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Media Markt und Umtauschrecht ! Wie läuft das ?





Frage

Ich hab mal die Media Markt Homepage besucht, aber nichts bezüglich 2 Wochen Umtauschrecht gefunden. Bedeutet das, daß ich mir ein Gerät (mit dem ich unzufrieden bin) innerhalb von 2 Wochen umtauschen kann ? Oder muss das Gerät defekt sein ? Oder ist das ganze nur ein Gerücht ?

Antwort 1 von mundi

Ich habe einen für 69 € gekauften DVD-Player zurückgegeben (nach 3 Tagen). Dieser Player konnte eine Audio-CD nicht richtig lesen. Z.B. wurden einige Tracks übersprungen. Da bei der Montage Kratzer entstanden sind, wurden mir nur 25 € angerechnet. Ich habe einen anderen Player gekauft, der war O.K.
Man sollte also die Ware sorgfältig behandeln. WAR KEIN Garantiefall?!
Hände weg von billig DVD-Players!!

Antwort 2 von Camaro

In meinem Fall handelt es sich um einen LapTop mit Pixelfehlern.

Antwort 3 von Undertaker

Hi,

auf deren Seite ganz unten -> AGB

Und das was Du suchst, nennt sich Fernabsatzgesetz (oder so ähnlich) und ist auch den den AGB von Mediamarkt zu finden:

---cut---
§ 6 Widerrufsrecht
a) Ist der Kunde Vollkaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB.
b) Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an Media Markt online zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von Media Markt online. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 40,00 EUR trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
c) Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist media markt Online berechtig, vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht, wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darrüberhinausgehend nutzt.
d) Ein Widerrufsrecht nach § 6 b) besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen;
- bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind;
- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
---cut---

Gruß
Undertaker

Antwort 4 von Camaro

Gilt das für gelieferte Geräte oder auch für selbstgekaufte ?

Antwort 5 von Mickey

@ camaro: Du hast den Laptop im Laden gekauft?
Zitat:
Dabei hab ich mir das Gerät extra vorführen lassen, um genau das zu vermeiden. Abgesehen davon ist der LapTop super.


du hättest in einem Thread bleiben sollen - dann ist es für alle einfacher vorherige Posts zu sichten.

Lt. Media Markt hier hast du 14 Tage generelles Umtauschrecht- warum rufst du deinen nicht mal an?

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen !

Antwort 6 von Camaro

Tut mir leid, aber ich wollte diesen Thread auf das Umtauschrecht bezüglich Media Markt beziehen.

Und ich denke, daß das auch für andere Media Markt Käufer interessant ist !
Deshalb hab ich einen neuen Beitrag aufgemacht, da nicht alle an meinen Pixelfehlern interessiert sind :-)

Antwort 7 von rg

wie schon gesagt, MediaMarkt bietet dieses 2 Wochen Umtauschrecht an, sowohl bei Ladenkäufen wie übers Internet.

Reden musst Du mit Mediamarkt aber selber;-)

Antwort 8 von Camaro

Gilt das auch für Österreich ? Ich hab auf der Homepage von Media Markt Österreich keine AGB bezüglich Rückgaberecht von Produkten gefunden (nur eine AGB Seite zur Homepage selbst).

Antwort 9 von SvenjaK

Hi Camaro!

Wenn das Teil wirklich so viele Pixelfehler hat, greift sowieso die gesetzliche Gewährleistung und sie müssen das Teil "umtauschen", das ist seit Januar 2002 europäisches Recht. Einige Pixelfehler sind bei Laptops wohl üblich und müssen hingenommen werden. Wie viele das genau sein dürfen, weiß ich nicht (ist aber bestimmt genau definiert).

Das Widerrufsrecht, das Undertaker anführte, trifft in deinem Fall nicht zu, wie Mic schon andeutete, weil du das Gerät ja offensichtlich im Laden gekauft und nicht bestellt hast.

Ich denke aber, dass ein freiwillig vom Mediamarkt angebotenes "Umtauschrecht" aus Kulanzgründen in Österreich genauso gelten wird wie in Deutschland.

Gruß
Svenja

Signatur und Textformatierungen wurden mit SNTool V1.1.1 erstellt

Antwort 10 von SvenjaK

Hmm, ich sehe jetzt erst, dass dein Pixelproblem nebst möglicher rechtlicher Folgen schon in deinem anderen Thread ausgiebig diskutiert wurde. *grummel*

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