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Gedenkmal des unbekannten Feiertags
Frage
Ich steh zwar bei Jauch auf der Roten Liste,
aber den kannte ich auch noch nicht:
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Artikel 25. (2)
Antwort 1 von kugelarsch
Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Artikel 25. (2)
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Artikel 25. (2)
Antwort 2 von Bregenz
Ja und? War DIR das geläufig?
Antwort 3 von kugelarsch
nein, aber ich verstehe Deinen Titel "Gedenkmal des unbekannten Feiertags" nicht.
Antwort 4 von helmutt
was interessiert dich als ösi unser erster mai? schau lieber mal nach, ob in deinem keller noch leute "wohnen"!
Antwort 5 von Bregenz
Zitat:
ich verstehe Deinen Titel "Gedenkmal des unbekannten Feiertags" nicht.
ich verstehe Deinen Titel "Gedenkmal des unbekannten Feiertags" nicht.
Dann denk mal.

