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Lesebestätigung bei Email





Frage

Hallo, ich liege mit meiner Hausverwaltung im Clinch und verschicke deshalb viele Emails von denen ich gerne eine Lese/Empfangsbestätigung haben möchte. Ich nutze das kostenlose web.de und habe ein versanet.de-Konto. Bei web.de läßt sich die Lesebestätigung einfach umgehen, leider. Läßt sich daraus oder meinetwegen auch in anderer Konfiguration etwas basteln? Danke Siggi

Antwort 1 von Bregenz

Erzwingen lässt sich eine Abholbestätigung nicht.

Antwort 2 von not.even.wrong

Ob du eine Empfangs- und/oder Lesebestätigung bekommst hängt ganz von der Empfängerseite ab (Mailserver, Mailclient).

Von mir z.B. würdest du nie eine Lesebestätigung bekommen. Egal was du anstellst.

n.e.w.

Antwort 3 von Jaja

es empfiehlt sich in solchen fällen doch eher die gute alte post per (einwurf)einschreiben..

Antwort 4 von Bregenz

Zitat:
Von mir z.B. würdest du nie eine Lesebestätigung bekommen. Egal was du anstellst.


Antwort 2 war aber schon eine.

Antwort 5 von Valdez_kommt

Hallo Bregenz,

gilt das absolut?

Nicht, daß ich Dir nicht glauben will, aber wie ist das denn im juristischen Email-Verkehr z.B. bei der Einhaltung von Fristen?

Oder nimmt mein Wunschdenken einfach zuviel Platz in meinemHirn ein? :-)


Gruß
Siggi

Antwort 6 von Bregenz

Wörtlich genommen hast du auch Recht.

Antwort 7 von Valdez_kommt

Sorry für meinen letzten Beitrag, der sich erledigt hat, da ich die Antworten gar nicht so schnell lesen konnte wie sie ankamen.

Also bleibt nur die gelbe Post über, wie gehabt.

Danke Euch allen für die Antworten
Siggi

Antwort 8 von not.even.wrong

Zitat:
Antwort 2 war aber schon eine.

Gute Bemerkung - Respekt. Mußte echt paar Sekunden drüber nachdenken, eh ich's kapiert hab ;o)

n.e.w

Antwort 9 von Ulcus

Nicht, daß ich Dir nicht glauben will, aber wie ist das denn im juristischen Email-Verkehr z.B. bei der Einhaltung von Fristen?


Das gibt es nicht,denn Du hast keine Möglichkeit im Original zu unterschreiben.

Antwort 10 von kromgi

Nicht, daß ich Dir nicht glauben will, aber wie ist das denn im juristischen Email-Verkehr z.B. bei der Einhaltung von Fristen? Das gibt es nicht,denn Du hast keine Möglichkeit im Original zu unterschreiben. 


Das sieht die Rechtssprechung aber etwas anders!

kromgi

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