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Urheberrechtsverletzung! Klage???





Frage

ich habe gerade eine vorladung meiner polizeidirektion bekommen, weil ich wohl gegen das urheberrechtsgesetz verstossen habe. der sachverhalt ist wie folgt: ich habe anfang 2001 zwei cd's mit amiga-games gekauft. angeblich sollen das raubkopien gewesen sein - der händler hat dies wohl im großen stil betrieben und wurde erwischt. nun soll ich mich zu den zwei cds äußern... da ich diese cds über ebay gekauft habe, war ich mir keiner schuld bewusst... was kann mich da jetzt erwarten? ich meine, 99%aller spielehersteller gibt es nicht mehr, finanziellen schaden habe ich auch niemandem zugefügt, da diese spiele nicht mehr vertrieben werden... habe ich chancen das das verfahren eingestellt wird? habe auch übrigens keine anklage, ermittlung oder sonstiges per post bekommen (keine staatsanwaltschaft), sondern nur ein FAX von der dienststelle ich solle mich äußern (3 Termine zur auswahl)... heute anonym

Antwort 1 von Bib bibibibib

Hi DU!
Also ich denke mal, dass das irgednwie nur ein dummer Scherz ist. Also soweit ich weiß, wirst DU immer per Post angschrieben und nicht mit nem Fax. Und die Bullen stellen Dir auch keinen Termin zur Auswahl. Am besten rufst Du mal bei der Dienststelle an, die Dir den Brief geschrieben hat. Da muss ja ne Tel. Nummer drauf stehen.

mfg

Antwort 2 von Lutz1965

Hallo

also eine Vorladung bekommst Du schriftlich zugestellt..

Die Polizei gibt Dir einen Termin vor, bei welchen Beamten Du dich melden sollst.

Wenn alles stimmten sollte, dann mußt Du hin. Dann wird Deine Aussage zur Sachlage aufgenommen und das war es dann erst mal.

Sollte es dann mal vor Gericht gehen, kann es sein das Du als Zeuge geladen wirst.

Aber wie Bib schon geschrieben hat, rufe gerade bei der Dienststelle an und frage nach.

Was sagt denn die Sendekennung vom Absender ?

Gruss

Lutz

Antwort 3 von Martin B.

Eine polizeiliche Vorladaung (wenn's denn überhaupt eine echte ist) kannst du immer getrost in den Mülleimer treten.
Anders schaut's bei einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Vorladung aus.

Dann macht es auch noch einen grossen Unterschied, ob du als Zeuge oder als Beschuldigter befragt wirst.

Eine Frage wie diese ist in anderen Foren besser aufgehoben (z.B. http://www.recht.de/).

Mit dem Anruf wäre ich vorsichtig, eventuell weckst du schlafende Hunde. Ist das Fax falsch, könnten die auf die Idee kommen, Ermittlungen wegen Amtsanmassung oder Urkundenfälschung etc. gegen den Absender aufzunehmen. Musst dir halt überlegen, ob du darauf Bock hast...

Gruss
Martin

Antwort 4 von X.X.X

Zitat:
...eine polizeiliche Vorladung (wenn's denn überhaupt eine echte ist) kannst du immer getrost in den Mülleimer treten...
- ja genau, denn nach dem 2 oder 3x kommen die dann eh persönlich, so um 05-06.00 Uhr in der Früh. Mit einem Vorführungsbefehl! Das ist viel bequemer - da wird man dann zur Behörde hin gebracht und braucht sich nicht selbst zu bemühen....


Antwort 5 von tschonn

@Martin B.: du scheinst eine abartige paranoia gegen die polizei zu haben. aber einem unerfahrenen zu raten, dass ne polizeiliche vorladung im mülleimer landen kann, zeugt doch schon von einigem gesetzesunwissen deinerseits. erkundige dich ertst mal über die rechtslage und gebe dann mal nen richtigen tipp an einen fragenden.
@bewusst anonym: ruf in der polizeidienststelle an und frage nach, denn polizisten sind nun mal, martin b`s meinung zum trotz keine unmenschen. ich denke aber, dass es sich um ein fake handelt, da so etwas nicht per fax kommt.

Antwort 6 von Martin B.

@XXX und tschon:
macht euch doch erst mal selbst schlau, zb. da:
http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei

@bewußt anonym:
vielleicht hilft dir das auch ein bisschen weiter:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5780

Antwort 7 von X.X.X.

...macht euch doch erst mal selbst schlau...[/qu0te] - brauche ich nicht. Bin vom "Fach" - und das schon seit fast 20 Jahren! Mein "Geschäft" kenne ich also, keine Sorge.

Mein Tipp: Etwas weniger "Ami-Krimis" ansehen - wir sind hier in Europa, auch wenn manche das offensichtlich nicht mehr auseinander halten können...



Antwort 8 von bewusst anonym

vielen dank für eure antworten. ich habe vorhin schonmal angerufen und mich erkundigt ob die mir ein fax geschickt haben. wass soll ich sagen? ich habe persönlich mit phm schmitt gesprochen. es entspricht alles den tatsachen!

der grund warum das per fax kam: er hatte es telefonisch zuerst versucht und dann als fax. der termin ist schon morgen und da wäre es mit der post zu spät...

er möchte mich also zu dem vorfall vernehmen, da die staatsanwaldschaft in stade das verfahren abgetrennt hat und nun gegen jeden "käufer" ermittelt.

ich hoffe mal das die wegen zwei "uralt-cds" keinen aufwand treiben, sondern das verfahren einstellen.

wenn der staatsanwalt in stade die ermittlung tatsächlich anstößt, bekomme ich natürlich eine anklageschrift...

werde wohl morgen vormittag noch mit meinem anwalt sprechen, ich möchte nämlich nichts falsches sagen...



mein gott....

Antwort 9 von SvenjaK

@tschonn

Zitat:
@Martin B.: du scheinst eine abartige paranoia gegen die polizei zu haben. aber einem unerfahrenen zu raten, dass ne polizeiliche vorladung im mülleimer landen kann, zeugt doch schon von einigem gesetzesunwissen deinerseits. erkundige dich ertst mal über die rechtslage und gebe dann mal nen richtigen tipp an einen fragenden.


Zunächst mal hat Martin B. vollkommen Recht und außerdem würde ich mit dem Begriff "abartig" etwas vorsichtiger umgehen. Der passt nämlich eher in die Zeit, als unschuldige Menschen im Morgengrauen aus ihren Wohnungen gezerrt wurden und nie wieder auftauchten...

Gruß
Svenja

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Antwort 10 von Martin B.

@bewusst anonym:
Keine Bange, das wird eh eingestellt.
Dein Anwalt wird dir morgen bestätigen, dass du gar nicht zur Polizei gehen brauchst.

Zumindest, wenn er mehr vom "Fach" ist, als Mister XXX, was ich doch schwer hoffe.
Gibt nix Schlimmeres als Besserwisser, die sich im Zweifelsfalle weigern, sich zu informieren.

Also nochmals: nur eine richterliche oder staatsanwaltliche Vorladung musst du wahrnehmen, bei einer polizeilichen ist dir das freigestellt.


Antwort 11 von X.X.X.

Wie gesagt: Nach zwei oder drei Verweigerungen gibt es einen „amtlichen Vorführungsbefehl zur Behörde“. Dem ist dann Folge zu leisten, da sonst Zwangsmaßnahmen zur Durchführung dieser Ladungen drohen (bis hin zur Wohnungsöffnung bzw. vorläufigen Festnahme).

In der Praxis heißt das: Amtlicher "Besuch", meist zeitig in der Früh. Gegebenenfalls (bei Verweigerung) öffnen der Tür per Schlüsseldienst bzw. Feuerwehr. Anschließend "vorübergehende" Festnahme und "Vorführung vor die Behörde". Dort kann man dann natürlich die Aussage verweigern – ein gutes Recht! Ein "fröhlicher" Vormittag - mit allem "Drum und Dran" - ist einem aber trotzdem sicher! Ob es das ganze „rechthaberische“ Getue wegen einer Lapalie (nix anderes ist das Problem des Threaderöffners) wert ist, muß man selbst abwägen…

Dass auf dem entsprechenden vierten Schrieb dann kein Polizist mehr unterschreibt, sondern ein Jurist, ist tut wohl im Wesentlichen nix zur Sache, obwohl es formell natürlich ein großer Unterschied ist - schon richtig! Die Vernehmung/Untersuchung führt die Polizei als ausführendens „Hilfsorgan“ der Justiz! Der Herr Staatsanwalt bzw. U-Richter gibt die Aufträge dazu und liest sich nur die Protokolle durch. So läuft’s in der Realität ab…im Kino ist es natürlich anders…

Gibt nix schlimmeres als Unwissende und theoretische Traumtänzer, die sich im Zweifelsfalle weigern von Praktikern Infos zur Ralität anzunehmen und noch dazu schlechte und riskante Ratschläge erteilen!

Auf diesen ganzen Info-Seiten „Wie wehre ich mich gegen die - ach so böse – Polizei“ ist der normale Bürger auch meist nicht gut beraten. Die werden nämlich zu einem überwiegenden Teil von Ablegern oder Sympathisanten der Anarcho- und Chaotenszene betrieben! Wenn man nicht gerade kiloweise illegales Material wie Drogen, Waffen oder andere Nettigkeiten daheim hat, ist man mit deren verqueren Ratschlägen meist nicht sehr gut bedient und verschlimmert meist nur alles!


@SvenjaK:
Zitat:
Der passt nämlich eher in die Zeit, als unschuldige Menschen im Morgengrauen aus ihren Wohnungen gezerrt wurden und nie wieder auftauchten...
- keine Sorge, die stalinistisch/kommunistische Ära der DDR und des Ostblocks, wo dies gang und gäbe war, ist längst vorbei. Etwas weniger „Hollywood-Phantasie“ wäre angebracht…...alles andere ist wirklich nur mit dem Wort Paranoia zu charakterisieren


Antwort 12 von real_Sparfuchs

Hätte nicht ein anruf bei der örtlichen bzw. bei der betreffenden Polizeistation aufschluss gegeben? Da muss doch ein Name draufstehen, den mal anrufen und fragen ob das echt ist oder ein schlechter scherz von irgentwem.

Wenn echt: kann ja nicht schaden sich eine Anwaltlich beraten zu lassen. Soviel ich weiss wird dann die anhörung erstmal verschoben und der Anwalt erhält Akteneinsicht.

Also Kopf hoch
RS

Antwort 13 von Lutz1965

Hey RS

hat er doch schon gemacht, siehe Antwort 8

Schönes Wochenende noch...

Gruss

Lutz

Antwort 14 von real_Sparfuchs

uhhhhhhhh hab ich überlesen. Sorry. WAT NEN F.CK!!!

Drück dir fest die Daumen das alles gut geht und das Verfahren gegen zahlung einer kleine Geldbuse eingestellt wird.

RS

Antwort 15 von wento

Sach ma, was ist denn hier faul?
- Vorladung per Fax?
- Vorladung für (O-Text):" der termin ist schon morgen und da wäre es mit der post zu spät..."

Ähhh: MORGEN? also 19.10.? Also SONNTAG? Seit
wann kommt bei Euch die Post am Sonntag? Seit
wann werden, wegen solcher Kleinigkeiten
Menschen für Sonntag vorgeladen?

- weiter:"werde wohl morgen vormittag noch mit
meinem anwalt sprechen..." Das wird aber ne
tolle Rechnung geben -Beratung am Sonntag?

Da kann ich nur sagen: Schönen Sonntag auch"
wento!

Antwort 16 von H_B

Warum soll er eine Geldbuße zahlen müssen? Er hat doch in gutem Glauben gehandelt und ist vom Händler betrogen worden. Die Staatsanwaltschaft möchte wohl im Verfahren gegen diesen Händler möglichst viele "gerichtsfeste Beweise" vortragen können, und da machen sich doch die Aussagen der Kunden bei der Polizei ganz gut.

Antwort 17 von Martin B.

Ok. Noch mal offtopic.
Die Frage ist ja so weit geklärt: Das Fax war echt und 'bewusst anonym' bespricht sich morgen mit seinem Anwalt. Apropos, morgen ist Sonntag??

Was Mister XXX betrifft:
Zitat:

In der Praxis heißt das: Amtlicher "Besuch", meist zeitig in der Früh. Gegebenenfalls (bei Verweigerung) öffnen der Tür per Schlüsseldienst bzw. Feuerwehr. Anschließend "vorübergehende" Festnahme und "Vorführung vor die Behörde".


Wer macht denn hier unnötig Panik wegen zweier CDs?

Zitat:

Die werden nämlich zu einem überwiegenden Teil von Ablegern oder Sympathisanten der Anarcho- und Chaotenszene betrieben! Wenn man nicht gerade kiloweise illegales Material wie Drogen, Waffen oder andere Nettigkeiten daheim hat, ...


Du solltest wirklich nicht über Realität schreiben, den Sinn dafür hast du offensichtlich verloren. Du siehst wahrscheinlich auch überall böse moslemische Terroristen auf der Straße und unzählige Kinderf*cker im Internet?

Realität ist, dass unsere Freiheiten in diesem Staat mit zunehmender Geschwindigkeit den Bach runter gehen. Aber klar, jetzt habe ich wieder die Paranoia.

Zitat:

- keine Sorge, die stalinistisch/kommunistische Ära der DDR und des Ostblocks, wo dies gang und gäbe war, ist längst vorbei.


Wer beim Stichwort Menschenrechtsverletzungen in Deutschland einzig und allein an die DDR denkt, der zeigt deutlich, wie er tickt und auf welchem Auge er blind ist. Wenn solche Personen sich dann auch noch als "vom Fach" outen und sich mit Verweis auf ihre 20 Jahre Berufspraxis als vollkommen beratungsresistent erweisen, dann habe ich meine Paranoia vermutlich zu Recht.

Ich wünsch dir trotzdem ein schönes Wochenende.
Martin

Antwort 18 von tschonn

@SvenjaK: bleiben sie doch lieber in der plauderecke, denn dort scheinen sie besser aufgehoben. versuchen sie aber bitte nicht schon wieder deutsches recht zu verdrehen, denn damit kenne ich mich nun, zwecks beruf, besser aus. dass was ich hier schreibe hat rechtlich gesehen hand und fuss und basiert nicht auf halbwissen aus dem internet.
@bewusst anonym: wird nicht mehr als eine anhörung zu dem vorfall werden. der hauptschuldige ist anscheinend der verchecker der cds und nicht du als käufer. nur: um einen raubkopierer an den haken zu bekommen, muss die polizei/staatsanwaltschaft erst mal einige "geschädigte" vorweisen können. mehr ist das nicht.....

Antwort 19 von Martin B.

tschonn pupertierte:

Zitat:
versuchen sie aber bitte nicht schon wieder deutsches recht zu verdrehen, denn damit kenne ich mich nun, zwecks beruf, besser aus.


Womit? Mit dem Recht verdrehen? Du bist also von Beruf Rechtsverdreher?

Na dann, das erklärt alles.

LOL - ich schmeiss mich wech...

Antwort 20 von H_B

@Martin B.

Schau dir die Uhrzeit von tschonns Posting an. Alles klar? Kam wohl gerade vom Juristenstammtisch. ;-)

Antwort 21 von LouZipher

Ich würde gerne mal wissen:

- gegen die KÄUFER wird ermittelt? Wirklich? Woher solltest Du (theoretisch) wissen, daß da was nicht stimmt?
- WER klagt bei so nem Uraltmist (sorry, Amigafans) - nur die Staatsanwaltschaft? Als ob denen sowas nicht passieren könnte ...


Antwort 22 von want2cu

hallo zusammen,

ich habe bei dieser Anfrage ein "komisches Gefühl".
So was kommt auch dann nicht "per Fax", wenn es mit dem Termin eilig ist. In diesem Posting stecken für mich so viele Ungereimtheiten, dass ich da schon erhebliche Zweifel habe, ob die Frage a) ernst gemeint ist und b) die Sachverhaltsschilderung wirklich den Tatsachen entspricht.

Die Ungereimtheiten müßte eigentlich jeder mit gesundem Menschenverstand selbst entdecken.

Vieleicht ist es ja auch eine Anfrage für einen "Bekannten", der den angeblichen Sachverhalt so geschildert ha. Zwischen solch einer Erlebnisschilderung und der Realität liegen hingegen oft Welten.

Anwaltliche Beratung ist m.E. das einzige, was man hier "empfehlen" kann.

CU
want2cu

Antwort 23 von ukraina.

Zitat:
nun soll ich mich zu den zwei cds äußern... da ich diese cds über ebay gekauft habe, war ich mir keiner schuld bewusst...


einladung mit oder ohne fax: ich würde hingehen und mich dazu äußern. wärst du verdächtig, würde die sache etwas anders ablaufen :)

Antwort 24 von lol1

@ukraina.:
Blödsinn.
Habe auch gerade ne Vorladung für Montagmorgen acht Uhr hier liegen, kam per Post.
Lach ich mich doch wech drüber.
Bin gerade im Urlaub, sollen sich sich später melden!

Antwort 25 von SvenjaK

Ach du dickes Ei! Jetzt siezt mich Herr tschonn schonn. "Sie Ar...loch!" klingt ja auch soviel freundlicher als "du Ar...loch!" *g*

Zitat:
@SvenjaK: bleiben sie doch lieber in der plauderecke, denn dort scheinen sie besser aufgehoben.


Wenn dies hier kein klassisches Plaudereckenthema ist, was dann? Also genau mein Metier. Ebenso wie Ihres anscheinend, Herr tschonn.

Zitat:
versuchen sie aber bitte nicht schon wieder deutsches recht zu verdrehen, denn damit kenne ich mich nun, zwecks beruf, besser aus

"zwecks beruf" also? Frau merkt gleich: Hier spricht der Fachmann. (Mal nen Gerichtssaal ausgefegt?)

Zitat:
dass was ich hier schreibe hat rechtlich gesehen hand und fuss und basiert nicht auf halbwissen aus dem internet.


Wenn das stimmen würde, wären längst deine geheimsten Wünsche in Erfüllung gegangen und ich würde Hand- und Fußfesseln tragen. Sprich: mein "Halbwissen" habe ich nicht aus dem Internet, sondern aus dem richtigen Leben! Sie wissen hoffentlich, wovon ich rede?!

Gruß
Svenja

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Antwort 26 von Rangoo

So, erstmal: Ab in die Plauderecke.

Und dann: Niemand besucht am Sonntag freiwillig die Bullen. Und kein Anwalt empfängt da Besuch von Klienten. ;-)

Antwort 27 von bewusst anonym

um die zweifel auszuräumen:

also nochmal: der herr polizist kam aus seinem urlaub, blickt auf den schreibtisch und sieht ein schreiben der staatsanwaltschaft stade. nun denkt er sich:"da befrage ich ihn doch gleich mal"! er versucht mich anzurufen - kein erfolg. er schaut ins telefonbuch und sieht meine faxnr.

soweit dazu. wenn ich das nicht per fax bekommen hätte, hätte ich es natürlich per post bekommen, dann hätten aber "seine" termine zur befragung ja nicht mehr gepasst, weil zu spät... er hätte ja ein neues schreiben aufsetzen müssen.

habe gestern kurz darauf bei PI angerufen und mich versichert ob das auch stimmt - es wurde von phm schmitt bestätigt. er hatte den email-schriftverkehr von damals, meine email-adressen, den kaufpreis usw...

noch eine ergänzung: ich habe nochmals kontrolliert - ich habe die zwei cd´s mit den adf-dateien nicht bei ebay, sondern bei einer auktion von amazon.de gekauft. man sollte doch meinen das die dinge legal sind.... ich war mir keiner schuld bewusst!

ich habe !heute! nochmal mit phm schmitt gesprochen und uns terminlich auf donnerstag geeinigt - jetzt habe ich genügend zeit mich mit meinem anwalt in verbindung zu setzen, vorallem deswegen, da ich in einer anderen sache (nicht einschlägig) unter bewährung stehe - noch bis 12/03.

hier der genaue wortlaut des schreibens:




VORLADUNG

sehr geehrter herr xxx,

in der ermittlungssache gegen sie wegen V. g. Urheberrechtsgesetz aus 2001 sollen sie als beschuldigter gehört werden.
sie werden gebeten am sonntag den 19.10.2003 um 10 uhr, oder am sonntag den 19.10.2003 um 19:30 uhr oder am donnerstag den 23.10.2003 um 17:30 uhr bei oben genannter dienststelle vorzusprechen und außer dieser vorladung folgende unterlagen mit zu bringen: personalausweis.

falls sie diese termine nicht einhalten können.... blabla

mfg, bla


Antwort 28 von anno_58

Hallo zusammen,

habe das Ganze seit heute Mittag verfolgt und das Gefühl, das hier ganz schön im Nebel gestochert wird.

@bewusst anonym
Zitat:
in der ermittlungssache gegen sie wegen V. g. Urheberrechtsgesetz aus 2001 sollen sie als beschuldigter gehört werden.


Du bist als Beschuldigter vorgeladen, dieser Vorladung wurde ich an deiner Stelle Folge leisten. Es ist zwar richtig, dass du das nicht unbedingt musst, aber es ist die billigste Variante um an den Tatvorwurf heran zu kommen.
Mein Tipp: Geh hin und hör dir an was dir vorgeworfen wird. Sage dann ich heiße...., ich wurde am ...... in ...... geboren, derzeit wohnhaft ... Zu dem Tatvorwurf äußere ich mich über meinen (einen) Anwalt.
Vorteil: Du weißt jetzt ohne Einsatz eines RA was dir eigentlich vorgeworfen wird. Denn Akteneinsicht erhält bei Strafsachen nur dein RA.

Zitat:
er möchte mich also zu dem vorfall vernehmen, da die staatsanwaldschaft in stade das verfahren abgetrennt hat und nun gegen jeden "käufer" ermittelt.

Eine Ermittlung wegen Verstoß gegen das erwähnte Urheberrecht dürfte ihm schwerfallen, es sei denn du hast mit den Games gehandelt.
denn:
Zitat:
UrhG § 69f Rechtsverletzungen

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Der Rechtsinhaber kann von dem Eigentümer oder Besitzer verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden. § 98 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

Was droht dir?
Die §§ 97+98 des Urheberrechtes sagen ganz klar, das ein Schadensersatz verlangt werden kann, dieser Schadensersatz darf jedoch den erziehlten Gewinn und die damit verbundenen Kosten nicht übersteigen.

Dies sind die Fakten, was du daraus machst ist deine Sache. Wenn du bereits strafrechtlich in Erscheinug getreten bist
Zitat:
vorallem deswegen, da ich in einer anderen sache (nicht einschlägig) unter bewährung stehe - noch bis 12/03.
würde ich dir in Hinblick auf "kriminelle Energie" empfehlen "kleine Brötchen" zu backen


Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 29 von Griemokhan

Ich hab das jetzt nicht alles verfolgt, aber ...

woher hat der eigentlich deine Fax-Nummer?

Antwort 30 von B-B_blond-blöd

@Griemokhan

hättest lieber lesen sollen, es steht drin im text

Antwort 31 von unbekannt und angezeigt

sie sind vorbestraft und vorgeladen, am sonntag?!
sehr verdächtig!
bevor sie da hin gehen sollten sie ihren pc abbauen und bei einem ver/bekannten unterstellen.
natürlich auch sämmtliche cds.
ich weis ja nicht warum sie vorbestraft sind aber falls es og oder politisch war würde es mich nich wundern wenn die bullen einen kleinen trick versuchen.
am wochenende ist auf den gerichten nur ein notdienst anwesend. oft weniger erfahrene richter die sich von den bullen leichter bequatschen lassen selbst bei nichtigkeiten durchsuchungs oder haftbefehle zu unterschreiben.
frage: haben sie von 2001 bis heute noch weitere software erworben? antwort ja...
das wars dann.
ist der pc erstmal weg kann es lange dauern bis sie ihn wiederbekommen.ich kenne einen der bekam seinen pc frisch formatiert zurück. toller service der kok's? oder?

Antwort 32 von RedSonja

zum Thema der polizeilichen Vorladung folge leisten zu müssen oder nicht:
Zitat:
Wenn man einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leistet, hat man weder als Beschuldigter noch als Zeuge etwas zu erwarten. Es besteht keine Pflicht auf der Wache zur Aussage oder Vernehmung zu erscheinen. Diese Pflicht besteht nur vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Natürlich wird der Polizei durch die Aussagen allerdings ihre Arbeit erleichtert, so daß man mit einer Aussage evtl. sogar so weit helfen kann, daß es nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen muß bzw. nur wegen der Aussage ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Insofern ist eine Aussage vor der Polizei zwar keine Pflicht, manchmal aber durchaus sinnvoll. Trotzdem sollte man beachten, daß sich auch gerne Unschuldige bei ihrer unbedachten Aussage um Kopf und Kragen reden können und sich damit erst richtig verdächtig machen. Es bedarf also einer sorgfältigen Überlegung, ob eine Aussage vor der Polizei eher sinnvoll oder eher schädlich ist.

hier gefunden.
ansonsten kann ich mich nur dem rat einiger meiner vorredner anschließen und sagen: Frage (d)einen Rechtsanwalt was du tun musst und was nicht.




Live long and prosper
RedSonja

Signatur und Textformatierungen wurden mit SNTool V1.1.8 erstellt

Antwort 33 von ono

in nem anderen thread stand was von einer datei mit ~ als name ohne endung

da gabs den link zu diesem interessanten thema :

http://www.google.de/search?q=cache:7Z8tONK96mEJ:www.chip.de/forum/thread.html%3Fbwthreadid%3D501224+merkw%C3%BCrdige+Datei+~+&hl=de&lr=lang_de&ie=UTF-8

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