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Internetabzocke? Brauch mal Rat von euch...
Frage
Moin zusammen!
Ich frag hier mal für meinen Nachbarn, da
a) der sich damit gar nicht auskennt und
b) ich aus verschiedenen Beiträgen/Threads in diversen Foren nicht ganz schlau werde.
Also, Nachbar kommt heute mit einem Schreiben von "mega-downloads.net" bzw. "Validea" zu mir.
Forderunsgsumme 100.50@ inkl. 4,50€ "Mahnspesen".
Nachbar behauptet steif und fest: "Bin ich nie da gewesen, hab ich nie nicht gemacht!". Naja, Nachbar, irgendwoher müssen die aber deine Anschrift und auch deine Mailadresse bekommen haben, sonst wär ja dieses Schreiben nicht bei dir angekommen...
Aha, eine Mail hast du auch schon vor ein paar Wochen bekommen? "Ja, aber die habe ich längst gelöscht..."
Soweit, so gut. Er behauptet kleinlaut, "...ja, kann schon sein, das ich mich dort angemeldet habe....Aber ich hab da bestimmt nix runtergeladen....!"
So, also bin ich mir nun nicht wirklich sicher, nachdem ich mir die Webpage mal angesehen habe: der Hinweis, das eine Mitgliedschaft 96€ kostet, ist ja nun wirklich nicht zu überlesen. Die Burschen haben ja nun auch seine komplette Postanschrift, auch die Mailadresse.
Soll er das Schreiben einfach ignorieren? Wenn dann aber in 4 Wochen ein Mahnbescheid kommt, sind natürlich auch schon wieder weitere Kosten dadurch entstanden. Rechnet diese Firma damit, das die User lieber schon vorher bezahlen, um hinterher nicht auch noch diese Kosten zu bezahlen?
Ich hoffe, den Fall einigermaßen verständlich erklärt zu haben und freue mich über eure Kommentare und Tipps!
kasi
Antwort 1 von Umba_umba
Moin!
Was willst du jetzt hören?
Da steht doch klipp und klar, vorausgesetzt man macht sich die Mühe und liest die AGBs: (OK, mache ich auch nicht immer)
Und wenn man dann noch so blöd ist (sorry),
und seine richtigen Daten dort angibt...
Natürlich bleibt noch die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen. Meiner Einschätzung nach mit fraglichem Erfolg.
Natürlich spekulieren die darauf, dass die AGBs nicht von jedem gelesen werden. So gesehen ist der Begriff "Abzocke" zumindest teilweise berechtigt.
Aber da gibts im Netz wirklich Schlimmere!!!
MfG
Was willst du jetzt hören?
Da steht doch klipp und klar, vorausgesetzt man macht sich die Mühe und liest die AGBs: (OK, mache ich auch nicht immer)
Zitat:
Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt acht (8) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt acht (8) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
Und wenn man dann noch so blöd ist (sorry),
und seine richtigen Daten dort angibt...
Natürlich bleibt noch die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen. Meiner Einschätzung nach mit fraglichem Erfolg.
Natürlich spekulieren die darauf, dass die AGBs nicht von jedem gelesen werden. So gesehen ist der Begriff "Abzocke" zumindest teilweise berechtigt.
Aber da gibts im Netz wirklich Schlimmere!!!
MfG
Antwort 2 von POwerDAU
hallo
in verbindung mit
und v.a. dem da
bringt mich zur frage: was willste wissen??
es geht nicht um "download-menge/anzahl", was er da bezahlen soll, ist eine mitgliedschaft für 1 Jahr. Und als der das gemacht hat, hatte er auch die AGB's als "gelesen" angehakt.
somit: selber schuld (hart aber wahr) und einen anwalt einzubeziehen ist a) nun sinnlos und b) teuer
die 100 teuronen bezahlen und was draus lernen wird wohl das einzige sein, was da noch übrig bleibt.
POwerDAU
Zitat:
"mega-downloads.net" bzw. "Validea" zu mir.
Forderunsgsumme 100.50@ inkl. 4,50€ "Mahnspesen".
"mega-downloads.net" bzw. "Validea" zu mir.
Forderunsgsumme 100.50@ inkl. 4,50€ "Mahnspesen".
in verbindung mit
Zitat:
"...ja, kann schon sein, das ich mich dort angemeldet habe....Aber ich hab da bestimmt nix runtergeladen....!"
"...ja, kann schon sein, das ich mich dort angemeldet habe....Aber ich hab da bestimmt nix runtergeladen....!"
und v.a. dem da
Zitat:
der Hinweis, das eine Mitgliedschaft 96€ kostet, ist ja nun wirklich nicht zu überlesen.
der Hinweis, das eine Mitgliedschaft 96€ kostet, ist ja nun wirklich nicht zu überlesen.
bringt mich zur frage: was willste wissen??
es geht nicht um "download-menge/anzahl", was er da bezahlen soll, ist eine mitgliedschaft für 1 Jahr. Und als der das gemacht hat, hatte er auch die AGB's als "gelesen" angehakt.
somit: selber schuld (hart aber wahr) und einen anwalt einzubeziehen ist a) nun sinnlos und b) teuer
die 100 teuronen bezahlen und was draus lernen wird wohl das einzige sein, was da noch übrig bleibt.
POwerDAU
Antwort 3 von snliebhaber
hallo,
trotz der anscheinenden Legalität ist es eine Abzocke weil, vereinfacht ausgedrückt, Freeware gegen Entgelt angeboten wird. Insofern hoffen die Anbieter aus Dubai schon, daß jemand auf den Trick hereinfällt und bezahlt .
Ich würde in dem Fall ein geharnischtes Einschreiben an die Adresse in Öschiland schicken und den Herrschaften die Gegenschritte androhen falls sie nicht freiwillig auf ihre illegale Forderung verzichten.
Wetten, daß man von denen nie einen Mahnbescheid sieht ?
trotz der anscheinenden Legalität ist es eine Abzocke weil, vereinfacht ausgedrückt, Freeware gegen Entgelt angeboten wird. Insofern hoffen die Anbieter aus Dubai schon, daß jemand auf den Trick hereinfällt und bezahlt .
Ich würde in dem Fall ein geharnischtes Einschreiben an die Adresse in Öschiland schicken und den Herrschaften die Gegenschritte androhen falls sie nicht freiwillig auf ihre illegale Forderung verzichten.
Wetten, daß man von denen nie einen Mahnbescheid sieht ?
Antwort 4 von Jesusantwortet
massgeblich ist die Abgabe der Widerrufsbelehrung in Text form gem. § 321c und 126 BGB, ab dann gilt die 14 Tagesfrist (bzw. Monatsfrist, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach dem kauf in Textform eingegangen ist..
Also, hat Dein "Nachbar" eine Widerufsbelehrung in Textform erhalten?
Dazu muss die Widerufsbelehrung in einer für den Verkäufer nicht mehr abänderlichen Form vorliegen, das bereithalten der Widerufsbelehreung auf der Website ist also nicht relevant.
Damit hast schon mal eine Argumentationslinie.
Also kleine Übung für den Umgang im Internet kann Dein "Nachbar" sich die entsprechenden §§ und Urteile raussuchen und die Argumentationslinie untermauern.
Dein "Nachbar" sollte sich in Zukunft die Hilfe zeitnah suchen, mit dem Löschen von Mails löst man keine Probleme
Also, hat Dein "Nachbar" eine Widerufsbelehrung in Textform erhalten?
Dazu muss die Widerufsbelehrung in einer für den Verkäufer nicht mehr abänderlichen Form vorliegen, das bereithalten der Widerufsbelehreung auf der Website ist also nicht relevant.
Damit hast schon mal eine Argumentationslinie.
Also kleine Übung für den Umgang im Internet kann Dein "Nachbar" sich die entsprechenden §§ und Urteile raussuchen und die Argumentationslinie untermauern.
Dein "Nachbar" sollte sich in Zukunft die Hilfe zeitnah suchen, mit dem Löschen von Mails löst man keine Probleme

