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Gefragt in Plauderecke von
Hi!

Mal was ganz anders, aber es gibt bestimmt jemanden kompetentes hier, der das weiss:

Muss man bei einem Doktortitel (rechtlich gesehen) die Zusatzbezeichnung mit anführen, also Herr Dr. med. Maier, oder reicht Herr Dr. Maier aus? Oder gibts Unterschiede, ob es ein Praxisschild, ein Dokument, oder ein Brief ist?

Und stimmt es dass man in einer Anrede Akademische Titel nicht häuft? Also man schreibt, Sehr geehrter Herr Prof. Schmid, anstatt Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schmid?

Vielen Dank! Frohe Ostern allerseits.

me.

7 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Zu 1

Herr Dr. Maier.

Zu 2

Herr Prof. Schmidt.
0 Punkte
Beantwortet von
"rechtlich gesehen" muß man gar nichts. Es gibt keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Anrede mit einem akademische Grad.

Aus Höflichkeit bzw. Respekt kann man das natürlich tun. Und natürlich abhängig davon, ob und was man von der angesprochenen Person will ;o)

Yossarian
0 Punkte
Beantwortet von
Es gibt aber Anstand.

Meinen zweiten Absatz hast du nicht gelesen?

Und Titel, welche man sich erwirbt, haben im Namen zu erscheinen.

1. Akademische Grade (Dipl, Dr) sind keine Titel.

2. "Dr" kann im Personalausweis eingetragen werden. Wird aber kein Bestandteil des Namens.

Yossarian
0 Punkte
Beantwortet von Mitglied (333 Punkte)
Interessant.
Du bist sicher so einer, der Professor Doktor Doktor sagt?
0 Punkte
Beantwortet von
Du bist sicher so einer, der Professor Doktor Doktor sagt?

Ich glaube, sowas nennt man auch Sprachfehler, hier: Stottern ;o)

Yossarian
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Schaut mal unter
de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad

hier steht das ganz genau. Zitat:
Abgrenzung zu „Titeln“ [Bearbeiten]

Die Amtsbezeichnung „Prof.“ (Professor) und der akademische Grad „Dr.“ (Doktor) werden häufig als „akademische Titel“ und „Professor“ oft auch als „höchster akademischer Grad“ bezeichnet oder verstanden, obwohl dafür keine Grundlage besteht. Ebenso werden auch andere akademische Grade umgangssprachlich vereinzelt als akademische Titel bezeichnet, wofür ebenso wenig eine Grundlage besteht. Das Hochschulrahmengesetz, die Hochschulgesetze der Länder und die diesen unterliegenden Prüfungsordnungen verwenden den Begriff akademischer Grad oder Hochschulgrad. Umgekehrt ist die Definition von Titel in Deutschland jedoch nicht ganz eindeutig.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen werden Titel in Deutschland nur durch den Bundespräsidenten verliehen, was bei Amtsbezeichnungen und Graden nicht der Fall ist. Von dieser Definition kann gesetzlich, beispielsweise durch Landesrecht, abgewichen werden. So werden in Rheinland-Pfalz beispielsweise die Titel Justizrat oder Sanitätsrat staatlich verliehen.

Gemäß § 2 Abs. 2 sagt das Gesetz allerdings nichts über akademische Grade sowie Amts- und Berufsbezeichnungen aus.

Akademische Grade als Namenszusatz [Bearbeiten]

Nur in wenigen Ausnahmefällen können Akademiker darauf bestehen, mit ihrem korrekten Grad angesprochen zu werden, z. B. in Zeugnissen von Dienstvorgesetzten oder Arbeitgebern.[4]

Akademische Grade sind kein Bestandteil des bürgerlichen Namens, was das Bundesverwaltungsgericht 1957 (BVerwGE 5, 293) bestätigt hat und dem sich der Bundesgerichtshof 1962 angeschlossen hat (BGHZ 38, 380, 382 f.), sondern Namenszusatz.


LG

Doc-Jay (mein "Künstlername" im übrigen ;-) )
0 Punkte
Beantwortet von
Mein Name,

den ich mir aus eigener Kraft erwarb,

ist mein Titel.
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