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Gefragt in Plauderecke von
Guten Morgen.

Eine Frage habe ich diesmal:

Muss man als Hersteller und Vertreiber einer technischen Anlage (hier: Treppenlift) Garantie- oder Gewährleistungsleistungen an einen Zweitbesitzer erbringen, oder erlischt dann der Anspruch auf Garantie/Gewährleistung, wenn der Lift nicht vom Vertreiber selber eingebaut wurde?

Der Service wird auch gerne vom Zweitbesitzer bezahlt, der Hersteller/Vertreiber weigert sich aber die Serviceleistung zu erbringen nach dem Motto: Wir haben das Ding nicht eingebaut, somit leisten wir auch keinen Service.

Hat diesbezüglich jemand Ahnung?


[*][sup]Admininfo: *Threadedit* Siehe FAQ 5.[/sup]

8 Antworten

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Beantwortet von steffen2 Experte (6.4k Punkte)
ja was jetzt?

Garantie oder Gewährleistung?

Gruß Steffen
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Simser,

die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Für den Fall des Umbaus oder andere Veränderungen an dem Treppenlift dürften eventuell abgegebene Garantieerklärungen durch den Verkäufer vermutlich von vornherein ausgeschlossen worden sein.

Die 2-jährige Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, wobei nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer dem Verkäufer beweisen muss, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft bzw. so beschaffen war, dass zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auftreten mussten, die bei normalen Gebrauch nicht auftreten dürfen. Durch die Umsetzung des Treppenliftes durch Dritte ist der ursprüngliche Verkäufer quasie aus seiner Gewährleistungspflicht entlassen worden, seine Leistung ist so erheblich verändert worden, dass er in keinem Fall mehr für irgendwelche Mängel haftbar gemacht werden kann.

Die Gewährleistungspflichten liegen nunmehr für den Treppenlift selber beim Wiederverkäufer und für den Einbau bei demjenigen, der diesen ausgeführt hat.

Wenn sich der ursprüngliche Verkäufer weigert einen Service-Vertrag einzugehen, ist das sein gutes Recht. Für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen, zu denen auch die Treppenlifte gehören, gibt es Sicherheitsregeln, deren Einhaltung im Rahmen der Serviceverträge zu überprüfen und zu dokumentieren ist.

Wenn nicht ein entsprechendes Übergabeprotokoll der Montagefirma vorliegt, in dem ausdrücklich die Montage nach DIN EN 81-40 bestätigt wird müsste der Servicebetrieb den Lift erst wieder demontieren um die Einhaltung der Norm überprüfen zu können, ein kurzer Blick auf die Schraubenköpfe reicht dazu nicht aus.

Vermutlich erfolgte der Einbau in Heimwerkerarbeit oder kostensenkend ohne Rechnung gegen Cash und die notwendigen Unterlagen für den Abschluss eines Service-Vertrages fehlen deshalb.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
... die Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Nicht ganz. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. :o)
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Beantwortet von steffen2 Experte (6.4k Punkte)
um es komplett verwirrend zu sagen:

es gibt Garantien von Herstellern und von Händlern

Gruß Steffen
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Garantie ist eine freiwillige Leistung, von wem und wofür auch immer - einverstanden?

Du kannst zu einem Produkt gleich mehrere Garantien haben.

Beispiel externe Festplatte:
- Garantie des Festplattenherstellers (meistens 5 Jahre)
- Garantie des Gesamtherstellers (meistens 2 Jahre)
- Garantie des Händlers (6 Monate, macht sich gut als Verkaufsargument, obwohl er über die Mängelhaftung in dieser Zeit erst einmal beweisen müsste, dass das Gerät mängelfrei geliefert wurde)
- Preisgarantie des Händlers (auch als Fielmann-Garantie bekannt)
- Umtauschgarantie des Händlers
- Rücknahmegarantie des Händlers
usw.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Also den Unterschied zwischen G. und G. kenne ich schon, habe mich da wohl missverständlich ausgedrückt.

Es geht sich darum, dass nach einem Einbau des Treppenlifts, den der Zweiteigentümer (hier: eine ältere Dame) vom Nachbarn hat vornehmen lassen, das Ding noch fuhr, mittlerweile aber die Elektronik nicht mehr so funktioniert, wie sie soll. Der Hersteller, der im August 2008 auch Erstvertreiber war, lehnt jede Service-Maßnahme ab, selbst wenn man sie ihm bezahlen würde.

Wie kann man der alten Dame, die ihren Treppenlift mit ca. € 8000,- aus eigenen Mitteln finanziert und mit Nachbarschaftshilfe transportiert und montiert hat, nun dazu verhelfen die Stockwerke wechseln zu können?

Hat jemand von euch eine Idee?
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Simser,

vermutlich gibt es nicht nur einen Fachbetrieb für den Einbau von Treppenliften in deiner Nähe und eventuell lässt einer von denen mit sich reden, zumindest die Steuerelektronik wieder in Ordnung zu bringen, ohne gleich die ganze Anlage in fachkundigen Augenschein zu nehmen.

Das würde ich mit dem jeweiligen Chef aber nur persönlich und unter vier Augen besprechen, manchmal wird ein verständnisvolles Entgegenkommen durch zu viele Gesprächsteilnehmer regelrecht verhindert.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
vermutlich gibt es nicht nur einen Fachbetrieb für den Einbau von Treppenliften in deiner Nähe ...

Das scheint mir aber sehr optimistisch. Es gibt nicht so viele Fachbetriebe für derartige Einrichtungen, und die meisten befinden sich erfahrungsgemäß gerade nicht dort, wo man sie benötigt ... Aber gucken sollte man schon erstmal.
...