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Winterreifen - Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit?
Frage
Es gibt offensichtlich in der StVZO eine Vorschrift die besagt, dass bei M+S-Reifen, die mit ihrem Höchstgeschwindigkeitsindex unter der bauartbedingten Höchtsgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen, ein Aufkleber für den Fahrer sichtbar angebracht werden muß, der diese Höchstgeschwindigkeit beziffert. Was aber, wenn man diesen Aufkleber nicht hat? Eine Ahnungsvorschrift war bisher nicht zu finden. Weiß da jemand mehr?
Antwort 1 von gast
läuft das nicht auch unter dem motto "unwissenheit schützt vor strafe nicht"?
Antwort 2 von Maschi63
Wenn auf dem Reifen nichts draufsteht, würd ich mal den Händler fragen, wo Du die Reifen gekauft hast.
Gruß! Maschi
Gruß! Maschi
Antwort 3 von johnthebrille
Moin,
ja wenn du solche Reifen holst bekommst du bei deinen Händler diese Kleber mit, falls du sie vergessen hast kannst du nochmal hingehn erklärst was du für reifen hast und sie kostenlos verlangen.
Du erkennst ob du die kleber brauchst daran das was im Fahrzeugschein steht unter der Reifengröße an dem Buchstaben ganz hinten.
Inwieweit es ein Bussgeld gibt kann ich dir nicht sagen wenn du die kleber nicht haben solltest auf alle fälle bekommst du eins sollten die es mitbekommen.
MfG
ja wenn du solche Reifen holst bekommst du bei deinen Händler diese Kleber mit, falls du sie vergessen hast kannst du nochmal hingehn erklärst was du für reifen hast und sie kostenlos verlangen.
Du erkennst ob du die kleber brauchst daran das was im Fahrzeugschein steht unter der Reifengröße an dem Buchstaben ganz hinten.
Inwieweit es ein Bussgeld gibt kann ich dir nicht sagen wenn du die kleber nicht haben solltest auf alle fälle bekommst du eins sollten die es mitbekommen.
MfG
Antwort 4 von sutadur
Inzwischen habe ich mich im Internet ein wenig umgesehen und habe u.a. auch mal in der StVZO und im STVG nachgelesen. Und für die, die es interessiert, hier mal meine (natürlich unverbindliche) Rechtsauffassung:
Fahren ohne diesen Aufkleber ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Aber genau dieses "kann" kann auch vor einer Strafe bewahren. Hier hat der Polizist (oder der Mitarbeiter der Behörde, die das Fehlen des Aufklebers bemängelt) nämlich einen Entscheidungsspielraum (Ermessen). Bei der Ausübung des Ermessens hat er den sog. "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" zu beachten. Und unter diesem Gesichtspunkt dürfte m.E. ein Bußgeld zumindest bei einem "Ersttäter" vor Gericht kaum Bestand haben. Natürlich ist, wie schon gesagt, diese Aussage nicht bindend ... ;o)
Fahren ohne diesen Aufkleber ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Aber genau dieses "kann" kann auch vor einer Strafe bewahren. Hier hat der Polizist (oder der Mitarbeiter der Behörde, die das Fehlen des Aufklebers bemängelt) nämlich einen Entscheidungsspielraum (Ermessen). Bei der Ausübung des Ermessens hat er den sog. "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" zu beachten. Und unter diesem Gesichtspunkt dürfte m.E. ein Bußgeld zumindest bei einem "Ersttäter" vor Gericht kaum Bestand haben. Natürlich ist, wie schon gesagt, diese Aussage nicht bindend ... ;o)
Antwort 5 von Dichter
wenn's Tempo erst am Lenkrad klebt
das Auto nicht mehr richtig lebt!
Have a good Drive :-)
das Auto nicht mehr richtig lebt!
Have a good Drive :-)
Antwort 6 von ro+con
ich würde mir mehr Sorgen darüber machen was passiert, wenn ein 160 Kmh Reifen auf Dauer mit 200 Sachen gefahren wird.....
Antwort 7 von sutadur
Der Gedanke ist nicht unberechtigt. Aber wer halbwegs bei Verstand ist, wird das sicher auch nicht unbedingt testen. Außerdem sind zumindest meine Winterreifen bis 190 km/h zugelassen.
Antwort 8 von Obiwan-Kenobi
Tagchen!
Aaaaaaalso, es ist korrekt, daß dann ein Aufkleber vorhanden sein muss, wenn die max Reifengeschw unter der des Fahrzeugs liegt.
Du kannst das selber nachschauen, ob Du einen Aufkleber brauchst (vgl mit den Daten im Fz-Schein). Dazu musst Du die Geschwindigkeitsbezeichnungen umschlüsseln. Hier habe ich eine Tabelle der Geschwindigkeitsbezeichnungen:
Q = 160 Km/h
R = 170 Km/h
S = 180 Km/h
T = 190 Km/h
U = 200 Km/h
H = 210 Km/h
V = 240 Km/h
Und zwar steht das bei der Größenbezeichnung. Als Beispiel: 195/60 R 15 82 H
Das letzte H steht hier für 210 Km/h. Dieser Buchstabe gibt die Reifengeschwindigkeit an. Der Rest ist dafür unwichtig. Wen es aber interessiert:
- 195 ist die Reifenbreite in mm, also 19,5 cm breit
- 60 ist das Breiten/Höhen-Verhältnis des Reifens. Je höher die Zahl, desto "Ballonreifen-ähnlicher". Und je kleiner die Zahl, desto flacher, also Niederquerschnitt.
- R steht für Radialförmigen Karkassen-Unterbau des Reifens. Früher gab es mal Diagonal
- 15 Zoll Innen-Duchmesser, ist identisch mit dem Außen-Durchmesser der Felge.
- 82 ist die Tragfähigkeit des Reifens. Größere schwerere Autos haben eine höhere Zahl
- Ja und der letzte Buchstabe, hier H, ist die Geschwindigkeit.
Grüße, Michi
Aaaaaaalso, es ist korrekt, daß dann ein Aufkleber vorhanden sein muss, wenn die max Reifengeschw unter der des Fahrzeugs liegt.
Du kannst das selber nachschauen, ob Du einen Aufkleber brauchst (vgl mit den Daten im Fz-Schein). Dazu musst Du die Geschwindigkeitsbezeichnungen umschlüsseln. Hier habe ich eine Tabelle der Geschwindigkeitsbezeichnungen:
Q = 160 Km/h
R = 170 Km/h
S = 180 Km/h
T = 190 Km/h
U = 200 Km/h
H = 210 Km/h
V = 240 Km/h
Und zwar steht das bei der Größenbezeichnung. Als Beispiel: 195/60 R 15 82 H
Das letzte H steht hier für 210 Km/h. Dieser Buchstabe gibt die Reifengeschwindigkeit an. Der Rest ist dafür unwichtig. Wen es aber interessiert:
- 195 ist die Reifenbreite in mm, also 19,5 cm breit
- 60 ist das Breiten/Höhen-Verhältnis des Reifens. Je höher die Zahl, desto "Ballonreifen-ähnlicher". Und je kleiner die Zahl, desto flacher, also Niederquerschnitt.
- R steht für Radialförmigen Karkassen-Unterbau des Reifens. Früher gab es mal Diagonal
- 15 Zoll Innen-Duchmesser, ist identisch mit dem Außen-Durchmesser der Felge.
- 82 ist die Tragfähigkeit des Reifens. Größere schwerere Autos haben eine höhere Zahl
- Ja und der letzte Buchstabe, hier H, ist die Geschwindigkeit.
Grüße, Michi
Antwort 9 von sutadur
Soweit war ich ja schon. Die ursprüngliche Frage war aber, inwieweit ein Verstoß gegen diese Vorschrift im "Ernstfall" bestraft wird. Meine Erkenntnisse dazu habe ich ja hier schon bekanntgegeben, aber vielleicht weiß ja noch jemand was konkreteres oder kann sogar aus eigener Erfahrung berichten ... :o)
Antwort 10 von Pneu
hi, der TÜV wirds beanstanden. Devinitif. moin
also ohne aufkleber am Armaturenbrett kein Aufkleber
auf dem Kennzeichen.
also ohne aufkleber am Armaturenbrett kein Aufkleber
auf dem Kennzeichen.
Antwort 11 von sutadur
Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass ich mit Winterreifen und ohne diesen Aufkleber ohne TÜV fahre, d.h. auch ohne Betriebserlaubnis. Das wiederum hätte im Schadenfall zur Folge, dass die Versicherung nicht einzutreten braucht bzw. mich in Regress nehmen kann. Ist das tatsächlich so? Kann man das irgendwo nachlesen?
Antwort 12 von The Helper
Hallo,
ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der Tüv den fehlenden Aufkleber nicht bemängeln wird. (Auf jeden Fall der Tüv und die DEKRA im Kreis GT nicht). Mein Tüv ist immer im Winter fällig, und ich hatte trotz aufgezogener Winterreifen noch nie einen Aufkleber. Der TÜV-Stempel wurde mir noch nie verweigert.
Gruß
Helper
ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der Tüv den fehlenden Aufkleber nicht bemängeln wird. (Auf jeden Fall der Tüv und die DEKRA im Kreis GT nicht). Mein Tüv ist immer im Winter fällig, und ich hatte trotz aufgezogener Winterreifen noch nie einen Aufkleber. Der TÜV-Stempel wurde mir noch nie verweigert.
Gruß
Helper
Antwort 13 von oldy100
kann euch sagen, dass der TÜV-Mensch das zwar bemängelt, mir aber gleich selber den passenden Aufkleber hinklebte und mich ermahnte, das nächste mal drauf zu achten ,dass ich einen habe.
Das war alles ! ( TÜV Bayern ).
Das war alles ! ( TÜV Bayern ).
Antwort 14 von Foren-Fips
Ich glaube der Tüv bemängelt es dann nicht wenn die Reifen schneller sein dürfen als das Auto im Fahrzeugschein hergibt.
Antwort 15 von anno_58
Hi zusammen,
es geht hier um den § 36 StVZO
Wie meist im Leben ist es auch hier so, dass alles erst dann relevant wird, wenn ein Schaden eingetreten ist. Nun wird die Frage nach der "schuldhaften Handlung" gestellt. Dazu stellt man 3 Fragen:
War der Schaden voraussehbar?
War er vermeidbar?
Waren Maßnahmen um den Schaden zu verhindern zumutbar?
Konstruieren wir mal einen "Fall".
Du verleihst das Auto mit M+S Reifen (Q=160 Km/h) an einen Bekannten. Dein Auto läuft locker 200 und du hast versäumt deinen Bekannten auf die M+S Reifen hizuweisen und auch keinen vmax Aufkleber angebracht. Nach 200 km mit "Dauer 200" sind die Reifen so heiß geworden, dass einer der Reifen platzt. Es kommt zum Unfall. Ob Personenschaden oder nur Sachschaden lassen wir mal offen.
Nun kommen wir zu den 3 Fragen:
War der Schaden voraussehbar?
Ja, das war er. Denn der Hersteller hat den Reifen in der Höchstgeschwindigkeit limitiert.
War der Schaden vermeidbar?
Ja, er war vermeidbar. Hätte dein Bekannter gewusst, dass er nur 160 km/h fahren darf, wäre der Reifen nicht heiß geworden und geplatzt.
Waren Maßnahmen den Schaden zu verhindern zumutbar?
Ja, einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers anzubringen ist zumutbar.
Alle Fragen wurden mit "ja" beantwortet, du hast schuldhaft gehandelt.
Rechtsgrundlage für deine Bestrafung ist §13 StGB (Übersetzung für "Nicht-Juristen": Wer nichts tut, obwohl er etwas hätte tun müssen, handelt genauso schuldhaft wie jemand der etwas falsches tut. - Alles klar?) Mit "das habe ich nicht gewusst" auf den Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu berufen wird dir nichts bringen, da du gegen deine Sorgfaltspflicht verstoßen hast.
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
es geht hier um den § 36 StVZO
Wie meist im Leben ist es auch hier so, dass alles erst dann relevant wird, wenn ein Schaden eingetreten ist. Nun wird die Frage nach der "schuldhaften Handlung" gestellt. Dazu stellt man 3 Fragen:
War der Schaden voraussehbar?
War er vermeidbar?
Waren Maßnahmen um den Schaden zu verhindern zumutbar?
Konstruieren wir mal einen "Fall".
Du verleihst das Auto mit M+S Reifen (Q=160 Km/h) an einen Bekannten. Dein Auto läuft locker 200 und du hast versäumt deinen Bekannten auf die M+S Reifen hizuweisen und auch keinen vmax Aufkleber angebracht. Nach 200 km mit "Dauer 200" sind die Reifen so heiß geworden, dass einer der Reifen platzt. Es kommt zum Unfall. Ob Personenschaden oder nur Sachschaden lassen wir mal offen.
Nun kommen wir zu den 3 Fragen:
War der Schaden voraussehbar?
Ja, das war er. Denn der Hersteller hat den Reifen in der Höchstgeschwindigkeit limitiert.
War der Schaden vermeidbar?
Ja, er war vermeidbar. Hätte dein Bekannter gewusst, dass er nur 160 km/h fahren darf, wäre der Reifen nicht heiß geworden und geplatzt.
Waren Maßnahmen den Schaden zu verhindern zumutbar?
Ja, einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers anzubringen ist zumutbar.
Alle Fragen wurden mit "ja" beantwortet, du hast schuldhaft gehandelt.
Rechtsgrundlage für deine Bestrafung ist §13 StGB (Übersetzung für "Nicht-Juristen": Wer nichts tut, obwohl er etwas hätte tun müssen, handelt genauso schuldhaft wie jemand der etwas falsches tut. - Alles klar?) Mit "das habe ich nicht gewusst" auf den Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu berufen wird dir nichts bringen, da du gegen deine Sorgfaltspflicht verstoßen hast.
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
Antwort 16 von Stefanowski
Mein Tipp: Mach' dir einen Tempo "130" Aufkleber auf das Lenkrad, belasse es dort 12 Monate im Jahr und halte dich immer an diese Höchstgrenze, egal ob Sommer- oder Winterreifen.
Antwort 17 von Strothi
Hi,
hatte auch mal solche Winterreifen an meinem Polo, so mit Aufkleber von 190 Km/h. Gelaufen ist er trotzdem schneller und es ist nichts passiert.
P.S. : Schönen Gruß an alle Heizöl-Ferraris
Strothi
hatte auch mal solche Winterreifen an meinem Polo, so mit Aufkleber von 190 Km/h. Gelaufen ist er trotzdem schneller und es ist nichts passiert.
P.S. : Schönen Gruß an alle Heizöl-Ferraris
Strothi
Antwort 18 von sutadur
Zitat:
Du verleihst das Auto mit M+S Reifen (Q=160 Km/h) an einen Bekannten ...
Du verleihst das Auto mit M+S Reifen (Q=160 Km/h) an einen Bekannten ...
Ja, DANN würde der Aufkleber ja auch Sinn machen. Dann würde ich auch gar nicht darüber disktutieren. Aber mein Auto fahre nur ich alleine.
Antwort 19 von Strothi
@ anno 58,
man kann ja auch geizig sein. Mal abgesehen davon, as jeder über das Verleihen von Autos seine eigene Meinung hat, wenn mein Auto rennt wie Sau, wäre ich doch schön blöd, mir M+S-Reifen bis 160 zu holen. Wenn ich das Geld habe, mir einen 2. Satz Reifen auf Felge zu holen, spare ich doch nicht an der Geschw.Freigabe. Und sonst sind noch ca. 10% Toleranz in der Endgeschwindigkeit drin, was dauerhaftes Tempo betrifft.
Und ich fahre nur geliehene Autos. Meins fährt meine Frau, ich fahre das von meinem Bruder, der wiederum von dem anderen und alle Autos gehören der Bank. Und die hat sich bis jetzt noch nicht beschwert. :-)
man kann ja auch geizig sein. Mal abgesehen davon, as jeder über das Verleihen von Autos seine eigene Meinung hat, wenn mein Auto rennt wie Sau, wäre ich doch schön blöd, mir M+S-Reifen bis 160 zu holen. Wenn ich das Geld habe, mir einen 2. Satz Reifen auf Felge zu holen, spare ich doch nicht an der Geschw.Freigabe. Und sonst sind noch ca. 10% Toleranz in der Endgeschwindigkeit drin, was dauerhaftes Tempo betrifft.
Und ich fahre nur geliehene Autos. Meins fährt meine Frau, ich fahre das von meinem Bruder, der wiederum von dem anderen und alle Autos gehören der Bank. Und die hat sich bis jetzt noch nicht beschwert. :-)

