Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / Plauderecke

Zwangsvollstreckung im Auftrag der GEZ





Frage

Hallo. Hoffe das passt hier rein. Habe eine Zwangsvollstreckung der GEZ am Hals und möchte mich gegen diese wehren. Habe im Juni 2005 mein Fernsehgerät abgemeldet da es nicht mehr nutzbar war. Bekam jedoch keine Bestätigung von der GEZ. Auch keine Zahlungsaufforderung oder neuen Antrag. Einfach nur nichts. Damit war die Sache für mich erledigt. Bin im Okt. 2005 umgezogen und hatte ca. ein Jahr später einen neuen Antrag auf Befreiung gestellt da ich mir erst zu diesem Zeitpunkt ein neues Gerät kaufen konnte. Kurz darauf kam dann eine Nachzahlungsaufforderung von über 200 Euro für das Jahr ins Haus geflattert. Habe diese schreiben bis Mitte 2007 ignoriert da ich mir sicher war im Recht zu sein denn meine Pflicht der Abmeldung war erfolgt. Danach wurde es mir zu lästig und ich schrieb die GEZ an das ich zu diesem Zeitpunkt doch kein Gerät bereit hielt u.s.w. Als Antwort kam nur das ich die Abmeldepflicht verletzt hätte. Hieß die GEZ hat mal wieder meine Post verschlammt. Nun will mir der GV auf den Pelz. Was soll ich machen?

Antwort 1 von nighty

hi all :-)

klare sachlage

du hast es versaeumt die kuendigung mit einschreiben abzuschicken,daher hast du keine beweise fuer deine kuendigung

bevor nun noch mehr kosten auflaufen solltest du bezahlen ,ansonsten entstehen noch mehr kosten

ein nicht reagieren ist wohl das falscheste was man so machen kann

gewoehn dir mal an kuendigungen mit einschreiben mit rueckschein zu verschicken,so wie es eigentlich ueblich ist

gruss nighty

Antwort 2 von Nhuya

Hast du die Kündigung noch bzw. kannst du nachweisen, dass du dich abgemeldet hast?
Wenn nicht, sieht es schlecht für dich aus!

Die GEZ ist die neue *xxxxxxxxx*... weiß alles und wenn nicht, hat sie dennoch recht.


  • *Threadedit* 09:55:18, 02.06.2008
    Admininfo: siehe FAQ 5.


  • Antwort 3 von danysahne29

    @ Nhuya - Ja hab ich. Als Kopie mit Gegenzeichnung eines Zeugen und Absendedatum.

    @ nighty - Ich bin ALG II Empfänger und kann mir den Briefverkehr mit Einschreiben und Rückschein nicht leisten. Außerdem kann man nicht davon ausgehen das es unbedingt notwendig ist per Einschreiben zu versenden. Dann müsste ich ja alles so machen und die Kosten würden mich auffressen. So nicht. Außerdem bestand kein Grund diesen Brief per Einschreiben zu versenden da alle Befreihungsanträge pünktlich und problemlos eingingen. Ich denke mal es ist der Versuch einfach Geld abzuzocken.

    Antwort 4 von Lutz1965

    Hallo

    der GV kommt jetzt sowieso. Er wird sich auch nicht mehr Deine Unterlagen ansehn, ob nun abgemeldet oder freistellung usw.

    Er geht von dem Betrag aus, dem er von der GEZ von hat.
    Auch Dein Hartz IV schützt jetzt nicht mehr davor...
    Es wird wohl auf Ratenzahlung hinauslaufen..

    Was Du noch versuchen könntes... einen Rechtsanwalt einschalten und ihm den Sachverhalt dalegen.

    Alleine wird es schwer aus der Geschichte raus zukommen.

    Gruss

    Lutz

    Antwort 5 von Nhuya

    Mein Wirtschaftslehrer hat mal was erzählt von, wenn man Rechnungen oignoriert und die andere Partei einen Titel bekommt, dann kannst du soviel Recht haben wie du willst, du musst zahlen. Wie genau das ist wieß ich aber nicht. Aber ich denke, bei der GEZ hast du keine Chance. Spar dir den Anwalt,. Ein guter Anwalt sollte dir auch sagen, dass du keine Chance hast.

    Antwort 6 von Arno_Nym

    Wenn das Mahnverfahren schon soweit fortgeschritten ist, daß es bis zur Vollstreckung gekommen ist, dann stehen die Chancen schlecht.

    Du hast also auch schon den förmlichen Mahnbescheid des Gerichtes ignoriert? Das war dumm und ignorant. Bis dahin wäre ein relativ einfacher Widerspruch möglich gewesen und die GEZ hätte von sich aus eine Klage anstrengen müssen.

    Auch gegen einen erfolgten Vollstreckungsbescheid kann man noch Widerspruch einlegen (2 Wochen). Ob sich das lohnt, kann man natürlich nicht genau sagen. Hast du diese Frist auch versäumt, dann gehen deine Chancen sowieso gegen Null.

    Im Zweifel einen Anwalt konsultieren. Die Euros für eine Erstberatung müßte man sich eben vom Munde absparen.
    Evtl. gibts für Hartzer auch Prozeßkostenhilfe. Beim Gericht nachfragen.

    Oder such auch mal in spezialisierten Rechtsforen. Dort treiben sich doch eher kundige Leute herum.

    Arno

    Antwort 7 von TinTin

    Hallo,

    für die Zukunft ein kleiner Tipp, wenn man sich die Kosten für eine Einschreiben sparen will. Mein Kündigungen (GEZ, Abos etc.) enden immer mit dem Satz.

    "Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen."

    Bisher habe ich immer einen kurzen Zweizeiler zurückbekommen. Singemäß ... "Wir bedauern blabla. Hier mit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung vom ..."

    Wenn so eine Schreiben innerhalb von 4-4 Wochen ausbleibt noch, muss man nochmal nachfragen.

    Ich finde diese Vorgehensweise effektiv und preiswert.

    Antwort 8 von slotti

    @ danysahne29,

    Rechnungen ignorieren ist immer schlecht. Aber im Falle der GEZ ist das eigentlich auch egal, denn die drehen sich das immer so wie sie es brauchen Hauptsache sie können abkassieren. Ich habe vor Jahren einen jahrelangen Kampf mit denen gehabt. Das Problem, man glaubt es kaum, trotz massenhafter Einschreiben mit Rückschein waren die nicht in der Lage, meine GEZ-Gebühren monatlich abzubuchen. Dafür bekam ich dann 1xJährlich eine für mich zu hohe Rechnung. Irgendwie haben die dann nach etwa 4 Jahren einen Weg gefunden mich wieder in ihr System aufzunehmen und ich war die großen Rechnungen los. Zahlen mußte ich letztlich sowieso immer.

    GEZ sind wirklich mafiosis und gehören eingesperrt. Das ist auch ein gutes beispiel für Abzocker Kapitalismus. Millionen müssen für etwas zahlen was nur ein paar tausend wirklich konsumieren.

    So, jetzt noch einige Rechtliche Sachen:

    1. Der Pfändungsfreibetrag liegt derzeit bei 1200€ monatlich. Alles darunter kann an Gehalt schonmal nicht gepfändet werden.
    2. Für HartzIV Empfänger dürfte eine Rechtsberatung kostenlos sein. Dazu gehst du vorher auf dein Kreisgericht und beantragst eine kostenlose Rechtsberatung(Einkommen, Kinder-u.Wohngeldnachweis, NW Almente usw. mitbringen).
    3. Wenn der GV kommt, und der kommt zu den Meisten irgendwann einmal :-), dann wird da sicher nicht allzuviel neuwertiges, Hochwertiges in der Wohnung zu finden sein was einen Kuckuk rechtfertigen könnte. Daher mußt du sicher keine Angst haben.
    4. Das eigentliche Problem was du jetzt hast, ist Folgendes: durch den Verlauf haben sich zum einen ein Berg an Schulden angehäuft, welche zum anderen von der GEZ 30 Jahre lang von dir zurückgefordert werden können. Und das, machen die auch. Solltest du also einen Spielraum von einigen € für eine Ratenzahlung sehen, dann nutze diesen mit dem GV um deine Schulden langsam abzuzahlen.
    5. Von einem Anwaltlichen verfahren kann ich hier nur dringends abraten! Die dann entstehenden Kosten werden ein Vielfaches betragen und wenn du die dann zahlen sollst tut das richtig weh.

    Meine Ausführungen beruhen auf eigenen Erfahrungen.

    mfg slotti

    Antwort 9 von danysahne29

    Also erst mal danke für die Antworten. Aber erst mal noch kurz einige Sachverhalte:

    1. Habe ich den Rechnungen Fristgemäß widersprochen. Jedoch tut die GEZ so als würde der Widerspruch nicht zählen.

    2. Gab es kein gerichtliches Mahnverfahren, sondern die Zwangsvollstreckung beruht auf einem Amtshilfeersuchen. Heißt ich habe keinen gerichtlichen Titel.

    3. Habe ich in den letzten Jahren von meiner Mutter nur hochwertige Geschenke im 3 stelligen Bereich bekommen was Technik und PC anbetrifft. Habe also genug sachen zum Pfänden.

    4. Als Hartz 4 Empfänger gibt es keinen Spielraum für Ratenzahlung. Der ist bei mir schon völlig ausgeschöpft.

    5. Ist es eindeutig ein Versäumnis der GEZ da diese mir nicht rechtzeitig Bescheid gegeben hat das keine Abmeldung erfolgt ist bzw. bei Ihnen eingegangen ist. Ich wurde einfach 1 Jahr lang ignoriert. Und nach einem Jahr in der ich der Meinung war das alles glatt gelaufen war, meldete sich plötzlich nach einem Umzug die GEZ mit einer Rechnung die jeder Beschreibung spottet. Und die GEZ meldete sich bei meiner neuen Adresse ohne mein Zutun. Woher hatte die also meine neue Adresse? Und warum meldete Sie sich erst nach 1 Jahr? Da stimmt doch was nicht!

    Antwort 10 von Arno_Nym

    Antwort 11 von slotti

    @ Arno_Nym,

    schöner Link der wiederum bestätigt, dass man gegen die GEZ meist keine Chance hat, egal ob man im Recht ist oder nicht! Irgendwie scheinen die ein Staat im Staate zu sein und bei denen beugt sich das Recht dann immer zugunsten der GEZ.

    @ danysahne29,

    1+2+5 ist zwar theoretisch gut für dich aber ohne ein teures anwaltlich unterstütztes, nervenaufreibendes, lang andauerndes gerichtliches Verfahren nicht von Belang. Übrigens ist das mit 1 Jahr tut sich erstmal nichts bei denen normal. So kann man gleich noch richtig fett Überziehungszinsen abfordern.

    Zitat:
    3. Habe ich in den letzten Jahren von meiner Mutter nur hochwertige Geschenke im 3 stelligen Bereich bekommen was Technik und PC anbetrifft. Habe also genug Sachen zum Pfänden.


    Falsch!!! Diese hochwertigen Dinge wurden dir von deinen Bekannten, Freunden, Familie usw. nur zur Nutzung geborgt.
    Natürlich kannst du entsprechend lang zurückliegende und unterschiedlich datierte Vereinbarungen mit den erforderlichen Unterschriften vorweisen.

    Zitat:
    Und warum meldete Sie sich erst nach 1 Jahr? Da stimmt doch was nicht!


    genau das ist das Arbeitsprinzip dieser Inkasso Agentur. Denn die GEZ ist letztlich nichts anderes als ein beauftragtes Unternehmen zur Eintreibung der Fernseh-und Rundfunkgebühr.

    Tipp: auch wenn du dich im Recht fühlst. In diesem Land heißt das noch lange nicht dass du auch Recht bekommst. Die GEZ will von dir jetzt vielleicht 300€. Wenn du prozessierst und die Sache auf einen Vergleich hinausläuft, zahlst du mit Anwalts, Beratungs usw. Kosten locker das 10 fache. Wenn du verlierst evtl. noch mehr. Am Ende gehts vom Kreisgericht noch zum Landesgericht. Die nehmen auch richtig schön Kohle. Überlege Dir genau, was du jetzt wie machst. Ich würde es unter "dumm gelaufen" abbuchen und zahlen. Wenn nötig borge dir die Kohle von Mutti. Ih denke so kommst du mit einem blauen Auge davon. Und zukünftig, generell nur noch mit Einschreiben per Rückschein! bei diesen und allen anderen Zahlungsaufforderungen der "anderen Art".

    grüsse slotti

    Antwort 12 von Arno_Nym

    Zitat:
    zahlst du mit Anwalts, Beratungs usw. Kosten locker das 10 fache.

    Naja, nicht übertreiben bitte. Dies ist völlig aus der Luft gegriffen.

    Arno

    Antwort 13 von Arno_Nym

    Übrigens...

    Zitat:
    Tipp: auch wenn du dich im Recht fühlst. In diesem Land heißt das noch lange nicht dass du auch Recht bekommst.

    Dies ist in jedem Land der Welt so. Und logisch.

    Denn daß sich jemand im Recht fühlt bedeutet noch lange nicht, daß er auch Recht hat ;o)

    Arno

    Antwort 14 von danysahne29

    Hallo noch mal und danke an alle neuen Antworten.

    @ slotti

    Der GV hat Verständnis und meinte er kommt vorbei und macht eine Fruchtlose Pfändung aus der Sache. Denn mit borgen bei Mutti ist nicht. Die arme Frau ist zwar Beamte aber hat selbst kaum Geld zum borgen denn leider gab es für Staatsbeamte noch keine Erhöhung. Und als ALG II Empfänger ist leider auch nichts mit mal so eben zahlen. Wo von denn? Tja, dann wird sich die besch... GEZ wohl gedulden müssen. Ich zahle jetzt jedenfalls nicht. Werde denen aber noch mal schreiben.

    THX euch allen. Werde ab und zu mal den Zwischenstand melden.

    Antwort 15 von slotti

    @ Arno_Nym,


    Zitat:
    Naja, nicht übertreiben bitte. Dies ist völlig aus der Luft gegriffen
    .

    Da irrst du dich aber gewaltig! Ich habe ein ähnliches Prozedere gerade durch.
    Bei dem Anwalt hieß es während des Verfahrens immer, wenn wir nicht gewinnen, bekomme ich auch nichts....????!!!

    Praktisch habe ich dann natürlich verloren und nun darf ich Gerichtskostenbeihilfe, Anwaltskosten 2000€, Gerichtskosten OLG 2000€ ab bezahlen;-).

    Sicher geht es auch immer nach dem Streitwert und immer mehr Gerichte schmettern Klagen wegen Geringfügigkeit ab. Fakt ist aber dass es unklug ist wegen ein paar Hundert € über einen Anwalt zu gehen. Wer das anders sieht wird das evtl. spätestens bei Rechnungstellung begreifen.

    Zitat:
    Dies ist in jedem Land der Welt so. Und logisch...Denn daß sich jemand im Recht fühlt bedeutet noch lange nicht, daß er auch Recht hat ;o)


    Sicher, sehe ich auch so und habe ich ja auch so gemeint, aber in Germany kannst du davon ausgehen dass du fast immer in den *Z* gekniffen bist. Unser Rechtssystem ist sowas von verkorkst und Reformbedürftig. Insider wissen dies auch und fordern eine konsequente Reformierung. Aber wie auf den meisten anderen Gebieten, ändert sich auch hier nicht wirklich etwas.
    Anders gesagt, auch der Sektor Recht ist mittlerweile dermaßen von Korruption durchzogen, dass dies nicht verwundert. Da kommen der gegnerische Anwalt und die Richterin vor Prozessbeginn lächelnd aus dem Richterzimmer und anschließend verlierst du deine Klage. Da verliert man ein Verfahren wegen Verfahrensfehler des eigenen Anwalts...und findet in Deutschland keinen anderen Anwalt der bereit wäre gegen einen Kollegen zu klagen. Noch Fragen Euer Ehren? Ich nicht;-).

    mfg slotti

    Antwort 16 von not.even.wrong

    Zitat:
    Da irrst du dich aber gewaltig! Ich habe ein ähnliches Prozedere gerade durch.

    Dies war also ein vergleichbarer Fall?

    Zitat:
    Praktisch habe ich dann natürlich verloren und nun darf ich Gerichtskostenbeihilfe, Anwaltskosten 2000€, Gerichtskosten OLG 2000€ ab bezahlen;-).

    Ja. nee, is klar... Da gings auch um ein paar hundert Euro? Und bis vors OLG?

    Vergleich doch nicht Äpfel mit Preiselbeeren.

    n.e.w.

    Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


    Ähnliche Themen:


    Suche in allen vorhandenen Beiträgen: