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Ärger mit Onlineauktion





Frage

Hallo! Ich habe einen 256MB Infineon-RAM(PC133)-Riegel relativ günstig ersteigern können, Endpreis rd. 11 Eu einschliesslich Versand. In der Auktion des Verkäufers steht oben unter Versandkosten "Versicherter Versand", weiter unten schreibt er aber sinngemäß "Für Verluste und Beschädigungen auf dem Postweg trage ich keine Haftung". Nachdem sich eine Weile nix gerührt hat, bekam ich auf Nachfrage vom Verkäufer die Bestätigung, dass meine Überweisung eingegangen sei (vor ca. 2 Wochen), musste inzwischen aber mehrfach reklamieren, weil der Speicher bei mir bis jetzt nicht ankam, er schrieb zurück, dass der Riegel wohl auf dem Postweg verloren gegangen sei... Was würdet Ihr an meiner Stelle nach obiger Faktenlage als nächstes tun? Ich würde mich freuen, ein paar ernsthafte Meinungen dazu zu hören - möglichst schnell!! :-) Vielen Dank. Esjot

Antwort 1 von FriedeI

mal höflichst nachfragen ob du das geld zurückbekommst oder zumindest die hälfte und wenn nicht, dann schiesste das in den wind und bewertest ihn schlecht.

dich macht das nicht arm und so ne schlechte bewertung wird ihn mehr kratzen wie die paar euro und dann wird er dir schon anbieten das gegen die 11 euro rückgängig zu machen.

mfg

Antwort 2 von Esjot

Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.

Es kommt noch hinzu, dass der Verkäufer mit dicken Buchstaben wirbt "Ich habe ihn vor dem Ausbau noch getestet und garantiere einen Top Zustand sonst gibts Geld zurück!!" Ich würde sagen: Komisch...., denn die Behauptung des Verlorengegangenseins schließt das nicht unbedingt mit ein.

Aber, wieso sollte ich mit der Rückerstattung der Hälfte einverstanden sein? Er verspricht Top Zustände und schreibt in der Ausschreibung von versichertem Transport, da möchte ich doch ehrlich klar Schiff machen und mein Geld 100% für nicht erhaltene Ware zurück und nicht hinterher(rum) über schlechte Bewertungen rumtricksen, das wäre mir ehrlich gesagt zuwider.

Weitere Meinungen zu einem rechtlich korrekten Vorgehen - vor allem bzgl. versichertem Transport - wären mir sehr willkommen!!
Esjot

Antwort 3 von Mikoop

Hallo,

Ich nehme an es geht um eBay.
Hier kannst du eine Unstimmigkeit melden, dann wird der Verkäufer von eBay aufgefordert, Stellung zu der Sache zu nehmen.
Meiner Erfahrung nach wirkt das bei Käufern und Verkäufern gut.

Wenn der Versand wirklich versichert erfolgte, dann gibt es einen Versandschein mit einer Kontrollnummer, auf der sich der Versand nachverfolgen lässt.
Der Verkäufer ist diesbezüglich in der Pflicht.

Gruss, Mikoop

Antwort 4 von Esjot

Zitat:
Der Verkäufer ist diesbezüglich in der Pflicht.

Ist dem tatsächlich so? Das wäre dann ein wichtiger, hilfreicher Tipp.
Natürlich, letzten Endes werde ich mich an Ebay wenden, aber wirklich erst dann, wenn ich merke, der Verkäufer blickt nicht die Folgen zu meinem und letztlich seinem eigenen Schaden.
Esjot

Antwort 5 von FriedeI

das willste nich, jenes willste nicht, noch nicht mal schlecht bewerten.


ich glaube du bist selbst der irre verkäufer und willst mal sehen was dir jetzt passieren kann, stimmts?

Antwort 6 von Mikoop

Hallo nochmal,

Wenn du wirklich der Käufer bist, dann verstehe ich dein Zögern nicht. Du hast nur begrenzt Zeit, die Unstimmigkeit an eBay zu melden.

Ich handle sehr viel über ebay (in erster Linie als Verkäufer).
Nach 7 - 10 Tagen gibt es eine Erinnerung, 1 Woche später melde ich die Unstimmigkeit - und das wirkt.
Wer auf eine gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert erhält eine offizielle Verwarnung von eBay, die auch im Bewertungsprofil angezeigt wird.

Gruss, Mikoop

Antwort 7 von Siemenz

Zitat:
das willste nich, jenes willste nicht, noch nicht mal schlecht bewerten.
ich glaube du bist selbst der irre verkäufer und willst mal sehen was dir jetzt passieren kann, stimmts?

Ich glaube mein Schwein pfeift!! :-((
Na gut, Idioten rennen überall herum...

Hallo Mikoop,
danke, nach deinem Tipp werde ich mich mal richten - in welcher Form meldet man die Unstimmigkeit denn? Per Formular?
Und was passiert über die Verwarnung hinaus? Bringt mir das mein Geld zurück?
Esjot

Antwort 8 von Lutz1965

Hallo

Dein Geld bekommst Du nicht wieder....

Sie können Unstimmigkeiten nur auf der eBay-Website melden

Gruss

Lutz

Antwort 9 von Gwendolyn

Zitat:
Dein Geld bekommst Du nicht wieder....

---
Quatsch (s. die letzten beiden Sätze in AW3)
Wenn ich an solche Scherenschleifer gerate, setze ich einen Stichtag von einer Woche, falls der Genosse Betonkopf dann immer noch kein einsichtiges Verhalten zeigt, stecke ich den gesamten Vorgang als Kopie + Begleitschreiben in einen Briefumschlag und ab geht die Post nach Kleinmachnow (ich denk nicht im Traum daran, mich auf Ebay'schen Formularfloskeldreck einzulassen).
Und wenn alles schief geht, wandert der ganze Vorgang als Betrugsanzeige an das hiesige Amtsgericht, nicht ohne vorher den Herrn daruf hingewiesen zu haben, dass es juristisch keinen Mundraub mehr gibt und bereits Delikte von 5 Euro mit mehreren tausend Euro Strafe geahndet werden können, je nach Absicht und Zahlungskraft des Verscherblers.

Antwort 10 von DasIch

@ESJOT:
Um was geht es hier eigentlich?

Zitat:
Ärger mit Onlineauktion

Hallo!
Ich habe einen 256MB Infineon-RAM(PC133)-Riegel relativ günstig ersteigern können, Endpreis rd. 11 Eu einschliesslich Versand.

In der Auktion des Verkäufers steht oben unter Versandkosten "Versicherter Versand", weiter unten schreibt er aber sinngemäß "Für Verluste und Beschädigungen auf dem Postweg trage ich keine Haftung".

Nachdem sich eine Weile nix gerührt hat, bekam ich auf Nachfrage vom Verkäufer die Bestätigung, dass meine Überweisung eingegangen sei (vor ca. 2 Wochen), musste inzwischen aber mehrfach reklamieren, weil der Speicher bei mir bis jetzt nicht ankam, er schrieb zurück, dass der Riegel wohl auf dem Postweg verloren gegangen sei...

Was würdet Ihr an meiner Stelle nach obiger Faktenlage als nächstes tun? Ich würde mich freuen, ein paar ernsthafte Meinungen dazu zu hören - möglichst schnell!!


Geht es dir darum, dass der Verkäufer dir deiner Meinung nach nicht den Artikel verschickt hat, oder....

Zitat:
Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.

Es kommt noch hinzu, dass der Verkäufer mit dicken Buchstaben wirbt "Ich habe ihn vor dem Ausbau noch getestet und garantiere einen Top Zustand sonst gibts Geld zurück!!" Ich würde sagen: Komisch...., denn die Behauptung des Verlorengegangenseins schließt das nicht unbedingt mit ein.


...hast du den Verkäufer unter Generalverdacht?? Was hat denn der Zustand des Artikels bitteschön jetzt mit dem Versand zu tun??

Bevor man zum Verkäufer ernsthaft etwas sagen könnte, solltest du hier einen Link zu diesem Verkäufer bzw. zu der Auktion einfügen. So wirkt das alles zu einseitig.

Also mein Ratschlag wäre, dass der Käufer unter einer angemessenen Fristsetzung den Verkäufer dazu auffordert, den Beweis ( in Form eines Einlieferungsbelegs oder einer Quittung des Versandunternehmens ) zu erbringen, dass er tatsächlich den besagten Artikel verschickt hat.

Hierfür sind sieben bis zehn Werktage vollkommen ausreichend.

Sollte der Verkäufer tatsächlich den ordnungsgemäßen Versand beweisen können, so hat er erst einmal alles richtig gemacht.

Denn nach aktuellem deutschen Recht ist die Sachlage der, dass zwar der Verkäufer in der Beweislast ist, den Gegenstand verschickt zu haben, aber die Gefahr des Verlustes des Artikels bei einem sogenannten Versendungsverkauf gemäß § 447 BGB geht definitiv auf den Käufer der Sache über!

Wenn der Verkäufer den Artikel nachweislich einem Versandservice übergeben hat und das Paket (Päkchen,etc) allerdings beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommt, so haftet ausschließlich das Versandunternehmen, nicht der Verkäufer !

Also müsste man sich dann an das Unternehmen (DHL,Hermes,etc) wenden und gegebenenfalls den entstandenen Schaden ersetzen lassen.

Wie gesagt, dies gilt nur dann, wenn der Verkäufer den ordnungsgemäßen Versand auch beweisen kann.

Falls er nicht im Stande sein sollte, dies zu tun, so sollte man dem Verkäufer wie bereits erwähnt eine Frist setzen, entweder den Versand zu beweisen oder den Artikel zu senden. Nach Ablauf der Frist teilt man ihm dann mit, dass man vom Verkauf zurücktritt und das bereits überwiesene Geld zurückverlangt.

In deinem Fall ist es momentan das Einzige, was du machen solltest.

Antwort 11 von Esjot

Zitat:
Wenn der Verkäufer den Artikel nachweislich einem Versandservice übergeben hat und das Paket (Päkchen,etc) allerdings beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommt, so haftet ausschließlich das Versandunternehmen, nicht der Verkäufer !

Also müsste man sich dann an das Unternehmen (DHL,Hermes,etc) wenden und gegebenenfalls den entstandenen Schaden ersetzen lassen.

Aja... Und was heißt "man"? Ist das <nicht> die Aufgabe des Verkäufers, der dem Versandunternehmer den Auftrag gegeben hat bzw. die Unterlagen dazu (Einlieferungsschein etc.) besitzt?

Antwort 12 von DasIch

hier nochmal:

Zitat:
aber die Gefahr des Verlustes des Artikels bei einem sogenannten Versendungsverkauf gemäß § 447 BGB geht definitiv auf den Käufer der Sache über!


im klartext:

DU als käufer musst dich mit dem versandunternehmen darum kümmern ! nicht der verkäufer ! der kann dir bzw. dem versandunternehmen nur den beleg / die quittung vorweisen !

natürlich könnte er sich auch freiwillig bemühen, die angelegenheit zu klären, aber er ist eben gesetzlich nicht dazu verpflichtet, sofern er nachweislich seine pflichten erfüllt hat.

das ist nunmal die gesetzeslage. wenn dir die antwort nicht passt, beschwer dich nicht bei mir, sondern bei denen, die dieses gesetz im bgb verankert haben.

im übrigen wäre es nett, wenn du einen link zu der besagten auktion geben würdest.

Antwort 13 von Esjot

Zitat:
das ist nunmal die gesetzeslage. wenn dir die antwort nicht passt, beschwer dich nicht bei mir, sondern bei denen, die dieses gesetz im bgb verankert haben.

im übrigen wäre es nett, wenn du einen link zu der besagten auktion geben würdest.

Bitte? Ich verstehe diesen leicht aggressiven Ton nicht ... als hätte ich mich bei dir beschwert (...)

Link zur Auktion? Ich bitte doch sehr - mitten in einem "schwebenden Verfahren" ... ein bisschen doof, was? Vom Datenschutz Ungefragter gleich gar nicht zu reden.
Aber vielen Dank für die erfahrenen, routinierten Informationen (die einem als Anfänger fehlen), damit sehe ich die Sache schon etwas klarer. Ich werde mal darüber nachdenken.
Esjot

Antwort 14 von FriedeI

Zitat:
Ich glaube mein Schwein pfeift!! :-((


dann versteigere das bei ebay, ein pfeiffendes schwein bringt bestimmt paar euro ein ;-)

Antwort 15 von DasIch

lach... aggressiver ton? wenn du alles so überempfindlich siehst, dann tut mir der verkäufer wirklich leid. derartige käufer sind mir gott sei dank bislang ferngeblieben.

Zitat:
ein bisschen doof, was?


ein bisschen unhöflich, was?

Zitat:
Vom Datenschutz Ungefragter gleich gar nicht zu reden.


Ebay (bzw. Ebay-Nicknamen) ist (sind) öffentlich und für jedermann zugänglich. Es wird, soweit mir bekannt, nichts privates öffentlich preisgegeben.

Datenschutz? Vermutlich hätte der Verkäufer nichts dagegen, sich gegen derartige Vorwürfe hier zur Wehr zu setzen. Frag ihn doch mal.

Außerdem hättest du auch lediglich irgendeine Auktion des Verkäufers hier per Link zeigen können, dann könnte man ja anhand der Bewertungen des Verkäufers sehen, ob er wirklich so ein schlimmer Hallodri ist.


Zitat:
Ich werde mal darüber nachdenken.


Das hätte man auch vorher tun können, um eventuell einiges zu ersparen.

Gott zum Gruße.

Antwort 16 von DasIch

@FRIEDEL

deine vermutung aus antwort 5 wird wohl nicht mal so ganz falsch sein. ;]

Antwort 17 von Esjot

Zitat:
Datenschutz? Vermutlich hätte der Verkäufer nichts dagegen, sich gegen derartige Vorwürfe hier zur Wehr zu setzen. Frag ihn doch mal.

Mit Vorwürfen scheinst DU Dich ja hervorragend auszukennen, nicht wahr? ... so direkt hatte ich das gar nicht gesagt...
Wenn ein Verkäufer jedoch zwei Wochen braucht, um zum ersten mal sich nach zahllosen Nachfragen zu bequemen, eine Bestätigung über das empfangene Geld zu beantworten und nach nochmal einer Woche und zwei weiteren Nachfragen dann endlich durchgibt, er hätte die Ware weggeschickt, dann hat das weniger mit Vorwürfen zu tun, sondern mit blankem Ärger. Und ich denke es ist menschlich, wenn man solchen Leuten auch noch ganz andere Dinge zutraut - vermutlich.
Es wäre dann wohl besser, Ebay vorher einzuschalten, das könnte sein.

Esjot

Nur am Rande...
Zitat:
Zitat:
Ich werde mal darüber nachdenken.
Das hätte man auch vorher tun können, um eventuell einiges zu ersparen.

"Hätte man"? Na also:
Zitat:
derartige käufer sind mir gott sei dank bislang ferngeblieben.

Bringt Dir das was?
Wahrscheinlich bleiben noch mehr fern, "man" könnte direkt Zusammenhänge mit "derartig" reaktionären Unterstellungen vermuten...^^

Antwort 18 von FriedeI

LOS JETZT,GEBE ENTLICH DEN LINK ZU DEM PRODUCKT RAUS!!!!

Antwort 19 von DasIch

mich wundert es wirklich nicht, dass du angeblich keine antworten bekommst, wenn du den verkäufer so anschreibst, wie du hier deine antworten gibst.

vermutlich hast du keinen rechtsschutz, sonst würdest du hier nicht fragen. und das geld für einen anwalt wirst du wahrscheinlich auch nicht haben. und selber zum verkäufer hinfahren und ihn zur rede stellen wird wohl auch keine option sein, da die nötige courage dazu fehlt.

tja, dumm gelaufen !

gott straft eben jeden so, wie er es verdient, nicht wahr. *lach*

Antwort 20 von tomcat8000

Lies dir mal das durch.

Antwort 21 von KJG17

Moin,

mein Verdacht:

  • Versicherter Versand entfällt lt. Artikelbeschreibung bei Artikeln unterhalb eines Mindestbetrages
  • Du hast einen trotzdem ggf. alternativ angebotenen versicherten Versand mit den entsprechend höheren Kosten (+ 2 EUR ?) bei der Kaufabwicklung nicht ausgewählt und somit auch nicht bezahlt.
  • Du verweigerst die die Herausgabe der Ebay-Nummer, weil dir dein eigener Fehler inzwischen bewusst geworden ist.

    Einen versicherten Versand gibt es nur, wenn die Zustellung lückenlos nachverfolgt werden kann und das kostet etwas Geld. Die dir in Rechnung gestellten Versandkosten incl. Text dürften deine Rechtslage ggf. etwas erhellen können.

    Gruß
    Kalle

  • Antwort 22 von VaterUnser

    Zitat:
    mich wundert es wirklich nicht, dass du angeblich keine antworten bekommst, wenn du den verkäufer so anschreibst, wie du hier deine antworten gibst.

    "Wundern" und "angeblich" passt von der Logik nicht zusammen. Vermutlich geistiger Tiefflug...

    Zitat:
    vermutlich hast du keinen rechtsschutz, sonst würdest du hier nicht fragen. und das geld für einen anwalt wirst du wahrscheinlich auch nicht haben. und selber zum verkäufer hinfahren und ihn zur rede stellen wird wohl auch keine option sein, da die nötige courage dazu fehlt.

    tja, dumm gelaufen !

    gott straft eben jeden so, wie er es verdient, nicht wahr. *lach*

    Gott zum Gruße.


    @ DasIch: Dummes Zeug. Nichts zum Thema. Und ein bisschen auffällig viel Bi-Gott-erie, was? Wie wahr, wie wahr, da spricht der zur Hölle verdammte Verkäufer, *totlach*. (nimm doch deine Zähne aus der Tastatur, von wegen "lach"...^^)
    Ich vermute auch mal was: Vielleicht "fliegst" (s.o) Du wegen 12 Euro zu deinen Käufern, um ihnen deine sog. "Courage" zu beweisen ... falls Du nicht schon längst überall den Abflug antreten musstest... denn wer lässt sich schon gerne dermaßen blöd anmachen.
    Nenne uns doch mal Deinen ... öffentlichen Verkäufer-Nick das könnte erheiternd wirken, *lach* (so einem Typ auch noch öffentlich private Daten anzuvertrauen ... da kann ich den Threatheröffner gut verstehen ... Mein Gott, Lieber Mediamarkt, Danke!)

    @ Esjot: Deine Unsicherheit ist mir verständlich, es geht wohl jedem so, der sich in der Schweinebucht zum ersten mal mit problematischen Auseinandersetzungen konfrontiert sieht. Ich würde Dir aus eigener Erfahrung empfehlen: Kein weiterer Briefverkehr auf eigene Faust, befolge als nächstes den Tipp aus AW6, und zwar möglichst SOFORT! - bezüglich eBay-Käuferschutz ist das unerlässlich! - Einloggen, links unten "Unstimmigkeiten online klären" anklicken, weiter mit "Probleme mit einem Angebot melden", Artikel-Nr. angeben (Skripts müssen erlaubt sein!) und in den nächsten Schritten eingezahlten Betrag/Datum angeben bzw. dem Verkäufer an dieser Stelle noch einmal mit kurzen Worten über den Sachverhalt aufklären, bzw. in deinem Fall ein Angebot unterbreiten, wie er sich das mit der Recherche bezüglich eines Verlusts auf dem versicherten Versandweg incl. Wiederbeschaffung bzw. Rückerstattung des bereits auf sein Konto eingezahlten Betrags vorstellt. Und abwarten.
    Und nochwas: Es klingt zwar banal, aber als Verkaufender habe ich das mehr als einmal erlebt: Bist du vielleicht mal umgezogen, stimmt Deine Lieferadresse noch?

    Gruß

    Antwort 23 von DasIch

    Zitat:
    "Wundern" und "angeblich" passt von der Logik nicht zusammen. Vermutlich geistiger Tiefflug...


    Zitat:
    Und ein bisschen auffällig viel Bi-Gott-erie, was? Wie wahr, wie wahr, da spricht der zur Hölle verdammte Verkäufer, *totlach*. (nimm doch deine Zähne aus der Tastatur, von wegen "lach"...^^)
    Ich vermute auch mal was: Vielleicht "fliegst" (s.o) Du wegen 12 Euro zu deinen Käufern, um ihnen deine sog. "Courage" zu beweisen ... falls Du nicht schon längst überall den Abflug antreten musstest... denn wer lässt sich schon gerne dermaßen blöd anmachen.
    Nenne uns doch mal Deinen ... öffentlichen Verkäufer-Nick das könnte erheiternd wirken, *lach* (so einem Typ auch noch öffentlich private Daten anzuvertrauen ... da kann ich den Threatheröffner gut verstehen ... Mein Gott, Lieber Mediamarkt, Danke!)


    Zitat:
    @ DasIch: Dummes Zeug. Nichts zum Thema.


    das sagt der richtige. *rofl* da muss wohl jemand seine ganze frust aus der letzten woche loswerden. *lach* wenn du das, was du zwischen deinen ohren hast ansatzweise nutzen würdest, könntest du schnell in erfahrung bringen, dass dieser "unstimmigkeits"-schmarrn juristisch keinen wert hat. daher ist eher dein käse vom ersten bis zum letzten buchstaben absoluter unsinn.

    das "courage beweisen" war sarkastischer natur und bezog sich auf das "prinzip"-wiedergekeue von ESJOT:
    Zitat:
    Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.


    erst lesen, dann denken und erst dann mundwerk aufmachen (oder in die tasten hauen) *kopfschüttel*

    ach und noch was:
    Zitat:
    Es klingt zwar banal, aber als Verkaufender habe ich das mehr als einmal erlebt: Bist du vielleicht mal umgezogen, stimmt Deine Lieferadresse noch?


    das klingt nicht nur banal, sondern das klingt richtig dumm (sorry admin für die ausdruckweise, aber das muss auch mal sein *g*) !
    jeder normal denkende bürger kennt die möglichkeit des nachsendeauftrags der deutschen post ! die gilt bei umzug entweder 6 oder 12 monate, je nach wunsch.

    also wenn du hier erzählen willst, dass das der fall sein könnte, dann solltest du nicht "dumme" kommentare in foren ablegen, sondern märchen- oder geschichtsbücher schreiben und herausgeben. vielleicht hast du dann mehr erfolg im leben als bislang.
    Zitat:
    *totlach*


    gott zum gruße.

    Antwort 24 von HeiligerGeist

    Zitat:
    das sagt der richtige. *rofl* da muss wohl jemand seine ganze frust aus der letzten woche loswerden. *lach*

    Scheint so...... *kopfkratz*

    Zitat:
    das klingt nicht nur banal, sondern das klingt richtig dumm (sorry admin für die ausdruckweise, aber das muss auch mal sein *g*) !
    jeder normal denkende bürger kennt die möglichkeit des nachsendeauftrags der deutschen post ! die gilt bei umzug entweder 6 oder 12 monate, je nach wunsch.

    Vielleicht hat der Betreffende ja gar keinen Nachsendeantrag gestellt oder er ist längst abgelaufen und der Verkäufer meldet sich noch diesbezüglich....

    Und nun mal den Ball flach halten und nicht so viel gottverlassenes Rumplärren an den schönen SonnTag legen, bitte! *kicher*

    HeiligerGeist

    Antwort 25 von DasIch

    Zitat:
    Vielleicht hat der Betreffende ja gar keinen Nachsendeantrag gestellt

    dann ist er selber schuld, wenn nichts ankommt.

    Zitat:
    oder er ist längst abgelaufen und der Verkäufer meldet sich noch diesbezüglich....

    ok, nach 6 bzw. 12 ( !!! ) monaten meldet sich der käufer beim verkäufer (oder umgekehrt), und hakt nach, warum der artikel noch nicht da ist (dass der artikel nicht zustellbar war)?!? *rofl* ernsthaft deine meinung ?

    Zitat:
    *totlach*

    es ist im übrigen nicht die pflicht des verkäufers, den käufern (womöglich in ganz deutschland) ständig hinterherzurennen bzw. die sendungen kostenfrei hinterherzusenden.
    und würde das paket zurückgehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der verkäufer sich nicht beim käufer diesbezüglich meldet ! *kopfschüttel*

    Zitat:
    Und nun mal den Ball flach halten und nicht so viel gottverlassenes Rumplärren an den schönen SonnTag legen, bitte!

    HeiligerGeist

    typisch wieder mal. von nichts -ganz besonders viel- ahnung haben, wahl- und sinnlose kommentare abgeben, immer und immer wieder andere nicks in foren verwenden und dann nichts abkönnen.

    Zitat:
    *kicher*


    gott zum gruße.

    Antwort 26 von HeiligerGeist

    Zitat:
    das "courage beweisen" war sarkastischer natur und bezog sich auf das "prinzip"-wiedergekeue von ESJOT:
    Zitat:
    Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.

    Ja, und, hast Du was zu befürchten? Sitzen Dir die Käufer im Nacken? *rofl*

    Zitat:
    Zitat:
    Zitat:
    oder er ist längst abgelaufen und der Verkäufer meldet sich noch diesbezüglich....

    ok, nach 6 bzw. 12 ( !!! ) monaten meldet sich der käufer beim verkäufer (oder umgekehrt), und hakt nach, warum der artikel noch nicht da ist (dass der artikel nicht zustellbar war)?!? *rofl* ernsthaft deine meinung ?

    Gott bist Du doof! ^^ (sorry admin für die ausdruckweise, aber das muss auch mal sein *g*) *gg*
    Ich schrieb: "und der Verkäufer meldet sich noch diesbezüglich.... " - was ja sein kann, oder?!

    Zitat:
    typisch wieder mal. von nichts -ganz besonders viel- ahnung haben, wahl- und sinnlose kommentare abgeben, immer und immer wieder andere nicks in foren verwenden und dann nichts abkönnen.

    Goil. Du kennst ja die hier nicht veröffentlichten Details und den aktuellen Stand der Dinge und wer was wo wann für Nicks verwendet - a pro pos: Deine Schreibe kommt mir in diesem Zusammenhang nicht ganz unbekannt vor - wie waren nochmal deine anderen Nicks? Vielleicht solltest Du mal deinen Psychiater wechseln, *seufz*

    Um Himmels willen