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Computer Lausch-Angriff





Frage

Ist da was Wahres drann...??? Gericht: Kazaa- und eDonkey-Nutzer müssen für Musik-Downloads zahlen Die dänische Anti-Piracy-Group (APG) hat rund 150 Internet-Surfern in Dänemark Rechnungen über insgesamt 133.600 Dollar geschickt. Grund: Sie hatten sich illegal Musiktitel, Videospiele und Filme aus dem Internet heruntergeladen, wie die Computerwoche berichtet. Morten Lindegaard, Antwalt der Anti-Softwarepiraterie-Gruppe sagte, man fordere eine volle Entschädigung für das patentrechtlich geschützte Material. Lindegaard und seine Gruppe hatten ein Softwareprogramm entwickelt, mit dem sie Surfer bis zu ihrer Internet-Protokol-Adresse zurückverfolgen konnten. Auf diese Weise hatten sie dänische User identifiziert, die in den beiden bekannten Peer-to-Peer-Netzen Kazaa und eDonkey unerlaubterweise Dateien auf ihre PCs herunterluden. Das Programm hielt auch fest, welches Material unerlaubterweise auf private Festplatten kopiert wurde und wann der Softwareklau ablief. Nachdem die Identität so halbwegs offenbar wurde, hatte ein dänischer Richter die Internet-Service-Provider (ISP) aufgefordert, die Rechnungsadressen von den mutmaßlichen Softwarepiraten zu offenbaren. Dieses Vorgehen wurde zwar von den Beschuldigten als unrechtmäßig angeprangert, ein dänisches Gericht bescheinigte aber dem APG und den ISPs, sich rechtskonform verhalten zu haben. Die Strafen für die einzelnen Surfer betragen in Einzelfällen bis zu 13.360 Dollar. Zu den Beschuldigten gehören Schüler genauso wie Angestellte. Die APG verlangte pro Musiktitel 2,67 Dollar, für einen illegal heruntergeladenen Film 26,70 Dollar und für ein Videospiel 50 Dollar. In Deutschland befindet sich die Software im Beta-Stadium und wird bereits Anfang nächsten Jahres flächendeckend eingesetzt, um die IP-Adressen den Gerichten vorzulegen. Quelle: finanztreff.de mfg Gertrude

Antwort 1 von RedSonja

in wie weit etwas wahres daran ist, kann ich nicht sagen.

aber aus meiner sicht wird dieses vorgehen in D etwas schwieriger, da m.w. auch die internetverbindung zu den telekommunikationseinrichtungen zählen, und diese nich so einfach abgehört werden dürfen (vgl letztes urteil des bgh zum großen lauschangriff). genauso darf auch deine post - in welcher art auch immer - nicht ohne weiteres geöffnet werden.


Live long and prosper
RedSonja

Antwort 2 von B.O.F.H

hallo,

kann alles ganz gut sein.
in dänemark gelten adere gesetze und dort kann so ein vorgehen probat sein.
hierzulande kann der provider bei straftaten des kunden gezwungen werden die verbindungsdaten herauszugeben.
ist halt n risiko wenn man herunterlädt und anbietet.
ist das selbe wie bei drogen oder waffen, wer so zeug haben muss, kann damit rechnen dass irgendwann die polizei vor der tür steht.

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