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Gefragt in Plauderecke von
Hilfe!
Habe eben meine Lohnsteuererklärung für 2008 gemacht.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich in den Jahren 2006 UND 2007 Beiträge zu freiwilligen Rentenversicherungen NICHT angegeben habe.... Einfach vergessen! War damals spät dran und wollte das Thema einfach nur hinter mich bringen.
Kann mir jemand sagen, ob ich das rückwirkend noch melden/angeben kann?
Die Rückerstattungen für die beiden Jahre sind bereits im Mai 2008 überwiesen worden.....

4 Antworten

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Beantwortet von achim_13086 Einsteiger_in (65 Punkte)
Hi,

einfach bei der ESt-Erklärung 2008 die Anlage "AV" für 2006 und 2007 als berichtigte Meldung mit abgeben.

Wichtig: Die zertifizierte Bescheinigung der Versicherung für jedes Jahr dem Antrag mit beifügen. Kopie reicht aus.

Bei berichtigten Meldungen ist es besser, die laufende Einkommensteuererklärung in Papierform anzugeben. Eine kurze Erklärung warum die Beträge nicht gemeldet wurden ist von nutzen. Hier allerdings einfach bei der Wahrheit bleiben. Das Argument: "Einfach übersehen", ist vollkommen ausreichend.

Gruß
Joachim
0 Punkte
Beantwortet von
Und du meinst, dass das geht, obwohl meine 4-wöchige Einspruchsfrist bereits im Juni 2008 abgelaufen ist und ich das Geld schon überwiesen bekommen habe....? Werde es einfach probieren...
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

die Widerspruchsfrist bezieht sich auf einen fehlerhaft erlassenen Steuerbescheid, nicht auf eine versehentlich fehlerhaft abgegebene Steuererklärung. Und da diese ja zu deinen Ungunsten fehlerhaft war, würde ich es in jedem Fall probieren.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Das werde ich auch tun. Mehr futsch machen kann ich ja nicht...
Danke für eure Antworten!!!!
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