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Verkehrsschild umgefahren
Frage
Hab vor ca. einer halben Stunde leider ein Verkehrsschild umgefahren :(
Beim zuständigen Straßenbauamt erreiche ich keinen, da geht nur die Mailbox ran.
Reicht es, wenn ich es am Montag morgen noch dem Straßenbauamt melde, oder sollte ich besser die Polizei anrufen? Nicht das mich jemand wegen Fahrerflucht, etc. anzeigt.
Ausser mir war keiner beteiligt, das Straßenschild ist aus der Verankerung gerissen. Ausser an meinem Auto kein weiterer Schaden.
Antwort 1 von som_to
Frag doch einfach bei der Polizei nach, um ssicher zu gehen .?!.
Antwort 2 von tomman
Ich würde so schnell wie möglich zu Polizei denn wen jetzt ein wegen den Schild (weil er es nicht sehen kann oder so) einen Unfall baut wird es sehr Teuer für dich und wenn du Glück hast nehmen sie es nicht so genau mit Fahrerflucht wenn du Pech hast na ja
Antwort 3 von tohmann
Isch würde so schnell wie möglisch zu Bolizei denn wn jedzd een wegn den Schild (weil er es nischd sehn gann odor so) eenn Unfall baud wird es sehr Deuer für disch un wenn du Glügg hasd nehmn sie es nischd so genau mid Fahrerfluchd wenn du Besch hasd na ja
Antwort 4 von marlenchen
hi
setze dich am besten wirklich mit der polizei in verbindung, denn du hast gerade eigentum der stadt (der gemeinde oder sonstiges) beschädigt und es kann dir nun fahrerflucht angehängt werden.
wenn du glück hast ist es noch nicht gemeldet worden
Antwort 5 von kleenes
Jepp, Polizei anrufen.
Es sei denn, Du hast was konsumiert. Dann würde ich hoffen und beten und die Klappe halten.
Gruß,
k.
Es sei denn, Du hast was konsumiert. Dann würde ich hoffen und beten und die Klappe halten.
Gruß,
k.
Antwort 6 von gerno
kannst aber auch beton anrühren und wieder einbetonieren:)
Antwort 7 von maler281
Antwort 6 ist auch 'ne Alternative.
Fakt ist jedoch: Wenn du ein Verkehrsschild in die waagerechte legst, hast du einen Verkehrsunfall gehabt. Und wenn du dich dann vom Ort des Geschehens entfernst, begehst du genau genommen ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ugs-->Fahrerflucht. Melde es lieber den "Freunden und Helfern", bevor ein gelangweilter Staatsanwalt meint, ein Exempel statuieren zu müssen.
Gruss aus Berlin
Fakt ist jedoch: Wenn du ein Verkehrsschild in die waagerechte legst, hast du einen Verkehrsunfall gehabt. Und wenn du dich dann vom Ort des Geschehens entfernst, begehst du genau genommen ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ugs-->Fahrerflucht. Melde es lieber den "Freunden und Helfern", bevor ein gelangweilter Staatsanwalt meint, ein Exempel statuieren zu müssen.
Gruss aus Berlin
Antwort 8 von SvenjaK
Zitat:
Und wenn du dich dann vom Ort des Geschehens entfernst, begehst du genau genommen ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ugs-->Fahrerflucht.
Und wenn du dich dann vom Ort des Geschehens entfernst, begehst du genau genommen ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ugs-->Fahrerflucht.
Was hätte er denn machen sollen? Das Schild ins nächste Krankenhaus bringen? Warten bis der Besitzer kommt?
Und soviel ich weiß, ist es auch noch nicht Pflicht, ein Handy mit sich zu führen, um in einem solchen Fall vom "Ort des Geschehens" aus die Polizei informieren zu können.
Also wenn tom_so in einem angemessenen Zeitraum die Polizei informiert (hat), ist das mit Sicherheit keine Fahrerflucht oder vielmehr Unfallflucht.
Gruß
Svenja
Antwort 9 von Th.K
Im Gesetz heißt es "unverzüglich" bzw. "ohne unnötigen Aufschub". Die Zeitspannen sind nicht genau festgelegt, aber so auszulegen, dass man sich auf dem schnellsten Weg direkt zur nächsten Polizeidienststelle zu begeben hat (bzw. zum nächsten Telefon, um diese zu verständigen). Auf jeden Fall hat man aber vorher die Unfallstelle abzusichern bzw. Gefahren (z.B. wenn das VZ quer über der Straße liegt) zu beseitigen, soweit es einem möglich ist. Zeiten von 30 Min bis zu 2 Stunden sind mir als "Toleranzfristen" (nicht darauf verlassen - ist Auslegungssache!!!) bekannt, je nachdem, wo sich der Unfall ereignet hat - also z.B. ob in der Stadt oder in ländlichem Gebiet.
Klar ist der Hintergrund, denn sonst würde jeder Alko-Lenekr erst ein erfrischendes Heim-Schläfchen absolvieren und erst dann toppfit den Unfall melden ;-)
Gilt natürlich nur bei VUs mit Sachschaden - bei solchen mit Verletzten darf ich mich nicht einen Meter entfernen und habe an der Unfallstelle zu verbleiben bis die Polizei eintrifft. Außer natürlich der Unfallsort ist so einsam gelegen, dass ich den Verletzten selbst ins Krankenhaus bringen muß. Aber Sonderfälle gibt's immer.
Klar ist der Hintergrund, denn sonst würde jeder Alko-Lenekr erst ein erfrischendes Heim-Schläfchen absolvieren und erst dann toppfit den Unfall melden ;-)
Gilt natürlich nur bei VUs mit Sachschaden - bei solchen mit Verletzten darf ich mich nicht einen Meter entfernen und habe an der Unfallstelle zu verbleiben bis die Polizei eintrifft. Außer natürlich der Unfallsort ist so einsam gelegen, dass ich den Verletzten selbst ins Krankenhaus bringen muß. Aber Sonderfälle gibt's immer.
Antwort 10 von kay 2
Stell dich, da hast du auch später vor
Gericht bessere Chancen und kommst mit
viel Glück mit Bewährung weg.
Gericht bessere Chancen und kommst mit
viel Glück mit Bewährung weg.
Antwort 11 von BettyBoo
Guten Morgen allerseits,
wenn ich das hier so lese, muß ich auch noch mal meinen Senf dazugeben... *fg*
Ich glaube nicht, das Du ein Verfahren wegen "Fahrerflucht" angehängt bekommen würdest...
Wie Svenja (allerliebste Grüße;o) schon schreibt, was hättest Du denn machen sollen???
Wegen der paar Euro "Materialwert", den Du beschädigt hast, wird Dir mit Sicherheit auch keiner ein Bein ausreißen.
Ich denke eher das sie Dich zur Verantwortung ziehen, wenn jemand aufgrund des nicht mehr klar zu erkennenden Verkehrsschildes einen Unfall erleidet. (s.a. Antwort 2)
Schönen Sonntag noch!
Liebe Grüße
BettyBoo
wenn ich das hier so lese, muß ich auch noch mal meinen Senf dazugeben... *fg*
Ich glaube nicht, das Du ein Verfahren wegen "Fahrerflucht" angehängt bekommen würdest...
Wie Svenja (allerliebste Grüße;o) schon schreibt, was hättest Du denn machen sollen???
Wegen der paar Euro "Materialwert", den Du beschädigt hast, wird Dir mit Sicherheit auch keiner ein Bein ausreißen.
Ich denke eher das sie Dich zur Verantwortung ziehen, wenn jemand aufgrund des nicht mehr klar zu erkennenden Verkehrsschildes einen Unfall erleidet. (s.a. Antwort 2)
Schönen Sonntag noch!
Liebe Grüße
BettyBoo
Antwort 12 von SvenjaK
Ich auch noch mal, ich auch noch mal...(Gruß an BettyBoo :))
@kay 2
ROFL
@Th.K
Du hast bestimmt Recht, aber es ging doch hier um ein schmerzunempfindliches Verkehrsschild und nicht um ein blutend zurückgelassenes Menschlein. Son Schild kann doch sicher mal ne Stunde warten, bevor es erstversorgt wird.
Gruß
Svenja
PS: "VU"? "VZ"? Du bist nicht zufällig Bullisist?? Ich war mal mit einem liiert und kenne deren Abkürzungswahn. *g*
Noch was: Ich habe vor ca. einem Jahr beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt. Weil es ziemlich heiß war, hatte ich auch keine Lust mit meinem kleinen Sohn stundenlang in praller Sonne auf den Besitzer zu warten. Also fuhr ich nach einer (sehr, sehr knappen) halben Stunde nach Hause und rief von dort die Polizei an und gab dort Hergang und Kennzeichen an. Ich bin immer noch auf freiem Fuß. ;-)))
@kay 2
ROFL
@Th.K
Du hast bestimmt Recht, aber es ging doch hier um ein schmerzunempfindliches Verkehrsschild und nicht um ein blutend zurückgelassenes Menschlein. Son Schild kann doch sicher mal ne Stunde warten, bevor es erstversorgt wird.
Gruß
Svenja
PS: "VU"? "VZ"? Du bist nicht zufällig Bullisist?? Ich war mal mit einem liiert und kenne deren Abkürzungswahn. *g*
Noch was: Ich habe vor ca. einem Jahr beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt. Weil es ziemlich heiß war, hatte ich auch keine Lust mit meinem kleinen Sohn stundenlang in praller Sonne auf den Besitzer zu warten. Also fuhr ich nach einer (sehr, sehr knappen) halben Stunde nach Hause und rief von dort die Polizei an und gab dort Hergang und Kennzeichen an. Ich bin immer noch auf freiem Fuß. ;-)))
Antwort 13 von BettyBoo
Sag mal Tom_so,
hättste das Ding nicht irgendwie wieder aufrichten können, oder hast gleich Nägel mit Köppen gemacht... ???
Irgendwie finde ich die Antwort Nr. 6 doch garnicht so blöd... *ggg*
Toi,toi,toi
BettyBoo
hättste das Ding nicht irgendwie wieder aufrichten können, oder hast gleich Nägel mit Köppen gemacht... ???
Irgendwie finde ich die Antwort Nr. 6 doch garnicht so blöd... *ggg*
Toi,toi,toi
BettyBoo
Antwort 14 von Th.K
@Svenja: Gut getippt! ;-) Abkürzungen sind doch etwas Schönes – so kann man ohne Verschlüsslung ganze Sätze schreiben/sagen und nur Insider wissen, worum es geht ;-)
Übrigens: Im „Fachjargaon“ wird ein „VU mit Verletzten“ etwas makaber, aber schlicht, einfach und treffsicher, nur als „Blutiger“ bezeichnet.
Wenn nix tragisches passiert ist und man den unruhigen, kleinen Sohnemann nach Hause bringt und versorgt, bevor man etwas unternimmt wird nix dagegen einzuwenden sein. Aber das kann man nicht generalisieren, sondern eben nur von Fall zu Fall beurteilen. Je schneller, aber umso besser, denn da kann am wenigsten „hängen bleiben“.
Anders dagegen in einem mir bekannten Fall, wo eine Lenkerin drei Autos demoliert hat und trotzdem (Amtsdeutsch) „nicht an der Feststellung des Sachverhaltes“ (Personalien aufnehmen usw..) mitwirken wollte. Begründung: Zeitmangel, denn sie müsse noch schnell vor dem Schließen „ihrer Glücksannahmestelle“ (ca. 20 km entfernt) die Lottoscheine aufgeben, da sie sonst nicht Millionärin werden könne. Das hat natürlich nicht gezogen und wurde teuer für sie, zumal es auch mit dem Hauptgewinn Essig war ;-)
Übrigens: Im „Fachjargaon“ wird ein „VU mit Verletzten“ etwas makaber, aber schlicht, einfach und treffsicher, nur als „Blutiger“ bezeichnet.
Wenn nix tragisches passiert ist und man den unruhigen, kleinen Sohnemann nach Hause bringt und versorgt, bevor man etwas unternimmt wird nix dagegen einzuwenden sein. Aber das kann man nicht generalisieren, sondern eben nur von Fall zu Fall beurteilen. Je schneller, aber umso besser, denn da kann am wenigsten „hängen bleiben“.
Anders dagegen in einem mir bekannten Fall, wo eine Lenkerin drei Autos demoliert hat und trotzdem (Amtsdeutsch) „nicht an der Feststellung des Sachverhaltes“ (Personalien aufnehmen usw..) mitwirken wollte. Begründung: Zeitmangel, denn sie müsse noch schnell vor dem Schließen „ihrer Glücksannahmestelle“ (ca. 20 km entfernt) die Lottoscheine aufgeben, da sie sonst nicht Millionärin werden könne. Das hat natürlich nicht gezogen und wurde teuer für sie, zumal es auch mit dem Hauptgewinn Essig war ;-)
Antwort 15 von marlenchen
hi
@ betty
ähhm,wenn es nur der materialwert ist.
einem bekannten von mir das auch einmal passiert, hat die kurve nicht richtig mit seinem motorrad gekriegt und ist gegens so ein schild gerattert. er lag noch auf der intensivstation und die schicken ihn schon ne rechnung über das doofe schild (schild, verwaltungsaufwand und arbeitslohn).
aber die hauptsache ist, ihm ist nichts passiert :)
gruss

