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Ebay - Zoll auf ausländische Waren?
Frage
Wenn man bei Ebay oder auch bei normalen Online-Shops Waren aus dem euopäischen Ausland ersteigert bzw. bestellt, sind diese zu verzollen oder sonstwie anzugeben?
Antwort 1 von Miboba
Nur wenn die Waren von außerhalb der EU kommen. Da wir ja eine Zollunion haben, muss die Ware auch nicht verzollt werden.
Antwort 2 von Stefanowski
Das hängt vom Wert der Ware ab und vom Land. Verbindliche Informationen wirst du aber beim Zoll www.zoll.de erhalten können.
Antwort 3 von sutadur
Ich komme drauf, weil ich von einem Fall gehört habe, in dem ein Käufer bei Ebay italienischen Espresso ersteigert hat. Nach rund zwei Jahren hat er nun die Aufforderung bekommen, dieses nachträglich zu verzollen, ebenso wurde ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung eingeleitet.
Antwort 4 von Stefanowski
Das müssen dann aber schon einige Kilogramm gewesen sein - wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist der Warenverkehr innerhalb der EU bei einem Warenwert von weniger als 175 EUR IM REISEVERKEHR zollfrei - ob das auch für die reine Einfuhr gilt, weiß ich auch gerade nicht...
Aber frag' doch einfach beim Zoll an, die sagen dir dann schon ob sie was abhaben wollen :-)
Aber frag' doch einfach beim Zoll an, die sagen dir dann schon ob sie was abhaben wollen :-)
Antwort 5 von Miboba
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: innerhalb der EU ist der Warenverkehr zollfrei!!!
Handelt es sich um einen Privatkauf oder wurde der Kauf durch eine Firma getätigt?
Der Käufer muss aber die italienische Umsatzsteuer bezahlen. Vielleicht war hier der Fehler?
Zitat vom Zoll anläßlich der EU-Osterweiterung:
" Im Übrigen entfallen ab dem 01. Mai 2004 sämtliche Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen den Beitritts- und den alten Mitgliedstaaten. Dies gilt auch für den Reiseverkehr."
Handelt es sich um einen Privatkauf oder wurde der Kauf durch eine Firma getätigt?
Der Käufer muss aber die italienische Umsatzsteuer bezahlen. Vielleicht war hier der Fehler?
Zitat vom Zoll anläßlich der EU-Osterweiterung:
" Im Übrigen entfallen ab dem 01. Mai 2004 sämtliche Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen den Beitritts- und den alten Mitgliedstaaten. Dies gilt auch für den Reiseverkehr."

