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Gedenkmal des unbekannten Feiertags





Frage

Ich steh zwar bei Jauch auf der Roten Liste, aber den kannte ich auch noch nicht: Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Artikel 25. (2)

Antwort 1 von kugelarsch

Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Artikel 25. (2)

Antwort 2 von Bregenz

Ja und? War DIR das geläufig?

Antwort 3 von kugelarsch

nein, aber ich verstehe Deinen Titel "Gedenkmal des unbekannten Feiertags" nicht.

Antwort 4 von helmutt

was interessiert dich als ösi unser erster mai? schau lieber mal nach, ob in deinem keller noch leute "wohnen"!

Antwort 5 von Bregenz

Zitat:
ich verstehe Deinen Titel "Gedenkmal des unbekannten Feiertags" nicht.


Dann denk mal.

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