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Rechtsfrage





Frage

mich würd mal interessieren in wie weit ich andere leute im internet (auf meiner hp) beleidigen oder schlecht machen darf? im konkreten fall geht es darum, dass ein freund und ich die HP einer "bekannten" kopiert und die texte entsprechend verändert haben. dabei sind auch einige schimpfworte mit reingekommen :D diejenige ist angeblich jetzt wohl zur polizei gegangen und hat anzeige erstattet wir haben die seite jetzt erst mal vom netz genommen aba es würd mich mal interessieren ob wir mit irgendwelchen folgen zu rechnen haben und bitte keine kommentare dass das kinderkacke war sie hatte es verdient :D ich danke schon mal für eure antworten

Antwort 1 von tschonn

ich denke, es ist nicht anders als wenn ihr sie verbal in der öffentlichkeit beschimpft hättet. und jetzt doch ein dummer kommentar: wer so etwas durchzieht und sich nicht über mögliche konsequenzen im klaren ist, der hat es auch nicht anders verdient :D

Antwort 2 von cheetah_83

und was gibts auf beleidigung für strafen?
gibts eigentlich für androhung von körperverletzung auch ne strafe? (das hat unser "opfer" nämlich getan)

Antwort 3 von sutadur n.a.

Zusätzlich zu den Beleidigungen kann durchaus noch mit eine Strafe wg. des unbefugten Kopierens der Webseite erteilt werden. Aber wenn, kann man eh nichts ändern. Und wenn die Betroffene "angeblich" zur Polizei gegangen ist, kann man erstmal ohnehin nur abwarten was passiert. Eine rechtlich verbindliche Auskunft wirst du hier nicht bekommen (können).

Antwort 4 von HeidiW.

Nur mal zu Info das ist hier keine Rechtsberatung.
Eine Androhung von Körperverletzung ist echt nicht witzig,und Dein Kommentar Sie hätte es verdient ist ja wohl das letzte oder!!!!
Das Srafmaß variert zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahre...


Antwort 5 von MillieVanillie

Androhung von Körperverletzung ist nicht strafbar. Du weißt doch wie das ist, die Polizei kann erst was machen wenn was passiert ist ...
Und Eure Sache: Beleidigung, ev. Rufmord, Urheberrechtsverletzung oder Diebstahl geistigen Eigentums (wegen Homepage kopieren, da kommt schon einiges zusammen ... aber ich würd mich nicht verrückt machen, sind aber bestimmt alles einzeln gesehen nur Lapalien (hoffe ich), da wird nichts Schlimmes bei raus kommen. Wahrscheinlich garnix, viel zu viel Aufwand für alle Beteiligten incl. Eurer "Bekannten"

Antwort 6 von MillieVanillie

@HeidiW
was bist Du denn für eine(r)? Jura erstes Semester oder was?
Der Thread ist doch voll ok. Hier will keiner Rechtsberatung zumal kostenfreie Rechtsberatung verboten ist. Lernt man bestimmt alserstes im ersten Semester, sonst hättest Du es nicht geschrieben ;-)

Antwort 7 von sutadur n.a.

Zitat:
Hier will keiner Rechtsberatung ...
Na ja, bei der Fragestellung liegt der Verdacht aber nahe.

Antwort 8 von cheetah_83

@ heidiw
die körperverletzung hat sie angedroht
und das "hat sie verdient" war auf das kopieren ihrer hp bezogen
ich mach mir deshalb auch nicht sonnen kopp, da sie sich entsprechend selbst genug sachen geleistet hat, auch im thema zusammenklauen von fotos und so
wollte nur ma wissen mit was man da so zu rechnen hat

Antwort 9 von MillieVanillie

cheetah83 hat Mist gebaut und bekommt jetzt "Muffesausen", das ist alles, er will halt wissen was auf ihn zukommt. Jetzt liegts an uns ihm eine ruhige oder schlaflose Nacht zu bereiten ... ;-)
nix mit Rechtsberatung. Die erste Frage (wie weit darf ich beleidigen usw,) ist eh vollkommener Quatsch.

Antwort 10 von cheetah_83

aba noch ma ne frage
wieso ist kostenlose rechtsbratung verboten?

Antwort 11 von sutadur n.a.

Zitat:
Androhung von Körperverletzung ist nicht strafbar.
Ähem ... sofern es sich um eine schwere Körperverletzung handelt ist die Androhung sehr wohl strafbar. Da wir hier aber nicht wissen um was es hier konkret geht, sollte man sich mit solchen Aussagen vielleicht etwas zurückhalten.

Antwort 12 von Mickey

@cheetah,
um auf deine letzte Frage einzugehen: das ergibt sich aus dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wonach nur solche Personen Rechtsberatung betreiben dürfen, denen von der zuständigen Behörde dazu die Erlaubnis erteilt wurde.

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 13 von SvenjaK

Tach Tarzans...iss ja auch egal

Nicht nur dass du dich hier "beliebt" machst, indem du trotz mehrmaliger Nachfrage keine Rückmeldung gibst, wenn man/frau sich den A.... aufgerissen hat, um dir zu helfen, kommste jetzt noch mit soner Story, die du nach wie vor sehr witzig zu finden scheinst und erwartest ernsthaft Hilfe??

Zitat:
sie hatte es verdient :D

Bist du Gott? Oder hat sie dich abblitzen lassen?

Geh hin, entschuldige dich bei der Frau und gelobe Besserung! Das ist der einzige Rat, den ich dir geben kann.

Svenja

Antwort 14 von Lutz1965

Hallo

ich glaube da geht einem ganz schön der Hintern auf Grundeis. Und wenn Dein Nick Deinem entspricht "cheetah_83" kann man hier nicht mehr von kinderkacke reden. Es kann schon recht übel werden. Ich würde mich schon mal auf alle Fälle in den Gelben Seiten nach einen Anwalt umsehen, falls es wirklich zur einer Anzeige kommt.

Das ist meine Meinung

Gruss

Lutz

Antwort 15 von cheetah_83

@svenjak: um welches thema gehts da, wo ich keine rückmeldung gegeben hab?
und ja ich finde es nach wie vor lustig, wie diese "frau" darauf regiert.
@lutz: ICH mach mri da noch wenig sorgen, da die angebliche anzeige bisher meinem kollegen gilt, also hätte ich im schon mal die selbstanzeige entlastend auf meienr seite ;) ausserdem denke ich auch dass es sich um lappalien handelt.

Antwort 16 von lolliolli

wie weit man mit beleidigung, .. gehen kann? sag mal, die frage ist doch nicht dein ernst?
wenn ja, dann tust du mir leid.

vielleicht kannst du es dir besser vorstellen, wenn du mal einen rollentausch machst. wie würde es dir gefallen, in aller öffentlichkeit beleidigt und durch den [ZENS] gezogen zu werden? wie würdest du reagieren? siehst du!!

aber um etwas zu den folgen zu sagen:
jemand hat auch mal meine homepage kopiert und als seine ausgegeben. dazu meinte er, mich bzw. meine seite im forum schlecht machen zu müssen. nun, anzeige, anwalt und ein paar wochen später war die seite weg. statt dessen eine öffentliche entschuldigung auf dieser seite (für den zeitraum von einen monat) und ich war ein paar tausend euros reicher (copyrightverletzung, beleidigung, ...)

Antwort 17 von lolliolli

was ich noch sagen wollte:

wenn du schon s.che.isse baust, dann steh wenigstens wie ein mann dazu.

Antwort 18 von SvenjaK

Zitat:
@svenjak: um welches thema gehts da, wo ich keine rückmeldung gegeben hab?


Das, wofür ich hier meine gesamte Installation auseinander gerissen und Zeichnungen angefertigt hatte. Es ging um dein Prob mit dem DSL-Anschluss und den blockierten Telefonen deiner Geschwister.

Zitat:
und ja ich finde es nach wie vor lustig, wie diese "frau" darauf regiert.


Es fällt mir verdammt schwer, dir in dieser Sache noch alles Gute zu wünschen...

Svenja

Antwort 19 von anwalt

Mei, lustig hier.
Aus Erfahrung würde ich erst einmal alles, was nicht vom Gericht kommt, in die Mülltonne schmeißen.
Laßt Euch doch nicht so bekloppt machen von Anwälten, die schreiben viel, logisch, wollen ja was verdienen.....

a.

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