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Passbildautomaten ohne Ende.....
Frage
Hallo,
eigentlich halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrennzungen. Wenn aber auf einer endlos breiten Straße (ohne Kids oder sonstiges erkennbares)mind. 4 Spuren) ein Schild 30 Kmh versteckt aufgestellt ist, um ca. 300 mtr. dahinter einen Passbildautomaten zu installieren, frage ich mich, ob es nicht rechtens ist sich dagegen zu wehren. (hat mich 25 Euro gekostet)
POI-Warner heißt das Teil und es funktioniert richtig gut für alle fest installierten Starenkästen. Auch soll es möglich sein es auf "up to hour" zu bringen, für alle die mit GPS unterwegs sind um reine Abzocke zu vermeiden. (Mein Teil ist das von Medion und ich bin absolut zufrieden damit).
Um Mißverständnissen vorzubeugen, da wo nötig auch wichtig, z.B. Schulen, Altenwohnheime, Unfallschwerpunkte usw.
Gruß
Kismo
Antwort 1 von Lutz1965
Hey Kismo,
das schreibe mal Anno_58...
Der hat auchdas Teil von Medion...der kann es bestimmt super gebrauchen, weil seine Frau viel beruflich unterwegs ist...
Weißt Du ob das auch bei einen Palm Thungsten funkt, Palm OS 5.0, DigiMap Software...
Gruss
Lutz
das schreibe mal Anno_58...
Der hat auchdas Teil von Medion...der kann es bestimmt super gebrauchen, weil seine Frau viel beruflich unterwegs ist...
Weißt Du ob das auch bei einen Palm Thungsten funkt, Palm OS 5.0, DigiMap Software...
Gruss
Lutz
Antwort 2 von Kismo
Antwort 3 von Mickey
Ihr wisst das der Einsatz eines technischen Hilfsmittels zur Anzeige von Geschwindigkeitsüberwachungen in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann
In § 23 StVO wurde dafür nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"
Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Edit: Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen !©
In § 23 StVO wurde dafür nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"
Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Edit: Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen !©
Antwort 4 von wento
@Mickey: Gilt das nicht nur für die spaziellen Geräte die aktuelle Messungen der Radarstrahlen etc machen, also die damals so bekannten "Radarwarner"?
ME. gilt diese Bestimmung NICHT für technische Geräte die auf "Karten" basieren, also nichts anderes sind als digitalisierte Landkarten. Karten mit dem Hinweis auf feste Radaranlagen kann man ja auch überall kaufen!
Meine Annahme stützt sich auch darauf, dass ich vor einigen Tagen ein Auto angemitetet hatte in dem ein Navi eingebaut war. Auch dieses Gerät hätte gegen den § 23 StVO verstoßen, denn zumindest die ortsfesten "Passbildautomaten" wurden angezeigt. Ich glaube nicht, dass ein namhafter Autoverleiher gegen diese Bestimmung verstoßen würde.
Gruß
wento!
ME. gilt diese Bestimmung NICHT für technische Geräte die auf "Karten" basieren, also nichts anderes sind als digitalisierte Landkarten. Karten mit dem Hinweis auf feste Radaranlagen kann man ja auch überall kaufen!
Meine Annahme stützt sich auch darauf, dass ich vor einigen Tagen ein Auto angemitetet hatte in dem ein Navi eingebaut war. Auch dieses Gerät hätte gegen den § 23 StVO verstoßen, denn zumindest die ortsfesten "Passbildautomaten" wurden angezeigt. Ich glaube nicht, dass ein namhafter Autoverleiher gegen diese Bestimmung verstoßen würde.
Gruß
wento!
Antwort 5 von Mickey
@wento,
nachdem die Verwendung von POI als Radarwarner mit den entsprechenden Overlays prinzipiell möglich ist, dürfte es als "technisches Gerät" angesehen werden.
Wenn du dich auf entsprechenden Anbieterseiten umsiehst findest du unter anderem auch folgende Hinweise:
"(...), der POI-Warner darf deswegen nur für erlaubte Zwecke eingesetzt werden wie zum Beispiel zur Visualisierung der Blitzer-Standorte vor Fahrtantritt."
"Die betriebsbereite Mitführung von Radarwarngeräten ist in Deutschland ...gesetzlich verboten und kann ... mit Geldbußen bis zu 75 € und einer möglichen Konfiszierung des Warngerätes geahndet werden."
Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen !©
nachdem die Verwendung von POI als Radarwarner mit den entsprechenden Overlays prinzipiell möglich ist, dürfte es als "technisches Gerät" angesehen werden.
Wenn du dich auf entsprechenden Anbieterseiten umsiehst findest du unter anderem auch folgende Hinweise:
"(...), der POI-Warner darf deswegen nur für erlaubte Zwecke eingesetzt werden wie zum Beispiel zur Visualisierung der Blitzer-Standorte vor Fahrtantritt."
"Die betriebsbereite Mitführung von Radarwarngeräten ist in Deutschland ...gesetzlich verboten und kann ... mit Geldbußen bis zu 75 € und einer möglichen Konfiszierung des Warngerätes geahndet werden."
Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen !©
Antwort 6 von wento
Danke, wieder schlauer geworden
Gruß wento
Gruß wento
Antwort 7 von Friedel
Das was Mickey schreibtist noch lange nicht alles und nach meiner Meinung nicht mal das wichtigste. Wenn einer so ein Gerät im Auto hat und wird beim zu-schnell-Fahren erwischt, dann wird das als vorsätzliches zu schnell fahren geahndet! Es wird davon ausgegangen, dass das Gerät installiert wurde damit man straffrei zu schnell fahren kann. DieserVorsatz macht die Geschwindigkeitsüberschreitung richtig teuer.
Antwort 8 von achneee
Zitat:
eigentlich halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrennzungen
eigentlich halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrennzungen
das sagen sie immer
Zitat:
(4 Spuren) ein Schild 30 Kmh versteckt aufgestellt ist
(4 Spuren) ein Schild 30 Kmh versteckt aufgestellt ist
bist auch noch besoffen gewesen und hast doppelt gesehen oder was?
Zitat:
Um Mißverständnissen vorzubeugen, da wo nötig auch wichtig, z.B. Schulen, Altenwohnheime, Unfallschwerpunkte usw.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, da wo nötig auch wichtig, z.B. Schulen, Altenwohnheime, Unfallschwerpunkte usw.
Ach der Herr möchte nur dort langsam fahren, wo es ihm auch angenehm ist.
Im übrigen bezweifle ich, dass du bei Unfallschwerpunkten, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorweisen und KEINEN "Starenkasten" haben langsam fährst.
Dein Posting ist das eines Rasers und sonst gar nix.
Antwort 9 von Kismo
Hallo,
@ achneee,
ärgert mich doch ein wenig Dein Kommentar, deswegen nochmal eine Stellungnahme von mir.
"sagen sie doch immer"
Ist aber so, fahre seit 30 Jahren und habe bisher keine Punkte in Flensburg und ich fahre ca. 20.000 KM in Berlin und Umgebung pro Jahr.
"bist auch noch besoffen gewesen und hast doppelt gesehen oder was?"
Ich saufe nicht wenn ich fahre, meine Kids sind mir wichtiger und für meinen Job ist die Pappe unerlässlich.
"Ach der Herr möchte nur dort langsam fahren, wo es ihm auch angenehm ist.
Im übrigen bezweifle ich, dass du bei Unfallschwerpunkten, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorweisen und KEINEN "Starenkasten" haben langsam fährst."
siehe: (4 Spuren) ein Schild 30 Kmh versteckt aufgestellt ist.
Reine Abzocke!!!!!!
Eben nicht!
Gruß
Kismo
@ achneee,
ärgert mich doch ein wenig Dein Kommentar, deswegen nochmal eine Stellungnahme von mir.
"sagen sie doch immer"
Ist aber so, fahre seit 30 Jahren und habe bisher keine Punkte in Flensburg und ich fahre ca. 20.000 KM in Berlin und Umgebung pro Jahr.
"bist auch noch besoffen gewesen und hast doppelt gesehen oder was?"
Ich saufe nicht wenn ich fahre, meine Kids sind mir wichtiger und für meinen Job ist die Pappe unerlässlich.
"Ach der Herr möchte nur dort langsam fahren, wo es ihm auch angenehm ist.
Im übrigen bezweifle ich, dass du bei Unfallschwerpunkten, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorweisen und KEINEN "Starenkasten" haben langsam fährst."
siehe: (4 Spuren) ein Schild 30 Kmh versteckt aufgestellt ist.
Reine Abzocke!!!!!!
Zitat:
Dein Posting ist das eines Rasers und sonst gar nix.
Dein Posting ist das eines Rasers und sonst gar nix.
Eben nicht!
Gruß
Kismo
Antwort 10 von fatschi
wie wärs mit einem Foto von der strasse? dann kann sich jeder ein "eigenes bild" machen ;-)
gruss fatschi
gruss fatschi

