben. Wenn einem nun der Wert des Packes ausgezahlt wurde, wie ist es dann, wenn das Packet wieder auftaucht? Darf die Post es dann öffnen oder fällt dies dann immernoch unter das Briefgeheimnis? Gruss DonOssi

Antwort 1 von Nhuya

DAS ist eine gute Frage (interessiert mich auch...)

Antwort 2 von Mickey

Bei einem Paket ist es nicht das Brief-, sondern das Postgeheimis.
Das wird geregelt im § 39 PostG, welcher wie folgt ausführt:

(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um

1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
(...)


Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 3 von donossi

Zitat:
bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,



Das heisst????

Antwort 4 von conny77

Das heißt, dass z.B. Büchersendungen geöffnet werden dürfen, um zu prüfen, ob auch wirklich ein Buch drin ist.

Antwort 5 von Mickey

Büchersendungen sowieso: die Post hat das Recht, eine Büchersendung zu Prüfzwecken zu öffnen. Dies regelt sich aufgrund des Versands von Drucksachen zu ermäßigter Gebühr.

@donossi,
es ging um den Pkt.3

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 6 von Marie

Der Post bzw. ihrer 100-prozentigen Tochter DHL ist es erlaubt, Pakete stichprobenartig zu öffnen. Entweder um zu überprüfen, ob zugelassene Inhalte versandt werden oder wenn der Verdacht besteht, dass dies nicht so ist. Verbotene Inhalte sind beispielsweise Tiere, Gold- oder Silberbarren, Munition oder Waffen, illegale Betäubungsmittel.
Quelle http://www.mdr.de/escher/1245019-hintergrund-1245053.html

Gruß Marie