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Gefragt in Webseiten HTML von
Hallo,

ich habe für die Mutter eines Freundes , welche eine Tanzschule in
München leitet, eine Homepage gebaut. Design hat mein Bruder
gemacht und gecodet habe ich.

Was ich alles gemacht habe:

3 Seiten (Kurse, Events und Tanzparties - dynamisch):
Eintragen / Ändern und Löschen über den Browser möglich (PHP
und MYSQL)

Galerie (recht einfaches Galeriescriipt welches selber Thumbnails
erstellt):
Über den Browser können Kategorien erstellt werden in welche
dann eine Galerie eingebunden wird, in welche man ebenfalls über
den Browser Bilder hochladen kann.

Also zu diesem ganzen ein Adminmenü mit folgenden Punkten:

Kurse - eintragen / löschen und ändern
Events - eintragen / löschen und ändern
Parties - eintragen / löschen und ändern
Galiere - Kategorie - eintragen / löschen und ändern
------------ Bilder upload in jeweilige Kategorie

Arbeitszeit etwa: 15-20 Stunden (eventuell auch mehr)

Hier ist die URL:

http://tanzschule-petitpalais.de/index.php


Ich will auf keinen Fall dreist wirken, nur da ich noch nie für Geld an
jemand privates verkauft habe, habe ich leider keine Vorstellung
wieviel man da verlangen kann / darf.

Ich hatte etwa 300€ angesetzt wobei mein Bruder nochmal 100€ für
das Design nehmen würde.
Ist das zuviel oder gerechtfertigt?

Vielen Dank für jede Anregung.!

18 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
ihr habt wohl nicht alle latten am zaun

[list]
Arbeitszeit etwa: 15-20 Stunden


Ich hatte etwa 300€ angesetzt
[/list]

das sind ca 15 euro die stunde steuerfrei am fiskus vorbei, also schwarzarbeit!

du kannst jetzt froh sein das dich niemand anzeigt nach dem du das öffentlich gemacht hast

schöne grüsse nach münchen
0 Punkte
Beantwortet von
ihr habt wohl nicht alle latten am zaun
zizat frei nach dieter bohlen ;-)
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
In dem Moment in dem du Geld verlangst ist es definitiv Schwarzarbeit, und die ist strafbar.

Lass dich in Naturalien bezahlen, z.B. Tanzstunden. Dann ist es nämlich nur Freundschaftshilfe und nicht strafbar. Und wenn auf einmal wie von Geisterhand ein Kistchen Bier in deinem Zimmer steht , dann sagt auch keiner was dagegen.

Wenn du das ganze mit Rechnung machen willst dann melde ein Nebengewerbe an, dann ist es legal.
Bedeutet ein paar Euro Anmeldegebühr, etwas Schreibkram und etwas Gedöhns mit dem Finanzamt. Aber alles extra einfach gehalten damit jeder mit klarkommt. Hab ich während meiner Studentenzeit auch gemacht und ganz legal einige mehrere Euronen nebenbei verdient. Und so ganz nebenbei einiges gelernt...

Wenn du schwarz arbeitest und jemand verpfeift dich , dann kann es teuer werden.

Der Doc
0 Punkte
Beantwortet von hans889 Experte (3.7k Punkte)
Tja,

dumme Sache, Preise sollte man vorher absprechen und Schwarzarbeit nicht öffentlich breittreten.

Insgesamt 400 Euro für so eine Website ist schon etwas happig nach meinem Geschmack, zumal der Arbeitsaufwand sich sehr in Grenzen gehalten hat.
0 Punkte
Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
dumme Sache, Preise sollte man vorher absprechen ...

Das denke ich auch. Habt ihr vorher gar nicht darüber gesprochen?

Insgesamt 400 Euro für so eine Website ist schon etwas happig nach meinem Geschmack, zumal der Arbeitsaufwand sich sehr in Grenzen gehalten hat.

Nun ja, wenn der genannte Zeitaufwand tatsächlich der Realität entspricht, sind 300 EUR schon ok und noch immer weit unter dem, was bei der Erstellung durch eine "richtige" Agentur oder einen Freelancer anfallen kann.
0 Punkte
Beantwortet von
Schwarzarbeit wäre es erst, wenn du es bei der nächsten Steuererklärung vergisst - offensichtlich haben die Poster 1+3 keine Ahnung, wie so was läuft

Design und Qualität des HTML sind jedenfalls keine 400 € wert, auch keine 100. Wenn deine PHP-Arbeit auf gleichem Niveau ist dann solltest du dich in Bescheidenheit üben.
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

man muss nicht fur jede Nebenbeschäftigung gleich ein Gewerbe anmelden und trotzdem ist es keine Schwarzarbeit.

Bei einer Nebenbeschäftigung, wie es hier anscheinend der Fall ist, müssen die steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Zum einen gibt es gewisse Freibeträge, ab denen erst eine Steuerpflicht besteht, zum Anderen kann auch in einer Steuererklärung die Ansetzung der Einnahmen erfolgen.

Da hier keine Angaben über irgendwelche Zusammenhänge im rahmen der Steuerpflicht bekannt sind, ist der Vorwurf der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung etwas hoch gegriffen. Bei 300,00 € für 2 Personen, wird der Betrag wohl kaum steuerrelevant, da ich hier von 2 Jugendlichen ohne festes Einkommen ausgehe.

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Lieber Gast42, du scheinst gerne andere als blöde hinzustellen.

Fakt ist: Sobald du für eine Arbeit einen Geldbetrag verlangst(!) ist es nach dem Gesetz Schwarzarbeit. Geld für eine Dienstleistung verlangen darfst du nämlich nur als Gewerbetreibender. Denn nur als Gewerbetreibender darfst du eine Rechnung ausstellen.

Was du darfst ist, Auslagen für Material zurückverlangen.

Wenn du Geld für deine Arbeit verlangst und dich verpfeift jemand, dann hast du schlechte Karten, die Herren vom Finanzamt sind da ganz fix. Ein Kommilitone von mir durfte einiges bezahlen. Steuernachzahlung, Strafe, Bearbeitungsgebühren, ... Und das alles weil einem Auftraggeber die Arbeit nicht ganz zugesagt hat und er denn mal kurzerhand beim Finanzamt angerufen hat.
0 Punkte
Beantwortet von
zu Antwort 6 von gast42 vom 25.04.2009, 21:40

da müssten zumindest rechnungen vorliegen, gelle?

zu Antwort 7 von Saarbauer vom 25.04.2009, 21:48 (der ja ganz schlau ist;-))
anmelden musst du das auf jeden fall!


und ich verabschiede mich jetzt an dieser stelle von diesen diskusionen!
macht das einfach und hofft das euch niemand auf die schliche kommt

in diesem sinne
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Nachtrag: Muß dem Saarbauer auch Recht geben.
Wo kein Kläger da kein Richter. Und bei einer einmaligen Sache wird auch keiner was dagegen haben wenn sich Jugendliche mal was nebenbei verdienen.

Problem ist allerdings: Wenn euer Auftraggeber euch böse will dann zahlt er nicht, und ihr habt keinerlei Rechtsmittel gegen ihn / sie in der Hand.
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