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Garantiebedingung





Frage

Hallo! Ich habe ein Dreamsys EZ 5005 vom Norma gekauft. Seit etwa 2 Monaten läuft der Rechner nicht mehr (hatte auch schon einen anderen Thread hier eröffnet!). Jetzt ist mir eingefallen, das der Pc noch knapp 2 Monate Grantie hat! Nun habe ich folgende Sachen an dem Pc erweitert: -Arbeitsspeicher auf 1024 mb ram aufgerüstet -neue Graka (geforce fx 5200) -eine 2.HDD mit 80gb eingebaut -software: ich habe die benutzeroberfläche mit einem vista-transformation packet geändert (in vista-style..) In meinem Garantieheftchen steht drin:" Bitte beachten sie, dass der Servicepartner sämtliche Dienstleitungen, die über das hier beschriebene Mass hinausgehen bzw. nicht durch die genannte Garantiebedingungen abgedeckt sind, IN RECHNUNG STELLEN WIRD." Deshalb würde es mich interessieren, ob (ich hoffe es zumindest mal) ich noch Garantie auf meinem Pc habe! Vielen Dank im voraus!

Antwort 1 von sutadur

Zumindest durch die von Dir genannten "Umbaumaßnahmen" geht kein Gewährleistungsanspruch verloren.

Antwort 2 von Ranjiv

ok, das wär echt klasse!
aber könntest du mir auch noch sagen, wie du zu dieser schlussfolgerung gekommen bist? damit wenn der typ dann doch etwas verlangt, ich auch was dazu sagen kann..
danke!

Antwort 3 von sutadur

Zunächst müssen wir hier zwei Dinge unterscheiden. Zum einen die Garantie, die der Hersteller gewährt. Da dem Rechner nach Deinem obigen Beitrag entsprechende Garantiebedingungen beilagen, kann man wohl davon ausgehen, dass der Hersteller eine Garantie gewährt. Nicht erkennen kann man aber daraus, wie lange und schon gar nicht, wofür, also auch nicht, welche Maßnahmen "über das hier beschriebene Mass hinausgehen". Dafür sind Deine Angaben zu dünn.
Daneben gibt es noch die gesetzliche Gewährleistung, die vom Händler gewährt wird.Das hat aber mit den o.g. Garantiebedingungen nichts zu tun.
Schon vor längerer Zeit wurde von einigen Gerichten festgestellt wurde, dass Umbauten in einem PC zur "normalen Anwendung" gehören und heutzutage üblich sind.Insofern kann die Gewährleistung nicht allein dadurch verwehrt werden, dass Du selber z.B. eine Festplatte eingebaut oder den Speicher erweitert hast - vorausgesetzt natürlich, Dir ist nicht nachzuweisen, dass der Schaden durch diesen Umbau verursacht wurde.

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