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gesetzliche Vorschriften für Arbeit am PC





Frage

seit Anfang 2000 gibt es die sogenannte Bildschirmarbeitsverordnung, die seitdem auch bindend ist. Dort steht geschrieben, dass kontrastreiche, flimmerfreie Monitore, unkomplizierte Software und ausreichend Beleuchtung vorgeschrieben sind. Nun, ein flimmerfreier Monitor ist für mich ein Flachbildschirm. Alles andere flimmert schwach bis stark. Wo liegen da die Richtlinien genau? Wie man richtig sitzt, weiß ich mittlerweile. Nur ein Streitpunkt bleibt noch: Ist einen Handballenauflage nun gesund oder nicht? Mir wurde beigebracht, dass nur die Finger kontakt mit der Tastatur haben dürfen, der Handballen schwebt frei in der Luft. Gesund oder nicht? Hier liegt ein Streitpunkt vor, für kurzes Tippen ist es wohl nicht schädlich, doch wenn man mehrere Stunden tippen muss ist es wohl keine gute Lösung. Was meint ihr dazu? Kennt ihr die genauen Paragrafen in denen dies gesetzl. geregelt ist? in der Bildschirmverordnung steht nur, dass man, wenn mand das 10-Finger-System beherrscht auf eine ergonomisch geformte - in der Mitte abgeteilte - Tastatur mit Handballenauflage verwenden [b]sollte[/b]. Betonung liegt auf [b]sollte[/b]. Gruß Thomas

Antwort 1 von Tx

Man, Thomas. SOLLTE, ja sollte!

Es steht Dir frei, wie Du tippst. Es ist Deine Entscheidung. Was erwartest Du eigentlich vom Gesetzgeber? Das er Dir auch noch mitteilt, wie Du am besten auf der Klobrille sitzen sollst??

Es gibt darüber keine Verordnung! Mach mit Deinem Handballen, was Du willst.

Tx

Antwort 2 von Tx

Jeder Arbeitgeber ist daran interessiert, daß Du Dir nicht die Hände verrenkst. Daher wird Dir bezüglich der Tastatur jeder Wunsch erfüllt. Daher sprich das mit Deinem Arbeitgeber ab. Er hat eine Fürsorgepflicht. Das gilt auch für Deine Handballen.

Tx

Antwort 3 von Harald Boehm

Ein kleiner Beitrag zum

Bildschirmflimmern.

Gruß,

Harald

Antwort 4 von marlenchen


hi thomas

seit dem 1 Juli 2000 gibt es diese bildschirmarbeitsplatzverordung (bildscharbV)

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bildscharbv/

ansonsten einmal in google den begriff bildscharbV eingeben :)

gruss

Antwort 5 von Tx

Ständig dieser Ruf nach Gesetzen und Vorschriften. Vor allem der Wunsch, dem Arbeitgeber das Gesetzbuch über den Schädel zu ziehen, geht mir auf die Kirsche. Fürsorgepflicht sagt doch alles aus.

Einfach mal ein nettes Gespräch und jede Tastatur wird doch besorgt. Als wenn der Arbeitgeber keine 10 Euro für eine Handballenauflage locker macht. Das ist doch lachhaft. Besser 10 Euro als 3 Wochen Krankmeldung des Arbeitnehmers.

Meine Güte.....

Tx

Antwort 6 von marlenchen

hi

noch einen interessanten ling gefunden

http://www.sozialnetz-hessen.de/ergo-online/Recht/BildschArbV/G_Bil...

gruss

Antwort 7 von marlenchen



Nachtrag:

seit dem 1 januar 2000 gibbet diese Verordnung, am 1 Juli war es etwas anderes ;)))

sorry ::)

Antwort 8 von maler281

grundsätzlich ist es sicherlich richtig, das der Gesetzgeber ein Auge auch auf die korrekte Sitzhaltung am Bildschirm-Arbeitsplatz hat, aber besteht nicht die Gefahr, das da übertrieben wird?
So gibt es in der EU eine Norm für Traktorensitze, es ist nur eine Frage der Zeit, das auch die Bauernä*rsche genormt werden müssen, um in die Sitze zu passen.
...irgendwie macht mich dieser bürokratische Perfektionswahn stutzig.

fröhlichen Gruss aus Berlin


Antwort 9 von Thomas

Danke euch allen (marlenchen und Harald)
@Tx: du hörst dich nach einem Arbeitgeber an :-)
Ich will meinem Arbeitgeber nicht das Gesetzbuch über den Schädel ziehen.
Das hab ich ja auch nicht gesagt, also dreh mir nicht das Wort im Mund rum.

@Maler281:
Sitzhaltung? Falsches Thema.
Traktorensitze? Falsches Thema.

Es dreht sich also nur darum, was gesund ist und was nicht.

Vielleicht kann mir jemand diese Fragen beantworten?

Zitat:

Ist einen Handballenauflage nun gesund oder nicht?
Mir wurde beigebracht, dass nur die Finger kontakt mit der Tastatur haben dürfen, der Handballen schwebt frei in der Luft.
Gesund oder nicht?


Gruß

Thomas

Antwort 10 von marlenchen


hi thomas,

ich denke in erster linie muss der arbeitnehmer sich wohlfühlen.

manchmal finde ich es sehr angenehm den handballen abzustützen ;))

gruss

Antwort 11 von Tx

Thomas....es reißt mir langsam der Geduldsfaden.

Ich bin offline, ich gehe online, schon ist unser kleiner Thomas wieder am Start.

Ich schreib es jetzt nur für Dich:

Der AG ist verpflichtet, Dir einen gesunden und arbeitsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Das ist seine Pflicht.

Hast Du also Aua in Deinem zarten Handballen, dann wird er für Abhilfe sorgen müssen.


Was ist gesünder? Mit Handballenkissen, ohne, kleine Tastatur, große, breite, harter Anschlag, weicher......


Man, Alter....

10 Schreibkräfte, die jeden Tag 8 Stunden nur schreiben, habe ich befragt. Jede /es sind ausschließlich Frauen/ hat eine andere Tastatur, eine andere Handstellung, eine andere Schreibhilfe, ein anderes Schreibgebaren. Jede hat es sich so eingerichtet, wie es ihr passt.

Hast Du es jetzt verstanden, mein kleines Schreibmäuschen??

Tx

Antwort 12 von want2cu

@thomas:

TX hätte es bestimmt ein wenig freundlicher sagen könne, aber im prinzip hat er Recht: jeder muss so arbeiten, wie er/sie sich persönlich wohl fühlt.
Ich habe u.a. etliche Datenerfasserinnen zu betreuen, bei denen einige mit und andere lieber ohne Handballenauflage schreiben. Das gleiche gilt für einen Konzepthalter.

Und die übrigen Anwender lassen sich da auch nicht in eine Norm pressen.

Und zu deiner Auffaasung, dass nur ein TFT-Display die Anforderungen lt. VI erfüllt: stimmt so nicht.
Das stimmt nämlich genausowenig wie die Behauptung, das eine bestimmte Monitorgröße vorgeschrieben ist. Insbesondere um diesen Punkt gibt es bei uns (Behörde ;-) ) immer wieder die tollsten Diskussionen.

Und bei den PC´s genügen (auch wenn jetzt hier wieder viele beim Lesen die Krise kriegen) noch 15"-Monitore.
Wenn das nicht so wäre, hätte mit Sicherheit schon der Ergonomiebeauftragte in Verbindung mit der Gewerkschaft (und das landesweit) dagegen etwas unternommen.

Es sollte ungeachtet dieser Vorschriften aber versucht werden, für die Arbeitnehmer möglichst optimale Bedingungen zu schaffen. Auch da macht der Ton und das gegenseitige Miteinanderumgehen die Musik.

CU
Klaus

Antwort 13 von Tx

@Klaus
Ich bin für Freundlichkeit noch nie ausgezeichnet worden. Das wird seine Gründe haben.

Gleichwohl hat (hätte) der Verweis auf die Fürsorgepflicht bereits ausgereicht, eine angebrachte Antwort auf die Frage sicherzustellen.

Tx

Antwort 14 von Thomas

@want2cu: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Die Frage mit den Bildschirmen hat sich schon längst geklärt.
Und zwar schon mit der 3. Antwort.
Die Mönitorgröße steht ja auch nicht zur Debatte, aber mit 15" hast du recht.
Wie jeder vor seiner Kiste hockt und tippt ist mir völlig egal.
Wenn ich eine Frage stelle, kann man die doch beantworten.
Irgendwas davon muss doch ungesund sein, sonst wären diese Handballenunterlagen doch totale Geldmacherei.

Tx: du hast bis jetzt nicht 1 mal richtig auf meine Frage geantwortet.
Von Fürsorgepflicht hast immer nur DU geredet. Bei der Sache mit der Freundlichkeit gebe ich dir allerdings uneingeschränkt recht.

-Thread closed-

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