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Gelöschte Internetdaten wiederherstellen
Frage
Hallo,
wir haben zur zeit einen Praktikanten hier,jetzt haben wir das Gefühl das der Rechner doch ein wenig viel privat genutzt wird etc.,falls der Verlauf usw. gelöscht wird,kann man das nochmal irgendwie herstellen?
Gruß
Antwort 1 von rfb
Nein.
Für sowas gibts Überwachungsprogramme, deren Existenz aber den MitarbeiterInnen mitgeteilt werden muss.
Für sowas gibts Überwachungsprogramme, deren Existenz aber den MitarbeiterInnen mitgeteilt werden muss.
Antwort 2 von dummchen
zuerst mal dem Praktikanten ein (eingeschränktes) Profil verpassen.
Antwort 3 von Aquarelle
Zitat:
kann man das nochmal irgendwie herstellen?
kann man das nochmal irgendwie herstellen?
Deine Anfrage zielt auf eine illegale Aktion.
Auch wenn du Arbeitgeber sein solltest,
darf dich das nicht vor den Maßnahmen der Admins schützen.
Antwort 4 von MixMax
Wenn im Praktikumsvertrag drin steht, das der Internetzugang ausschließlich für Firmenzwecke und nicht privat benutzt werden darf, ist es durchaus legitim die Daten wiederherzustellen. Schließlich ist das ja nicht das privateigentum des Praktikanten.
Sollte diese Klausel nicht im Vertrag des Praktikanten stehen, dürft ihr nichts wiederherstellen was von ihm als "Privat" gekennzeichnet wurde.
Datenrettungsfirmen können da übrigens helfen, ich weiß aber nicht ob es sich lohnt n paar hundert Euro rauszuwerfen nur weil der Praktikant vielleicht gechattet haben könnte...
Sagt gegebenenfalls dem Praktikanten, dass der PC nur für Firmenzwecke ist und gut ist.
Sollte diese Klausel nicht im Vertrag des Praktikanten stehen, dürft ihr nichts wiederherstellen was von ihm als "Privat" gekennzeichnet wurde.
Datenrettungsfirmen können da übrigens helfen, ich weiß aber nicht ob es sich lohnt n paar hundert Euro rauszuwerfen nur weil der Praktikant vielleicht gechattet haben könnte...
Sagt gegebenenfalls dem Praktikanten, dass der PC nur für Firmenzwecke ist und gut ist.
Antwort 5 von lexter
Zitat:
BGH-Urteil
PC-Durchsuchungen unzulässig
Heimliche Online-Durchsuchungen von Computern durch die Polizei sind unzulässig. Das hat am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Das Ausspähen der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.
BGH-Urteil
PC-Durchsuchungen unzulässig
Heimliche Online-Durchsuchungen von Computern durch die Polizei sind unzulässig. Das hat am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Das Ausspähen der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.
http://www.focus.de/digital/multimedia/bgh-urteil_aid_124029.html
und du denkst du kannst da schalten und walten wie es dir gefällt? so weit kommt es noch du kleine spürnase ;-)
Antwort 6 von lexter
Zitat:
jetzt haben wir das Gefühl
von allem rechtlichen mal abgesehen findet ihr das nicht albern euch gegen einen zu verschwören ohne vorher mal mit ihm geredet zu haben? jetzt haben wir das Gefühl
sitzt ihr da in einer kleinen dunklen kammer um pläne zu schmieden um ihn fertig zu machen oder was soll das mit dem wiederherstellen?
wie oft seit ihr eigentlich privat im internet? das der Rechner doch ein wenig viel privat genutzt wird!!! also mehr wie ihr?
jetzt bleibt mal ganz ruhig, denn wer ohne schuld ist werfe ... usw
Antwort 7 von MixMax
lexter - es geht weder um "ONLINE" noch um "DURSUCHUNG" noch um "POLIZEI" noch um "HEIMLICH"
es geht auch nicht um "PRIVATSPHÄRE" da die Arbeit nun mal kein Privatvergnügen ist. Aber danke für die unquallifizierte meinung.
wie ich bereits schrieb
wobei sich "gegebenenfalls" auf die Klausel im seinen Arbeitsvertrag bezieht.
Die rechtslage ist da ziemlich eindeutig.
es geht auch nicht um "PRIVATSPHÄRE" da die Arbeit nun mal kein Privatvergnügen ist. Aber danke für die unquallifizierte meinung.
wie ich bereits schrieb
Zitat:
Sagt gegebenenfalls dem Praktikanten, dass der PC nur für Firmenzwecke ist und gut ist.
Sagt gegebenenfalls dem Praktikanten, dass der PC nur für Firmenzwecke ist und gut ist.
wobei sich "gegebenenfalls" auf die Klausel im seinen Arbeitsvertrag bezieht.
Die rechtslage ist da ziemlich eindeutig.
Antwort 8 von lexter
ok ich bin da wohl zu weit gegangen, belassen wir es dabei das es nicht möglich ist so was wiederherzustellen
Antwort 9 von Aquarelle
Dass das nicht möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Ebenso, dass das Folgende seine Richtigkeit hat:
Wenn die Daten privater Natur sind, sind sie auch geschützt, wenn sie verbotenerweise über einen Firmenzugang zustande kamen. Der einzige, der Zugriff hat ist ein Richter. Noch. Aber das scheint ja bald anders zu werden.
Ebenso, dass das Folgende seine Richtigkeit hat:
Zitat:
Wenn im Praktikumsvertrag drin steht, das der Internetzugang ausschließlich für Firmenzwecke und nicht privat benutzt werden darf, ist es durchaus legitim die Daten wiederherzustellen.
Wenn im Praktikumsvertrag drin steht, das der Internetzugang ausschließlich für Firmenzwecke und nicht privat benutzt werden darf, ist es durchaus legitim die Daten wiederherzustellen.
Wenn die Daten privater Natur sind, sind sie auch geschützt, wenn sie verbotenerweise über einen Firmenzugang zustande kamen. Der einzige, der Zugriff hat ist ein Richter. Noch. Aber das scheint ja bald anders zu werden.
Antwort 10 von lexter
klar haste recht, aber was soll ich noch schreiben???
es darf nur erst mal festgestellt werden das bestimmte internetseiten besucht wurden um festzustellen wer das war bedarf es mehr als nur purer okkultismus. ;-)
und meine antwort 8 habe ich nur aus lauter hilflosigkeiten dem admin gegenüber geschrieben.
es darf nur erst mal festgestellt werden das bestimmte internetseiten besucht wurden um festzustellen wer das war bedarf es mehr als nur purer okkultismus. ;-)
und meine antwort 8 habe ich nur aus lauter hilflosigkeiten dem admin gegenüber geschrieben.
Antwort 11 von Aquarelle
Welchem Admin gegenüber?
Antwort 12 von lexter
Antwort 13 von MixMax
ich schreib das als normales member ^^ sonst hättest eine Admininfo in deinem beitrag kleben...
aber eben das ist ja das lustige... Wenn im Praktikums/Arbeitsvertrag drin steht das du den Internetzugang nur für die Firma nutzen kannst, gibts 2 möglichkeiten:
a) Du behauptest es sei privat und verbietest dem arbeitgeber die einsicht.... wirst dann aber auch mindestens abgemahnt oder bei nem praktikum vielleicht direkt gefeuert... nachschauen braucht man dann auch nicht merh ^^
b) Du behauptest dich am Arbeitsvertrag gehalten zu haben, erlaubst damit aber die einsicht in die Daten weil die dann ja nicht privat sein können, wirst ebenfalls abgemahnt weil es ja dann eh rauskommst :P
soviel zu privater nutzung des Internetzugangs oder der Firmencomputer wenns im Vertrag drin steht.
aber eben das ist ja das lustige... Wenn im Praktikums/Arbeitsvertrag drin steht das du den Internetzugang nur für die Firma nutzen kannst, gibts 2 möglichkeiten:
a) Du behauptest es sei privat und verbietest dem arbeitgeber die einsicht.... wirst dann aber auch mindestens abgemahnt oder bei nem praktikum vielleicht direkt gefeuert... nachschauen braucht man dann auch nicht merh ^^
b) Du behauptest dich am Arbeitsvertrag gehalten zu haben, erlaubst damit aber die einsicht in die Daten weil die dann ja nicht privat sein können, wirst ebenfalls abgemahnt weil es ja dann eh rauskommst :P
soviel zu privater nutzung des Internetzugangs oder der Firmencomputer wenns im Vertrag drin steht.
Antwort 14 von Reindy
Hi,
um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen. Es wurde wahrscheinlich nur der Verlauf, sowie der Temp. Ordner "gesäubert".
Nach wie vor sind sicherlich die *.dat Dateien vorhanden.
--
Mit diesen Dateien iste es sicherlich einfach, den kompletten verlauf nachzustellen.
--
In Firmen, sollten aber nach wie vor Proxyserver eingesetzt werden, hier ist es einfach dem Intertnetverkejr zu regeln und zu kontrollieren.
RJ
um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen. Es wurde wahrscheinlich nur der Verlauf, sowie der Temp. Ordner "gesäubert".
Nach wie vor sind sicherlich die *.dat Dateien vorhanden.
--
Mit diesen Dateien iste es sicherlich einfach, den kompletten verlauf nachzustellen.
--
In Firmen, sollten aber nach wie vor Proxyserver eingesetzt werden, hier ist es einfach dem Intertnetverkejr zu regeln und zu kontrollieren.
RJ

