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Wie ist das mit der E-Zulassung??





Frage

Hi, habe mir neue Birnen für das Abblendlicht eingebaut. Die sind ein wenig bläulich. Auf der Verpackung stand, das sie eine E-Zulassung haben. Was genau bedeutet das? Heisst das, das ich sie auf den Straßen der Stvzo benutzen darf? Das E ist aber nur auf den Birnen rein geritzt. Gruß Quarzius

Antwort 1 von Thomas

e-zulassung heißt dass sie nicht verboten wurden.
ob man die aber irgendwie eintragen lassen muss..?

Antwort 2 von Quarzius

Also das sind so ganz normale vom Conrad. Da stand auch nicht dabei, das sie verboten sind.
Muss ich jetzt extra zum TÜV?

Antwort 3 von Thomas

http://www.motor-talk.de/t60692/f14/s/thread.html
Antwort 2 erscheint einleuchtend

Gruß

Thomas

Antwort 4 von Quarzius

Hab aber keine Rundumleuchte sondern sind das neue Abblendlichter. Kein Plan ob ich die auch eintragen muss. Die stören ja eigentlich niemanden sind aber ein wenig bläulich.

Antwort 5 von Thomas.

hm... frag einfach beim tüv oder der polizei unverbindlich nach.

Ist sonst nicht so toll mit falscher beleuchtung zu fahren, denn unter umständen kann dich das die BE kosten. Außerdem erlöschung des Versicherungsschutz, bußgeld usw.

Falls es verboten ist, ist das wenigste was dir passieren kann ist ein Mängelzettel und 2 Tage später das Auto vorzuführen.

ich wär also vorsichtig.

gib doch einfach mal den Typ der leuchten an, vielleicht läss sich da was rausfinden.

Gruß

Thomas

Antwort 6 von Friedel

Die e-Zulassung ist im Kfz-Bereich das, was im Rest der Elektrotechnik die ENV-Zulassung ist. Es geht also um elektromagnetische Störsicherheit. Die e-Zulassung bekommt deine Lampe nur, wenn sie den Radio- und Fernsehempfang nicht stört und gleichzeitig immer noch einwandfrei funktioniert wenn sie elektromagnetischen Stahlungen von anderen Geräten ausgesetzt ist. Würde die Birne jedesmal anfangen rot zu leuchten, wenn du an einem Umspannwerk vorbei fährst, dann hätte sie keine e-Zulassung bekommen.

Antwort 7 von Friedel

Ach so. Ob ein Gerät eine E-Zulassung hat, hat wenig damitzu tum ob du das gerät in deinem Auto verwenden darfst. Jedes Blaulicht, jedes Martinhorn, Autoradio usw. braucht so eine E-Zulassung.

Antwort 8 von xpuser

es werden ja leider auch fahrräder ohne stvo-gerechte beleuchtung verkauft.
kaufen kann man sie, aber im strassenverkehr darf man sie so nicht benutzen...

die e-zulassung sagt darüber (wie friedel schon sagte) gar nichts aus. es muss ein prüfzeichen vorhanden sein (sowas wie ne abe).

Antwort 9 von Quarzius

Wo muss dieses Prüfzeichen sein?

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