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Päckchen weg - Klage?





Frage

moin ich habe vor ca. 10 Tagen ein Päckchen mit DHL verschickt: Dort war eine Ware drin, die mir jemand für 30euros abgekauft hatte. Ich hatte zuvor geschrieben, ich werde sie per DHL- Päckchen versenden, was ich ja auch getan habe. Nun meldet sich der Käufer bei mir (er selbst war kurzzeitig im Urlaub aber seine Mutter war immer zu Hause), das Päckchen sei nie angekommen und fordert nun das gesamte Geld zurück, mit dem Hinweis, wenn ich seiner Forderung nicht nachkomme, juristische Schritte gegen mich einzuleiten. ich habe ihm geantowrtet, dass ich erst mal zur Post gehe, das bringt mir zumind etwas Zeit... Was kann/wird passieren? und was soll ich nun machen (ausser in Zukunft versichert zu verschicken)? danke schon mal bananenbild

Antwort 1 von son_quatsch

Gar nichts. Wenn der Käufer es nicht versichert verschickt haben wollte, hat er schon das Risiko getragen. Außerdem hast du beim Verschicken doch eine Quittung bekommen, oder? Und wer garantiert dir, dass sich der Käufer 100%ig korrekt verhalten hat? Kann auch gut sein, dass das Ding immernoch unterwegs ist...

Antwort 2 von Nhuya

Eben. Quittung vorlegen udn gut ist. Wennd u die nichtmehr hast, ist das natürlich schlecht, denn du musst ja nachweisen können, dass du das Päckchen versendet hast. Für den Verlust bist du dann nicht verantwortlich.

Antwort 3 von JLM

Hallo

Wende dich zuerst an DHL du hast dort die 2 Möglichkeiten deine Sendung Rückverfolgen oder Reklamation

DHL Kundenservice

Gruss
JLM

Antwort 4 von blobi

Hallo,

Bei Paeckchen hat man immer das Risiko das eins verloren geht, das wird allerdings auch von der Post nicht erstattet.

War das ein Ebayverkauf?
Dann hat er als Kaeufer ja gewusst das es als Paeckchen rausgeht und es nicht versichert ist, soll heissen Pech gehabt.

Mir ist das auch mal passiert, 4 Wochen spaeter kam das Paeckchen wieder zurueck weils irgendwo gefunden wurde. Am bestenmal ein paar Tage warten.

Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das er per Rechtsanwalt was erreichen wird, da er das Paket ja erhalten haben kann und dich jetzt anluegt um bei dir sein Geld noch abzuzocken.

Und wegen 30 Euro wird sich glaub ich auch nicht jeder Rechtsanwalt bewegen, wobei ich mich da nicht so auskenne.

Er soll mal bei seinen Nachbarn anfragen, vielleicht wurde es a abgegeben.

Gruss

Antwort 5 von Lutz1965

Zitat:
Das DHL PÄCKCHEN ist ein Produkt der Deutschen Post AG. Es gelten die AGB der Deutschen Post Brief National.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post
BRIEF NATIONAL ...


Sollte das Päckchen tatsächlich verloren (keine Zustellung nach 30 Tagen nach Ablauf des erwarteten Zustellzeitpunktes) gehen, richtet sich die Haftung der DHL nach den zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf der Internetseite der DHL einsehen können. Die Haftung ist dort in § 9 geregelt; gem. § 10 war das Päckchen zudem versichert.

Ansprüche gegen die DHL können allerdings als Empfänger nicht geltend machen. Die Ansprüchen können nur durch den Auftraggeber, geltend gemacht werden

Antwort 6 von bananenbild

hallo,

schon mal vielen Dank für die Informatioenen. DAs ist sehr gut zu wissen.

Quittung: Bei den Päckchenscheinen von DHL gibt es keine quittung. Ich habe den
Klebeschein beschriftet (sogar per Schreibmaschine) und dann zur Post gebracht. Die hat
mir das Ding mit (ich glaube 3,90) bepappt und weg gelegt!

naja, erst mal abwarten

Antwort 7 von donossi

Und über die 3.90 bekommst du normalerweise eine Quittung. Solche eine wie man beim Einkaufen im Supermarkt auch bekommt.....

Antwort 8 von Lutz1965

@ donossi
Zitat:
Und über die 3.90 bekommst du normalerweise eine Quittung.


Wenn Du nicht danach fragst, bekommst Du auch keine... ist so wie bei den Briefmarken.... Du mußt direkt nach dem beleg fragen... sonst gibt es nix.

Gruss

Lutz

Antwort 9 von popolli

Zitat:
Gar nichts. Wenn der Käufer es nicht versichert verschickt haben wollte, hat er schon das Risiko getragen.


Bitte Quelle

Zitat:
War das ein Ebayverkauf?
Dann hat er als Kaeufer ja gewusst das es als Paeckchen rausgeht und es nicht versichert ist, soll heissen Pech gehabt.


Bitte Quelle....

Meines Wissens (ich behaupte das nicht, ich meine nur, dass es so ist und kann das auch nicht belegen) hat man bei einem Kauf über ebay grundsätzlich Anspruch darauf, die Ware auch zu erhalten. Wenn der VERKÄUFER unversichert verschickt, trägt auch der VERKÄUFER das Versandrisiko.

Mag sein, dass es anders aussieht, wenn in der Beschreibung drinsteht, dass nur auf ausdrücklichen Wunsch unversichert verschickt wird und das Versandrisiko damit auf den Käufer übergeht.

Wenn aber der Verkäufer von sich aus unversichert verschickt und versicherten Versand nicht anbietet (ist ja attraktiver, da man die Versandkosten geringer halten kann und höhere Gebote, gerade bei geringerwertigen Artikeln erzielen kann) trägt er auch das Risiko des VErlustes. Meine MEinung

Antwort 10 von Klassenkasper

Aloha
Zitat:
Mit dem DHL PÄCKCHEN können Sie innerhalb Deutschlands bis zwei Kilogramm einfach und günstig versenden. In der Regel kommt Ihr Päckchen bereits am nächsten Werktag (Mo. - Sa.) beim Empfänger an. Eine Haftung oder Sendungsverfolgung ist nicht inklusive.

Quelle: Produktübersicht DHL Päckchen

Ich denke ja wohl das der letzte Satz alle Fragen beantwortet.

Das Päckchen ist halt für die Leute, die sich zusätzliche Kosten ersparen wollen für Versicherung und anderen Schnick Schnack. Selbst wenn eine Quittung verlangt wurde ist sie lediglich ein Beleg das an einem bestimmten Tag etwas aufgegeben wurde was 3,90 Euro gekostet hat. Gut, der Preis lässt den Schluß zu das es ein Päckchen war. Es gibt aber dazu keine eindeutige Identifikationsnummer die das Päckchen kennzeichnet.

Einfache Regelung: Wer unversichert versendet trägt das Risiko das die Sendung nicht ankommt.
Jetzt kommt es halt drauf an was beim Verkauf vereinbart wurde. Wenn bei einem Ebaykauf ein unversicherter Versand angegeben wurde, wird mit dem Kauf des Artikels dieser auch akzeptiert, sofern man nicht explizit darauf besteht das die Ware versichert versendet werden soll. Der Käufer trägt dafür natürlich die Mehrkosten.
Der Verkäufer kann natürlich einen Nachforschungsantrag stellen, den er allerdings dann bezahlen muss im Erfolgsfall. Wenn die nix finden kostet das wohl auch nix :-)

Meiner Frau ist sowas jetzt 2 mal passiert. Das eine war ein Geburtagsgeschenk an ihren Bruder, was komischerweise einen Monat später wieder auftauchte undbei ihm zugestellt wurde, dass andere war ein Ebaykauf, der nach wie vor verschollen ist. Wo ich nach wie vor der Meinung bin das der Artikel nicht verschickt wurde weil komischerweise das Bewertungsprofil mittlerweile mehrere Einträge enthält von "angeblich" verschwundenen Päckchen.

Wie dem auch sei, entweder man hat Glück und es taucht auf, oder es bleibt verschollen. Um die Glaubwürdigkeit als Verkäufer zu wahren, würde ich auf alle Fälle einen Nachforschungsantrag bei der DHL stellen. Die schauen dann wer an dem Tag beim Empfänger die Pakete rumgebracht hat und befragen den ob er sich daran erinnern kann dort was abgegeben zu haben. Oder obs vielleicht hinter den Sitz gerutscht ist, im Verteilerzentrum liegt oder weis der Geier was. Entweder kriegen die was raus oder nicht.
Ab und zu kommt dabei auch raus das die Sendung angekommen ist und man nur über den Tisch gezogen werden sollte :-)

Generell, um sowas zu vermeiden, kommt für mich nur versicherter Versand in Frage. Egal ob ich was kaufe oder verkaufe.

Gruß
Des Kasperle

Antwort 11 von Klassenkasper

Nachtrag:
erstens:
Die Kohle aus dem Ebaykauf meiner Frau ist natürlich auch weg gewesen :-)

Zweitens:
Was mir an der Sache schonmal gleich sauer aufstößt ist die Aussage des Käufers a la "Kohle zurück, sonst Klage am Hals".
Das ist sehr suspekt. Er muss dir die Zeit geben herauszufinden wo das Päckchen ist. Erst wenn eine eventuelle Sendungsverfolgung im Sande verläuft kann er sein Geld von dir zurück fordern.
Ein Durchschlag eines Paketaufklebers gilt nicht als Beweis, aber vielleicht kann sich dort wo du das Päckchen aufgegeben hast die Person die es angenommen hat an dich erinnern. Solltest du mal nachfragen. Reicht ja wenn die bestätigen können das du an dem tag ein Päckchen aufgegeben hast.

Antwort 12 von blobi

Zitat:
War das ein Ebayverkauf?
Dann hat er als Kaeufer ja gewusst das es als Paeckchen rausgeht und es nicht versichert ist, soll heissen Pech gehabt.


Bitte Quelle....



Die Quelle ist in diesen Fall die Angebotsbeschreibung wo auch die Versandkosten stehen und womit dann auch angegeben ist ob versichert oder nicht versichert verschickt wird. Und die Quittung die man bei der Post bekommt fuer ein Paeckchen sagt nur aus das ein Betrag bezahlt worden ist und nicht wohin es verschickt worden ist oder was verschickt worden ist. Eine Quittung dieser Art ist als Nachweiss voellig nutzlos da es dem Paeckchen nicht zugeordnet werden kann.

Antwort 13 von Jaja

@bananenbild

ich würd mal kurz darüber nachdenken, wie der kunde seine forderung stellt.

wenn ich etwas vom verkäufer (ebay) nicht erhalten haben, gehe ich zunächst davon aus, das es noch nicht losgeschickt wurde.
demnach schreibe ich meine (freundliche) mahnung auch mit dem wortlaut, er hätte es doch bitte einzuräumen, die ware zeitnah zu versenden.

wenn dieser kunde nun also von vornherein angibt, das päckchen sei per der post verschlollen (also nicht auf den naheliegenden gedanken kommt du hat es nicht versendet) wäre mir das suspekt.

hinfällig ist dieser gedanke natürlich, wenn du schon vorher eine versandbenachrichtigung geschickt hast und auch dieses nochmals auf nachfrage des kunden glaubhaft zum ausdruck gebracht hast.
dann ist natürlich klar das nur der dieser schluss des verlustes durch die post übrig bleibt.

Antwort 14 von Teerbaby

Bei mir ist auch mal ein Ebaykauf nicht angekommen und der Verkäufer hat dann eine Eidesstattliche Erklärung von mir verlangt. Danach hat er mir die Ware nochmal zugeschickt.
Ich weiss nicht genau, was das bringt - wahrscheinlich kann man das als Verlust in der Steuererklärung abschreiben - aber das könntest du auch machen falls du das Geld zurückzahlen willst um keine schlechte Bewertung zu bekommen.

Antwort 15 von Benny_Aua

Bei juristischen Problemen frage ich nach bei www.jurathek.de

Antwort 16 von Kenner

Nur zur Info:
Bei gewöhnlichen Briefen und Päckchen wird KEIN Nachforschungsantrag ermöglicht.

Es ist nichts versichert und es gibt auch kein Geld bei Verlust.

Beim nächsten Mal etwas mehr Geld investieren und als Paket versenden.

Damit ist alles gesagt.
Es ist sehr amüsant für mich, welche Spekulationen hier getätigt werden, ohne wirklich zu wissen, was Sache ist. Vielleicht zunächst mal bei DHL nachfragen, bevor hier schlaue Statements abgegeben werden.

Bin Postbeamter a. D.

Antwort 17 von Miboba

Hallo,

zuerst einmal ist es so, dass, sobald Du das Päckchen der Post übergeben hast, das Versandrisiko auf den Käufer übergeht (sofern es sich um einen Privatverkauf handelt).

Es könnte natürlich nachteilig sein, dass Du keinen Nachweis für die Einlieferung hast.

Du kannst ja mal nach § 447 BGB googeln. Da wirst Du einiges in dieser Sache finden.

Gruß
Miboba

Antwort 18 von Jaja

hat ebay nicht ein vorgefertigtes konflicktmanagement für diesen fall? is ja jetzt nicht so selten.. probiere mal "unstimmigleiten online klären" - da steht bestimmt was dazu..

Antwort 19 von motivator

hallo,

bevor mir das passiert als Verkäufer und ich probleme bekommen:

reicht es wenn ich als Versandart angebe DHL Päckchen und im Text unter Versand
schreibe: "Versandrisiko trägt Käufer" ich aber zusätzlich noch de Option auf DHL Paket
(Mehrkosten trägt Käufer) gebe?

danke schon mal

Antwort 20 von popolli

Zitat:
hallo,

bevor mir das passiert als Verkäufer und ich probleme bekommen:

reicht es wenn ich als Versandart angebe DHL Päckchen und im Text unter Versand
schreibe: "Versandrisiko trägt Käufer" ich aber zusätzlich noch de Option auf DHL Paket
(Mehrkosten trägt Käufer) gebe?

danke schon mal


Genau. Damit bist du auf der sicheren Seite. Aber das ist hier ja offenbar so nicht gelaufen. Daher gibts Probleme.
Ich biete grundsätzlich versicherten Versand an, und bei geringerwertigen Waren eben auch unversichert. Schreibe aber eben auch dazu, dass bei unversichertem Versand der Käufer das Risiko trägt.

Antwort 21 von Motivator

ja das mit Risiko steht im Text bei der Option "unversichert". nächste Zeile ist versicherter
Transport ggen aufpreis.

dann kann ich je beruhigt die Auktion starten lassen :)

Antwort 22 von HansWanz

n'Abend,

ich häng mich hier einfach mal ran. Mir ist sowas ähnliches mit nem Brief passiert: DAs ding
kam mit nem Loch bei mir an, die Ware (Gutschein) natürlich weg. Nun hat mir der Käufer ne
ausgleichszahlung angeboten, ich solle bitte eine Vorstellung abgeben.

Warenwert war 19Euro zzgl 1euro für Versand und Verpackung (also 20,00).

Wie viel sollte ich ihm sagen (ich will nicht zu viel fordern, es ist je schließlich sein "Service",
aber auch nicht zu wenig)


danke für die Tipps!

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