Obwohl Modern Talking und seine Erzeugnisse nicht durch das Urheberrecht geschützt sind, ist zu befürchten, dass Dieters Anwälte trotzdem erfolgreich versuchen werden denjenigen wegen einem Verstoß gegen dieses Urheberrecht zu belangen, der die Musik kostenlos veröffentlicht.
Eigentlich gilt das Urheberrecht nur für Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Außerdem ist ausdrücklich ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe nötig, um als "Werk" bzw. "Schöpfung" im Sinne des UrhG zu gelten. Aber viel Geld und gute Anwälte würden wahrscheinlich dafür sorgen, dass die Erzeugnisse von Modern Talking dejure zu Kunst oder Wissenschaft oder sonst was erkärt werden.