Supportnet / Forum / Plauderecke
Spesenerstattung bei Seminaren
Frage
Hallo z´sammen ;o)
Hat man eigentlich ein Anrecht auf Spesen, wenn einen der liebe, gute alte Chef auf ein Seminar schickt ???
Ihr Chef schickt sie mit genau dem Geld für´s Hotel 200 km durch die Gegend. Ohne Spritgeld, ohne Spesen. Frühstück gibt´s ja im Hotel, und mittags kann man "für kleines Geld" Essen gehen.
Danke, Chef, echt!!!
Ein Glück daß es nicht mein Chef ist, phhhhhhh ;)
Fabian
Antwort 1 von Lutz1965
Hey,,
also einen Anspruch hast Du nicht (glaube ich jedenfalls)
Du kannst aber die Reisekosten beim finanzamt geltend machen...
Gruss
Lutz
also einen Anspruch hast Du nicht (glaube ich jedenfalls)
Du kannst aber die Reisekosten beim finanzamt geltend machen...
Gruss
Lutz
Antwort 2 von anno_58
Du irrst Lutz,
Wenn ich einen MA zu einem Seminar schicke muss ich den Teil der Kosten tragen, die dem MA im Normalfall nicht entstanden wären. Also Sprit und Mehrkosten für Verpflegung außer Haus. Wird die Dienstreise mit dem privaten PKW durchgeführt so ist der PK während der Reise über die Firmenhaftpflicht versichert. Wichtig im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls.
Mit dem FA hast du in soweit recht, dass die Dienstreise beim LSt-Jahresausgleich eingesetzt werden kann.
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
Wenn ich einen MA zu einem Seminar schicke muss ich den Teil der Kosten tragen, die dem MA im Normalfall nicht entstanden wären. Also Sprit und Mehrkosten für Verpflegung außer Haus. Wird die Dienstreise mit dem privaten PKW durchgeführt so ist der PK während der Reise über die Firmenhaftpflicht versichert. Wichtig im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls.
Mit dem FA hast du in soweit recht, dass die Dienstreise beim LSt-Jahresausgleich eingesetzt werden kann.
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
Antwort 3 von Lutz1965
@Anno
Der Wagen ist immer über die eigene Haftpficht versichert !
Gruss
Lutz
Der Wagen ist immer über die eigene Haftpficht versichert !
Gruss
Lutz
Antwort 4 von anno_58
Nein Lutz,
ich hatte den Fall.
Azubis waren auf einem Seminar. Sind in Fahrgemeinschaft mit dem PKW eines der Azubi gefahren. Auf der Rückfahrt hat es gekracht. Auffahrunfall. Ganz eindeutig Schuld meines Azubi. Meine Betriebshaftpflicht hat ohne zu murren alles bezahlt.
Gruß Anno
ich hatte den Fall.
Azubis waren auf einem Seminar. Sind in Fahrgemeinschaft mit dem PKW eines der Azubi gefahren. Auf der Rückfahrt hat es gekracht. Auffahrunfall. Ganz eindeutig Schuld meines Azubi. Meine Betriebshaftpflicht hat ohne zu murren alles bezahlt.
Gruß Anno
Antwort 5 von Lutz1965
Hey...
Was genau haben die bezahlt ?
den Schachschaden oder personenschaden ?
Was genau haben die bezahlt ?
den Schachschaden oder personenschaden ?
Antwort 6 von anno_58
Den Sachschaden, Personenschaden gab es nicht. Der wäre dann auch über die Genossenschaft abgedeckt gewesen da es eine Dienstreise war. Ein Personenschaden beim Unfallgegener wäre übrigens durch meine Betriebshaftpflicht übernommen worden. War mit eine der ersten Fragen: Ist der Geschädigte persönlich verletzt?"
Gruß Anno
Gruß Anno
Antwort 7 von Lutz1965
Super...
man lernt nie aus....
man lernt nie aus....
Antwort 8 von ono
achtet auf die kürzungsorgie aus berlin , kann sein daß ziemlich viel von diesen regelungen weggekürzt wird ab 2004 !
beispielsweise die abschreibung : eine investition kann dann nur noch in der ersten jahreshälfte zur abschreibung veranlagt werden , nicht mehr in der zweiten .
wenns dabei bliebe , ginge es ja noch fast ...
beispielsweise die abschreibung : eine investition kann dann nur noch in der ersten jahreshälfte zur abschreibung veranlagt werden , nicht mehr in der zweiten .
wenns dabei bliebe , ginge es ja noch fast ...
Antwort 9 von anno_58
@ono,
kann es sein, dass du irgendwie im falschen Thread gelandet bist? Von Abschreibungen war hier nie die Rede. Wenn überhaupt dann von Werbungskosten im Rahmen LSt. Für mich sind die Kosten für die Dienstreise Betriebsausgaben. Also auch keine Abschreibung.
Wovon sprichst du?
Gruß Anno
kann es sein, dass du irgendwie im falschen Thread gelandet bist? Von Abschreibungen war hier nie die Rede. Wenn überhaupt dann von Werbungskosten im Rahmen LSt. Für mich sind die Kosten für die Dienstreise Betriebsausgaben. Also auch keine Abschreibung.
Wovon sprichst du?
Gruß Anno
Antwort 10 von ducky
Ich denke, die Regelung von Dienstreisen ist Gegenstand von Arbeits- oder Tarifverträgen, wenn es sich nicht um Beamte handelt, da wird das per Gesetz oder Verordnung geregelt. Kommt also drauf an, was im Vertrag steht. Wenn nichts drinsteht ist die Frage, wie man sich im Einzelfall, auch mündlich, einigt. Wenn die Reise schon vorbei ist, wird es sicher schwierig, im Nachhinein noch was zusätzlich zu fordern. Was die Haftung für dienstlich angeordnete oder notwendige Fahrten angeht, so denke ich auch, dass der Betrieb da einstehen muss - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftpflicht tritt sowieso nur dann ein, wenn eine Pflicht zur Haftung besteht. selbst wenn im Fall eines Unfalls die private Autohaftpflicht in Vorlage tritt, würde sie mit Sicherheit prüfen, ob sie das Geld nicht woanders zurückholen kann.
Beim Finanzamt kann man nur die Kosten geltend machen, die die Firma nicht übernommen hat, weil ja ansonsten der "Reisende" wohl bezahlt hat, aber nicht aus der eigenen Tasche.Ggf. sind noch Kosten für die Abwesenheit vom Wohnort denkbar.
Beim Finanzamt kann man nur die Kosten geltend machen, die die Firma nicht übernommen hat, weil ja ansonsten der "Reisende" wohl bezahlt hat, aber nicht aus der eigenen Tasche.Ggf. sind noch Kosten für die Abwesenheit vom Wohnort denkbar.
Antwort 11 von fpa
Hallo,
danke für eure Antworten.
@anno
Worauf kann sich meine Freundin denn berufen, falls mein Chef sie wieder "abwimmeln" möchte??
Also der Typ ist echt ein Z das sieht man schon alleine daran, daß er sich mal eben dick vertan hat und meint es wären ja nur 100 km bis zum Seminar. Dabei sind es 250. Ich kann gar nicht so viel essen wie ich da am liebsten kot..zen würde :(((
Schönen Gruß
Fabian
danke für eure Antworten.
@anno
Worauf kann sich meine Freundin denn berufen, falls mein Chef sie wieder "abwimmeln" möchte??
Also der Typ ist echt ein Z das sieht man schon alleine daran, daß er sich mal eben dick vertan hat und meint es wären ja nur 100 km bis zum Seminar. Dabei sind es 250. Ich kann gar nicht so viel essen wie ich da am liebsten kot..zen würde :(((
Schönen Gruß
Fabian
Antwort 12 von anno_58
Zunächst einmal im geltenden MTV und ETV deiner Freundin. Die Reisekosten, die ihr nicht vom AG erstattet werden kann sie im LSt-Jahresausgleich einsetzen. Vieleicht sind die Pauschalen sogar günsteiger.
Hier noch ein bisschen Lesestoff Kleiner Hinweis am Rande: Die Fahrzeit zählt zur Arbeitszeit und ist dementsprechend zu Vergüten. (Stichwort Überstunden)
Gruß Anno
Rückmeldung währe nett
P.S. habe grade noch mal ein bisschen gegooglet: Nimm mal die Suchbegriffe "Dienstreise Arbeitnehmer"
Hier noch ein bisschen Lesestoff Kleiner Hinweis am Rande: Die Fahrzeit zählt zur Arbeitszeit und ist dementsprechend zu Vergüten. (Stichwort Überstunden)
Gruß Anno
Rückmeldung währe nett
P.S. habe grade noch mal ein bisschen gegooglet: Nimm mal die Suchbegriffe "Dienstreise Arbeitnehmer"
Antwort 13 von fpa
Hi anno,
dank dir für die Infos. Aber was ist ETV und MTV???
Fabian
dank dir für die Infos. Aber was ist ETV und MTV???
Fabian
Antwort 14 von anno_58
Entgeld Tarif Vertrag + Mantel Tarif Vertrag.
Im MTV werden die Rahmenbedingungen festgeschrieben, im ETV was es dafür gibt.
(Für die "Besserwisser" ich weiß, das ich sehr vereinfacht habe)
Gruß Anno
Rükmeldung wäre nett.
Im MTV werden die Rahmenbedingungen festgeschrieben, im ETV was es dafür gibt.
(Für die "Besserwisser" ich weiß, das ich sehr vereinfacht habe)
Gruß Anno
Rükmeldung wäre nett.
Antwort 15 von fpa
Gut, man kann also definitiv sagen daß es nicht in Ordnung ist seinen AN ohne Spesen bzw Erstattung usw. auf die Reise zu schicken??? Hinzu kommt ja noch daß es mit die niedrigste Gehaltsstufe ist....

