Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / Plauderecke

Mietrecht-speziell WG....Hilfe --für Juristen--





Frage

Hallo allerseits! Endlich hab ich wieder den Zugang zum www und meine erste Sitzung kann ich gleich wieder mit der Recherche zu Gesetzeslagen vergeuden :-( Ich habe folgendes Problem: Ich habe mir 2 Zimmer in einer Gemeinschaftswohnung genommen; also jeder Mieter hat seinen eigenen Wohnraum und die Diele sowie Küche und Bad sind Gemeinschaftseinrichtungen. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass die Mietverträge jeder selbst mit dem Vermieter geschlossen hat; es gibt also keinen Haupt- sowie keine Untermieter. NUN ZU MEINEM PROBLEM: Die hygienischen Zustände gerade im Küchen- sowie im BAdbereich sind unter aller Sau; man bekommt teils schon das würgen wenn man sich nur im Bad die Zähne putzt...Ich möchte hier auch nicht in epischer Breite auf die einzelnen "Mängel" eingehen, aber einige Schlagworte für das bessere Verständnis:  Putz- und Reinigungsmittel werden hier nicht gekauft; Reinigung erfolgt mit Geschirrspülmittel  derbe Gerüche; bei meinem Einzug schwirrten etwa 200 kleiner Fruchtfliegen in der Küche  benutzte Wäsche liegt über Tage in dem Bad  Putzdienste gibt es nichtwirklich (bei der Bad-Reinigung habe ich Farbreste von der Renovierung (halbes- dreivierteljahr her) entfernt  Pizzakartons und Konserven in mir unerklärlichen Mengen konnten aus der Küche entsorgt werden Das sind lediglich die gravierendsten "Mängel" ...Lösung des Problems bin ich angegangen; ich habe es in der ruhigen und verständlichen Peter-Lustig-Variante versucht... ...ich habe es im verschärften Ton, so wie ich seinerzeit meine Soldaten ansprechen musste um ihre Aufmerksamkeit zu erlangen, probiert hat alles nicht wirklilch gefruchtet; nun war ich gestern bezüglich einer Auskunft beim Mieterbund; nur konnten die mir dort erstmal auch nicht weiterhelfen und haben mich eine Woche vertröstet. ..mein nächster Schritt wird in jedem FAlle das Gespräch mit dem Vermieter sein; nur hätte ich da schon gern den einen oder anderen "Trumpf" im Ärmel. Einige § sind zum Mietvertrag auch im BGB zu finden; nur ist hier die Frage in wie weit diese Gesetze auch für eine Wohngemeinschaft, um nicht zu sagen einen Saustall, gelten. Fakt ist, dass ich mit den hygienischen Gegebenheiten nicht leben will und kann. Wenn ich das BGB (§536) da richtig interpretiere habe ich zumindest das Recht der Mietminderung auch bei nicht zu verschuldeten Mängeln von Seiten des Vermieters [Quelle: BGB // http://www.wg-gesucht.de/mietrecht.html] Auf eine etwige Abmahnung gegenüber den anderen "Mietbewohnern" kann ich schon hoffen; nur glaube ich recht wenig daran, dass sich da was ändert...und ich würde hier lieber schon gestern in eine neue Wohnung; die hätte ich sogar schon... Paragrahen, die ich mir in diesem ZUsammenhang schon rausgesucht habe: - 535 Abs.1 Satz 2 - 543 Abs.1 Satz 1+2 / Abs.2 Satz 1 - 569 Abs.1 WENN DU NOCH BIS HIERHER GELESEN HABEN SOLLTEST.. Über einen Ratschlag wär ich sehr dankbar; vielleicht aus eigener Erfahrung!? Gruß und einen GROßen Dank vorab KL P.S. ist doch unerwartet ein wenig länger geworden, der Threat

Antwort 1 von DeathscytheHell

Aus diversen Informationssendungen kann ich dir sagen, dass du Anspruch auf eine ERHEBLICHE Mietminderung (Gefährdung der Gesundheit), es sei denn, im Vertrag steht so eine Klausel, wie: "Das Verhalten der anderen Mitbewohner...ist nicht ausschlaggebend für eine Mietminderung".


Ansonsten kann ich dir zwar nicht weiterhelfen, aber bis auf Punkt 4 (der war befohlen) erinnert mich das an meine damalige Nachbarstube... XD
Streiche: Küche, Bad
Setze: Stube

Antwort 2 von Birdie

Juristischen Rat erhälst Du beim Mieterverein oder beim Anwalt für Mietrecht.
Mit Sicherheit findest Du hier keine Juristen für Mietangelegenheiten.

Antwort 3 von vadder

keine hilfe, aber einen rat :


zieh um, ein vernünftiges miteinander lasst sich nicht einklagen


vadder


Antwort 4 von classic04

Hallo KL

ein Freund von mir hat auch einige Jahre in eine WG gewohnt. Durch Mieterwechsel wurden die Hygienischen Bedingungen immer schlimmer. Der Abwasch wurde nicht gemacht, Die Wäsche stapelte sich, Die Waschmaschine wurde nie ausgeräumt, bis sie anfing zu stinken und so weiter.
Reden Hat nicht viel genutzt sämtliche Regeln wurden ständig gebrochen… Du kennst das bestimmt.
Aber die Lösung war recht einfach. Er hat einfach immer den Müll genommen und in das Zimmer des Verursachers gestellt. Alte Pizza Kartons, Konserven, feuchte Wäsche aus der Maschine, Pfannen mit Essensresten und so weiter. Anfangs waren die Mitbewohner nicht wirklich beeindruckt aber als die im Sommer mal nach einigen Tagen auswärts in die Wohnung zurück kamen und ihre Zimmer voller Schimmel und Maden und Fliegen waren und sogar die das nicht ertragen konnten wurde es immer besser. Er hat außerdem Gedroht in Zukunft den Müll in die Schränke und unter das Deckbett zu schmeißen, damit es im Flur nicht so stinkt.
Das ist zwar eine drastische Methode und du solltest dich auf Ärger einstellen aber es kann sich lohnen.

Rechtliche schritte kenne ich nicht und ich glaube nicht, dass sich dein Vermieter einschreiten wird.

Gruß Jens


Antwort 5 von MillieVanillie

www.recht.de und das dortige Forum - sehr gut.

Was mich aber wundert, ist warum dort überhaupt eingezogen bist. Die Wohnung war ja wohl schon bei der Besichtigung in diesem Zustand - oder?


Antwort 6 von BettyBoo

Moin,

muß mich leider Vadder anschließen.

Solange nicht das Gesundheitsamt einschreiten muß, wird es den Vermieter vermutlich nicht interessieren. Das Gesundheitsamt einzuschalten wird in diesem Falle wohl auch schwierig, da es sich zwar um lästige Gepflogenheiten (ICH möchte auch nicht so leben!) keinesfalls aber um gesundheitliche Risiken handelt!

WOMIT gereinigt wird spielt auch keine große Rolle, es gibt Menschen die ausschließlich mit Essig/Wasser putzen.

Die Argumente, die Du aufzählst, machen für einige Leute das Miteinander zwar unerträglich, aber vor Gericht würde ich das nicht bringen. Außerdem glaube ich auch nicht, das DIES Grund für eine Mietminderung sein dürfte.

Würde Dir empfehlen NIX auf eigene Faust zu unternehmen, sondern Dich gründlich von einem kompetenten Anwalt für Mietrecht (Mieterverein) beraten zu lassen.

So long ;o)
BettyBoo

Antwort 7 von Kuestenluemmel

Erstmal Danke für die bisherigen Antworten....


@DeathscytheHell

bezüglich der gesundheitlichen Risiken sehe ich das auch so; ich möchte nicht eines Morgens aufwachen und einen Blumenkohl in meiner Hose wieferfinden wollen...von Krankheiten wie Hepatitis und Co ganz zu schweigen...nur ist mir dieser Zustand auch keine Mietminderung um 90 oder gar 100% wert.


@Birdie

vielen Dank für diesen Beitrag...ich hole meine Milch aber auch nicht ausschließlich beim BAuern; meine Informationen auch nicht nur aus einer Zeitung...und da ich auf dieses Forum einiges Halte, ist es mit einer meiner ersten Anlaufstellen.


@vadder

wie ich im letzen Abschnitt geschrieben habe wäre mir das auch das Liebste; nur geht es ja gerade darum wie ich am schnellsten aus dem Mietvertrag rauskomme; sprich eine fristlose Kündigung.


@classic04

wäre auch eine Idee; nur mache ich denen doch net noch GEschenke; ich war nur einmal in deren Zimmern, das hat mir gereicht...und auf Kravallkurs will ich auch net unbedingt gehen; zumal ich in etwa 500 km von meiner "Meinungsfront" entfernt wohne.


@MillieVanillie

Danke für den Link; dieses Forum hatte ich noch nicht auf meiner Liste.
Dieser Zustand lag bei der Wohnungsbesichtigung keineswegs vor; den Fehler, den ich gemacht hab ist jedoch der, dass ich mich auf die Zusagen von dem Vermieter bzgl. der Mitbewohner verlassen habe und sie mir vorher nicht persönlich angeschaut habe...Selbst die Zusage des Vermieters war eine große Lüge: "Einer arbeitet, zwei machen eine Ausbildung und die Freundin des einen studiert hier auch."...Kakt ist nun leider, dass einer arbeitslos ist, seitdem er aus dem Gefängnis entlassen wurde, einer macht eine ABM, einer ist Auszubildender und die besagte Freundin ist alles; nur keine Studentin.


@ BettyBoo

Gesundheitsamt?...wohl eher das Veterinär-Amt :-/
mit den gesundheitlichen Risiken sehe ich das doch ein wenig anders...auf eigene Faust sowieso nicht; wie ich ja geschrieben hab, habe ich mir ja Auskunft beim Mieterbund geholt; nur konnte man mir da "auf die Schnelle" auch net weiterhelfen und hat mich aucf nächste Woche verwiesen.

@all

für weitere "Erfahrungen"bin ich weiterhin dankbar...eine Rechtsberatung war und ist auch nicht meine Intension, wie hier der ein oder andere vermutet

Gruß

KL

Antwort 8 von anno_58

Hi,

schau mal in dieses Forum. Die haben eine recht umfangreiche Sammlung im Mietrecht.


Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 9 von Gast

Zitat:
 derbe Gerüche; bei meinem Einzug
schwirrten etwa 200 kleiner
Fruchtfliegen in der Küche


Das verstehe ich nicht,
du ziehst in ein Biotop ein, wo Menschliche Wesen friedlich im einklang mit irgendwelchen kleineren Mitbewohnern sich eine kleine Idylle geschaffen haben.
Und jetzt kommst du daher und versuchst alles zu zerstören.
Nicht nur das du den Zweibeinern mit rechtlichen Konsequenzen drohst du möchtest auch den Lebewesen mit mehr als zwei Beinen mit der chemischen Keule den gar aus machen.

Fazit,
du bist da eingedrungen,
du bist der Querulant.

Oder bist du nur da eingezogen weil du dich als Weltverbesserer fühlst und anderen deinen Lebensstil aufdrängen möchtest?

Und zu guter letzt unterstelle ich mal das du aus deiner Erregung heraus Maßlos übertrieben hast,

----„ Putz- und Reinigungsmittel werden hier
nicht gekauft; Reinigung erfolgt mit
Geschirrspülmittel“

na und?
-----------------------------------------------------------
---- derbe Gerüche; bei meinem Einzug
schwirrten etwa 200 kleiner
Fruchtfliegen in der Küche

waren es zwei oder zwanzig?
Kann im Herbst schon mal vorkommen!
-----------------------------------------------------------
.
.
.
.
.
und so weiter, und so weiter!!!

Antwort 10 von SvenjaK

Hi,

ich weiß nicht, welches Forum der freundliche Anno empfiehlt, (ob das in Antwort 5 genannte oder ob er nur den Link vergessen hat) ich empfehle

http://www.mietrecht.de/

Das wurde mir hier vor langer Zeit genannt, als ich ebenfalls eine Frage zum Mietrecht hatte. Und ich erhielt ziemlich schnell kompetente Antworten (natürlich nicht so schnell wie im SN ;)).

Trotzdem schließe ich mich den Leuten an, die den Rechtsweg hier für den falschen halten.

Wenn dir im Sommer die Fruchtfliegen schon den Appetit verderben, frage ich mich mit dem "Gast" wirklich, warum du da eingezogen bist. Bei einem Gebrauchtwagenkauf würde man sagen, "gekauft wie gesehen".

Gruß
Svenja

PS: Komm mich besser nie besuchen! Ich versuche immer, den Spinnen ein gutes Umfeld zu schaffen, damit sie mir die Mücken und Fliegen vom Hals halten. Solange die Silberfischen die Ameisenstraße nicht kreuzen und die fleischfressende Pflanze neben der Obstschale gut im Futter ist, weiß ich, dass yin und yang Einklang sind. ;-) Ich frage mich nur, wie die Grashüpfer immer in den dritten Stock kommen...

PPS: Geschirrspülmittel (für die Spülmaschine) ist ein hervorragendes Reinigungsmittel fürs Bad.


Antwort 11 von SvenjaK

*einZeHanachschieb* ---> Silberfischchen

Antwort 12 von Kuestenluemmel

Danke für die weiteren Beiträge

...@Anno

Hmm; welches Forum meinst Du denn, oder hast Du den Link vergessen?...Die Bisherigen, die genannt worden habe ich schon besucht...und etliche mehr.

...@Gast

nur eines; Du bist herzlich eingeladen; lass bitte die Badelatschen daheim; die wirst Du garantiert nicht brauchen


@Svenja

Danke für den Link...Ich weiß nicht ob es so rüberkam, aber den RechtsWEG möchte ich nicht unbedingt eingehen wollen. Ich möchte lediglich Wissen welche Möglichkeiten ich im Vorfeld habe um es im Ruhigen klären zu können; dazu ist es aber mE unumgänglich die Rechtslage im Hinterkopf zu haben.

Gekauft wie gesehen passt hier hervorragend rein; zwei oder zwanzig verderben mir den Appetit garantiert nicht so schnell, jedoch habe ich, wie mir doch unterstellt wird übertrieben; dem ist aber leider nicht so....anyway, bei der Wohnungsbesichtigung war der Zustand der besagten Räume auch noch im akzeptablen Zustand; diese lag jedoch etwa einen Monat zurück...hätte ich die Wahl am Tage des Einzuges gehabt auf der Matte kehrt zu machen, dann hätte ich es getan; nur ist das leider nicht ohne weiteres möglich, wenn man mit dem LKW etwa 500 Km von daheim steht...bzgl. des Geschirrspülmittels; das beruht legiglich auf den Aussagen der Mitbewohner; ich bezweifel selbst diese Zuhilfenahme.

@PN´s

Danke auch an dieser Stelle nochmal für die Nachrichten; hat mir einen erheblichen Schritt weitergeholfen; auch wenn es nicht unbedingt das war, was ich zu hören erhofft hatte

KL




Antwort 13 von anno_58

Hi zusammen,

weshalb der Link gestern fehlte weiss ich nicht. Vielleicht hab ich ihn wirklich vergessen oder irgendwie wieder gelöscht, möglicherweise mit der Signatur überschrieben.
Also hier der Link: http://www.123recht.net/default.asp
Was an diesem Forum anders ist, ist das hier vorwiegend eigene Erfahrungen gepostet werden. Bekanntlich ist ja Recht haben und bekommen 2 Paar Schuhe.
Interessant ist auch dieser Link:
http://lexetius.com/?verzeichnisse=sachgebiete
Hier findest du höchstrichterliche Entscheidungen


Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 14 von Foren-Fips

Zitat:
@vadder

wie ich im letzen Abschnitt geschrieben habe wäre mir das auch das Liebste; nur geht es ja gerade darum wie ich am schnellsten aus dem Mietvertrag rauskomme; sprich eine fristlose Kündigung.

Zur fristgerechten Kündigung!
Auch wenn du einen Jahresvertrag unterschrieben hast, kannst du mit einer Frist v. 3 Monaten kündigen.