4.7k Aufrufe
Gefragt in PC-Sonstiges von
Hallo!
Ich würde gerne einen Lizenzaufkleber für ein Microsoft Windows XP Professional-Betriebssystem kaufen und wüsste gerne, ob es sich bei den Aufklebern von OEM-Versionen um die die gleichen Aufkleber handelt / oder handeln muss, also identes Aussehen bzw. vergleichbar einem direkt von Microsoft stammenden Aufkleber?
Danke!

12 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

solange es sich dabei um Aufkleber mit dem Echtheits-Hologramm handelt, kann das übrige Aussehen durchaus etwas abweichen.

Aber um es mal vorsichtig auszudrücken, zu einer wirklich gültigen Lizenz gehört eigentlich nicht nur der Aufkleber, sondern auch der Original-Datenträger und das Handbuch. Das soll nämlich ausschließen, dass aufgrund einiger Besonderheiten mancher OEM-CDs diese Lizenzen ggf. doppelt genutzt werden, ohne dass das bei den Updates auffällt.

Und wenn man es ganz genau nimmt, müsste dir der Verkäufer nicht nur die Original-CD, sondern auch alle davon angefertigten Kopien aushändigen. Was sogar die Festplatte beinhalten würde, sofern er das verkaufte System nicht gelöscht hat. ;0)

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
solange es sich dabei um Aufkleber mit dem Echtheits-Hologramm handelt, kann das übrige Aussehen durchaus etwas abweichen.

Hi,
handelt es sich dabei immer um einen Microsoft-Aufkleber mit OEM-Hinweisen, oder um OEM-Hersteller-Aufkleber?
Gruß
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Simitsi,

wie unterschiedlcih die aussehen können siehst du z.B. (Klick -->) HIER Und da sind noch nicht einmal die Muster der PC-Hersteller für den Privatgebrauch dabei. Am ehesten kommen die noch an die Muster für die OEM für große Unternehmen heran.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von ralfman Experte (2.1k Punkte)
Ja Kalle, da hast du schon recht. Aber was machst Du wenn Dir die CD herunterfällt, und Du mit Deinem Drehstuhl darüberfährst? Oder Dein Habdbuch einem Zimmerbrand/ Wasserschaden zum Opfer fällt? Kratzt Du den Aufkleber ab un kaufst neu? Ist Teuer genug die Lizenz, und daher ist meine meinung das man nicht Päpstlicher als der Papst selbst sein sollte. Schließlich ist der Aufkleber mit Nummer Weltweit einmalig, und somit völlig legal zu Installieren. Strafbar macht sich wer die Nummer nutzt und nicht den Aufkleber hat.

Ralf
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Ralf,

auf so einen Einwand habe ich regelrecht gewartet, obwohl ich mich ja schon etwas zurückhaltend geäußert habe. Was man tun sollte und was man tatsächlich tut, sind zwei ganz unterschiedliche Sachen und ich glaub nicht, dass ich irgendwelche Verhaltensvorgaben gemacht hätte.

Das XP-Pro-Sticker-Angebot, welches ich eben bei Ebay gefunden habe, beinhaltet übrigens auch so eine mit dem Rollstuhl überfahrene, nicht mehr installierbaren CD und ist deshalb ausdrücklich nur dafür vorgesehen, einer bereits existierenden Installation einen neuen Schlüssel zu verpassen. Das der übergebene Datenträger auch funktionstüchtig sein muss, steht nicht in der EULA und eventuell ist das ja das Angebot, von welchem Simitsi spricht. ;o)

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von ralfman Experte (2.1k Punkte)
Solltest mich aber gut genug kennen, das ich mich da nicht zurückhalten kann, aber genau das was Du gesagt hast meine ich ja auch. Gewünschte Rechtslage und Eigenes Handeln sind Zweierlei, zumal mir nicht bekannt ist das Microsoft wegen fehlender CD schon mal ärger gemacht hat. Währ aber auch zu blöd, und würde hier im Lande auch nicht zu einer Verurteilung führen.
Nur um das klar zu stellen, fals sich auch nur einer auf die Füße getreten fühlt, ist das auf keinen Fall beabsichtigt, ich treffe nur manchmal nicht die Passenden Worte.

Ralf
0 Punkte
Beantwortet von
Aber was machst Du wenn Dir die CD herunterfällt, und Du mit Deinem Drehstuhl darüberfährst?

Für eine legale Lizenz ist der Besitz einer Original-CD oder eines Handbuchs in diesem Fall sowieso nicht Bedingung. Und für eine technische Neuinstallation hat man ja die legal gebrannte Kopie...
Für eine rechtlich legale Installation ist nur der Lizenzaufkleber erforderlich, da in der Regel (Ausnahme: Siehe weiter unten) das Nutzungsrecht an Windows ausschließlich und nur durch den Lizenzaufkleber gegeben ist. Es spielt auch keine Rolle, ob ein bereits vorinstalliertes Windows bereits schon einmal freigeschaltet war und/oder "ge*Z*t" ist (wie es evtl beim Threatheröffner der Fall ist), für solche Fälle hat Microsoft (still und leise) ein "Aktualisierungstool" herausgegeben.

Laut MS-Vertrag müsste ja ein Anwender für den rechtlich legalen Betrieb ALLES besitzen – das Handbuch mit dem COA-Echheitszertifikat, die ROM und den dazugehörigen Lizenzschlüssel mit dem zur technischen Installation benötigten Key. In diesem Umfeld der Konflikte gegenseitiger Interessensgruppen kam es mittlerweile zu Urteilen, die jedoch eine andere Sprache sprechen (abgesehen von der gelösten OEM-Lage und Weiterverkaufbarkeit von Software), zumindest, was den Schutz eines Privatanwenders angeht: Microsoft muss einem Privatanwender nämlich einen erlittenen Schaden nachweisen können. Das ist Zivilrechtlich letztlich Dreh- und Angelpunkt der Geschichte. Und das dürfte schwer sein, denn ein beispielsweise verlorener Key (der mitnichten auf den PC aufgepappt werden muss), jedoch eine vorhandene Original-CD – oder umgekehrt - weisen den Betreiber bereits als Besitzer aus, sofern 1 damit verbundene Software jeweils eben nicht parallel genutzt und/oder Geschäfte damit gemacht werden. Erst durch die widerrechtliche Vervielfältigung 1 Software auf mehr als 1 System (nicht Festplatte oder Arbeitskopie!) - ob zum Zwecke des eigenen Bedarfs oder zur Hehlerei – entsteht ein anfechtbarer Zustand bis Straftatbestand.

Klar, man akzeptiert zwar die Spitzfindigkeiten eines Vertrags mit MS, wie mit jedem anderen Vertrag auch, was aber nicht bedeutet, dass dies auch jedem bewusst und én detail zugemutet werden kann. Die quasi-Abhängigkeit von MS-Betriebssystemen spielt da eine nicht unbedeutende Rolle, eine Grauzone mit durchaus differenter Beurteilung durch Gerichte (es kommt wie immer auf den Einzelfall und dessen Hintergründe an). So gab es nämlich eben auch bereits die Entscheidung, dass ein verlorener Lizenzaufkleber, aber eine nachweislich vorhandene, originale CD den Betreiber vor Strafverfolgung schützte: Er musste sich jedoch einen neuen Aufkleber besorgen...

Gruß
0 Punkte
Beantwortet von
HIER

Ja, das wollte ich wissen. Die Aufkleber werden also vermutlich grundsätzlich von MS herausgegeben.
Mein Hintergrund: Ich möchte einen PC von Privat gebraucht kaufen, auf dem sich ein fantasievoller, seltsamer Hologramm-Aufkleber (Aufdruck: "D-Data. Windows Professional Edition. Authorized by Microsoft.") befindet, der angeblich das BS lizenzieren soll.

Es spielt auch keine Rolle, ob ein bereits vorinstalliertes Windows bereits schon einmal freigeschaltet war und/oder "ge*Z*t" ist (wie es evtl beim Threatheröffner der Fall ist), für solche Fälle hat Microsoft (still und leise) ein "Aktualisierungstool" herausgegeben.

Damit liese sich ja jedes namentlich mit einem zugekauften Lizenzaufkleber identische BS nachträglich legalisieren, falls man eine nicht lizenzierte und sogar freigeschaltete Vorabinstallation weiter nutzen möchte. Dazu müsste ich jetzt eigentlich nur noch herausfinden, was es mit diesen ominösen Aufkleber auf sich hat (den ich nicht vorschnell anzweifeln möchte, da ich an dem PC schon Interesse hätte).
Gruß
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
@Ralf,

Solltest mich aber gut genug kennen...
darum hatte ich ja schon drauf gewartet ;o)

... ich treffe nur manchmal nicht ...
den richtigen Fuß ;o)

... zumal mir nicht bekannt ist das Microsoft wegen fehlender CD schon mal ärger gemacht hat
mir auch nicht, aber bei wem beschwert man sich, wenn man für ein Fake-Key Geld überweisen hat und es nicht zurück bekommt, wenn die Aktivierung dann nicht klappt?

Nö, darum geht es ja eigentlich auch nicht. Simitsi ist sich bei ihrem Vorhaben offensichtlich selbst nicht so ganz sicher und so habe ich eben mal dargelegt, wie es eigentlich sein sollte. In dem von mir dann später gefundenem Angebot gibt es z.B. ein paar Bildchen, die angebotene Ware, also der Aufkleber, ist selbst aber nicht dabei, noch nicht einmal mit dem dann natürlich unkenntlich gemachtem Key. Sowas kann dann schon mal die hier gestellte Frage provozieren.

In dem von mir gefunden Beispiel hätte ich persönlich z.B. absolut keine Bedenken. Rein formal wird korrekt gehandelt und aus Name, Anschrift und Telefon-Nummer wird auch kein Geheimnis gemacht.

@Simitsi,

entschuldige bitte, dass du etwas nach hinten gerutscht bist und wenn du nach diesen SN-Selbstgesprächen noch nicht die Geduld verloren hast und es sich tatsächlich um einen einsehbaren Online-Kauf handelt, dann nenne dieses doch mal möglichst per Link und hole ein paar Meinungen dazu ein.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Da hat sich jetzt wohl was überschnitten
...