Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / PC-Sonstiges

Falsche Bestellung bei eBay...





Frage

Hallo, ich wollte mal eure Meinung zu folgender Situation erfahren. Ich habe bei eBay bei einem Verkäufer einmal versehentlich eine falsche Ware bestellt, dann nochmals das, was ich eigentlich haben wollte. Jetzt hat eBay angeblich die Verkaufsprovision für die falsche Ware von dem Verkäufer abgebucht. Der Verkäufer meint ich soll ihm diese Provision rückerstatten oder ich kriege irgendeine Mahnung von eBay oder werde sogar bei eBay rausgeschmissen. Als nächstes kommt er mir bei der korrekt bestellten Ware mit Kontonummer und meint ich soll das Geld überweisen, dann bekomme ich das Zeug. Bei eBay habe ich bei Zahlungsform "Barzahlung bei Übergabe" gewählt. Frage1: Ich meine die Provision ist mir Sch...egal, nicht mein Problem. Oder? Frage2: Soll ich den Verkäufer komplett in die Wüste schicken, wenn er nur bei Vorauskasse liefert? Eine Email an eBay habe ich schon geschickt, damit der Verkäufer seine Provision zurück bekommt. Das mit der Überweisung gefällt mir aber nicht. Ich kaufe keine Katze im Sack. Gruß, Michael

Antwort 1 von MiliZ

wenn du was falsches bestellst kannst du froh sein das er dir überhaupt erlaubt hat von dem kauf zurückzutreten...also kannst du auch die provision bezahlen
man bezahlt doch immer mit vorauskasse...

Antwort 2 von semi

Was heißt "erlaubt"? Auf welchem Planeten?
@MiliZ
Wenn ich irgendwas bestelle, dann kann ich vom Kauf immer zurücktreten.
Selbst, wenn nicht, dann kann ich die Ware zurückschicken wenn sie mir nicht gefällt. Wenn es, wie Du meinst, immer per Vorauskasse geht, dann warum habe ich bei eBay die Möglichkeit gehabt andere Zahlungsformen auszuwählen?


Antwort 3 von Neodym

Wenn Ebay die Verkaufsprovision nicht zurück erstattet, musst du wohl die Provision bezahlen. Schließlich war es ja nicht sein Fehler, daß du die falsche Ware ersteigert hast!
Wie Miliz schon sagte, kannst du froh sein, dass er den Kauf rückgängig gemacht hat bzw. es zugelassen hat.
Also hast du einen Fehler gemacht und musst ihm die entstandenen Kosten erstatten. Kann doch nicht allzuviel sein, oder? (Ein Auto hast du ja wohl nicht über Ebay gekauft, oder?)

Zu zwei:
Wenn der Verkäufer Barzahlung bei Ebay mit angegeben hat(auf der Seite, wo der Artikel angeboten wurde), muss er dies auch zulassen. Schließlich ist dies ein vertraglicher Bestandteil. Auf seine Angabe kannst du dich dann berufen. Sollte er keine Angaben gemacht haben, so ist die Vorauszahlung normal.
Kannst uns ja mal den Link posten. Dann können wir dein Produkt und die Seite mal begutachten...

Neodym

PS:Wenn der Verkäufer so gut wie keine schlechten Bewertungen hat(ist immer von der Anzahl der Transaktionen abhängig), solltest du ihm eigentlich vertrauen können. Wenn der Wert ziemlich hoch ist, kläre mit ihm ab, ob ihr den Treuhandservice benutzen könnt.
Kostet zwar was, ist aber immer noch besser als das ganze Geld weg!



Antwort 4 von Kismo

Hallo Semi,

als fleißiger E-Bay Nutzer(kaufen + verkaufen) kann ich nur sagen. Vorkasse ist dort üblich. Bei größeren Geschichten nehme ich dort den Treuhandservice in Anspruch. Verkäufer bekommt erst dann sein Geld, wenn es vom Verkäufer freigegeben wird. Ansonsten bleiben Dir immer noch die Bewertungen, die aber auch mit einer Portion Misstrauen zu lesen sind.

Gruß

Kismo

Antwort 5 von semi

Es ist mir immer noch unklar, warum Ihr davon schreibt, dass ich Glück habe, dass der Verkäufer die Stornierung akzeptiert.
Es ist doch eine ganz normale Sache. Was eBay im Hintergrund mit seinen Povisionen macht dürfte mir als Käufer absolut egal sein. Falls, das ganze tatsächlich so ist, dann ist eBay für mich gestorben.
Es waren zwei Artikel, die beinahe die gleiche Bezeichnung hatten. Es geht um ca. 200€. Das ganze war auch keine "Auktion" sondern "Sofort-Kauf". Bei Auktionen könnte ich es noch verstehen, aber bei "Sofort-Kauf" ist es eine ganz normale Bestellung. Wenn ich auf irgendwelchen Seiten was bestelle, dann kann ich immer noch anrufen und die Ware abbestellen, ohne dass es mich was kostet. Sowas wie Kaufzwang gibt es nicht.

Gruß,
Michael

Antwort 6 von Friedel

Wenn der Verkäufer die Barzahlung bei Übergabe nicht ausgeschlossen hat, kannst du darauf bestehen. Ich mache das auch wenn ich in der Nähe bin und/oder der Kaufpreis hoch ist. Dann muss ich die Ware aber natürlich abholen.

Falsch gekaufte Ware kannst du normalerweise nicht zurück geben. Wenn der Verkäufer sie zurück nimmt, musst du natürlich die Kosten tragen. Ich nehme normalerweise nicht zurück. Schliesslich ist das Versteigern für mich mit Arbeit und Kosten verbunden. Wenn der Käufer natürlich einen guten Grund vorbringt, und/oder ich dabei nichts verliere, nehme auch ich zurück.

Antwort 7 von Kismo

Hallo Semi,

"Wenn ich irgendwas bestelle, dann kann ich vom Kauf immer zurücktreten".

Unterschied zwischen Kauf und Ersteigerung ist......!!!

Gruß

Kismo

Antwort 8 von semi

Ich habe die Ware nicht ersteigert sondern bestellt.

Antwort 9 von Hoschi

und was macht ebay? versteigern!
du hast gekauf...also musst du zahlen. ist meinem bruder auch schon passiert. lies dir mal die AGB´s durch anstatt hier so zu meckern!

kann doch nicht so schwer sein...

Antwort 10 von Neodym

Ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Du hast einen Antrag(Senden deines Gebotes) gemacht und der Verkäufer hat ihn angenommen. Perfekter Kauf!
Link zum nachschauen:
http://www.123recht.net/article.asp?p=2&f=ratgeber_kaufrecht_der~kaufvertrag&a=93
Zweitens hast du hier nicht das 14-Tage-Rückgaberecht! Du hast nicht bei einem Onlineshop gekauft sondern, so wie es aussieht, einen privaten Kauf getätigt.
Nochmal ein Link:
http://www.123recht.net/article.asp?a=113&f=ratgeber_internetrecht_verträge~im~internet&p=1

Gehen wir mal davon aus, du hast die Ware "storniert", wie du es nennst. Da beim Verkäufer aber doch Kosten anfielen, die durch dich ausgelöst entstanden sind, ist es doch wohl nur klar, dass du die zahlen musst.
Wenn du den Fehler nicht gemacht hättest, bräuchte der Verkäufer jetzt nichts zahlen.(Kausaler Zusammenhang)

Schau dir die Links an...
Neodym

Antwort 11 von Neodym

Bitte poste doch mal den Link zu deinem gekauften Artikel....!!!

Neodym

Antwort 12 von Neodym

Und noch ein Link:
http://www.123recht.net/article.asp?a=106&f=ratgeber_internetrecht_das~fernabsatzgesetz&p=1

Antwort 13 von semi

Alles klar, ich habe es gefunden.
eBay AGB's

§3,Abs. 4
Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können mittels Kreditkarte oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten.

$3,Abs. 6
Sollte der Vertrag von seinem Vertragspartner nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, so wird dem Anbieter die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, sofern er die Gutschrift unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/ oder zukünftigen Forderungen ist nur zulässig, sofern diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Etwas widersprüchlich aber eigentlich klar.

@Hoschi
Watt, wer bist Du denn? Hast dich extra gerade angemeldet um deine paar Worte loszuwerden?

Gruß,
Michael

Antwort 14 von Neodym

@Semi:
Und? Wie sieht deine weitere Vorgehensweise aus?

Neodym

Antwort 15 von Kismo

Hallo Semi,

@Hoschi
"Watt, wer bist Du denn? Hast dich extra gerade angemeldet um deine paar Worte loszuwerden?"

War echt unfair

Gruß

Kismo


Antwort 16 von Markus Brock

Zitat:

Sollte der Vertrag von seinem Vertragspartner nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, so wird dem Anbieter die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben


Wenn Ihr den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufhebt, könnte dies vielleicht einen anderen als den oben genannten Sachverhalt darstellen.

Antwort 17 von semi

@Neodym
Mal abwarten, was eBay und der Verkäufer sagen. Der Verkäufer hat die Abbestellung am Telefon akzeptiert, zu meinem Einwand "Zahlungsform" hat er sich aber noch nicht geäußert. eBay braucht mind. 24 Stunden für eine Antwort.

Es geht mir nicht um die Zahlung der Provision, die ist bei einem Bestellwert von 200€ nicht hoch (ich denke so um die 10€), sondern um's Prinzip. Wäre interessant zu wissen, ob ich tatsächlich zur Zahlung verdonnert werde.
Bei einer Auktion könnte ich es verstehen, da ich den "normalen" Verlauf einer Auktion gestört hätte bzw. evtl. "zahlungswillige" Interessenten überboten hätte. Der Verkäufer würde in diesem Fall auf der Ware sitzen bleiben.
Ich verstehe die AGB's so:
Wenn ein Geschäft nicht zustande kommt, dann bekommt der Verkäufer die Provision zurück.

Mal sehen. Ich sag' Bescheid, wie es ausgegangen ist.

@Kismo
Mit Absicht, bezogen auf das "meckern" da es mir wie eine typische Anmache erschien, die in ähnlicher Form schon viele Diskussionen zu einer Beleidigungsorgie ausarten ließ.


Nochmals Danke für Eure Meinung.

Gruß,
Michael

Antwort 18 von MiliZ

es gibt bei ebay keinen unterschied zwischen ersteigern und sofort kaufen...ich denke mal unter "$3,Abs. 6
Sollte der Vertrag von seinem Vertragspartner nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, so wird dem Anbieter die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, sofern er die Gutschrift unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt. Die Aufrechnung mit..." verstehen die, dass man erstmal an ebay schreiben müsste usw wenn jemand einfach von anfang zb nicht antwortet...sonst kann man ja immer sagen, dass kein kauf zustande gekommen ist

wenn man zu blöd ist und man was falsches kauft hat man pech! nur weil da sofort kaufen steht heißt es doch nicht, dass es ein supermarkt ist
und wenn man etwas in einem laden kauft und man am nächsten tag merkt, dass es einem eigentlich gar nicht gefällt, muss der laden es auch nicht zurücknehmen soweit ich weiß

am besten meldest du dich von ebay einfach wieder ab wenn du einfach unfähig bist...

Antwort 19 von egal

genau,
geh bei quelle oder otto einkaufen. da kannst du umtauschen und zurücktreten bis du schwarz wirst.
was hat das denn mit dem sn zu tun?

Antwort 20 von Habichnet

tja, semi, ich kann mich der einhelligen meinung nur anschliessen.
wenn du bei ebay etwas bestellt hast, den kaufvertrag aber dann wieder rückgängig machen willst so ist das mindeste was dir abverlangt werden kann dass du die entstandenen kosten übernimmst.
sofern es sich um einen ebay-kauf von privat handelt, dh der verkäufer keinen gewerbeschein besitzt greift das fernabsatzrecht nicht.
dh du hast einen rechtskräftigen vertrag geschlossen und sofern der käufer dir nicht aus kulanz gestattet aus dem vertrag zurückzutreten musst auch du den vertrag einhalten und ihm das produkt abnehmen/bezahlen.
eine ausnahme wäre gegeben wenn du hieb und stichfest nachweisen könntest dass es sich um einen irrtum handelt, dann hättest du ggf auch das recht vom vertrag zurückzutreten. die kosten die dem käufer bis zu diesem zeitpunkt entstanden sind musst du aber trotzdem zahlen (logisch). (es kann sogar sein dass du, rein rechtlich, noch 4% zinsen draufpacken musst, hier bin ich mir aber sehr unsicher)

handelt es sich bei deinem kauf allerdings um einen kauf von einem gewerblichen händler, so greift das fernabsatzgesetz das dir erlaubt den artikel innerhalb von 14 tagen nach belehrung über das fernabsatzgesetz (von seiten des verkäufers), beginnend aber nicht vor erhalt der ware, ohne angabe von gründen wieder an den verkäufer zurückzuschicken.
interessant ist hierbei dass sofern du einen artikel erworben hast der unter das fernabsatzgesetz fällt und dir der verkäufer KEINE belehrung über dein rückgaberecht zukommen lässt du quasi ein unendlich langes rückgaberecht hast.
gebrauchte artikel sind davon selbstverständlich ausgeschlossen.
nicht unter das fernabsatzrecht fallen dienstleistungen, lebensmittel und getränke sowie "haushaltswaren des täglichen gebrauchs".
ich hoffe ich habe nichts vergessen.

ergo:
sieht aus als ob du zahlen müsstest, da hilft kein meckern und kein jammern!

Antwort 21 von Ralf-Dieter..

Vergiss diesen Spinner.

Gruß,Ralf

Antwort 22 von Habichnet

OT
@ Ralf
Du treibst dich auch irgendwie nur mitten in der Nacht hier rum *gg* ;-)

Antwort 23 von Neodym

@ Ralf:
Welche Begründung hast du, ihn als Spinner zu bezeichnen?
Du hast hier kein bischen zur Problemlösung beigetragen und kommst dann so.
Ziemlich arm....hättest dich lieber raushalten sollen.

Neodym

Antwort 24 von semi

Hi,

Für diejenigen, die es interessiert.
Alles wurde korrekt geliefert und der Verkäufer kann sich seine Provision für die versehentlich bestellte Ware von eBay abholen.

Gruß,
Michael

Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


Ähnliche Themen:


Suche in allen vorhandenen Beiträgen: