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wettbewerbsverstoss bei ebay was habich falsch gemacht





Frage

hallo vielleicht kann mir ja jemand helfen,also ich verkaufe seit 1 jahr bei ebay schmuck. ich habe das gewerbe angemeldet,es steht auch nirgends in meinen auktionen ,der satz nach eu recht und privatverkauf kein umtausch und so. trotzdem kam heute morgen ein brief wegen wettbewerbsverstoss und eine zahlung von 20000,euro strafe steht bevor. aber ich weiss nicht was ich falsch gemacht habe ,ich habe 4 kinder und das was ich verkaufe deckt meistens gerade die ebaykosten und den einkauf.ich kann nicht beschreiben wie ich mich fühle,alsich die rechtsanwältin um auskunft bat,hies es das ich als gewerbetreibende garnicht bei ebay verkaufen darf. ich hab hier mal eine artikelnummer meiner auktion ,vielleicht schaut ja mal jemand was ich da falsch mache 2682983020. entschuldigt das durcheinander in diesembrief,aber ich binso durcheinander ,dasich angst habe mit meinen kindern auf der strasse zulanden. danke erstmal heike

Antwort 1 von Piepsi

Du hast geschrieben:
Zitat:
ich habe das gewerbe angemeldet,es steht auch nirgends in meinen auktionen ,der satz nach eu recht und privatverkauf kein umtausch und so.

Tja, und ich denke das ist das Problem:
Wenn Du sagst, dass Du gewerblich angemeldet bist, dann darfst Du bei eBay nicht als Privatverkäufer agieren, sondern musst Dich als Gewerbetreibender zu erkennen geben mit all den Pflichten (z.B. Umtauschgarantie, Umsatzsteuer-ID etc...).

Vielleicht irr ich mich da jetzt auch, aber ich denke, da liegt der Hund begraben...

Bis neulich,
Piepsi {:o)

Antwort 2 von DeluxeStyle

ich denke auch, dass du dich als Gewerbetreibende zu erkennnen geben musst.

Und das heißt, dass du deine Adresse und was dich sonst noch so alles als Gewerbetreibende erkennbar macht angeben musst.
Dazu denke ich mal, gehören auch AGB's usw

Schau dir mal andere eBay Shops an, da findest du eigentlich alles...



Antwort 3 von BettyBoo

Morgen Heike,

erstmal kühlen Kopf bewahren. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Ich kenne zu Hauf Leute, die auf derselben Ebene wie Du ihre Sachen verkaufen. Ebay ist voll davon...

Wäre doch mal wichtig, WER da was von Dir will. Da Du die Post von einer Rechtsanwältin bekommen hast, kann es ja eigentlich nur ein "Mitbewerber" sein. Schick doch noch mal mehr Info´s rüber ;o)

Liebe Grüße
BettyBoo

Antwort 4 von heikeb6

danke erstmal
ich habe mal andere händler verglichen,es geht wirklich um die indentität und agb`s,angezeigt hat das eine firma die ich nicht kenn(möchte ich auch nicht sogern preis geben,nachher liest sie das noch)
nun geht es um die unterlassungsverpflichtung die ich unterschreiben soll,ich schreib das hier mal auf
1. es ist zu unterlassen
im geschäftlichen verkehr,insbesondere über das medium internet waren anzubieten,ohne hinweis auf den gewerblichen charakter des kaufvertrags

insbesondere aufindentität ladungsfähige anschrift sowie widerrufs- oder rückgaberecht

2. für jeden fall der zuwiderhandlung gegen die vorstehende unterlassungsverpflichtung gem.ziff.1 unter gleichzeitigen verzicht auf die einrede des fortsetzungszusammenhangs eine vertragsstrafe in höhe von 20.000 euro zuzahlen

3.die kosten der einschaltung der rechtsanwältin...in ...,aus anlass dieser erklärung aus einem gegenstandswert von 20.000,00 euro zu erstatten


jetzt weiss ich nicht was ich machen soll ,ich muss das unterschreiben aber ich kann niemals soviel geld aufbringen um die anwältin zubezahlen.
und darf ich überhaupt noch bei ebay verkaufen?

ich weiss nicht weiter heike

Antwort 5 von Lutz1965

Hallo

ich würde es mal gar nichts mehr verkaufen und mal zur einer Rechtsberatung gehen....

Denn jetzt bist Du gefragt und mußt die nächsten schritte tun....

Man hat auch gelesen, das das Fianzamt sehr stark gegen e-Bay verkäufer vorgeht...

Habe mal einen Betricht bei Winfuture gefunden:


Bei Online-Auktionen gelten viele Verkäufer als Unternehmer, ohne es selbst zu wissen.
Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen, denn Unternehmer müssen im Unterschied zu Privatverkäufern weitaus mehr Verantwortung und Risiken übernehmen, so das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 19/03.

Die Teilnahme an Online-Auktionen hat sich zu einer Art Volkssport entwickelt:
Allein bei Marktführer eBay tummeln sich monatlich mehr als 12 Millionen Internet-Nutzer, die für Quartalsumsätze von bis zu einer Milliarde Euro sorgen. Aber nicht immer läuft alles reibungslos ab.

Kommt es zu juristischen Streitigkeiten, hat man gegenüber Privatverkäufern weniger Handhabe als gegen Unternehmer.
Aber manch vermeintlicher Privatverkäufer weiß gar nicht, dass er bereits als Unternehmer eingestuft wird. Denn als Unternehmer gilt bereits, wer bei eBay als Powerseller eingetragen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg viele Verkäufe tätigt oder immer wieder Gleichartiges oder Neuware anbietet.
Der Käufer kann abgesehen von wenigen Ausnahmen bei Unternehmen innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurücktreten und das ersteigerte Produkt zurückschicken. Außerdem haftet ein Unternehmen für den ordentlichen Versand der Ware. Kommt die versteigerte Digitalkamera aus welchen Gründen auch immer nicht beim Käufer an, muss ein Unternehmen dafür gerade stehen. Bei Privatverkäufern reicht der Beweis, das Päckchen bei der Post abgegeben zu haben - kommt es nicht an, schaut der Käufer in die Röhre.

Private Verkäufer versuchen derweil gerne, ihren wenigen Pflichten zu entgehen. Wie ein Virus verbreitet sich in privaten eBay-Angeboten der Beisatz, dass aufgrund einer zweijährigen Zwangsgarantie der Käufer seinen Verzicht auf sämtliche Reklamationsrechte erklären müsse. Die vorgeschriebene Garantieleistung stehe in keinem Verhältnis zum erzielbaren Preis der Ware. "Das Ganze ist eine große Luftblase", erläutert c't-Redakteur Peter Schmitz. "Erstens gibt es diese Zwangsgarantie gar nicht, und zweitens können sich auch private Anbieter durch solch einen Zusatz nicht vor der Verantwortung drücken, ihre Angebote ehrlich und sorgfältig zu beschreiben. Die bisherige Rechtssprechung ist da sehr verbraucherfreundlich." Auch kommerzielle Anbieter, die von Käufern gleich im Vorfeld einen Verzicht ihrer Rechte fordern, hätten vor Gericht wenig Chancen. (ots)

http://www.winfuture.de/index.php?page=wfv4/news/news-showspec.php&...

Gruss

Lutz

Antwort 6 von BettyBoo

Hallo Heike,

bevor Du etwas unterschreibst, lass Dich auf jeden Fall beraten !!!

Wenn nicht anders, bei einem Rechtsanwalt wo Du Prozesskostenhilfe beantragst. Unter bestimmten Gegebenheiten (niedriges Einkommen) steht Dir das zu...

Wenn ich das richtig lese, wirst Du doch erstmal nur gebeten es zu unterlassen. Solange Du nichts unterschrieben hast.... Also, cool bleiben ;o)))

Liebe Grüße
BettyBoo

Antwort 7 von ono

falls finanzamt und diejenigen die diesen brief geschickt haben , der meinung sein sollten , du bist unternehmerin im faktischen sinne , mußt du damit rechnen daß dein umsatz geprüft wird und du bei überschreiten der umsatzgrenze umsatzsteuer entrichten mußt . das kann auch rückwirkend veranlagt werden .

also eine gute steuerberatung ist fällig !

toitoitoi .

Antwort 8 von Mickey

@BettyBoo,
du musst vorsichtig sein mit dem Tipp (...)...Solange Du nichts unterschrieben hast.... ...(...).
Eine einstweilige Verfügung ist dann schneller erlassen als Heike lieb sein kann.
(Edit: Sie sollte also nicht einfach "nicht reagieren")

@heike,
du solltest dich auf jeden Fall mit einem Anwalt kurzschliessen - eine Rechtsberatung kannst und darfst du hier nicht erwarten. Im Vorfeld kannst du dich mal ins Thema Abmahnungen einlesen,

Zur Gebührenordnung anbei noch ein Auszug aus der Brago
(Rechtsanwaltsgebührentabelle Fassung ab 1.1.2002)
Dem jeweiligen Gegenstandswert ist eine feste Gebühreneinheit zugeordnet:

Wert bis ...10/10tel Gebühr
22.000.- ......646.-


Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen!©

Antwort 9 von Lutz1965

Nachtrag

Mic hat recht, mit dem

Zitat:
Eine einstweilige Verfügung ist dann schneller erlassen als Heike lieb sein kann


Es stehen noch 3 Seiten zum Verkauf aus....
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewSellersOtherItems&userid=h...

Also da ist schnelles Handeln gefragt !......

Gruss

Lutz

Antwort 10 von heikeb6

nochmal ich,danke erstmal ihr habt mir wirklich sehr geholfen.
ich habe um 14 uhr ein telefontermin mit der anwältin ,wo ich genaueres erfahren werde(hoffe ich)
ich habe mir unterlassungbescheid jetzt zigmal durchgelesen,aus punkt 1 sehe ich das so,das ich weiterverkaufen kann,wenn die punkte der identität,agb´s und rückgaberecht erfüllt sind.

also müsste ich mich jetzt stunden am computer setzten und meine artikel so überarbeiten das alles ersichtlich ist
und zu dem geld weiss ich hoffentlich nachher mehr

ich weiss das ich hier keine rechtsberatung erhalten kann,aber es ist sich das von der seele zuschreiben

danke heike

Antwort 11 von alter.ebayer

so nun ich mal:
profimässig in ebay kohle verdienen wollen, aber sich als privatmann(frau) tarnen und wenn es erkannt wird auf die achso armen kinder verweisen.
sorry! das hätte man als gewerbsmässiger ebayverkäufer vorher hätte wissen müssen.
solche wie du machen ebay kaputt!!!

so, vielleicht kommst du ja mit einem blauen auge davon (wär schön für deine vier kinder) und es sollte ein denkzettel für alle anderen schwarzen ebayschafe sein.


Antwort 12 von har

du solltest aber auf jeden Fall deinen nachträglich eingefügten Text bei der o.g. Artikelnummer auf Rechtschreibfehler überprüfen.
So wie es im Moment ist, kann es eigentlich nicht bleiben.
Kopier dir dann lieber von einem anderen Shop einen Text und passe ihn deinem an.

Harald
P.S.
Wer hier Rechtschreibfehler findet, der darf sie gerne behalten. :-)

Antwort 13 von BettyBoo

@ Mic

so war das nicht gemeint! Das die Kiste Konsequenzen hat (oder haben kann) ist schon klar!

Ich wollte nur Heike die Panik vor Zahlung der 20000€ nehmen. (da bleibt ja jedem der Bissen im Halse stecken :o(

Wenn ich mich nicht verlesen habe, wird ihr die Strafe erstmal nur angedroht, bzw. fällig nach (!!!) Unterschrift der Unterlassungsverfügung!

Selbst bei einer einstweiligen Verfügung wird ihr lediglich untersagt, mit dem Geschäftgebahren so weiterzumachen. Ergo: wenn sie die laufenden Auktionen vorzeitig beendet, kommt sie möglicherweise mit einem blauen Auge davon...

Liebe Grüße ;o)
BettyBoo



Antwort 14 von Lutz1965

@BB

Dann schau Dir mal ihre laufenden Auktionen an, das sind 3 Seiten voll.....

Also wie MIC so geschrieben hat......handeln ist angesagt....

Gruss

Lutz

Antwort 15 von BettyBoo

Ups, da hat Betty wohl geschlafen...

Antwort 16 von Jürgen.

Hey BettyBoo, weniger schreiben solltest.
Zitat:
Ich wollte nur Heike die Panik vor Zahlung der 20000€ nehmen.

wo steht das? der gegenstandswert ist 20000, die gebühr dazu fällt an, steht ja weiter oben.

Zitat:
bzw. fällig nach (!!!) Unterschrift der Unterlassungsverfügung!

also heike unterschreibt, und muß dann zahlen??
betty, bist richtig gut im beruhigen. wenn du nimmer postest wärs besser ;-)

Jürgen

Antwort 17 von Jürgen..

...und Jürgen ist ein Klugsch...

Jürgen..

Antwort 18 von Videoschorsch

interessantes zum Lesen für Verkäufer.
http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=34

Antwort 19 von heikeb6

guten morgen

danke für die tips ,besonders videohorsch (der link bringt etwas aufklärung).
der rat die agb´s von anderen ebayern zukopieren ist glaub ich nicht sogut.
aber eins muss ich mal an den "alter Ebayer"loswerden.ich habe nicht vorsetzlich sogehandelt,ich habe immer ersatz geschickt(auch bei unversicherten versand).
ich habe mich nicht an versandkosten bereichert,die die ebay kaputt machen sind nicht meine 40 verkäufe pro monat(im durchschnitt).
sondern die mit 1000 bewertungen 200 laufenden auktionen,immer drauf hingewiesen das es sich um neuware handelt und dann den satz drunter:laut neuem eu gesetz weisse ich darauf hin das es sich um ein privatverkauf handelt usw.
ich wollte kein mitleid erregen und meine kinder vorschieben ,ich wollte wissen wie ich es besser oder richtig anstelle .
so nun kämpf ich noch mit dem lesestoff,achso der anruf bei der anwältin brachte etwas licht rein.die 20000 euro sind der gegenstandswert wovon die gebühren berrechnet werden(das hatte mir hier auch jemand geschrieben).
mein mann sagte darauf ,das er die gebühren übernimmt,weil nach 10 jahre arbeitssuche(inklusive klo putzen)ist das das einzige wo er sieht ,das ich freude dran habe(das ist so lieb von ihm).entschuldigt die schreibfehler ,jetzt kümmer ich mich erst mal um die auktionen.
danke nochmal heike

Antwort 20 von nicki-die-maus

diese seite würde ich sofort abändern.
da steht genau das drinnen weshalb du den ärger hast
http://members.ebay.de/aboutme/fannybraeuer/

Zitat:
In erster Linie sind sämtliche Angebote von mir bei Ebay Privatverkäufe, für die ich keine Garantieleistungen übernehme und auch kein Rückgaberecht in Anspruch genommen werden kann!


happy gruss

Antwort 21 von kk

Ich würde mich mal erkundigen, ob ein Gegenstandswert von 20000 € als Kostengrundlage überhaupt gerechtfertigt ist.

Mir erscheint dieser Wert sehr willkürlich.

Mit solchen Abmahnschreiben wollen Anwälte häufig nur schnelle Kohle verdienen.
Du solltest auf jeden Fall einen eigenen Anwalt einschalten.

Mein Bruder wurde auch mal in ähnlicher Weise abgemahnt. Im Endeffekt musste er keinen müden Cent bezahlen!

Antwort 22 von RiGo2000

Genau das, was kk zuvor geschrieben hat, wollte ich auch hinzufügen.

Such dir einen eigene(n) Anwalt/Anwältin. Denn aus dem Streitwert errechnen sich die Anwaltskosten.

Ein willkürlicher Streitwert ist nämlich sittenwidrig - und sagen wir mal, er wird auf 5000 Euro ermäßigt, unterliegt die Gegenpartei zu 75%. Du zahlst dann 1/4 der Kosten und deine Anwältin erhält von der Gegenseite 3/4 der Kosten.

Herzlichen Glückwunsch *g*
(da wird sich jemand freuen)

Du wirst - wenn du wirklich kein anderes Einkommen hast oder nur Geringverdiener bist - PKH (Prozesskostenhilfe) erhalten - d.h., du zahlst einen kleinen EIgenbetrag (meist 10 Euro) und den Rest übernehmen wir *g* - die Steuerzahler ...




Antwort 23 von heike

hallo

hab mich eine ganze weile nicht gemeldet,aber dank einer einer guten rechtsschutzversicherung wird der gegenstandswert geprüft.mein anwalt ist auch der meinung ,das ein viertel meines Jahreseinkommens an gebühren zuzahlen zu hoch ist.
mich wurmt ja nicht meine dummheit oder unwissenheit,sondern die tatsache das ich mittlerweile ganz genau weiss wer die Klägerin ist.
und die tatsache das sie nur bei ebay ist um dumme wie mich oder andere anzeigt.
ich möchte aber betonen ,das ich betrug bei ebay nicht dulde oder gut finde.und unwissenheit schützt auch nicht vor strafe ,aber sowas dürfte ebay auch nicht dulden.

mfg heike

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