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Gewährleistung/Garantie
Frage
Hallo
Ich habe etwas bei Ebay bestellt. Nun ist dies innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen. Nun steht in den AGB´s des Shops folgendes:
[quote]Gewährleistung:
Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.[/quote]
Was sieht das Gesetz vor für einen Garantiefall,wenn die Sache weiterverkauft wurde?
Habe ich dann auch anspruch auf Reperatur?
Gruss
DonOssi
Antwort 1 von Lutz1965
Hallo
da solltes Du dich erstmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzten...der sollte Dir dann, alle Daten geben können.
Gruss
Lutz
da solltes Du dich erstmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzten...der sollte Dir dann, alle Daten geben können.
Gruss
Lutz
Antwort 2 von Saarbauer
Hallo,
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Kannst du Definition für Garantie und Gewährleistung nachlesen.
Bei einem Weiterverkauf, kann es sein, dass es keine Garantie für den Zweitbesitzer gibt, die Gewährleistung ist m.E. davon unabhängig. Hier kommt es aber auf die Bedingungen beim Weiterverkauf an.
Gruß
Helmut
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Kannst du Definition für Garantie und Gewährleistung nachlesen.
Bei einem Weiterverkauf, kann es sein, dass es keine Garantie für den Zweitbesitzer gibt, die Gewährleistung ist m.E. davon unabhängig. Hier kommt es aber auf die Bedingungen beim Weiterverkauf an.
Gruß
Helmut
Antwort 3 von tomsan
Garantie ist freiwillig und kommt vom Hersteller aus. Hast Du denn Garantie auf dem Teil?
Mit Gewährleistung kannst Du "nur" den Händler belangen.
Es sei denn, der Händler gibt auch nie Garantie.... solls auch geben.
Mit Gewährleistung kannst Du "nur" den Händler belangen.
Es sei denn, der Händler gibt auch nie Garantie.... solls auch geben.

