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Gründung Verein
Frage
Hallo an alle
Ich hab vor mit ein paar kumpels ein Verein zu gründen. Die Idee ist aus ner Bierlaune entstanden und jetzt wollte ich mal wissen ob jemand sowas schon gemacht hat.
Wo kann man sich da schlau machen?
Gibt es Regeln für die Satzung?
wo muss man das eintragen lassen?
gruß Jens
Antwort 1 von sasch
die regeln ergeben sich aus dem bürgerlichen gesetzbuch. ein e.v. muss beim zuständigen amtsgericht eingetragen werden. dokumente wie satzung und gründungsbeschluss müssen notariell beglaubigt sein. es ist daher ratsam die gründung eines e.v.´s mit einem notar vorab durchzusprechen.
Antwort 2 von Helferlein
Hi classic04,
Hier findest Du entsprechende Regeln
War es das, was Du gesucht hast? :-))
greets Helferlein
ein Feedback wäre nett :-)
Hier findest Du entsprechende Regeln
War es das, was Du gesucht hast? :-))
greets Helferlein
ein Feedback wäre nett :-)
Antwort 3 von Griemokhan.
Was möchtest du denn mit dem Verein?
Du kannst jederzeit nach selbst festgelegten Regeln einen Verein gründen; da bist du vollkommen unabhängig.
Dann kannst du einen (beim Amtsgericht) eingetragenen Verein (e.V.) gründen; dann musst du dich an die über den oberen Link zugänglichen Regeln halten.
Ganz unabhängig von Eintragung oder Nichteintragung ist wahrscheinlich das, auf das ihr scharf seid: die Steuerbefreiung!!!!!
Die bekommt ihr auf Antrag so oder so, wenn ihr dem Finanzamt eine Gemeinnützigkeit nachweisen könnt. Dazu braucht ihr aber keine Eintragung des Vereins ins Vereinsregister.
Äußerst problematisch ist immer die Auflösung eines eingetragenen Vereins. Da läuft nämlich die ganze Abwicklung über zwei Liquidatoren, und das macht dieses Vorhaben nur sinnvoll, wenn auch wirklich etwas Dauerhaftes draus werden soll.
Wie schon gesagt: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt das nicht voraus.
Du kannst jederzeit nach selbst festgelegten Regeln einen Verein gründen; da bist du vollkommen unabhängig.
Dann kannst du einen (beim Amtsgericht) eingetragenen Verein (e.V.) gründen; dann musst du dich an die über den oberen Link zugänglichen Regeln halten.
Ganz unabhängig von Eintragung oder Nichteintragung ist wahrscheinlich das, auf das ihr scharf seid: die Steuerbefreiung!!!!!
Die bekommt ihr auf Antrag so oder so, wenn ihr dem Finanzamt eine Gemeinnützigkeit nachweisen könnt. Dazu braucht ihr aber keine Eintragung des Vereins ins Vereinsregister.
Äußerst problematisch ist immer die Auflösung eines eingetragenen Vereins. Da läuft nämlich die ganze Abwicklung über zwei Liquidatoren, und das macht dieses Vorhaben nur sinnvoll, wenn auch wirklich etwas Dauerhaftes draus werden soll.
Wie schon gesagt: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt das nicht voraus.
Antwort 4 von sasch
unser e.v. ist nicht gemeinnützig, muss aber keine steuern bezahlen, da er (offiziell) keine einnahmen erwirtschaftet.
Antwort 5 von Griemokhan.
Das ist wie immer im Leben:
Steuern zahlt man von Einnahmen, bzw. Überschüssen.
Und wo nix is, ...
Wenn ihr aber keine Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen habt, bewegt ihr euch auf dünnem Eis ...
Steuern zahlt man von Einnahmen, bzw. Überschüssen.
Und wo nix is, ...
Wenn ihr aber keine Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen habt, bewegt ihr euch auf dünnem Eis ...
Antwort 6 von classic04
Keine sorge wir wollen keine Steuern hinterziehen
;-)))
allerdings wollen wir auch nix gemeinütziges machen.
Es soll eim Mountainbike-club werden was nur den vorteil hätte dass man unter Umständen bei Händlern bessere Rabatte rausschlagen kann, oder direkt beim Großhändler einkaufen kann.
Desweiteren suchen wir Gründe für Feste und Feiern.
An Helferlein: Danke genau sowas habe ich gesucht
An Alle: Danke für eure Tips
gruß Jens
;-)))
allerdings wollen wir auch nix gemeinütziges machen.
Es soll eim Mountainbike-club werden was nur den vorteil hätte dass man unter Umständen bei Händlern bessere Rabatte rausschlagen kann, oder direkt beim Großhändler einkaufen kann.
Desweiteren suchen wir Gründe für Feste und Feiern.
An Helferlein: Danke genau sowas habe ich gesucht
An Alle: Danke für eure Tips
gruß Jens
Antwort 7 von sasch
nix dünnes eis, wir mussten in den ersten vier jahren die bögen für die körperschaftssteuer ausfüllen, auch davon sind wir befreit.

