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Kazaa wird angeklagt!!!





Frage

Kazaa wird angeklagt Immer mehr Musik- und Kino-Fans saugen sich kostenlos Hits oder Filme aus dem Internet. Nicht immer zur Freude der Unterhaltungsindustrie, die Urheberrechtsverletzungen wittert. Jetzt soll auch die beliebte Internet-Plattform Kazaa das gleiche Schicksal treffen, das Napster den Garaus gemacht hat. In den USA sind gleich mehrere Gerichte dabei, der Tauschbörse das Handwerk zu legen. Millionen Menschen in aller Welt nutzen das so genannte Peer-to-peer-Netzwerk, um kostenlos Musik, Filme, Shows und TV-Serien herunter zu laden. Wie schon bei Napster richten Hollywood und angeschlossene Verbände jetzt die großen Kanonen auf KaZaA, den inoffiziellen Napster-Nachfolger. Vanuatu, Australien, Dänemark, Estland, Niederlande ... Dabei stehen einmalige, bisher niemals geklärte juristische Fragen zur Debatte, KaZaA ist ein juristisches Subjekt, das seinesgleichen sucht: Sharman Networks, Veranstalter von Kazaa, ist auf der südpazifischen Inselnation Vanuatu angesiedelt, doch seine Manager residieren in Australien. Die Computerserver stehen in Dänemark, aber die Codequellen für die Software hatten - letzter Stand - ihren Ursprung in Estland. Und die Erfinder oder Betreiber - die Software-Hintermänner - sind in den Niederlanden zu Hause. Sie heißen Niklas Zennstrom und Janis Friis und werden angeblich von Interpol gesucht. Gegen diese Internationale und schätzungsweise 60 Millionen Nutzer in 150 Ländern ziehen die Entertainment-Anwälte zu Felde. Wobei derzeit niemand wirklich die entscheidenden Fragen einer derartigen Klage zu beantworten weiß: Können US-Copyrightgesetze im Internet überhaupt verletzt werden, inwieweit können eine Person oder ein Unternehmen verklagt werden, wenn US-Gesetze lediglich virtuell verletzt werden, und wie will man jemandes habhaft werden, der nur im Web existiert? Die erste Verhandlungsrunde ist für den 18. November 2002 anberaumt, in Los Angeles. Kazaa-Anwalt Roderick Dorman sagt: "Da wird ein US-Gericht allen Ernstes aufgefordert, die amerikanischen Copyrightgesetze zu exportieren, so dass sie weltweit gelten. Das kann doch nicht wahr sein. Hier geht es um Grundsatzfragen, die nur von Parlamenten und Diplomaten geregelt werden können." Allerdings: Bislang war die US-Industrie stets erfolgreich, wenn sie gegen Copyrightverletzungen vorgegangen ist. Das betraf Napster, Aimster und Audiogalaxy, die entweder geschlossen werden mussten oder ihr Angebot änderten. Diese Unternehmen allerdings waren in den USA angesiedelt, was bei Kazaa nicht - zumindest nicht eindeutig - der Fall ist. Juristisch interessant ist ein europäischer Aspekt, den die Kazaa-Anwälte ins Spiel bringen wollen: In Holland entschied Anfang des Jahres ein Gericht, dass die Verbreitung der Software von Kazaa durchaus legal ist. Inzwischen allerdings liegt dieser Fall beim Obersten Gerichtshof Hollands. Gruß Lumpi

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