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ram wechsel, garantie verlust???
Frage
hallo,
nur ne kurze frage... kann vll mit ja oder nein beantwortet werden...
wenn ich den ram von meinem sony notebook selbst wechsel und ich kein original sony ram dafür benutzte verliere ich meine garantie für das gerät???
können die das festellen, das ich mein gerät geöffnet hatte wenn ich es dann doch noch einschicke und ich den alten ram wieder einbaue???
mein notebook ist jetzt 1,25 jahre alt..
grüße lennart
Antwort 1 von Usefull-User
Hallo Lennart!
In der Garantiezeit den Arbeitsspeicher zu erweitern kann zu Problemen führen falls daraus Folgeschäden resultieren und der Hersteller die Kostenübernahme verweigert. Deshalb warte lieber mit dem Speicheraustausch und rühre, auf keinen Fall, die sicherlich vorhandenen Siegel auf der Speicherabdeckung an, denn sonst bist u. Umständen wieder der "Looser"
Grüßchen....:-)
PS: Mache Dir klar, das evtl. anfallende, teure Reparaturen nur allzu gern auf den Kunden abgewälzt werden und Dir bei beschädigung oder entfernen des Garantiesiegels garantierte Probleme erwarten die Du meistens nur noch auf dem Rechtsweg (=> Anwalt->Gericht= Hohe Kosten!) zu deinen Gunsten klären kannst! :-(
In der Garantiezeit den Arbeitsspeicher zu erweitern kann zu Problemen führen falls daraus Folgeschäden resultieren und der Hersteller die Kostenübernahme verweigert. Deshalb warte lieber mit dem Speicheraustausch und rühre, auf keinen Fall, die sicherlich vorhandenen Siegel auf der Speicherabdeckung an, denn sonst bist u. Umständen wieder der "Looser"
Grüßchen....:-)
PS: Mache Dir klar, das evtl. anfallende, teure Reparaturen nur allzu gern auf den Kunden abgewälzt werden und Dir bei beschädigung oder entfernen des Garantiesiegels garantierte Probleme erwarten die Du meistens nur noch auf dem Rechtsweg (=> Anwalt->Gericht= Hohe Kosten!) zu deinen Gunsten klären kannst! :-(
Antwort 2 von uwei
Der reine RAM Austausch hat keinen Garantieverlust zur Folge, solange sachgerecht vorgegangen wird.
Außer, du zerstörst z.b. den RAM Steckplatz, weil du RAM einstecken willst, der nicht reingehört, oder verkehrt rum oder Platine oder was andertes dabei beschädigst usw., was bei einem normalen RAM Wechsel nicht vorkommt.
Das stellen die dann schon fest, oder auch nicht.
Ebenfalls darfst du das Gerät jederzeit öffnen ohne Garantieverlust.
Außer, du zerstörst z.b. den RAM Steckplatz, weil du RAM einstecken willst, der nicht reingehört, oder verkehrt rum oder Platine oder was andertes dabei beschädigst usw., was bei einem normalen RAM Wechsel nicht vorkommt.
Das stellen die dann schon fest, oder auch nicht.
Ebenfalls darfst du das Gerät jederzeit öffnen ohne Garantieverlust.
Antwort 3 von Lennart
Hallo,
ich brauche jetzt noch einmal hilfe von einem dritten Experten!
ihr sagt beide etwas gegensätzliches, darf ich das notebook jetzt öffen???
ich brauche jetzt noch einmal hilfe von einem dritten Experten!
ihr sagt beide etwas gegensätzliches, darf ich das notebook jetzt öffen???
Antwort 4 von Juergen54
Hallo,
Klar--
Zum nachrüsten ja--
Klar--
Zum nachrüsten ja--
Antwort 5 von compi
hallo,
natürlich kannst Du dein Notebook öffnen ohne Garantieverlust. Kein Hersteller kann dir verbieten, dein Notebook aufzurüsten ( z.B. mehr Ram ) und dazu mußt Du zwangsläufig das Notebook öffnen.
Solltest Du allerdings beim öffnen etwas beschädigen, dürfte klar sein, daß der Hersteller dafür nicht haftet.
Gruß
Compi
natürlich kannst Du dein Notebook öffnen ohne Garantieverlust. Kein Hersteller kann dir verbieten, dein Notebook aufzurüsten ( z.B. mehr Ram ) und dazu mußt Du zwangsläufig das Notebook öffnen.
Solltest Du allerdings beim öffnen etwas beschädigen, dürfte klar sein, daß der Hersteller dafür nicht haftet.
Gruß
Compi

