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Frage zum Arbeitsvertrag
Frage
Hallo
Ich würde gerne Euro Meinung zu folgenden Arbeitsvertrag hören:
Der alter Zeitvertrag (3 Jahre, jeweils Verlängerung über ein Jahr) ist am Montag ausgelaufen.
Der neue Zeitvertrag soll über 2 Montage und 3 Wochen laufen, gilt ab Dienstag und wurde am Freitag unterschrieben.
Nun steht in diesem Vertrag allerdings, dass es die Zustimmung des Betriebsrates erfordert, damit dieser gültig wird.
Was ist, wenn der Betriebsrat den Vertrag erst am Freitag ablehnt? Bekommt man dann trotzdem sein Geld für die Zeit die man noch weitergearbeitet hat (Es handelt sich um eine globale Firma, die in Deutschland mehrere tausend Leute entlassen will)?
Ich habe mal gehört, dass man sich einen unbefristeten Vertrag einklagen kann, wenn nach Ablauf des Zeitvertrages weiter arbeitet und nicht davon abgehalten wird, wäre das hier auch der Fall, wenn dem 2 Monatsvertrag nicht zugestimmt wird?
Gruss
DonOssi
Antwort 1 von Pausenfueller
Hallo,
die ganze Sache ist etwas undurchsichtig und es wäre gut möglich, dass die zweite Verlängerung unzulässig war und du deshalb bereits einen unbefristeten Vertrag hast.
Hier mal etwas --> Literatur
Gruß
Pausenfüller
die ganze Sache ist etwas undurchsichtig und es wäre gut möglich, dass die zweite Verlängerung unzulässig war und du deshalb bereits einen unbefristeten Vertrag hast.
Hier mal etwas --> Literatur
Gruß
Pausenfüller
Antwort 2 von Lutz1965
Zitat:
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus,
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus,
Quelle : Arbeitsrecht aktuell: 06/12 BAG: Verlängerung von Zeitverträgen

