Supportnet / Forum / Webseiten/HTML
Hilfe !!! Kann man von einem E-Mail die Festnetznummer des Absenders ersehen ?
Frage
Hallo,
brauche Euere hilfe und zwar hat jemand auf meinen Namen übers Internet bei einen Elektroversandhandel Produkte bestellt die ich natürlch nicht angenommen habe weil ich diese Produkte gar nicht haben möchte jetzt will der Elektrohandel eine Stornogebühr von mir kann man von der Bestellung per Internet (E-Mail) die den Elektrohandel vorliegt irgendwie die Festnetznummer ersehen so das ich weis von wo die Bestellung weggeschickt worden ist??????
(Kann der Versandhandel überhaupst bei einer Bestellung per Internet auf eine Stornogebühr bestehen ich hab ja nichts Unterschrieben und irgendwas betellen kann das ja jeder jeden wie man sieht???? )
Bin um jeden Tip bzw. Hilfe Dankbar !!!
Nette Grüße
Manuela
Antwort 1 von Firestarter
Der Händler hat die Möglichkeit, im Header der E-Mail (z.B. in Outlook die Mail öffnen, unter Optionen) die IP des Absenders zu ermitteln. Dann muss er das Ganze zur Anzeige bringen, damit die Staatsanwaltschaft beim ISP ermitteln kann, an welchen Anschluss die IP zu diesem Zeitpunkt vergeben war.
Das nutzt allerdings nichts, wenn derjenige ein Programm wie z.B. Anonymizer, o.ä. benutzt hat, oder von deinem Anschluss aus bestellt hat.
Firestarter
Das nutzt allerdings nichts, wenn derjenige ein Programm wie z.B. Anonymizer, o.ä. benutzt hat, oder von deinem Anschluss aus bestellt hat.
Firestarter
Antwort 2 von Firestarter
Ach ja, solltest die Waren doch du bestellt haben und willst sie jetzt bloss nicht mehr:
Es gibt ein neues Fernabsatzgesetz, das regelt, das Waren die telefonisch, per E-Mail, usw., bestellt wurden, ab einem Warenwert von DM 80,- auf Kosten des Händlers innnerhalb von zwei Wochen wieder zurückgeschickt werden können (natürlich unbenutzt). Solltest du bei der Bestellung darauf nicht ausdrücklich aufmerksam genacht worden sein, so verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Liegt der Warenwert unter DM 80,- so musst du das Rückporto halt selbst zahlen.
Da ich davon ausgehe, dass du sofort nach Erhalt der Ware reklamiert hast, hat der Händler, soweit ich weiss, überhaupt keinen Anspruch auf Stornogebühren.
Firestarter
Es gibt ein neues Fernabsatzgesetz, das regelt, das Waren die telefonisch, per E-Mail, usw., bestellt wurden, ab einem Warenwert von DM 80,- auf Kosten des Händlers innnerhalb von zwei Wochen wieder zurückgeschickt werden können (natürlich unbenutzt). Solltest du bei der Bestellung darauf nicht ausdrücklich aufmerksam genacht worden sein, so verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Liegt der Warenwert unter DM 80,- so musst du das Rückporto halt selbst zahlen.
Da ich davon ausgehe, dass du sofort nach Erhalt der Ware reklamiert hast, hat der Händler, soweit ich weiss, überhaupt keinen Anspruch auf Stornogebühren.
Firestarter
Antwort 3 von Manuela
Hallo Firestarter,
danke für deine Antwort Freu...
Kannst du mir sagen ab wann es das neue Fernabsatzgesetzt gibt ?
Weil die Betellung bei dem Händler schon am 26.Okt.2000 geschehen ist blos habe ich jetzt erst (am 01.03.01 per Einschreiben) eine Rechnung für Storno/Aufwandpauschale(130,-DM) bekommen.
Irgendwas stimmst da sowieso nicht weil der Händler jetzt erst die Rechnung schickt u. noch dazu per Einschreiben.
Nette + Ratlose Grüße
Manuela
danke für deine Antwort Freu...
Kannst du mir sagen ab wann es das neue Fernabsatzgesetzt gibt ?
Weil die Betellung bei dem Händler schon am 26.Okt.2000 geschehen ist blos habe ich jetzt erst (am 01.03.01 per Einschreiben) eine Rechnung für Storno/Aufwandpauschale(130,-DM) bekommen.
Irgendwas stimmst da sowieso nicht weil der Händler jetzt erst die Rechnung schickt u. noch dazu per Einschreiben.
Nette + Ratlose Grüße
Manuela
Antwort 4 von Firestarter
Hi,
das Fernabsatzgesetz glit schon. Ich glaub seit Juli 2000.
Wenn du allerdings nur eine Rechnung und keine Ware bekommen hast, dann stimmt, wie du schon gesagt hast, etwas ganz gewaltig nicht.
Du solltest dich dann nochmal mit dem Händler kurzschliessen und auch fragen, an wen das Paket gesendet wurde (also du als Rechnungsempfänger, jemand anderes als Warenempfänger) und ob er einen Nachweis darüber hat, dass du die Ware bekommen hast.
Besteht er weiter auf Bezahlung, dann solltest du dich selbst an die Polizei wenden und Anzeige erstatten (ich glaube das läuft dann unter Betrug) und Notfalls einen Rechtsanwalt einschalten.
ABER AUF KEINEN FALL BEZAHLEN!!!
Ich frag heute Abend nochmal meinen Vater, der ist Jurist und kann da vielleicht genaueres dazu sagen als ich.
Firestarter
das Fernabsatzgesetz glit schon. Ich glaub seit Juli 2000.
Wenn du allerdings nur eine Rechnung und keine Ware bekommen hast, dann stimmt, wie du schon gesagt hast, etwas ganz gewaltig nicht.
Du solltest dich dann nochmal mit dem Händler kurzschliessen und auch fragen, an wen das Paket gesendet wurde (also du als Rechnungsempfänger, jemand anderes als Warenempfänger) und ob er einen Nachweis darüber hat, dass du die Ware bekommen hast.
Besteht er weiter auf Bezahlung, dann solltest du dich selbst an die Polizei wenden und Anzeige erstatten (ich glaube das läuft dann unter Betrug) und Notfalls einen Rechtsanwalt einschalten.
ABER AUF KEINEN FALL BEZAHLEN!!!
Ich frag heute Abend nochmal meinen Vater, der ist Jurist und kann da vielleicht genaueres dazu sagen als ich.
Firestarter
Antwort 5 von Rangoo
Mein Senf: Das Fernabsatzgesetz gilt seit dem 30.06.2000.
Das mit den 6 Monaten von Firestarter stimmt nicht ganz, es sind nur 4 Monate, aber du hast wohl sofort reklamiert.
Und ab einem Warenwert von 80DM muss der Versandhandel die Kosten übernehmen, das stimmt.
Da dem Handel die Mail ja vorliegt, wie du sagst, kann er über die Headerinfos an die Adresse des Absenders kommen. Wenn der irgendeinen Anonymizer verwendet hat, kann man das ja auch sehen, du musst dann halt nur nachweisen, dass du den nicht hattest.
Aber eigentlich hätte dir der Händler die Rechnung nie schicken dürfen. Und der Betrag erscheint mir auch wirklich happig...
Das mit den 6 Monaten von Firestarter stimmt nicht ganz, es sind nur 4 Monate, aber du hast wohl sofort reklamiert.
Und ab einem Warenwert von 80DM muss der Versandhandel die Kosten übernehmen, das stimmt.
Da dem Handel die Mail ja vorliegt, wie du sagst, kann er über die Headerinfos an die Adresse des Absenders kommen. Wenn der irgendeinen Anonymizer verwendet hat, kann man das ja auch sehen, du musst dann halt nur nachweisen, dass du den nicht hattest.
Aber eigentlich hätte dir der Händler die Rechnung nie schicken dürfen. Und der Betrag erscheint mir auch wirklich happig...
Antwort 6 von Firestarter
Da sie ja sie Waren nie erhalten hat, kann man das mit dem Fernabsatzgesetz eh vergessen.
Firestarter
Firestarter
Antwort 7 von Piepsi
Normalerweise liegen die Storno/Aufwandsgebühren (z.B. bei Rückbuchung, wenn Dein Konto bei Bankeinzug nicht gedeckt ist) bei ca. 20-50 DM.
Aber 130,-DM???
Auf eine Stornogebühr kann der Händler schon bestehen (siehe Beispiel Rückbuchung), die steht normalerweise in seinen Bedingungen (AGB´s, Lieferbedingungen immer durchlesen!), wie hoch die ist.
Aber 130,-DM sind schon etwas viel, ich glaube sogar, dass das anfechtbar ist!
Bis neulich,
Piepsi {:o)
www.piepsi.net
Aber 130,-DM???
Auf eine Stornogebühr kann der Händler schon bestehen (siehe Beispiel Rückbuchung), die steht normalerweise in seinen Bedingungen (AGB´s, Lieferbedingungen immer durchlesen!), wie hoch die ist.
Aber 130,-DM sind schon etwas viel, ich glaube sogar, dass das anfechtbar ist!
Bis neulich,
Piepsi {:o)
www.piepsi.net
Antwort 8 von TommyKn
Hallo Manu.
Der Händler hat keinen Anspruch auf Stornogebühren. Du hast die Ware nie erhalten.
Was besonders schleierhaft ist, ist das jetzt erst eine Rechnung kommt. Soetwas ist nicht zulässig.
Mach Dir keine Sorgen. Sag dem Händler, Du hast die Waren nicht bestellt und wenn er heraus finden will, wer, dann soll er Anzeige erstatten. Ansonsten wirst Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden, der die Sache regelt. Da Du alles Recht auf Deiner Seite hast (das ist eindeutig) kann Dir nichts passieren.
Der Händler hat keinen Anspruch auf Stornogebühren. Du hast die Ware nie erhalten.
Was besonders schleierhaft ist, ist das jetzt erst eine Rechnung kommt. Soetwas ist nicht zulässig.
Mach Dir keine Sorgen. Sag dem Händler, Du hast die Waren nicht bestellt und wenn er heraus finden will, wer, dann soll er Anzeige erstatten. Ansonsten wirst Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden, der die Sache regelt. Da Du alles Recht auf Deiner Seite hast (das ist eindeutig) kann Dir nichts passieren.
Antwort 9 von Piepsi
@TommyKn:
Ich meinte das mit den Stornogebühren ALLGEMEIN (wenn man WIRKLICH was bestellt hat), in Manu´s Fall hat der Händler natürlich kein Anspruch, da hast Du Recht!
Sorry für meine unglückliche Ausdrucksweise.
Bis neulich,
Piepsi {:o)
www.piepsi.net
Ich meinte das mit den Stornogebühren ALLGEMEIN (wenn man WIRKLICH was bestellt hat), in Manu´s Fall hat der Händler natürlich kein Anspruch, da hast Du Recht!
Sorry für meine unglückliche Ausdrucksweise.
Bis neulich,
Piepsi {:o)
www.piepsi.net
Antwort 10 von Manuela
Hallo an Euch alle,
vielen Dank für Euere Tips habt mir sehr geholfen werd die Rechnung zurückschicken und nicht bezalen mit der Begründung des Fernabsatzgesetzes. Mal schauen wie der Elektroversand darauf reagiert.
Also nochmal D A N K E !!
Nette Grüße
Manuela
vielen Dank für Euere Tips habt mir sehr geholfen werd die Rechnung zurückschicken und nicht bezalen mit der Begründung des Fernabsatzgesetzes. Mal schauen wie der Elektroversand darauf reagiert.
Also nochmal D A N K E !!
Nette Grüße
Manuela
Antwort 11 von DJTomPW
Hi Manu!
Ich bin selbst Händler und habe mit diesen Problemen immer wieder zu kämpfen. Regelmäßig gehen bei mir online Bestellungen ein, die ich dann rausschicke. Über die Hälfte der Waren kommen wieder zurück, weil derjenige angeblich nie bei mir was bestellt hat. Die Verfolgung über IP-Adressen ist zwar möglich, abermacht wahnsinnig viel Arbeit. Und der Ärger dann vor Gericht. Das brauch ich wirklich nicht. Deshalb können die Leute bei mir nur noch über div. Internet-Abrechnungssysteme (z.Bsp. Iclear oder paybox) oder per Vorkasse einkaufen. Damit ging meine Bestellquote zwar zurück, aber ich habe seit dem keine Rückläufer mehr.
Bei Deinem Problem hat der Händler recht auf eine Stornogebühr, wenn diese in seinen AGB´s drinstehen. Da die Bestellung übers Internet erfolgt ist, MÜSSEN die AGB´s irgendwann während des Bestellvorganges in Erscheinung treten, und Du mußt an einer Stelle auch die AGB (zum Beispiel durch das Anbringen eines Bestätigungshackens)akzeptieren. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird der Händler vor Gericht ein Nachsehen haben. Sollten die Stornogebühren in den AGB drinstehen, dann mußt Du sie auch bezahlen. Genauso mit den Kosten für die Rücklieferung. Unfreie Rücklieferungen sind immer teurer als wenn Du ein Paket selbst zurückschickst. Aber 130 DM finde ich auch etwas übertrieben.
Da Du aber sagst, daß Du bei ihm nicht bestellt hast, dann laß es auf einen Gerichtsprozeß ankommen. Denn für den Hänlder ist zur Zeit die Sache klar, du hast bestellt und damit mußt Du auch zahlen. Er wird bestimmt keine Nachforschung auf seine Kosten machen. Das kannst du dann das Gericht machen lassen.
ABER: Sollte die Rückverfolgung der IP doch bei Dir landen, dann wirds für Dich richtig teuer.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viel Erfolg
Tom
Ich bin selbst Händler und habe mit diesen Problemen immer wieder zu kämpfen. Regelmäßig gehen bei mir online Bestellungen ein, die ich dann rausschicke. Über die Hälfte der Waren kommen wieder zurück, weil derjenige angeblich nie bei mir was bestellt hat. Die Verfolgung über IP-Adressen ist zwar möglich, abermacht wahnsinnig viel Arbeit. Und der Ärger dann vor Gericht. Das brauch ich wirklich nicht. Deshalb können die Leute bei mir nur noch über div. Internet-Abrechnungssysteme (z.Bsp. Iclear oder paybox) oder per Vorkasse einkaufen. Damit ging meine Bestellquote zwar zurück, aber ich habe seit dem keine Rückläufer mehr.
Bei Deinem Problem hat der Händler recht auf eine Stornogebühr, wenn diese in seinen AGB´s drinstehen. Da die Bestellung übers Internet erfolgt ist, MÜSSEN die AGB´s irgendwann während des Bestellvorganges in Erscheinung treten, und Du mußt an einer Stelle auch die AGB (zum Beispiel durch das Anbringen eines Bestätigungshackens)akzeptieren. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird der Händler vor Gericht ein Nachsehen haben. Sollten die Stornogebühren in den AGB drinstehen, dann mußt Du sie auch bezahlen. Genauso mit den Kosten für die Rücklieferung. Unfreie Rücklieferungen sind immer teurer als wenn Du ein Paket selbst zurückschickst. Aber 130 DM finde ich auch etwas übertrieben.
Da Du aber sagst, daß Du bei ihm nicht bestellt hast, dann laß es auf einen Gerichtsprozeß ankommen. Denn für den Hänlder ist zur Zeit die Sache klar, du hast bestellt und damit mußt Du auch zahlen. Er wird bestimmt keine Nachforschung auf seine Kosten machen. Das kannst du dann das Gericht machen lassen.
ABER: Sollte die Rückverfolgung der IP doch bei Dir landen, dann wirds für Dich richtig teuer.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viel Erfolg
Tom
Antwort 12 von Yoram
Übrigens kann man mit OE wunderbar die Festnetznummer rausbekommen. Das scheint allerdings nur mit älteren t-online-Zugängen zu klappen. Das ganze sieht dann so aus (Auszug mit geänderter Tel._Nr.)Dabei ist "X-Sender" die Tel.-Nr.nur "0001" weglassen:
Content-Type: multipart/alternative;
boundary="----=_NextPart_000_003E_01C06D36.E3C9F920"
X-Priority: 3
X-MSMail-Priority: Normal
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 5.50.4133.2400
X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V5.50.4133.2400
X-Sender: 03414239268-0001@t-dialin.net
X-UIDL: 3cea7bceea4df74758563e10593abc05
Viel Spass
Ciao
Content-Type: multipart/alternative;
boundary="----=_NextPart_000_003E_01C06D36.E3C9F920"
X-Priority: 3
X-MSMail-Priority: Normal
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 5.50.4133.2400
X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V5.50.4133.2400
X-Sender: 03414239268-0001@t-dialin.net
X-UIDL: 3cea7bceea4df74758563e10593abc05
Viel Spass
Ciao

