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Das WLAN des Nachbarn
Frage
Hi Leute !
Gestern Abend habe ich zum Ausprobieren an einen meiner Rechner einen USB-WLAN-Adapter angeschlossen.
Ehe ich mich versah, bekam ich von irgendwoher eine IP-Adresse zugewiesen. Bestimmt nicht von meinem eigenen Router(anderer IP-Bereich).
Und sieh mal einer an. Offenbar betreibt ein Nachbar neuerdings ein WLAN, das lauthals seine SSID in der Gegend rumposaunt und dazu noch unverschlüsselt ist.
Nach ein paar Minuten wußte ich neben der SSID, die IP-Adresse des Routers, den Namen der Arbeitsgruppe, den Namen des (offenbar einzigen) angeschlossenen Rechners, usw...
Ich habe an diesen Rechner dann über den Windows Nachrichtendienst eine Meldung geschickt, den Besitzer gewarnt, und ihm Hilfe beim Absichern des Netzwerks angeboten.
Wahrscheinlich war er so schockiert, daß er die Meldung für einen Virus oder ähnliches gehalten hat, denn gemeldet hat er sich nicht.
Würdet Ihr an meiner Stelle noch mehr "Nachforschungen" anstellen??
Ich weiß ja leider nicht, welcher Nachbar es ist.
Oder soll ich´s ignorieren?
Dabei würde ich mich zwar nicht so wohl fühlen, aber andererseits habe ich auch wenig Lust, die ganze Gegend abzuklappern, um herauszufinden, wer so leichtsinnig ist...
Was meint Ihr???
Gruß
Klaus
Antwort 1 von cmkatz
Hallo,
schreib doch noch mal eine Nachricht, in der Du dich als Nachbar "bekennst" und auf die Sicherheitslücke des WLan hinweist. Lege vielleicht eine kostenlose Email bei gmx, web.de oder so an und schreib diese in die Nachricht, damit er dich per Email kontaktieren kann.
Gruß
cmkatz
schreib doch noch mal eine Nachricht, in der Du dich als Nachbar "bekennst" und auf die Sicherheitslücke des WLan hinweist. Lege vielleicht eine kostenlose Email bei gmx, web.de oder so an und schreib diese in die Nachricht, damit er dich per Email kontaktieren kann.
Gruß
cmkatz
Antwort 2 von sutadur n.a.
Das mit den weiteren "Nachforschungen" kann durchaus gegen dich angewendet werden, denn schließlich darfst du das auch nicht - auch wenn der Nachbar offensichtlich zu leichtfertig mit der WLAN-Technologie umgeht. Den Betroffenen informieren ist sicher kein Fehler. Aber weiterhin "just for fun" in andere Netze einzudringen würde ich lassen.
Antwort 3 von Zemmel
Hi !
In der Nachricht habe ich mich schon als Nachbar zu erkennen gegeben. Mit Name und Telefon.
Trotzdem keine Reaktion.
Mit "Nachforschen" meine ich nicht, daß ich jetzt noch weiter in fremden Netzen wühle, sondern "Klinken putzen"...
Gruß
Klaus
In der Nachricht habe ich mich schon als Nachbar zu erkennen gegeben. Mit Name und Telefon.
Trotzdem keine Reaktion.
Mit "Nachforschen" meine ich nicht, daß ich jetzt noch weiter in fremden Netzen wühle, sondern "Klinken putzen"...
Gruß
Klaus
Antwort 4 von Rodi
Hi.
Gehe lieber zu diesem Nachbar hin und sprich direkt mit Ihm. In fremde Netze einzudringen, ohne einverständnis des entsprechenden Benutzers ist eine Verletzung des Bundes-Datenschutzgesetzes. Wenn Du nicht weisst wer es ist... Finger weg.
Aber lustig finde ich es schon. :)
Gruss @all,
Dirk
Gehe lieber zu diesem Nachbar hin und sprich direkt mit Ihm. In fremde Netze einzudringen, ohne einverständnis des entsprechenden Benutzers ist eine Verletzung des Bundes-Datenschutzgesetzes. Wenn Du nicht weisst wer es ist... Finger weg.
Aber lustig finde ich es schon. :)
Gruss @all,
Dirk
Antwort 5 von wollemann
würd ich ignorieren, geht dich nichts an.
das wird nur falsch verstanden, wenn du rumfragst.
vielleicht bei gelegenheit mal mit dem eigenen wlan protzen, dann kommts evtl. raus,
wer noch eins hat.
gruß, wollemann
das wird nur falsch verstanden, wenn du rumfragst.
vielleicht bei gelegenheit mal mit dem eigenen wlan protzen, dann kommts evtl. raus,
wer noch eins hat.
gruß, wollemann
Antwort 6 von vatoloco69
hi,
ich finde Antwort 5 von wollemann solltest du, aber nur wenn du zeit und lust hast, befolgen, ansonsten rate ich dir auch, die finger davon zu lassen!!
könnte in der tat falsch verstanden werden!!
du musst auch nicht den admin in eurem ort spielen oder? wenn du bei dem einen was machst, dann wollen die anderen auch noch hilfe und ob das ma gut geht, ich weiss nich so recht...
auf jeden fall würde ich mich nicht mehr darum kümmern, warte erst ma ab, vielleicht kennt er ja jemand, der sich mit pcs auskennt und hat ihn darauf angesprochen. der wiederum sich der sache annimmt und den w-lan router richtig konfiguriert??
good luck
bis dann....
mfg
vato
ich finde Antwort 5 von wollemann solltest du, aber nur wenn du zeit und lust hast, befolgen, ansonsten rate ich dir auch, die finger davon zu lassen!!
könnte in der tat falsch verstanden werden!!
du musst auch nicht den admin in eurem ort spielen oder? wenn du bei dem einen was machst, dann wollen die anderen auch noch hilfe und ob das ma gut geht, ich weiss nich so recht...
auf jeden fall würde ich mich nicht mehr darum kümmern, warte erst ma ab, vielleicht kennt er ja jemand, der sich mit pcs auskennt und hat ihn darauf angesprochen. der wiederum sich der sache annimmt und den w-lan router richtig konfiguriert??
good luck
bis dann....
mfg
vato
Antwort 7 von Kasper
ANMERKUNG: Wenn ein privates/Firmen WLAN nicht abgesichert wird und für jeden Offen ist, hat es rechtlich gesehen den Status einen Offentlichen Netzes. Man kann es nach belieben nutzen. (z.B. einige Hochschulen sichern ihre Netze nicht ab und man kann sie nutzen ^^) Man darf nur keine Informationen aus dem Netz bekannt geben oder verbreiten. Man darf seinem "Nachbarn" auf die Lücke hinweisen, man darf aber nicht sagen das man persönlcihe/firmen Daten hat.
ACHTUNG: Ich will keinen dazu anspornen ein fremdes WLAN zu nutzen. Bzw. zu hacken etc.
Mfg Kasper
ACHTUNG: Ich will keinen dazu anspornen ein fremdes WLAN zu nutzen. Bzw. zu hacken etc.
Mfg Kasper
Antwort 8 von vatoloco69
hi kasper,
neiiiin, hast du ja auch nicht ;-) .....
bis dann...
mfg
vato
neiiiin, hast du ja auch nicht ;-) .....
bis dann...
mfg
vato
Antwort 9 von Zemmel
Hi !
Klar könnte ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen, und mich auf den Standpunkt stellen, daß es ja schließlich eigene Doofheit von ihm ist...
Allerdings mag die (meisten) Nachbarn ganz gut leiden und möchte niemanden in sein Unglück rennen lassen, denn vielleicht macht sich ja wirklich mal jemand die Mühe und knackt das Ding.
Offenbar weiß der Nachbar nicht, daß er da ein offenes Scheunentor hat. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, daß das mit Absicht oder aus Ignoranz passiert.
Noch ein kleiner Gag am Rande: Augenscheinlich läuft auf seinem Rechner auch noch ein VNC-Server.
Ein ganz böser Bube hätte seine helle Freude daran...
Gruß
Klaus
Klar könnte ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen, und mich auf den Standpunkt stellen, daß es ja schließlich eigene Doofheit von ihm ist...
Allerdings mag die (meisten) Nachbarn ganz gut leiden und möchte niemanden in sein Unglück rennen lassen, denn vielleicht macht sich ja wirklich mal jemand die Mühe und knackt das Ding.
Offenbar weiß der Nachbar nicht, daß er da ein offenes Scheunentor hat. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, daß das mit Absicht oder aus Ignoranz passiert.
Noch ein kleiner Gag am Rande: Augenscheinlich läuft auf seinem Rechner auch noch ein VNC-Server.
Ein ganz böser Bube hätte seine helle Freude daran...
Gruß
Klaus
Antwort 10 von donky
Hi,
wie ich weiß kann man das Vnc an User-Rechnern installieren und die User beobachten. Aber was meinst du mit "Augenscheinlich läuft auf seinem Rechner auch noch ein VNC-Server?
wie ich weiß kann man das Vnc an User-Rechnern installieren und die User beobachten. Aber was meinst du mit "Augenscheinlich läuft auf seinem Rechner auch noch ein VNC-Server?
Antwort 11 von Nummer7
Hallo,
mich interessiert bei dem Ganzen die rechtliche Frage. Datenschutzverletzung oder "öffentliches Netz"? Hat da mal jemand einen Link oder Verweis zu Gesetzestexten. Meinungen gibt es da ja ne Menge aber ich wüßte gerne die Fakten. Gibt es dazu evtl. ein Grundsatzurteil ? Wie sieht es da mit privaten und firmeninternen Netzen aus ?
Wäre schön, wenn da mal jemand was konkretes für mich hat.
Gruß Robert
mich interessiert bei dem Ganzen die rechtliche Frage. Datenschutzverletzung oder "öffentliches Netz"? Hat da mal jemand einen Link oder Verweis zu Gesetzestexten. Meinungen gibt es da ja ne Menge aber ich wüßte gerne die Fakten. Gibt es dazu evtl. ein Grundsatzurteil ? Wie sieht es da mit privaten und firmeninternen Netzen aus ?
Wäre schön, wenn da mal jemand was konkretes für mich hat.
Gruß Robert
Antwort 12 von Zemmel
Hi !
@donky:
Auf meinem PC läuft ein VNC-Viewer.
Ich habe einfach spaßeshalber mal versucht, mich mit dem besagten Rechner zu verbinden.
Der hat prompt mit der Aufforderung geantwortet, das Kennwort einzugeben.
Wäre kein VNC-Server auf diesem Rechner aktiv gewesen, hätte ich eine Fehlermeldung bekommen.
Echt, ich bin gestern abend aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr rausgekommen.
Gruß
Klaus
@donky:
Auf meinem PC läuft ein VNC-Viewer.
Ich habe einfach spaßeshalber mal versucht, mich mit dem besagten Rechner zu verbinden.
Der hat prompt mit der Aufforderung geantwortet, das Kennwort einzugeben.
Wäre kein VNC-Server auf diesem Rechner aktiv gewesen, hätte ich eine Fehlermeldung bekommen.
Echt, ich bin gestern abend aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr rausgekommen.
Gruß
Klaus
Antwort 13 von willmalnichterkanntwerden
ich glaub hier will "uns" wieder einmal einer auf den arm nehmen ;-)
ich wüsste jetzt nicht wie ich erkennen kann ob vnc-server installiert ist geschweigedenn derzeitläuft "nur" überßs LAN
mfg willmalnichterkanntwerden
ich wüsste jetzt nicht wie ich erkennen kann ob vnc-server installiert ist geschweigedenn derzeitläuft "nur" überßs LAN
mfg willmalnichterkanntwerden
Antwort 14 von Samba
Doch, das geht.
Ob LAN oder WLAN ist völlig schnurz!
Ob LAN oder WLAN ist völlig schnurz!
Antwort 15 von Fil
hi willmal.......,
1.obs installiert ist, ist vielleicht schwieriger festzustellen.
2. aber ob der VNC-Client läuft geht völlig problemlos --> und das von der ganzen Welt aus .-)
Grus Fil
schreibfehler ©2004 Fil
Die Nummerierung ist von einem DAU und muss nicht dem Ablauf entsprechen !!
1.obs installiert ist, ist vielleicht schwieriger festzustellen.
2. aber ob der VNC-Client läuft geht völlig problemlos --> und das von der ganzen Welt aus .-)
Grus Fil
schreibfehler ©2004 Fil
Die Nummerierung ist von einem DAU und muss nicht dem Ablauf entsprechen !!
Antwort 16 von tagflieger
wenn vnc fürs wlan freigegeben ist, bzw, gar keine restriktion dies bezüglich besteht (fw-regel und so)...
den nachrichtendienst kann er ja auch deaktiviert haben.
hab sowas vor ca. 4 wochen durch,
(kenne ich den nachbarn privat).
jetzt hat er einen sicheren pc ;).
wieviel nachbarn würden denn in frage kommen?
den nachrichtendienst kann er ja auch deaktiviert haben.
hab sowas vor ca. 4 wochen durch,
(kenne ich den nachbarn privat).
jetzt hat er einen sicheren pc ;).
wieviel nachbarn würden denn in frage kommen?
Antwort 17 von Claas
Wenn der Polizeifunk nicht geschützt ist, darf man den auch abhören, also darf man auch ein offenes Netz mitbenutzen´....
Antwort 18 von sutadur n.a.
Zitat:
Wenn ein privates/Firmen WLAN nicht abgesichert wird und für jeden Offen ist, hat es rechtlich gesehen den Status einen Offentlichen Netzes.
Mit solchen Aussagen sollte man gaaanz vorsichtig sein ...Wenn ein privates/Firmen WLAN nicht abgesichert wird und für jeden Offen ist, hat es rechtlich gesehen den Status einen Offentlichen Netzes.
Antwort 19 von Zemmel
Hi !
@tagflieger:
Ich weiß nicht, wer in Frage kommt. Bisher habe ich nicht mal gewußt, daß einer meiner Nachbarn überhaupt einen PC hat.
Und der Nachrichtendienst war vermutlich nicht deaktiviert.
Habe die Meldung mit NetHail gesendet. Das gibt eine Statusmeldung zurück, ob die Nachricht erfolgreich gesendet wurde.
Und eine Firewall scheint gar nicht aktiv zu sein - oder sehr schlecht konfiguriert.
@willmalnichterkanntwerden:
VNC läuft hervorragend über WLAN. Mein Netzwerk geht über 2 Stockwerke und den "oberen" Rechner (WLAN-Verbindung) kann ich prima mit VNC fernsteuern, wenn mein Vater mal nicht mehr weiter weiß...
Gruß
Klaus
@tagflieger:
Ich weiß nicht, wer in Frage kommt. Bisher habe ich nicht mal gewußt, daß einer meiner Nachbarn überhaupt einen PC hat.
Und der Nachrichtendienst war vermutlich nicht deaktiviert.
Habe die Meldung mit NetHail gesendet. Das gibt eine Statusmeldung zurück, ob die Nachricht erfolgreich gesendet wurde.
Und eine Firewall scheint gar nicht aktiv zu sein - oder sehr schlecht konfiguriert.
@willmalnichterkanntwerden:
VNC läuft hervorragend über WLAN. Mein Netzwerk geht über 2 Stockwerke und den "oberen" Rechner (WLAN-Verbindung) kann ich prima mit VNC fernsteuern, wenn mein Vater mal nicht mehr weiter weiß...
Gruß
Klaus
Antwort 20 von RedSonja
ich glaube das das eindringen in ein fremdes netz (ob abgesichert oder nicht ist egal) illegal ist. es ist nicht so wie im strassenverkehr wo es einen sog. tatsächlich offentlichen verkehrsraum gibt, das sind m.w. z.b. private parkplätze, die nicht abgesperrt sind.
@ Zemmel
wenn du einen w-lan fähigen laptop hast, dann könntest du versuchen das fremde w-lan besser zu lokalisieren, ansonsten melde dich nochmal wie du es schon getan hast und versuche ichn dazu zu briingen, dass er wenigstens eine rückmeldung wie "danke für den hinweis ich werde mich darum kümmern" gibt. beachte aber, dass ein ausspähen z.b. des namens als illegaler akt gewertet werden kann und dementsprechend strafbar ist.
Live long and prosper
RedSonja
@ Zemmel
wenn du einen w-lan fähigen laptop hast, dann könntest du versuchen das fremde w-lan besser zu lokalisieren, ansonsten melde dich nochmal wie du es schon getan hast und versuche ichn dazu zu briingen, dass er wenigstens eine rückmeldung wie "danke für den hinweis ich werde mich darum kümmern" gibt. beachte aber, dass ein ausspähen z.b. des namens als illegaler akt gewertet werden kann und dementsprechend strafbar ist.
Live long and prosper
RedSonja
Antwort 21 von Nummer7
@RedSonja
Der Glaube kann ja bekanntlich Berge versetzen aber ob man mit ihm Recht bekommt steht auf einem anderen Blatt
Da mich das Ganze, wie oben schon erwähnt, interessiert habe ich mal versuch mich etwas schlauer zu machen. Folgendes habe ich dazu gefunden:
Gruß Robert
Der Glaube kann ja bekanntlich Berge versetzen aber ob man mit ihm Recht bekommt steht auf einem anderen Blatt
Da mich das Ganze, wie oben schon erwähnt, interessiert habe ich mal versuch mich etwas schlauer zu machen. Folgendes habe ich dazu gefunden:
Zitat:
Rechtslage
Die deutsche Rechtssprechung hat hier eine kleine Lücke, rechtlich ist gegen
das Wardriven nichts auszusetzen. Betrachten wir hierzu die deutsche
Rechtssprechung:
§ 202a StGB - Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen
unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen
verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch,
magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder
übermittelt werden.
Dies erfordert, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders
gesichert sind. Eine unverschlüsselte Mail oder ein ungesichertes WLAN fällt
also nicht in den Schutzbereich des §202a StGB. Wird das Netzwerk hingegen
gesichert, greift dieser Gesetzestext. Genauso wie Sonderfunk (Polizeifunk,
Flugfunk usw.) wäre nach der letzten Änderung des TKG
(Telekommunikationsgesetzes) theoretisch das Mithören nicht strafbar.
Lediglich die Weitergabe und Veröffentlichung des Gehörten wird bestraft.
Das vorsätzliche ausspionieren einer Firma oder Firmendaten zum Zwecke der
Bereicherung oder Vorteilnahme ist natürlich immer unter Strafe gestellt.
Quelle:
http://www.0711-stuttgart.de/anleitung.htm
Rechtslage
Die deutsche Rechtssprechung hat hier eine kleine Lücke, rechtlich ist gegen
das Wardriven nichts auszusetzen. Betrachten wir hierzu die deutsche
Rechtssprechung:
§ 202a StGB - Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen
unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen
verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch,
magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder
übermittelt werden.
Dies erfordert, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders
gesichert sind. Eine unverschlüsselte Mail oder ein ungesichertes WLAN fällt
also nicht in den Schutzbereich des §202a StGB. Wird das Netzwerk hingegen
gesichert, greift dieser Gesetzestext. Genauso wie Sonderfunk (Polizeifunk,
Flugfunk usw.) wäre nach der letzten Änderung des TKG
(Telekommunikationsgesetzes) theoretisch das Mithören nicht strafbar.
Lediglich die Weitergabe und Veröffentlichung des Gehörten wird bestraft.
Das vorsätzliche ausspionieren einer Firma oder Firmendaten zum Zwecke der
Bereicherung oder Vorteilnahme ist natürlich immer unter Strafe gestellt.
Quelle:
http://www.0711-stuttgart.de/anleitung.htm
Gruß Robert
Antwort 22 von Kasper
Danke Robert, es ist kein Freifahrstschein für Hacker oder so, aber wenn man mit seinem Laptop in der stadt unterwegs ist, und man schnell inet braucht...
Naja, ich würde es aber nicht empfehlen, ich würde es so Zemmel (Klaus) machen und ihm eine freundliche NET SEND schicken. Sollte der Dienst deaktiviert sein, hat er Pech gehabt.
mfg Kasper
Naja, ich würde es aber nicht empfehlen, ich würde es so Zemmel (Klaus) machen und ihm eine freundliche NET SEND schicken. Sollte der Dienst deaktiviert sein, hat er Pech gehabt.
mfg Kasper
Antwort 23 von Zemmel
Hi !
Nur mal eine kleine Rückmeldung am Rande:
Ich weiß jetzt wer´s ist.
Ein 10jähriger, 30m Luftlinie entfernt.
Hat überall ´rumerzählt, daß er jetzt einen neuen Computer hat.
Wenn ich den jungen Mann treffe, werde ich ihn mal zur Seite nehmen und "aufklären"...
Gruß
Klaus
Nur mal eine kleine Rückmeldung am Rande:
Ich weiß jetzt wer´s ist.
Ein 10jähriger, 30m Luftlinie entfernt.
Hat überall ´rumerzählt, daß er jetzt einen neuen Computer hat.
Wenn ich den jungen Mann treffe, werde ich ihn mal zur Seite nehmen und "aufklären"...
Gruß
Klaus
Antwort 24 von Cano
Hallo zusammen..
Habe eine Nachbarn gefunden der mich in sein netz rein läßt.. nur wir beide haben voll keinen Plan wie wir das machen sollen??
gibt es bestimmte Programmen oder so..??
Wären für alle vorschläge dankbar!!!
Gerne über email.... danke
Habe eine Nachbarn gefunden der mich in sein netz rein läßt.. nur wir beide haben voll keinen Plan wie wir das machen sollen??
gibt es bestimmte Programmen oder so..??
Wären für alle vorschläge dankbar!!!
Gerne über email.... danke
Antwort 25 von firefighter_fel
wie wärs wenn du einen neuen Thread aufmachst und die Frage neu stellst? Dazu brauchst du keinen alten Thread wieder zu leben zu erwecken.
In einem neuen thread ist die Chance auch höher das dir jemand antwortet.
Gruß fel
In einem neuen thread ist die Chance auch höher das dir jemand antwortet.
Gruß fel

