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Befreiung von ish (Kabel) Gebühren für Schüler und Studenten möglich?





Frage

Hi zusammen, ich weiss, dass sich Schüler und Studenten mit keinem oder nur geringem Einkommen von den Fernsehgebühren befreien lassen können. Hat jemand eine Ahnung wie das mit den Gebühren der ish (Kabelanbieter in NRW) ist? Kann sich o. a. Personenkreis auch hier von befreien lassen? Falls jemand Erfahrungswerte hat wäre es nett, wenn ich die Infos bekäme. Wichtig wäre auch wer eigentlich zuständig ist (Sozialamt? ish direkt?)Meine Tochter hat seit seit 14 Tagen argen Stress mit den Gebührenjägern der ish. Gruß Anno Rückmeldung wäre nett.

Antwort 1 von anno_58

hat wirklich keiner eine Ahnung?

*schieb*


Antwort 2 von Griemokhan

Hallo, Anno.

Kabel ist doch ein ganz privates Unterfangen.
Selbst wenn sie jetzt nen Antrag stellen könnte, gälte das nicht für rückwirkend.

Ansonsten: Satellit? DVB-T?

Antwort 3 von anno_58

Danke Griemo,

ich klopfe das morgen mal ab. Rückmeldung kommt hier.

Gruß Anno


Antwort 4 von classic04

HAllo Anno

Soweit ich das weiss kann man sich von der Kabelgebühr nicht befreien lassen. Ich hab das zumindest in der Studentenbude probiert ind hab ne abfuhr bekommen. Die Kabelanbieter sind Private Unternehmen, die auf gewinn aus sind.

Deine Tochter kann sich aber von der GEZ befreien lassen. Das geht recht einfach auf dem Sozialamt.

Gruß Jens

P.S. Ich hatte 3 Jahre lang nur 3 Fernsehsender weil mir die Privaten die 26€ Kabelgebür nicht wert waren.

Antwort 5 von anno_58

Hi Classic,

Danke für die Info. In nrw gibt es leider kein Fernsehen über Antenne mehr. Du brauchst hier immer einen Decoder. Dementsprechend müsste es eigentlich so gehandhabt werden, wie bei Asylbewerbern u.ä. denen die Satelittenschüssel bezahlt wird (Grundrecht auf Informationsfreiheit) Ich frage heute mal beim Sozialamt nach. Info gibt es dann hier.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 6 von Griemokhan

GEZ wird Studenten erlassen, wenn sie Bafög-berechtigt sind.
Antennen und Decoder müssen sie selber bezahlen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind weiter über normale Antenne empfangbar.
Informationsrecht ist also gewährleistet.

Aber dein Problem (oder das deiner Tochter) waren doch "Gebührenjäger der ish" - inwiefern?