Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / PC-Sonstiges

überspannung durch gewitter





Frage

ihr seit meine hoffnung, folgendes ist passiert ich sitze vor meiner maschine und da draussen ist gewitter. auf einmal fängt die kiste an zu piepen und zack da war sie aus. aufgeschraubt (roch etwas komisch) und gleich wieder zugeschraubt. ab in den laden und die haben dann messgeräte usw. angeschlossen. urteil: überspannung hat den prozessor (amd 1300) und das board zerschossen. kann es echt sein, daß ein blitzeinschlag in meiner näheren umgebung den weg in meine kiste findet? alle anderen elektrischen geräte in der wohnung sind i.o. (auch die anderen beiden rechner). in meiner hausratversicherung bin ich gegen ü-spannung versichert, wie mach ich denen das aber klar (ich bin in beweispflicht)??? hat jemand sowas schon mal erlebt??? bin über jeden tip oder rat sehr dankbar. nasi

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

ist es ein direkter Blizeinschlag oder eine nachweisbare Überspannung durch Blitz ?

Gruss

Lutz

Antwort 2 von Nasivin

@ lutz

ich weiß nur, es hat heftig gewittert. direkt ist nichts eingeschlagen.
wie weise ich eine überspannung nach?

nasi

ps. im gesamten haus (andere mieter) keine schäden zu verzeichnen, nur meine kiste???????????

nasi

Antwort 3 von Ralf-Dieter..

Da mach Dir mal keine Sorgen,jedes Gewitter wird peniebel von Wetterstationen aufgezeichnet.

Melde den Schaden einfach Deiner Versicherung und wart erstmal ab.
In der Regel zieren die sich nicht und zahlen sofort

Gruß,Ralf

Antwort 4 von Lutz1965

@Ralf

Da täusch Dich mal nicht......

Meine Freundin ist bei einer Versicherung.....und so einfach ist das nicht....

Mit der Wetterstation hast Du schon Recht...aber es muß halt dann noch ein Gutachten her, das der PC das wirklich nicht vertragen hat...

Gruss

Lutz

Antwort 5 von gagman

dann kommts auch noch darauf an ob die versicherung den zeitwert oder den neuwert bezahlt. (steht in der polizze)

kann auch durch einen indirekten blitzschlag verursacht worden sein, zb über das modem. hatte ich auch vor ein paar wochen.

mfg gag

Antwort 6 von Ralf-Dieter..

Ja gut,dass ist ja selbstverständlich.
Das muss sowieso bei fast jedem Versicherungsfall erstellt werden,aber das sollte ja kein Prob sein.

Gruß,Ralf

Antwort 7 von Ralf-Dieter..

@ gagman

Auch das ist eine Tatsache mit der man sich arangieren muss.
Immer noch besser als nach so einem Schaden in die hohle Hand zu spucken und zu sagen "das wars". ;-)

Ralf

Antwort 8 von Nasivin

das board liegt hier auf'm tisch (mit gutachten von conrad über den schaden). ich (wir) sind bei der allianz (hoffentlich) abgesichert.
bei der regionalen wetterstation hier in leipzig geht momentan keiner an das telefon, sicherlich schlecht-wetter-zone ;-(.

ich werd euch informieren was nu wird.

danke trotzdem an alle.

nasi

Antwort 9 von sutadur

Wenn Schäden durch Überspannung durch deine bestehende Versicherung abgedeckt sind, melde es der Versicherung. Wenn sie den aktuellen Wiederbeschaffungswert nicht zahlen sollte (was ich für unwahrscheinlich halte), drohe mit Kündigung (sei dann aber auch so konsequent, dass ggf. durchzuziehen). Übrigens spielt es keine Rolle, wodurch die Überspannung ausgelöst wurde, z.B. Blitzschlag oder Fehler im Umspannwerk o.ä.

Antwort 10 von Boomer

Hi,

wenn du schon in dem Pc Laden warst, haben dir die Leute hoffenlich einen Schriebs verfasst, in dem sie den Schaden dokumentieren. Ob nun Überspannung im Netz oder Blitzschlag ist dabei eigentlich egal, da es auf "normalen" Wege nicht diagnostiziert werden kann. Bei einem direkten Blitzschlag hättest Du Deinen PC sicher nicht mehr aufschrauben brauchen und wohl auch diese Mail nicht mehr verfasst! ;-)

Also, in unserer Firma ist die Vorgehensweise wie folgt. Der Kunde bringt sein Maschinchen und wir erstellen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder ggf. Neubeschaffung. Darin wird die vermeintliche Ursache notiert, so dass die Versicherung eine entsprechende Grundlage hat. Einige Versicherungen prüfen, ob zu dem besagten Zeitpunkt ein Blitzschlag dokumentiert wurde, durch einschlägige Ämter usw...

Meist übernehmen die Versicherungen den Schaden. Wichtig dabei ist, dass das Gerät bis zur Schadensregulierung unangetastet bleibt. Du solltest also die Reparatur erst nach Rücksprache mit der Versicherung durchführen lassen. Diese Genehmigung lass Dir besser schriftlich geben.
Wichtig ist, dass wirklich alle Komponenten überprüft werden, also Speicher CD Rom, FDD usw., weil oft auch diese Baugruppen beschädigt sind.

Du solltest, wenn Du mehrere Maschinen im Einsatz hast, über die Anschaffung geeigneter Überspannungsschutzmaßnahmen nachdenken (z.B. USV). Gefährdet sind besonders ISDN Anschlüsse. Des Stromnetz schwankt eh immer hin und her. Das ist manchmal sogar dermaßen extrem, dass der Rechner einfach mal ausgeht.
Warum der Blitz solch eine Wirkung zeigt, liegt auf der Hand. Da sind etliche tausend Volt und ebendso viele Ampere, die sich innerhalb kürzester Zeit entladen. Dabei bauen sich extrem starke Magnetfelder auf und die finden ihren Weg überall hin. So kann auch ein ausgeschalteter PC über die ISDN Leitung schrottreif "geblitzt" werden, weil sich in den Zuleitungen Spanungen induzieren. Manchmal ist es aber auch so, wie bei Dir, das nichts beschädigt ist, außer ein PC. Dafür gibt es etliche Gründe, z.B. hohe Temperatur von Spannungsreglern. Die laufen dann schon bei Vollast und sollen jetzt noch einen Tick mehr regeln. Dann sind sie meist am Ende und das Board ist futsch. Manchmal nehmen sie dann gleich noch das Netzteil mit...

Also, Kostenvoranschlag mit Schadensbeschreibung besorgen, Meldung an die Versicherung und wenn genehmigt, dann reparieren oder neu beschaffen!

Sollte kein Thema sein, wenn Du Deine Versicherung nicht mit jedem Kram alle drei Monate nervst... ;-)

Ciao, Micha

PS: Blitzkarte unter www.wetterspiegel.de

Antwort 11 von Lutz1965

Hallo nasi,

also das vom Wetteramt muß Du noch haben..weil ja keiner sonst im Haus einen Schaden hatte.

Wenn Du auch vom Wetteram die bestätigung hast (schriftlich) dann zusammen das mit dem Gutachten von Conrad einreichen....

Dann klappt das auch......

Gruss

Lutz

Falls noch fragen maile mir einfach, meine Freundin schreibt Dir dann was dazu.....

Gruss

lutz

Antwort 12 von RaTsch

Achja, und eine Hausratversicherung in der Du / Ihr die Überspannungsschäden eingeschlossen habt ist meines Wissens generell eine Neuwert-Versicherung! Du / Ihr solltet daher den Anschaffungspreis eines gleichen bzw. vergleichbaren Boards & Prozessors ersetzt bekommen.

Ich gehe mal nicht davon aus, daß hier die Allianz große "Zicken" macht!

Kurze Schadenmeldung, mit Versicherungsnummer, Schadenschilderung und am Besten gleich mit den entsprechenden Anschaffungsbelegen und ggf. Angeboten zur Ersatzbeschaffung einreichen.

Die werden sich sicherlich zügig bei Dir / Euch melden ... ggf. werden die beschädigten Teile zur Begutachtung angefordert!

Achja, mit einer Kündigung drohen ... ist für mich dich schlechteste / übelste Lösung!

Und, es kann durchaus sein, daß durch einen Blitzschlag in Deiner Umgebung eine Überspannung ausgelöst wurde, und es kann weiter sein, daß von dieser Überspannung nur Dein Rechner und sonst kein anderes angeschlossenes Gerät betroffen war / ist!

Also, keine Panik, Schadenfall einfach Deinem Versicherer melden. Auch die Arbeit mit Nachfragen bei Wetterämtern etc. würde ich an Deiner Stelle nicht übernehmen ... die Mitarbeiter der Allianz haben sicherlich genügend Zeit (und Lust ???) das für Dich zu übernehmen (wenn die es tatsächlich soweit treiben, was ich bezweifele!).

Greetz

RaTsch

Antwort 13 von gagman

also ich musste die beschädigten teile vom computergeschäft begutachten lassen, und dann noch der versicherung bringen! deren techniker überprüft dass dann auch noch mal.

mfg gag


Antwort 14 von RaTsch

@Lutz

Das mit der Bestätgung des Wetteramtes ist MEINER Meinung nach ABSOLUTER Quatsch!


Achja, vermutlich wird Dein Allianz-Vertreter vor Ort die entsprechnden Vollmachten haben, um Dir / Euch diesen Schaden selbst zu ersetzen!

Also, morgen früh gleich mal Deinen "netten" Versicherungsmenschen vor Ort "plagen"!

Gruß

RaTsch

Antwort 15 von Lutz1965

Hausratversicherung = Wiederbeschaffungswert.....

also wenn z. B. Board damals 300 Euro und jetzt für 50 Euro, bekommst Du auch nur 50 Euro !

Antwort 16 von Lutz1965

@RaTsch

Da bei Ihm im Haus keiner einen Scahden hatte, muß er beweisen, das ein Blitzschaden vorliegt...

Das sagt meine Freunddin die ein Versicherungsbüro hat, und die oft mit solchen Dingen zutun hat....

Aber gut, soll er es ohne versuchen, vielleicht hat er ja Glück....

Nur eins zur Allinaz...so schnell wie früher, bezahlen die nicht mehr !

Antwort 17 von RaTsch

@gagmann

Es ist hier immer die Frage um welche Schadenhöhe es geht!

Bei 100 Euro wird vermutlich kein Versicherer einen extrag Gutachter beauftragen, bei 10.000 Euro jedoch auf jeden Fall.

Mal eine Frage zurück: Glaubts Du wirklich, daß Dein Computergeschäft um die Ecke SOFORT feststellen wird, daß es sich AUF JEDEN FALL um einen Überspannungsschaden handelt? Die werden Dir eben sagen, daß das Teil hinüber ist, und Du ein neues natürlich genau bei diesem Händler kaufen musst :-)

RaTsch

Antwort 18 von RaTsch

@Lutz

Hausrat ist eine Neuwertversicherung, und das ist nun mal der Wiederbeschaffungspreis zum Neuwert! Bitte doch mal Deine Freundin die Bedingungen zur Hausratversicherung (VHB) zu studieren! Außerdem sagte ich ja ein gleiches oder gleichwertiges Board!

Bezüglich der "Beweislast": Ich weiß nicht für welche Gesellschaft Deine Freundin arbeitet, aber SO verfährt nahezu keine Gesellschaft mehr ... ein Blick in die Wetterdatenbank (was logischerweise die Gesellschaft übernimmt) und die Sache ist erledigt! NRU, wenn in der Wetterdatenbank KEINE Gewitter verzeichnet sein sollten ...!

Zur Zahlungsmoral der Allianz gebe ich Dir Recht, NUR in Bezug auf Leistung bleibt sie einfach dass Mass aller Dinge! Dafür ist sie eben auch nicht die günstigste :-)

RaTsch




Antwort 19 von Boomer

Hi,

nicht den PC der Versicherung zeigen, sondern nur sicherstellen, dass wenn ein Gutachter das Teil sehen will, dass er noch in dem Zustand ist, wie nach dem Blitzschlag...

Also, wie beim Auto - kaputtgefahren - Meldung an Versicherung - ggf. Gutachten oder/und Kostenvoranschlag beilegen - warten und wenn genehmigt, dann reparieren lassen.

Mach nen Termin mit dem Versicherungsmenschen und dann rede mit ihm (unbedinngt so schnell als möglich den Schaden melden!!). Wenn Du schon entsprechende Unterlagen hast, dann wird er Dir auch sagen, was Du von der Versicherung erwarten kannst. Wir haben des öffteren Fälle in unserer Firma, bei denen dem Kunden sogar ein neuer PC "vermacht" wurde, da die Wiederbeschaffung nicht oder nur eingeschränkt möglich war (allerdings ohne Lizenzen, da die gewöhnlich nicht abrauchen...).

Ciao, Micha.

Antwort 20 von Lutz1965

Weiß Du was Neuwertbeschaffung heißt..

sagen wir mal....Schrank damls 500 DM ...
heute bekommst Du den gleichen Schrank für 100 Euro....

Dann bekommst Du auch nur 100 Euro von der Versicherung, egal bei welcher

Antwort 21 von RaTsch

Es ist und bleibt eine NEUWERT-Versicherung!

Deinen Schrank, den Du mal für 500 EUR gekauft hast, wirst Du wohl kaum heute für 100 EUR NEU bekommen!

Ich verweiße hier nochmals auf die Bedingungen zur Hausratversicherung " ... versichert ist der Wiederbeschaffungswert zum Neuwert ..."! Was anders lautendes stand dort sicherlich die letzten 10 Jahre nicht drin!
Siehe z.B. hier http://www.gdv.de/fachservice/7481.htm unter § 12 Abs. 4!

Gruß

RaTsch

Antwort 22 von Nasivin

@boomer

deine zeilen sind sehr interessant.
habe ja die "kiste" nich weiter "angefasst". das gutachten von conrad ist korrekt und auf ein schaden von ca. 250€ ausgestellt.
wetteramt hab ich erreicht und die mailen mir und ggf. der versicherung ein "blitzprotokoll" zu.

nu kann ich nur noch hoffen das die versicherung keine probleme weiter bereitet.

sollte ich/wir ein neues board (hoffentlich) bekommen, werde ich jeden einzelnen von euch elektropostalisch davon informieren.

danke an alle

ps. ich/wir sind ich und mein liebes frauchen ;-)) soll auch von ihr alle grüssen und danke sagen (es ist ihr rechner der betroffen ist)

nasi

Antwort 23 von Mister Knister

lutz- du postest quatsch. lass deine freundin ihre prüfung wiederholen und mach du gleich mit:

Allianz-Hausratversicherung: Sicherheit für Ihre persönlichen Dinge

Schadenersatz erfolgt grundsätzlich zum Neuwert
Bei entstandenen Verlusten ersetzt die Allianz nicht nur den Zeitwert, sondern den vollständigen Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der zerstörten, beschädigten oder verschwundenen Sachen.

Antwort 24 von gagman

@ratsch, der schaden betrug 300 euro.
sogar als unser fax einging mussten wir es dem vertreter mitgeben!

der brachte es nach 5 wochen als zerlegt zurück und meinte der techniker hat festgestellt dass es keine überspannung war sondern nur einfach so einging.

und die überspannung haben die schon erkannt weil 2 kondensatoren geplatzt sind.

mfg gag

ps: ist auch von versicherung zu versicherung verschieden.....


Antwort 25 von RaTsch

@Nasivin

Wird SICHERLICH gutgehen! An 250 EUR geht die Allianz nicht pleite!


ABER, Du hast hier ein super Tehema angefangen ... macht richtig Spaß hier mit zu "streiten"!

Wie gesagt, mein Tipp: morgen mal bei Deinem Allianz-Vertreter vor Ort vorbei gehen und alle Unterlagen mitnehmen, ggf. gehst Du ja gleich mit nem Schekc über 250 EUR raus, oder bittet er Dich die Reparaturrechnung einzureichen ... und gibt Dir dann die Kohle!
(Natürlich unter Vorbehalt, daß Ihr tatsächlich Überspannungsschäden versichert habt!) :-)

Greetz

RaTsch

Antwort 26 von Lutz1965

Ich glaube Du weißt nicht was dahinter steckt :

Wiederbeschaffungswert zum Neuwert ::

Sagen wir P 2 Board damals 150 Euro, heute bekommst Du es für 70 Euro.....Die versicherung bezahlt die wiederbeschaffung udn die liegt nun mal bei 70 Euro...... Würde das Board aber heute 300 Euro kosten, dann zahlen sie 300 Euro...

Also wenn Du schon richtig, erklären willst, dann auch richtig....

Antwort 27 von Lutz1965

@Mister Knister

Ach Deine Anmache geht mal wieder los...

Man oh Man.....Was bist Du für ein Mensch....

Naja....soll nasi es so machen, wie Du Besserwisser und RaTsch es sagen, dennIhr beide habt ja Recht...

Cu

Antwort 28 von RaTsch

@Lutz

DU hast es nicht verstanden! Ich habe es bereits in meinem ERSTEN Beitrag hier geschrieben, daß ein gleiches oder vergleichbares NEUES Board ersetzt wird. Wenn das beschädigte / zerstörte Board heute NEU 70 EUR kostet und damals neu 150 EUR gekostet hat, bekommt der Geschädigte 70 EUR reguliert! NUR nach Deinen Beiträgen hier vermittelst Du den Eindruck, daß das beschädigte Teil zum Wiederbschaffungswert (wie, neuwertig?, gebraucht?, kaputt? etc.) ersetzt wird, und dass ist schlichtweg falsch!
Der Versicherer wir die Kosten der Wiederbeschaffung eines neuwertigen Board regulieren, und logischer Weise auch den Einbau dieses!
Er wird also den Wiederbeschaffungswert für ein NEUWERTIGES Board reguliert bekommen, und nichts anderes ...!

Vermutlich weißt DU nicht was hinter den Bedingungen steckt, wenn es heißt, daß Ersatz zum Wiederschaffungswert eines neuwertigen Teils ersetzt wird!

RaTsch

Antwort 29 von RaTsch

... beleidigt davon ziehen, gilt nicht!

Antwort 30 von Mister Knister

warum besserwisser, lutz? weil ich deinen ausführungen und der verunsicherung die du verbreitest nicht zustimmen kann, oder weil ich die allianz hrb´s zitiere? ratsch hatte recht, und du beharrst weiter auf deiner rolle der ersten allgemeinen verunsicherung. mach dich kundig, und dann poste. nich andersrum.

Antwort 31 von xpuser

@Nasivin:
meld den schaden deiner versicherung und gut ist.

@Lutz1965:
das bei einer sehr kurzen überspannung(sspitze) nur ein einziges elektrisches gerät in der umgebung tschüss sagt ist technisch möglich und gar nicht mal so selten.

@Boomer:
da hast meine zustimmung,
ausser:
das stromnetz schwankt nicht "immer" hin und her, das ist absoluter blödsinn.
ausser du meinst das wesen des wechselstromes (jau, der muss schwanken, das sogar in D - und nicht nur hier - 50mal in der sekunde *g*)...
oder wohnst du in einer gegend, welche eine marode oder/und zu klein dimensionierte e-installation hat?
auch ist dein beispiel isdn/usv nicht ganz ohne (du meinst in dem fall bestimmt überspannungsfilter?) eine usv (je nach art) sichert nur die spannungsversorgung ab.

Antwort 32 von Lutz1965

Mach ich nicht..

aber ein gewisser Mister Knister meint mich immer persönlich anmachen zumüssen, und daruf lege ich keinen Wert....

Tut mir leid...das ich es vielleicht falsch geschrieben oder ausgedrückt habe...

Aber jetzt haben es ja geklärt...

Gruss

Lutz

Antwort 33 von Nasivin

an alle,

ich wollte hier kein wortgefecht was in richtung "böse" ausgeht auslösen.

einfach nur erfahrung und tipps..........

nasi

Antwort 34 von RaTsch

@gagman

So, wie Du es sagst: Vermutlich die falsche Versicherung ... bei solchen Fällen zeigt es sich wiedermal, daß man nicht an der "falschen Stelle" sparen sollte!

Da ich "auch" (wobei dieses auch, bei den Beiträgen von anderen Mitgliedern hier ja schon wieder nichts gutes verheißen mag) vom Fach bin, mal eine kurze Fallschilderung:
Kundin ruft an, Überspannungsschaden. Bemerkt über 2 Wochen nach einem sehr starken Gewitter. Beschädigt ein Laserdruck und ein Telefaxgerät. Beide Geräte wurden von unterschiedlichen Fachhändlern (???) geprüft. Resultat: Beide wurden durch Überspannung beschädigt (laut Aussage der Fachhändler). Unser Kund hat sich natürlich sofort entsprechende Ersatzgeräte beschafft. Der neue Drucker funktionierte auf Anhieb einwandfrei, nur das neue Telefax (welches ja dass alte, durch einen Überspannungsschaden beschädigte Fax, ersetzen sollte) funktionierte nicht. Nachdem der Technik der Fachfirma ratlos war, wurde ein Mitarbeiter der Dt. Telekom dazugerufen. Resultat? Da die Telekom in der Zeit zwischen Gewitter und Feststellung des Schadens den Anschluß auf analaog anstatt bisher digital geändert hat (auf Wunsch des Kundens) hat logischerweise das angeblich und vorallem vom Fachhändler festgestellte "beschädigte" Telefax nicht mehr funktioniert!
Nachdem die Leitungen wieder "richtig" geschalten waren hat dieses alte Fax wunderbar wieder seine "Arbeit" verrichtet!

Das (leider vorhandene) misstrauen der Versicherer richtet sich hier nicht so sehr gegen die Kunden, sondern vielmehr gegen die vermeintlichen "Fach"-Händler, die - wie oben genannte Sache zeigt - leider viel zu oft einen "Totalschaden" diagnostizieren, obwohl gar keiner vorliegt!

Grüße

RaTsch

Antwort 35 von spiderman

also mal zusammengefaßt

bring das ding zum fachmann, laß den schaden feststellen, und auf überspannung fest schreiben.
wenn du pech hast, ist dein gerät noch so neu, das es wirklich gleichwertig ersetzt werden kann. wenn keine neuwertigen ersatzteile mehr greifbar sind, dann wird dir auf den damaligen zeitpunkt des kaufes ein neues gerät bezahlt. das heißt, wenn du damals einen hochmodernen rechner erworben hattest, dann steht dir jetzt auch wieder das aktuelle topmodel zu.
allerdings scheinst du das mit conrad schon versaubeutelt zu haben.
in punkto überspannung wird die versicherung einfach bei e-werk nachfragen. die wissen erstens genau wann und wo gewitter waren, und zweitens auch, ob es in deinem gebiet zu überspannungen gekommen ist.

gruß jens

Antwort 36 von RaTsch

@Nasivin

Keine Angst, wer mit positiver Kritik und entsprechenden - nur nett gemeinten - berechtigten Berichtigungen nicht umgehend kann, ist hier falsch, oder sollte seine Einstellug mal überdenken!

Zu Deinem Schadenfall, Du hast nun Ideen / Infos hier massenweise sammeln können, wähle den für Dich richtigen Weg, und berichte hier mal Deine Erfahrungen!

Gruß

RaTsch

Antwort 37 von Nasivin

@ Ra Tsch

werde (AW 36) befolgen und euch informieren. und nu gut hier mit den "beschimpfungen" unter euch.

ich danke euch allen für eure infos.

nasi

Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


Ähnliche Themen:


Suche in allen vorhandenen Beiträgen: