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Darf ich in einem Minijob an Maschinen arbeiten?





Frage

Hallo, ich arbeite auf 400 EUR-Basis in einer Tischlerei. Für den Beruf Tischler bin ich nicht ausgebildet und es ist eine Art Zwischenstation da ich temporär privat einiges zu bewältigen habe. Eine mündliche Einweisung in alle Maschinen hat stattgefunden, privat bin ich mit den meisten Maschinen vertraut und von Seiten der Versicherung bin ich in eine entsprechende Gefahrengruppe gestuft worden. Da ich die Versicherungen alle privat abgeschlossen habe und alles ohne die Hilfe des Arbeitsamtes oder ähnlichen Stellen geschehen ist, bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich mich hinter die Kreissäge stellen darf - meine Kollegen wissen es leider auch nicht. Es scheitert nicht an der Erfahrung, lediglich an den juristischen Geschichten. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Antwort 1 von Aquarelle

Tischler machen dazu einen sogenannten "Maschinenschein".
Ohne ist schlecht, wenn's drauf ankommt, versicherungsmäßig.

Antwort 2 von donossi

Am besten mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen, die können dir das bestimmt sagen.

Antwort 3 von terror_tubbie

Hi

Versichern musst du dich als Tischler schon selbst, das macht die Firma nicht. Der Firma ist das völlig egal, ob dir was passiert. Es gibt aber einige, die es für ihre Angestellten übernehmen (war bei mir so). Ich selber besitze aber keine so ne Versicherung. Mir sind meine Affengreifer heilig, deshalb ist immer Vorsicht geboten. Sollte dennoch was passieren, wirst du mit deiner Versicherung nicht glücklich werden, da die dir nachweisen werden, das du gegen den Arbeitsschutz verstoßen hast und du dadurch fahrlässig gehandelt hast.

Zitat:
Tischler machen dazu einen sogenannten "Maschinenschein".
Ohne ist schlecht, wenn's drauf ankommt, versicherungsmäßig.


Ohoh, dann habe ich ja glatt mal für um sonst gelernt, denn so ein Schein besitze ich nicht, und bin Möbeltischler -).

Tubbs

Antwort 4 von Mikoop

Hallo,

Wenn du auf Anweisung des Arbeitgebers an Maschinen arbeitest und dich dabei verletzt (hoffentlich nicht), dann zahlt die Berufsgenossenschaft des Betriebes.

Gruss, Mikoop

Antwort 5 von Aquarelle

Das läuft heute als Teil der Ausbildung in der "Überbetrieblichen".

Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit.
Ohne nötige Qualifikation an Maschinen arbeiten ist grob fahrlässig.
Wieweit die Qualifikation beschieden sein muss: Siehe Antwort 2.

Antwort 6 von Mikoop

@ Aquarelle

Zitat:
Ohne nötige Qualifikation an Maschinen arbeiten ist grob fahrlässig.


Sorry, das ist Schwachfug.

Wer als Weisungsempfänger aufgrund einer Anweisung an einer Maschine arbeitet handelt nichtmals fahrlässig, schon gar nicht grob fahrlässig. Fahrlässig ist höchstens der Betriebsleiter, der jemand ohne entsprechende Ausbildung an diese Maschine stellt.

Grobe Fahrlässigkeit ist fast schon mit Absicht gleichzusetzen. Um grob fahrlässig zu sein, musst du schon betrunken mit verbundenen Augen rückwärts an der Maschine stehen.

Also verängstigt mal den Fragensteller nicht unnötig. Die Gefahr den Job wieder zu verlieren, wenn er die Maschinen nicht bedienen will ist ggf. größer...

Gruss, Mikoop

Antwort 7 von Aquarelle

Zitat:
Sorry, das ist Schwachfug.


Du glaubst doch wohl nicht allen Ernstes,
dass ich darüber mit dir streite?

Nochmaliger Verweis an die BG, kurzes Email genügt.

Antwort 8 von Jubbitscho

Danke für eure zahlreichen Antworten.

Also generell zählt "safety first" und es wird auch hoffentlich nie dazu kommen, dass etwas passiert. Ich selber lege großen Wert auf meine Gesundheit und würde ich privat nicht viel mit solchen Maschinen arbeiten, wäre es ganz klar, dass ich mich von diesen fernhalte - aus Respekt.

Die Frage ist halt, ob lediglich die Versicherung Probleme bereitet oder ob ich gar eine Straftat begehe, wenn ich hinter der Säge stehe.

Gesucht habe ich ein bisschen, jedoch wird überall davon ausgegangen, dass man sich entweder privat verletzt oder eine abgeschlossene Ausbildung inne hat.

Das mit dem Maschinenschein klingt plausibel, aber auch dieser ist angeblich keine Vorraussetzung für die Arbeit an der Säge, da meine ausgebildeten Kollegen von soetwas nie etwas gehört haben wollen.

Oh Gott, was Kompliziertes habe ich hier an der Angel :-)

Antwort 9 von terror_tubbie

Hi

wenn du den Arbeitsschutz einhälts, kannst du dich normal auch nicht schneiden. Du hast dir aber ausgerechnet die Maschine ausgesucht, wo nicht wirklich was passieren kann. Da ist die Oberfräse und Unterfräse bei weiten viel gefährlicher!!!

Zitat:
keine Vorraussetzung für die Arbeit an der Säge, da meine ausgebildeten Kollegen von soetwas nie etwas gehört haben wollen.

Das kann ich nur bestätigen, meine auch nicht, und ich auch nicht (gut, schon 16 Jahre her meine Ausbildung), aber auch der Lehrling nicht, der ist im 3ten Jahr. Das einzigste, was der gemacht hat, ist der Schein fürs Waldmoped, und damit bauste keine Schränke



Tubbs

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