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kann mir jemand genau erklären, was nach neustem HGB ein Kannkaufmann ist?





Frage

Ich stell die Frage nur, weil wir morgen eine Klassenarbeit schreiben. Also: Wenn ein Kannkaufmann in den HGB eingetragen wurde, um die Kaufmannseigenschaft zu erwerben, ist er dann immernoch "nur" Kannkaufmann oder ist er dann schon Formkaufmann? Kannkaufmann ist er vor dem Eintrag ins HGB auch schon. Und wie grenzt man das genau ab? Wir haben aufgeschrieben, dass Kleingewerbetreibende deren Unternehmung keine kaufmännische Organisation erforder trotzdem Kannkaufleute sind. Land und Forstwirte deren Unternehmen eine kaufmännische Organisation erfordert sind ebenfalls Kannkaufleute. Ok soweit ists klar... dann sind also kleingewerbetreibende deren Unternehmen "eine kaufmännische Organisation erforden" was? sind das Formkaufleute oder wie? Das gleiche bei den Land- und Forstwirten deren Unternehmen "keine kaufmännische Organisation erfordert"... was sind die dann? Wer ist dann eigentlich kein Formkaufmann? Jeder der kein Unternehmen hat und ganz normal arbeiten geht und sein Geld sonstwo ausgibt? Ich meine jetzt natürliche Personen. So kann man doch sagen, dass alles was kein Formkaufmann (GmbH, AG, eG) ist und kein Kannkaufmann (wie oben beschrieben als Einzelunternehmen ohne Firmenzusatz) Das wären dann also alles "natürliche Pesonen"? btw... weiß jemand, ob es die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) noch gibt? oder die WaG ( Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)? Das waren früher nämlich auch Formkaufleute. Also einfach nur kurz erklären was ein Formkaufmann ist. Danke

Antwort 1 von ich weiß

weiß es denn echt keiner?
bittet antwortet, wenn ihr es wisst.

Danke

Antwort 2 von Griemokhan

Nun ist es doch wahrhaft komplizierter und fragwürdiger sich diesbezüglich dieses Forum hier zu bedienen als einer Suchmaschine.

Sei's drum (weil wir hier in NRW Ferien haben):

http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rw00769.html

Antwort 3 von Netzwerkpsycho1

Ein Kleingewerbetreibender der sich ins Handelsregister eintragen lässt(weil er "größer" geworden ist,ist ein Kannkaufmann.
Bsp.:
Herr XY erstellt in seinem Arbeitszimmer auf 2PC´s Programme.
Das Gewerbe ist angemeldet.
Er hat kein Personal.
Für seine Dienste findet das Werksvertragsrecht des BGB Anwendung.

Das Unternehmen wächst.
XY mietet Räume an und eine Sekretärin wird eingestellt.
Er nimmt Kredite auf für eine Geschäftsausstattung.
Die Umsätze steigen und er muß sein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen.Damit ist er Kaufmann und im Sinne des HGB "Kannkaufmann".
Wäre sein Betrieb nicht nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtet, bliebe er Kleingewerbetreibender und das BGB wäre für ihn zuständig.

MFG:NWP1



Antwort 4 von ich weiß

ok also wird er durch die größe seines Unternehmens zum Kannkaufmann...
Dann lässt er sich (auf freiwilliger Basis) ins Handelsregister eintragen und ist somit durch rechtsbestätigenden Eintrag immernoch "Kannkaufmann"...
Ich frag nur, weil ich mal was davon hörte, dass aus einem Kannkaufmann ein Formkaufmann wird wenn er im Handelsregister eingetragen ist.

Danke euch beiden.

griemokhan deine seite schau ich mir gleich an.

Antwort 5 von Manuel

Im Gegnsatz zu NWP1 würde ich hier im Forum unter PC(!)-Sonstiges antworten wollen:

Ein KannKaufmann ist einer, der was kaufen oder verkaufen KANN, es aber - zB aus Rentabilitätsgründen - sein lässt...

;-) Manuel

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