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Stundelohn für Webentwickler ?
Frage
Habe eben ein Angebot bekommen, für jemanden "schwarz" eine kleine Web Anwendung ( HTML,CSS,PHP ) zu entwickeln.
Was sollte man sich da als Stundenlohn fragen ?
Habe 15 ? gedacht.
Wäre das ok ?
Gruss
Thomas
Antwort 1 von Superarni
Nun ist auch "schwarz" arbeiten eine Tätigkeit, welche nicht unbedingt legal ist. Ich denke nicht, dass Dir in diesem Forum jemand ernsthaft antworten wird.
Antwort 2 von Stefanowski
Nenne eine Zahl - wenn dein Gegenüber in Ohnmacht fällt oder einen Lachanfall bekommt, dann war es zu viel - niedrigere Zahl nennen.
Wenn dein Gegenüber erleichtert aufseufzt oder sich heimlich eins grinst, dann war es wohl weniger als möglich gewesen wäre - da hilft dann nur Stunden schinden :-)
Nein - sei einfach ehrlich, was meinst du, was deine Arbeit wert ist? Was würdest du für eine vergleichbare Leistung zahlen?
Wenn dein Gegenüber erleichtert aufseufzt oder sich heimlich eins grinst, dann war es wohl weniger als möglich gewesen wäre - da hilft dann nur Stunden schinden :-)
Nein - sei einfach ehrlich, was meinst du, was deine Arbeit wert ist? Was würdest du für eine vergleichbare Leistung zahlen?
Antwort 3 von sutadur n.a.
Du bekommst, was der andere bereit ist, zu zahlen. In jedem Fall sind 15 EUR nur ein Bruchteil von dem, was eine Agentur oder ein Freelancer verlangen würde.
Antwort 4 von michael.schon.vergeben
Hallo.
Gerade heute wurde im Bundestag das Gesetz zur Bekäpfung der Schwarzarbeit beschlossen: [html]http://www.welt.de/data/2004/05/06/274413.html[/html] Deine Leistung wird dann zur Schwarzarbeit, wenn du aus dieser Tätigkeit Gewinn erzielst. Was Gewinn iSdG ist, kann ich so nicht sagen. Aber wenn du nur einfach mal so eine Webseite erstellst, wird das wohl kaum strafrechtliche Folgen haben.
Gerade heute wurde im Bundestag das Gesetz zur Bekäpfung der Schwarzarbeit beschlossen: [html]http://www.welt.de/data/2004/05/06/274413.html[/html] Deine Leistung wird dann zur Schwarzarbeit, wenn du aus dieser Tätigkeit Gewinn erzielst. Was Gewinn iSdG ist, kann ich so nicht sagen. Aber wenn du nur einfach mal so eine Webseite erstellst, wird das wohl kaum strafrechtliche Folgen haben.
Antwort 5 von ThomasOOP
wir haben hier in Aachen auch das "Problem" das es viele Informatikstudenten gibt ... ( weiss nicht ob sich das "auswirkt" )
naja eigentlich kanns mir wurscht sein
entweder er bezahlt die 15 takken ( ich schätze mal 15-25 h arbeit ) oder er lässt es halt.
ich weiss zufällig das er unbedingt jemanden haben muss der es schnellstmöglich machen kann
in meinen normalen beruf als programmierer bekomme ich ca 25 euro / h, aber da geht ja dann fast 50 % an steuern drauf :(
was habe ich schon zu verlieren als eine hin- und rückfahrt zum ihm die mich ausser zeit nichts weiter kostet ? ;-)
die kommentare zur schwarzarbeit kann ich nur belächeln
willkommen im wirklichen leben ! :-)
danke für eure antworten
gruss
Thomas
naja eigentlich kanns mir wurscht sein
entweder er bezahlt die 15 takken ( ich schätze mal 15-25 h arbeit ) oder er lässt es halt.
ich weiss zufällig das er unbedingt jemanden haben muss der es schnellstmöglich machen kann
in meinen normalen beruf als programmierer bekomme ich ca 25 euro / h, aber da geht ja dann fast 50 % an steuern drauf :(
was habe ich schon zu verlieren als eine hin- und rückfahrt zum ihm die mich ausser zeit nichts weiter kostet ? ;-)
die kommentare zur schwarzarbeit kann ich nur belächeln
willkommen im wirklichen leben ! :-)
danke für eure antworten
gruss
Thomas
Antwort 6 von sutadur n.a.
Zitat:
Der Preis für 1 Stunde "Webentwicklung" pendelt sich bei uns in Hamburg grade bei vielleicht 5 - 7 € ein ...
Das sind aber keine Preise gewerblicher Anbieter. Es sei denn, sie arbeiten ohne Gewinn oder haben die Möglichkeit, auf anderer Leute Kosten (Rechner, Software, Strom, Miete, usw.) diese Dienstleistung anzubieten.Der Preis für 1 Stunde "Webentwicklung" pendelt sich bei uns in Hamburg grade bei vielleicht 5 - 7 € ein ...
Für ein "Zusammenklicken" mag das so in Ordnung sein, mehr kann man aber auch nicht erwarten.
Antwort 7 von Leon
Bei uns in Österreich hat man die Möglichkeit ca. 725€ pro Jahr dazu zuverdienen ohne eine Steuererklärung dafür abgeben zu müssen, vielleicht gibts sowas bei Euch auch. (was nicht heist das es gewerberechtlich abgedeckt ist wenn man solche Tätigkeiten anbietet!)
Nicht nur das Gewerbliche die Einnahmen versteuern müssen, auch der Sozialversicherungsanteil von ca. 25% ist nicht zu verachten...
Als Schwarzarbeit 15€ pro Stunde ist sicher drinnen.
Für Progarmmiertätigkeiten (Java, C,...) bezahlt man bei uns ca. 100€ Netto pro Stunde (bei großen Firmen), wird übrigens auch in Deutschland verlangt wie ich aus einem kürzlich angefragten Angebot entnehmen kann !
Falls sich hier wo ein Webentwickler rumtreibt der für 5€ arbeitet und dafür auch noch einen Beleg schreibt möge er sich bitte bei mir melden...
mfg
Leon
Nicht nur das Gewerbliche die Einnahmen versteuern müssen, auch der Sozialversicherungsanteil von ca. 25% ist nicht zu verachten...
Als Schwarzarbeit 15€ pro Stunde ist sicher drinnen.
Für Progarmmiertätigkeiten (Java, C,...) bezahlt man bei uns ca. 100€ Netto pro Stunde (bei großen Firmen), wird übrigens auch in Deutschland verlangt wie ich aus einem kürzlich angefragten Angebot entnehmen kann !
Falls sich hier wo ein Webentwickler rumtreibt der für 5€ arbeitet und dafür auch noch einen Beleg schreibt möge er sich bitte bei mir melden...
mfg
Leon
Antwort 8 von f*euervogel
also 5-7 € / h für webentwicklung sind _lächerlich_
man hole sich nen gewerbeschein, nehme 5-7 € mal 10, zähle die Mwst/Ust dazu und hat den preis, den menschen zahlen, die qualität wollen.
man hole sich nen gewerbeschein, nehme 5-7 € mal 10, zähle die Mwst/Ust dazu und hat den preis, den menschen zahlen, die qualität wollen.
Antwort 9 von ThomasOOP
nachtrag
habe 25-35 h kalkuliert und gesagt da sich 15 euro haben will pro h
konzentriert gearbeitet schafft man es locker in 20h
vorgaben sind verdammt gut, teilweise fertige funktionsbeispiele + design ist auch schon fertig
er sagt er gibt mir einfach pauschal 30 x 15 euro und fertig
kann ich gut mit leben :D
dafür muss ich sonst fast 2 wochen arbeiten gehen
habe 25-35 h kalkuliert und gesagt da sich 15 euro haben will pro h
konzentriert gearbeitet schafft man es locker in 20h
vorgaben sind verdammt gut, teilweise fertige funktionsbeispiele + design ist auch schon fertig
er sagt er gibt mir einfach pauschal 30 x 15 euro und fertig
kann ich gut mit leben :D
dafür muss ich sonst fast 2 wochen arbeiten gehen
Antwort 10 von Planewalker
Wenn du den ganzen Content und das Design geliefert bekommst und es sich um einfache CSS-Definitionen sowie einen einfachen Seitenaufbau handelt ist das Geld sicherlich ok.
Finde diesen Stundenansatz aber trotzdem extrem wenig. Ich verrechne einen Stundenlohn zwischen 15€ für Freunde, 45€ für Private und 60€ für Firmen.
Bei uns in der Schweiz kann man noch Geld damit verdienen wenn man gut ist.
Finde diesen Stundenansatz aber trotzdem extrem wenig. Ich verrechne einen Stundenlohn zwischen 15€ für Freunde, 45€ für Private und 60€ für Firmen.
Bei uns in der Schweiz kann man noch Geld damit verdienen wenn man gut ist.
Antwort 11 von ThomasOOP
CSS war auch schon fertig
war echt nicht viel arbeit
aber jetzt kommt die härte
da will der typ von mir eine RECHNUNG haben !
wir haben zwar nichs konkretes ausgemacht aber er sprach am anfang von einen kleinen briefchen das ich mir abholen könnte ( wer denkt da nicht an schwarzarbeit )
alter ärgere ich mich kaputt
der soll seine rechnung haben und ich hau auf die 450 euro nochmal MWST drauf, mal sehn was er dazu sagt
jetzt habe ich aber noch ne frage
muss ich einen gewerbeschein oder sowas haben oder reicht es am ende des jahrens eine umsatzsteuererklärung zu machen und die MWST ans finanzamt abzuführen ?
beim nächsten mal wird sich mein stundenlohn mindestens verdoppeln, wenn ich überhaupt noch lust habe für ihn was zu machen !
war echt nicht viel arbeit
aber jetzt kommt die härte
da will der typ von mir eine RECHNUNG haben !
wir haben zwar nichs konkretes ausgemacht aber er sprach am anfang von einen kleinen briefchen das ich mir abholen könnte ( wer denkt da nicht an schwarzarbeit )
alter ärgere ich mich kaputt
der soll seine rechnung haben und ich hau auf die 450 euro nochmal MWST drauf, mal sehn was er dazu sagt
jetzt habe ich aber noch ne frage
muss ich einen gewerbeschein oder sowas haben oder reicht es am ende des jahrens eine umsatzsteuererklärung zu machen und die MWST ans finanzamt abzuführen ?
beim nächsten mal wird sich mein stundenlohn mindestens verdoppeln, wenn ich überhaupt noch lust habe für ihn was zu machen !
Antwort 12 von sutadur n.a.
Wenn es bei der einmaligen Ausführung bleibt oder nur zukünftig nur sehr selten vorkommt, brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Nur mit dem "MwSt draufschlagen" solltest du vorsichtig sein. Satt zu warten, was dein Geschäftspartner dazu sagt, ist viel interessanter, was das örtliche Finanzamt dazu sagt. Denn das ist nur Gewerbetreibenden vorbehalten. Und selbst dann nicht immer Pflicht. Aber unabhängig davon mußt du die Einnahmen von 450,- EUR versteuern, also nach Abschluß des Jahres bei der Einkommensteuererklärung mit angeben.
Und noch was zur Berechnung: Du berechnest doch Stunden, oder nicht? Dann ist es doch völlig egal, was schon fertig geliefert wurde. Wenn du trotzdem noch X Stunden gearbeitet hast, werden eben auch X Stunden berechnet.
Und noch was zur Berechnung: Du berechnest doch Stunden, oder nicht? Dann ist es doch völlig egal, was schon fertig geliefert wurde. Wenn du trotzdem noch X Stunden gearbeitet hast, werden eben auch X Stunden berechnet.
Antwort 13 von ThomasOOP
werden dann nicht bei der einkommensteuererklärung die 450 euro irgendwie angerechnet
auf jedenfall habe ich ja dann die vollen 450 euro nicht komplett für mich oder ?
der staat will doch sicher seinen teil davon ?
PS :Die stunden werden zukünftig trotzdem teurer :-)
auf jedenfall habe ich ja dann die vollen 450 euro nicht komplett für mich oder ?
der staat will doch sicher seinen teil davon ?
PS :Die stunden werden zukünftig trotzdem teurer :-)
Antwort 14 von sutadur n.a.
Diese Einnahmen werden zu deinen anderen Einnahmen addiert und dieser Betrag insgesamt versteuert. Wieviel dann tatsächlich übrigbleiben, läßt sich auf diesem Weg vorab nicht ermitteln.
Antwort 15 von Ingolf
Die Sache mit der Rechnung macht Deine Situation leider etwas kompliziert (zumindest was Steuerrecht und Finanzamt betrifft).
Zur MwSt.: Steuerrechtlich nennt sich der Betrag, den Du auf Deiner Rechnung ausweist "Umsatzsteuer". Da Du mit Deinen Umsätzen wohl nicht über einen bestimmten Betrag kommst (war einmal DM 100.000), bist Du für das Finanzamt ein Kleinunternehmer. Das bedeutet, Du darfst KEINE Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung ausweisen und somit nur den Gesamtrechnungsbetrag ohne irgendwelche Zusätze schreiben.
Zur Gewerbeanmeldung: Die Arbeiten hättest Du ohne Gewerbeanmeldung oder Anerkennung als Freiberufler nicht ausführen dürfen. Zwar wirst Du mit dem von Dir genannten Betrag keine Gewerbesteuer zahlen müssen (Steuer wirst Du aber im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung bezahlen dürfen), aber ohne einen entsprechenden Status, Gewerbetreibender oder Freiberufler, ist Deine Arbeit leider nicht legitim. Selbst, wenn Du nur hin und wieder Arbeiten neben Deiner angestellten Tätigkeit ausführst, ist trotzdem Gewerbeschein oder Freiberuflerstatus notwendig.
Zum Arbeitsrecht: Du hast in Deinem Beitrag angegeben, daß Du als Programmierer angestellt bist. Ich bin zwar selbst Freiberufler, weiß aber, daß viele Unternehmen ihren Mitarbeitern Nebentätigkeiten untersagen, die im Umfeld der Haupttätigkeit liegen bzw. nur nach voriger Zustimmung genehmigen (oder auch nicht). D.h., wenn Du großes Pech hast und Dein Arbeitgeber von Deiner Nebentätigkeit erfährt, dann kann Dein scheinbar lukrativer Nebenwerwerb eine Kündigung rechtfertigen.
Gruß und viel Glück.
Zur MwSt.: Steuerrechtlich nennt sich der Betrag, den Du auf Deiner Rechnung ausweist "Umsatzsteuer". Da Du mit Deinen Umsätzen wohl nicht über einen bestimmten Betrag kommst (war einmal DM 100.000), bist Du für das Finanzamt ein Kleinunternehmer. Das bedeutet, Du darfst KEINE Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung ausweisen und somit nur den Gesamtrechnungsbetrag ohne irgendwelche Zusätze schreiben.
Zur Gewerbeanmeldung: Die Arbeiten hättest Du ohne Gewerbeanmeldung oder Anerkennung als Freiberufler nicht ausführen dürfen. Zwar wirst Du mit dem von Dir genannten Betrag keine Gewerbesteuer zahlen müssen (Steuer wirst Du aber im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung bezahlen dürfen), aber ohne einen entsprechenden Status, Gewerbetreibender oder Freiberufler, ist Deine Arbeit leider nicht legitim. Selbst, wenn Du nur hin und wieder Arbeiten neben Deiner angestellten Tätigkeit ausführst, ist trotzdem Gewerbeschein oder Freiberuflerstatus notwendig.
Zum Arbeitsrecht: Du hast in Deinem Beitrag angegeben, daß Du als Programmierer angestellt bist. Ich bin zwar selbst Freiberufler, weiß aber, daß viele Unternehmen ihren Mitarbeitern Nebentätigkeiten untersagen, die im Umfeld der Haupttätigkeit liegen bzw. nur nach voriger Zustimmung genehmigen (oder auch nicht). D.h., wenn Du großes Pech hast und Dein Arbeitgeber von Deiner Nebentätigkeit erfährt, dann kann Dein scheinbar lukrativer Nebenwerwerb eine Kündigung rechtfertigen.
Gruß und viel Glück.
Antwort 16 von sutadur n.a.
Zitat:
Du darfst KEINE Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung ausweisen und somit nur den Gesamtrechnungsbetrag ohne irgendwelche Zusätze schreiben.
Wenn sich in den letzten zwei Jahren dahingehend nichts geändert hat, ist das so nicht richtig. Als Kleinunternehmer kann man zur Vereinfachung von einer sog. "Kleinunternehmerregelung" Gebrauch machen die das oben zitierte besagt. Verpflichtend ist das aber nicht.Du darfst KEINE Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung ausweisen und somit nur den Gesamtrechnungsbetrag ohne irgendwelche Zusätze schreiben.
Antwort 17 von Ingolf
Die Kleinunternehmerregelung besagt aber (zumindest lt. §19 UStG), daß ein Unternehmer das Verfahren wählt, weder Vorsteuer abzuziehen, noch Umsatzsteuer zu erheben und betrifft Unternehmer mit Umsätzen im vorangegangenen Kalenderjahr von max. 16.620 € und voraussichtlichen max. Umsätzen im laufenden Kalenderjahr von 50.000 €.
Wenn man aber darauf verzichten will, d.h. Vorsteuer abziehen und Umsatzsteuer erheben will, dann MUSS gegenüber dem Finanzamt ein Verzicht auf Kleinunternehmerregelung erklärt werden.
D.h. für den aktuellen Kollegen bedeutet dies, daß er gegenüber dem Finanzamt erklären muß, daß der auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will. Ansonsten DARF er die Umsatzsteuer nicht ausweisen (sofern er sich in den o.g. Umsatzgrößen befindet).
Gruss, Ingolf.
Wenn man aber darauf verzichten will, d.h. Vorsteuer abziehen und Umsatzsteuer erheben will, dann MUSS gegenüber dem Finanzamt ein Verzicht auf Kleinunternehmerregelung erklärt werden.
D.h. für den aktuellen Kollegen bedeutet dies, daß er gegenüber dem Finanzamt erklären muß, daß der auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will. Ansonsten DARF er die Umsatzsteuer nicht ausweisen (sofern er sich in den o.g. Umsatzgrößen befindet).
Gruss, Ingolf.
Antwort 18 von sutadur n.a.
Im Allgemeinen reicht es aber aus, diese Erklärung im Rahmen der Steuererklärung nach Ablauf des jew. Jahres abzugeben. In vielen Fällen erledigt sich das aber auch von selber. Bei mir war es so, dass allein die Tatsache, dass ich Rechnungen mit USt-Ausweisung geschrieben habe, als entsprechende Erklärung gewertet wurde.
In jedem Fall sollte er sich vorher mal bei Fachleuten informieren. Hier ist sicher nicht der richtige Ort für rechtsverbindliche Auskünfte ... :)
In jedem Fall sollte er sich vorher mal bei Fachleuten informieren. Hier ist sicher nicht der richtige Ort für rechtsverbindliche Auskünfte ... :)
Antwort 19 von lol123
Mei, nun haste schon Schwarzarbeit gemacht, da sei beim Rest nicht so gehemmt.
Schreib ne Rechnung mit Phantasieabsender und gut.
Mehr brauch ich wohl nicht zu sagen....., oder hat er etwa was schriftliches von Dir???
lol
Schreib ne Rechnung mit Phantasieabsender und gut.
Mehr brauch ich wohl nicht zu sagen....., oder hat er etwa was schriftliches von Dir???
lol
Antwort 20 von ThomasOOP
ich nehm einen phantasieabsender
aber meinen namen + kontodaten wird er bekommen müssen
aber meinen namen + kontodaten wird er bekommen müssen
Antwort 21 von Badboy
Hi,
wenn Du Ihm Kontodaten gibst, kannst auch deine richtige Adresse angeben, denn über die Bankverbindung, bist du auch zu ermitteln, gerade fürs Finanzamt.
MfG
wenn Du Ihm Kontodaten gibst, kannst auch deine richtige Adresse angeben, denn über die Bankverbindung, bist du auch zu ermitteln, gerade fürs Finanzamt.
MfG
Antwort 22 von ThomasOOP
ok dann werd ich das halt bei der einkommenssteuer angeben
und beim nächsten mal meinen stundenlohn verdoppeln
@ Das Phantom
schön das du hier so einen mist reinschreibst,
auf lügen können wir hier verzichte, weshalb ich deine posts jetzt lösche
und beim nächsten mal meinen stundenlohn verdoppeln
@ Das Phantom
schön das du hier so einen mist reinschreibst,
auf lügen können wir hier verzichte, weshalb ich deine posts jetzt lösche