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verlängert sich die Garantie automatisch um 2 Jahre





Frage

Hallo, ich habe einen Drucker in Reparatur, die Garantie würde am 04.10.2002 ablaufen. Wenn ich den Drucker oder ein neues Gerät im Umtausch bekomme verlängert sich die Garantie dann automatisch und wenn dann wie lange ?? 2 Jahre. Vielen Dank für deine Bemühungen

Antwort 1 von SvenjaK

Hi!

Soviel ich weiß, unterbricht der Ausfall durch die Reparaturzeit die Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist. D.h. du kannst die Zeit, während der dir der Drucker nicht zur Verfügung steht, "hinten dran" hängen an die ursprüngliche Frist.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Wenn nicht, frag noch mal!

Gruß
Svenja

Antwort 2 von olga

richtig ist:
-wenn drucker umgetauscht wird, d.h. du bekommst einen neuen drucker, beträgt die gewähleistung ab dem tag des umtaschs 2 jahre. weil neues gerät>neuer kassenbon.
-wenn gerät nicht umgetauscht wird sondern nur repariert, damit muss man aber nicht einverstanden sein, ergibt sich eine neue gewährleistung nur auf das, was repariert wurde.
alles klar!!

Antwort 3 von want2cu

wenn drucker kostenlos umgetauscht oder repariert wird, endet die gewährleistungsfrist ganz normal 2 Jahre nach Kauf des ersten Geräts.

Wenn entgeltlich repariert und ein Teil kostenpflichtig ausgetauscht wird, dann beginnt insoweit erneut die 2-jährige Gewährleistungsfrist.

Eine "Unterbrechung" wegen Reparaturzeiten gibt es nicht.

CU
Klaus

Antwort 4 von Guido B

@Olga

Falsch! der Händler hat drei mal das Recht einen Def. zu reparieren, bevor man als Kunde das Recht zur Wandlung bzw. Umtausch hat.

Antwort 5 von SvenjaK

@Guido

Falsch! *gg*

Jedenfalls falls es sich um die Gewährleistung durch den Händler handelt.

Es wäre also erst mal zu klären, ob es sich hier um die Garantieleistung durch den Hersteller oder die Händlergewährleistung handelt. Ich ging von letzterem aus, weil im Volksmund häufig beides unter dem Begriff "Garantie" zusammengefasst wird.

Gruß
Svenja

Antwort 6 von UltraViolance

Hallo,
ach ja das habe ich vergessen die Garantieleistung durch den Händler und es zählt nur noch die Herstellergarantie bei Epson

Antwort 7 von SvenjaK

Ach sooooo..

Außerdem habe ich gerade gelesen, dass es den Begriff "Gewährleistung" gar nicht mehr gibt. Das nennt sich jetzt offenbar "Recht auf Mängelbeseitigung".

Hier steht mehr dazu.

http://www.neues-vertragsrecht.de/hardwarekauf.htm

Gruß
Svenja

Antwort 8 von want2cu

@SvenjaK:
<beeindrucktbinundkräftigindiehändeklatsch>

Cu
Klaus ;-)

Antwort 9 von Dachdecker

Der neue Drucker hat trotzdem nur bis zum Gewährleistungsende Garantie.
Also nicht länger als der 04.10.02
Ist so im Gesetz für Quallitäts. und Garantieansprüche festgehalten.

Antwort 10 von Dachdecker

Wenn das Gerät in Reparatur ist wird diese Zeit hinten dran gehangen das ist richtig.

Antwort 11 von SvenjaK

Hi Dachdecker!

Sach das mal dem Applaus-Klaus! *g*

Gruß
Svenja

Antwort 12 von Dachdecker

@Dachdecker weiß das ganz genau, weil war Prüfungsfrage und wurde in der Berufsschule unter dem Begriff WGP "früher hies das Wirtschaftslehre"
ohne ende durch gekaut.
Habe Prüfung am 09.07.2002 gehabt.
Als Umschüler.

Antwort 13 von want2cu

@Dachdecker:
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Nur noch mal zur Sicherheit:
Garantieleistungen - wie z.B. Reparatur oder Gerätetausch - innerhalb der Garantiezeit (die vor dem Ende der Garanatiezeit beendet sind!) verlängern die Garantiezeit nicht.

Tritt der Garantiefall vor Ablauf der Garantiezeit ein und wird die Garantieleistung nicht v o r Ende der regulären Garantiezeit erbracht, verlängert sich die Garantiezeit bis zur endgültigen Abwicklung des Garantiefalls.

Eine Verlängerung der Garantiezeit um die Reparaturzeit innerhalb der Garantiezeit gibt es meines Wissen s nach nicht.
Jedenfalls habe ich in der Neufassung des BGB und der KOmmentierung dazu nichts anderes gefunden.
Da du ja erst vor kurzer Zeit die Prüfung gemacht hast, kannst du bestimmt für deine Rechtsauffassung eine gesetzliche Fundstelle oder sowas nennen. Das fände ich prima, weil ich es jetzt eigentlich auch ganz gerne wüßte, wo das steht.

CU
Klaus

Antwort 14 von want2cu

hier wird der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der vertraglich vereinbarten Garantie sehr gut erklärt.

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm

Und hier der Link zum Konsumentenschutzgesetz:
http://normative.zusammenhaenge.at/materialien/kschg.html

Da der Drucker offensichtlich vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung (01.01.2002) gekauft wurde, gelten m.E. noch die alten Regelungen.
Wesentlich dürfte also sein, was konkret in den vertraglich vereinbarten Garantiebedingungen steht.

CU
KLaus

Antwort 15 von Griemokhan

Die letztgenannten Links verweisen auf österreichische Seiten und damit also möglicherweise auch auf österreichisches Recht.

Also Vorsicht!

Antwort 16 von SvenjaK

Schon merkwürdig. Ich stoße beim Googlen in dieser Sache auch fast ausschließlich auf österreichische Seiten.

Antwort 17 von want2cu

@Griemokhan:
ja , da hast du Recht, das hatte ich übersehen.
Ich habe deshalb nochmal nachgeschaut. Auch die "deutschen" Seiten haben einen identischen Inhalt, da es sich in beiden Ländern um die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/44/EG „Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie“ handelt. Sowoehl der Umsetzungszeitpunkt als auch die wesntlichen inhaltlichen Bestimmungen sind da identisch.

CU
Klaus

Antwort 18 von UltraViolance

Hallo,
vielen Dank an alle. Das ist echt das beste Forum das ich kenne, schnelle Antwort fundierte Kenntnisse echt genial.

Vielen Dank an diejenigen die geantwortet haben oder es noch werden.


Antwort 19 von Dachdecker

Klaus das steht im Fachbuch (Wirtschafts- und Geschäftsprozesse) die ISBN-Nummer lautet 1142 vom Stam-Verlag.

Antwort 20 von want2cu

das kann ich mir leider nicht kaufen oder irgendwo einsehen.
Das, was du als ISBN angegeben hast, ist zudem keine ISB-Nummer.
Ich denke, in dem Buch wird doch auch eine gesetzliche Bestimmung stehen, aus der sich das eindeutig ergibt, oder? Die kann dann von allen Interessierten auch geprüft werden. In Büchern können wohl kaum andere Dinge stehen, als sich nach Gesetz und Verordnungen ergeben.

Velleiocht war es ja auch ein Beispiel mit einem ganz anderen Sachverhalt?

Ich bleibe bei meiner Meinung: entweder ergibt sich die Gewährleistung aus dem Gesetz (BGB) oder es handelt sich um vertraglich vereinbarte Garantiebedingungen.

Es wäre nett , wenn du noch mal genau in dem von dir zitierten Buch nachschaust und mit genaueren Informationen rüberkommst, die objektiv prüfbar sind.

CU
KLaus

Antwort 21 von want2cu

*wiedernachobenschiebdamitdachdeckernochmalandieausstehendeantworterinnertwird*

Cu
Klaus

*wart*

Antwort 22 von want2cu

@dachdecker:
ich fände es wirklich toll, wenn du mittlerweile mal die Zeit gefunden hast, um in der "Gewährleistungsfrage" mal in dem von dir zitierten Fachbuch nachzusehen.

Ich hatte dich auch mal privat per E-Mai wegen einer Antwort angeschrieben, aber leider noch nichts von dir gehört.

Wie sieht es denn aus? Ich fände es prima, wenn du dich noch mal melden würdest, damit wir wissen, was denn nun richtig ist ;-)

CU
KLaus

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