Hallo Carlitos,
das SP 3 beinhaltet auch funktionelle Erweiterungen zu deinem XP, nicht nur Sicherheitsupdates und in solchen Fällen bekommt man erneut die Lizenzvereinbarung zu XP zur Bestätigung vorgelegt. Das hat jetzt nichts mit einem Kauf des SP 3 zu tun, sondern bezieht sich auf XP insgesamt.
In der Regel bekommt man die Lizenzvereinbarung erst nach dem Kauf eines Microsoft-Betriebssystems zu sehen und rein theoretisch ist es tatsächlich so, dass man dann das Recht hat, die 'Ware' zurückzugeben, wenn man nicht gewillt ist, diese vor dem Kauf nicht bekannten Lizenzbedingungen zu akzeptieren. In der Praxis wird man bei solch einem Ansinnen allerdings auf auf heftigen Widerstand beim Händler stoßen, wenn die Verpackung bereits geöffnet wurde.
Noch problematischer ist es bei einem vorinstalliertem Komplett-PC, wenn man u.U. die EULA erstmals bei der Installation eines Service-Packs zu Gesicht bekommt. Eine Rücknahme mit Erstattung des eigentlich unbkannten Teil-Preises ist hier garnicht möglich, was die rechtliche Verbindlichkeit der untergejubelten, quasie nur vom PC-Hersteller bestätigten EULA infrage stellt. Zumindest so lange, bis man sie im Rahmen von Updates dann doch noch selbst bestätigt.
Lehnst du dies ab, wird in deinem Fall das SP 3 einfach nicht installiert.
Gruß
Kalle