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Stadtplan verwenden, was muss ich rechtl. beachten





Frage

Hallo Leute, ich habe folgendes erlebt. Auf einer Homepage, für eine Fahrschule, die ich erstellt habe, habe ich auch einen Stadtplanausschnitt (Sitz der Fahrschule) in die Seiten eingefügt. Diesen Kartenausschnitt habe ich mir, per Screenshot, von so einer Stadplanseite kopiert, danach aber total verändert. Den Hintergrund 50% transparent gemacht, das Planquadrat mit der Fahrschule hervorgehoben (mit Schlagschatten), das Fahrschullogo drauf, fertig. Das ganze soll 1300 EUR kosten, Abmahnung 800 EUR, Anwaltskosten 500 EUR. Mein Problem sind nicht die 1300 EUR, vielmehr, wie mache ich das in der Zukunft. Eine Karte ist immer eine Kopie, nämlich die der Realität. Kann ich einen normalen Stadtplan einscannen, die Karte aber so verändern, dass sie nicht mehr als solche Kopie erkennbar ist, oder muss ich die Karte wirklich selbst zeichnen, um dann zu hoffen, dass keine Firma behauptet, ich hätte die Karte von ihnen kopiert. Wie macht man es richtig? Vielleicht gibts hier Rechtsexperten. Danke

Antwort 1 von Nessus

Hi,

suche doch mal über google....
;-)))

IMHO, wenn die Karte nicht 100% deckungsgleich/farbgleich/o.ä. ist kann Dir keiner etwas.
Aber dies wird nur ein Rechtsanwalt sicher erklären können. Auf die Rechtsberatung würde ich hier wiklich nicht vertrauen.

HTH

Nessus

Antwort 2 von draack

Hi!

Ich bin kein Jurist - und kann Dir somit auch in Rechtsfragen nicht beistehen. Meine Meinung dazu ist aber, dass Du auf der sicheren Seite sein solltest, wenn Du[list=a]
  • Eine schriftliche Bestätung des Rechteinhabers hast, das zu verwenden.
  • Den Plan selber zeichnest.


    Ciao!
    Volker.

  • Antwort 3 von Mickey

    Ich kenne einige Seiten die Stadtpläne ausschnittweise in ihrer HP integriert haben ( zumeist als Anfahrtsplan ).
    Warum wendest du dich nicht z.B. an einen Herausgeber wie Falk und holst dir da die Erlaubins- man könnte u.U. einen Vermerk druntersetzen woher der Plan kommt.

    Gruss,
    Mic


    Antwort 4 von Yoram am anderen Rechner

    Danke für die ersten Antworten.

    Der Rechtsanwalt ist übrigens schon eingeschaltet.

    Man kann, z.B. bei Stadtplan.de so einen Kartenausschnitt kaufen, in einer für mich normalen Größe kostet der Spaß 1400 EUR/Jahr. Das ist doch etwas übertrieben, finde ich.

    @Nessus: ich dachte auch, mit dem Verändern der Karte reicht es, allerdings haben die Firmen angesetzt, die durchkämmen das Netz nach solchen Kopien, beim geringsten Verdacht schicken die die Abmahnung. Ich vermute erst mal so ins "blaue", aber den Ärger hat man auf jeden Fall. Ich glaube keine Karte ist die beste Lösung ;-)

    Antwort 5 von Yoram am anderen Rechner

    Ich muss mich mal korrigieren, die Preise bei www.stadtplandienst.de beziehen sich nicht auf ein Jahr, sondern auf eine URL.

    420x298px (DIN A 6) kostet 928 EUR, DIN A5 kostet 1392 EUR.


    Homepage/Preisliste



    Antwort 6 von Marco230482

    Meine Güte, wir leben hier in Deutschland.

    Du mußt schonmal nicht deine Unschuld beweisen, sondern die Kartenfirma muß deine Schuld beweisen.

    Also, wie viele Kartenbücher gibt es??? (1000 oder 10000 oder...). Und da will die Firma genau rauskriegen, daß es von ihr stammt und nicht aus einem anderen Buch, somal du ja die Karte verändert hast!

    Also Ruhe bewahren, Karte löschen, abwarten und die Hose nicht mit der Kneifzange anfassen.

    CU ;-)

    Antwort 7 von Stefanowski

    Besorg' dir doch vom zuständigen Katasteramt eine entsprechende Übersicht - kostet zwar auch eine Kleinigkeit, dafür ist's dann "deins"...

    Antwort 8 von Nessus

    Hi,
    ich würde auch sagen, das wenn die Karte verändert wurde (Größe/Farbe etc), dies Dir erst nachgewiesen werden muß, und wenn keine Digitale Sig. vorhanden ist, kann Dir keiner etwas wollen.
    Ich will mich aber nicht festlegen, und damit den Diebstahl von geistigen Eigentum rechtfertigen. Allerdings kann man es treibern, aber auch übertreiben.

    Nessus

    Antwort 9 von Yoram am anderen Rechner

    @ Nessus: Diebstahl am geistigen Eigentum finde ich selbst verwerflich. Ein Stadtplan wird zwar auch erstellt, aber die Stadt ist ja so, wie sie ist, also wenn ich das ganze selbst zeichne, dann sind die Maße (hoffentlich)die gleichen. Deswegen denke ich, dass es mit einer tiefgreifenden Veränderung der Karte sicher erledigt sein sollte.

    Mal sehen, was der Rechtsanwalt bewirkt.

    Antwort 10 von Nessus

    @Yoram
    ->Antwort 9 sehe ich genauso, zumal die Dir den Diebstahl beweisen müssen.
    Ist doch bestimmt wieder so ein RAE Graef..... der Drahtzieher, oder?

    Nessus

    Antwort 11 von Yoram

    Fest steht, dass eine Firma beauftragt wurde, die Internetseitenabzugrasen. Eine ander Fahrschule soll auch zahlen, damit habe ich aber nichts zu schaffen.

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