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Computer Lausch-Angriff
Frage
Ist da was Wahres drann...???
Gericht: Kazaa- und eDonkey-Nutzer müssen für Musik-Downloads zahlen
Die dänische Anti-Piracy-Group (APG) hat rund 150 Internet-Surfern in
Dänemark Rechnungen über insgesamt 133.600 Dollar geschickt. Grund: Sie
hatten sich illegal Musiktitel, Videospiele und Filme aus dem Internet
heruntergeladen, wie die Computerwoche berichtet. Morten Lindegaard, Antwalt
der Anti-Softwarepiraterie-Gruppe sagte, man fordere eine volle
Entschädigung für das patentrechtlich geschützte Material.
Lindegaard und seine Gruppe hatten ein Softwareprogramm entwickelt, mit dem
sie Surfer bis zu ihrer Internet-Protokol-Adresse zurückverfolgen konnten.
Auf diese Weise hatten sie dänische User identifiziert, die in den beiden
bekannten Peer-to-Peer-Netzen Kazaa und eDonkey unerlaubterweise Dateien auf
ihre PCs herunterluden. Das Programm hielt auch fest, welches Material
unerlaubterweise auf private Festplatten kopiert wurde und wann der
Softwareklau ablief. Nachdem die Identität so halbwegs offenbar wurde, hatte
ein dänischer Richter die Internet-Service-Provider (ISP) aufgefordert, die
Rechnungsadressen von den mutmaßlichen Softwarepiraten zu offenbaren.
Dieses Vorgehen wurde zwar von den Beschuldigten als unrechtmäßig
angeprangert, ein dänisches Gericht bescheinigte aber dem APG und den ISPs,
sich rechtskonform verhalten zu haben. Die Strafen für die einzelnen Surfer
betragen in Einzelfällen bis zu 13.360 Dollar. Zu den Beschuldigten gehören
Schüler genauso wie Angestellte. Die APG verlangte pro Musiktitel 2,67
Dollar, für einen illegal heruntergeladenen Film 26,70 Dollar und für ein
Videospiel 50 Dollar.
In Deutschland befindet sich die Software im Beta-Stadium und wird bereits Anfang nächsten Jahres flächendeckend eingesetzt, um die IP-Adressen den Gerichten vorzulegen.
Quelle: finanztreff.de
mfg Gertrude
Antwort 1 von RedSonja
in wie weit etwas wahres daran ist, kann ich nicht sagen.
aber aus meiner sicht wird dieses vorgehen in D etwas schwieriger, da m.w. auch die internetverbindung zu den telekommunikationseinrichtungen zählen, und diese nich so einfach abgehört werden dürfen (vgl letztes urteil des bgh zum großen lauschangriff). genauso darf auch deine post - in welcher art auch immer - nicht ohne weiteres geöffnet werden.
Live long and prosper
RedSonja
aber aus meiner sicht wird dieses vorgehen in D etwas schwieriger, da m.w. auch die internetverbindung zu den telekommunikationseinrichtungen zählen, und diese nich so einfach abgehört werden dürfen (vgl letztes urteil des bgh zum großen lauschangriff). genauso darf auch deine post - in welcher art auch immer - nicht ohne weiteres geöffnet werden.
Live long and prosper
RedSonja
Antwort 2 von B.O.F.H
hallo,
kann alles ganz gut sein.
in dänemark gelten adere gesetze und dort kann so ein vorgehen probat sein.
hierzulande kann der provider bei straftaten des kunden gezwungen werden die verbindungsdaten herauszugeben.
ist halt n risiko wenn man herunterlädt und anbietet.
ist das selbe wie bei drogen oder waffen, wer so zeug haben muss, kann damit rechnen dass irgendwann die polizei vor der tür steht.
kann alles ganz gut sein.
in dänemark gelten adere gesetze und dort kann so ein vorgehen probat sein.
hierzulande kann der provider bei straftaten des kunden gezwungen werden die verbindungsdaten herauszugeben.
ist halt n risiko wenn man herunterlädt und anbietet.
ist das selbe wie bei drogen oder waffen, wer so zeug haben muss, kann damit rechnen dass irgendwann die polizei vor der tür steht.

