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Gewährleistung/Garantie





Frage

Hallo Ich habe etwas bei Ebay bestellt. Nun ist dies innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen. Nun steht in den AGB´s des Shops folgendes: [quote]Gewährleistung: Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.[/quote] Was sieht das Gesetz vor für einen Garantiefall,wenn die Sache weiterverkauft wurde? Habe ich dann auch anspruch auf Reperatur? Gruss DonOssi

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

da solltes Du dich erstmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzten...der sollte Dir dann, alle Daten geben können.

Gruss

Lutz

Antwort 2 von Saarbauer

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Kannst du Definition für Garantie und Gewährleistung nachlesen.

Bei einem Weiterverkauf, kann es sein, dass es keine Garantie für den Zweitbesitzer gibt, die Gewährleistung ist m.E. davon unabhängig. Hier kommt es aber auf die Bedingungen beim Weiterverkauf an.

Gruß

Helmut

Antwort 3 von tomsan

Garantie ist freiwillig und kommt vom Hersteller aus. Hast Du denn Garantie auf dem Teil?
Mit Gewährleistung kannst Du "nur" den Händler belangen.


Es sei denn, der Händler gibt auch nie Garantie.... solls auch geben.

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