Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / Plauderecke

Abschluß- und Darlehnsgebühr für Bausparvertrag zurück erstatten?





Frage

Abmahnaktion der Verbraucherz. gegen Bauspark.: wann endet die Verjährungsfrist? 27.05.2008 "...Verbraucherzentrale NRW startet bundesweite Abmahnaktion gegen Bausparkassen: Millionen Kunden können Forderungen anmelden Was Bausparkassen ihren Kunden insgesamt in Milliardenhöhe in Rechnung stellen, hält die Verbraucherzentrale NRW für rechtlich unzulässig: Abschluss- und Darlehensgebühren. Eine Abmahnaktion der Düsseldorfer Konsumentenschützer gegen drei ausgewählte Bausparkassen soll nun dieser Praxis ein Ende bereiten. Profitieren davon könnten Millionen Besitzer eines Bausparvertrages. ... "...Einen wichtigen Hinweis dafür bietet ihm ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az: XI ZR 197/00). Darin fordern die obersten Richter, dass Kreditinstitute Entgelte nur für Leistungen verlangen können, die auf einer „rechtsgeschäftlichen Grundlage für den einzelnen Kunden erbracht werden“. Jede Entgelt-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Kreditinstitute Aufwendungen für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten oder Aufwendungen für eigene Zwecke auf den Kunden abzuwälzen versuchen, stellt danach „einen Gesetzesverstoß“ dar. „Und genau darum“, so Verbraucherschützer Klaus Müller, „handelt es sich bei der Abschluss- und Darlehensgebühr.“ Denn wenn Geldinstitute das Bausparkonto eröffnen, den Darlehensantrag bearbeiten oder die Bonität prüfen, „stellt dies keine Dienstleistung für Kunden dar, sondern erfolgt das allein im geschäftlichen Interesse der Bausparkassen“. Obendrein fließt die Abschlussgebühr regelmäßig komplett oder zum größten Teil als Provision an die Vertreter der Bausparkassen.... Da die Abmahnverfahren Mustercharakter besitzen, sind sie für alle noch laufenden Bausparverträge und -darlehen von Bedeutung. Endgültige juristische Klarheit hierzu wird voraussichtlich aber erst eine Entscheidung des BGH bringen, die Vorstand Klaus Müller „in zwei bis drei Jahren erwartet“. Doch bereits heute sollten Bausparer ihre Ansprüche auf eine Erstattung geltend machen. Bei noch laufenden Verträgen geht es dabei nicht um eine Rückzahlung der gezahlten Gebühren, sondern um eine Korrektur des aktuellen Vertragskontostandes. Denn die Abschlussgebühr wird mit den ersten Sparraten verrechnet, bzw. bei einer Vertragserhöhung dem vorhandenen Guthaben belastet und vermindert so das Sparguthaben. Die Darlehensgebühr dagegen wird auf das Bauspardarlehen aufgeschlagen und erhöht somit den Schuldenstand. Ohne die Gebühr wären mithin die Laufzeiten der Darlehen kürzer und weniger Tilgung und Zinsen zu zahlen. Finanziell positiv dürfte sich für viele auswirken, dass nach Meinung der Juristen der Verbraucherzentrale NRW „bei bestehenden Bausparverträgen und -darlehen keine Verjährung von Erstattungsansprüchen eintreten kann“. Denn der Anspruch der Kunden richtet sich auf eine Korrektur des fehlerhaften Kontosaldos und nicht auf die Rückzahlung eines vor Jahren belasteten Gebührenbetrages. ..." Der ganze Artikel bei der Verbraucherzentrale NRW: [url]http://www.vz-nrw.de/UNIQ12154221391...nk429721A.html[/url] [b]Dies ist der springende Punkt: "...bei bestehenden Bausparverträgen und -darlehen keine Verjährung von Erstattungsansprüchen eintreten kann..." Was ist mit Verträgen, die bereits vor ein paar Jahren ausgelaufen sind? Wie ist die Verjährungsfrist in diesen Fällen? Lohnt sich der Aufwand für einen Bausparvertrag, der vor ca. 7 oder 8 Jahren beendet wurde, jetzt noch ein Schreiben an die Bausparkasse aufzusetzen?[/b]

Antwort 1 von Marie

Der Link funktioniert nicht

Gruß Marie

Antwort 2 von Benny_Aua