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Gefragt in Plauderecke von donossi Mitglied (433 Punkte)
Hallo

Wenn eine Person in einer grossen Firma arbeitet und nicht unterschriftenberechtigt ist und trotzdem einen Vertrag unterschreibt, ist dieser dann Rechtsgültig? Also muss die Firma den Vertrag dann erfüllen?

Was ist, wenn man bei einem Amt einen Stempel bekommt, aber die Person nicht berechtigt ist diesen Stempel zu setzten, ist der Stempel dann rechtsgültig?

Haben hier gerade eine kleine Diskussion über die beiden obigen Themen....

Gruss
DonOssi

3 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von achim_13086 Einsteiger_in (65 Punkte)
Hallo DonOssi,

das hat etwas mit Vollmacht zu tun. Diese ist wiederum im BGB geregelt.

Ein Arbeitnehmer ohne Zeichnungsberechtigung kann ohne gültige Vollmacht keinen Vertrag mit Außenwirkung abschließen. Juristisch heißt das, dass der Vertrag schwebend unwirksam ist, und zwar so lange bis die Firma den Vertrag bestätigt bzw. nicht bestätigt hat.

Allerdings läuft der Arbeitnehmer Gefahr, von der anderen Vertragspartei wegen entgangenen Gewinns im Wege der Streitverkündung verklagt zu werden.

Im zweiten Fall ist es eindeutiger. Verträge mit einer Behörde sind öffentliche Verträge, die der Beurkundung bedürfen. Ein Sachbearbeiter kann zwar einen Vertrag ausarbeiten, muß diesen allerdings zur rechtskräftigen Beurkundung in die amtsinterne Kanzlei geben. Da Siegel grundsätzlich nummeriert sind, läßt sich sehr schnell feststellen, wer es benutzt hat.

Im Extremfall würde das Siegel für ungültig erklärt und der Vertrag auch. Nach den geltenden Verwaltungsgesetzen, Verwaltungsordnungen und Durchführungsverordnungen ist nur ein bestimmter Kreis von Personen grundsätzlich Zeichnungsberechtigt. Beispielsweise wären das Gruppen- und Abteilungsleiter und die weiter in der Rangliste nach oben. Im übrigen muß jede Körperschaft öffentlichen Rechts die Vollmachtinhaber und Zeichnungsberechtigten in der örtlichen Tagespresse und Amtsblättern veröffentlichen.

Wenn sich trotz dieser Kenntnis jemand einen Vertrag andrehen läßt, ist er selber schuld. Ersatzansprüche fallen unter den Tisch.

Ich hoffe, ich konnte einiges zur Lösung der Frage beitragen.

Gru0
Joachim
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo DonOssi,

ganz so einfach wie von Joachim dargestellt ist die Sache nun doch nicht. Wenn dem so wäre, könnte mancher Lieferant auf die Idee kommen, Verträge erst einmal nur durch nicht berechtigte Mitarbeiter unterschreiben zu lassen, um sie dann im Falle einer späteren Unmöglichkeit der Erfüllung sanktionslos wieder aufheben zu können.

Z.B. Hier nachzulesen

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
hallo,
ich hab da eine Frage ich habe etwas falsch verstanden und ausgefüllt,unterschrieben an den sender wieder zurück geschickt dann kam eine rechnung an uns das wir das bezahlen sollen 1 mal im jahr ich habe dann dort angerufen und nachgefragt ürber was die rechnung ist die haben dann gesagt das war ein vertrag der ist rechtgültig sie haben ihn ausgefüllt also gilt er mein Schef hat keine ahnug jetzt von der sache ich habe dann gefragt ob es eine möglichkeit gibt den vertrag rückgängig zu machen ich sollt mal denn fall schildern und ein brief schicken aber ich weiß jetzt nicht was passiert ich habe unterschrieben nicht mein schef ich bin azubi ist der vertrag dann trotzdem gültig hat man keine möglichkeit ihn rückgängig zu machen

wird mich freuen wenn jemand mir helfen würde

danke im voraus

cansu

[*][sup]
*Threadedit* 16.05.2009, 09:35:40
Admininfo: Führ bitte fremde Threads nicht fort indem du eigene Anfragen anhängst.
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