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Gefragt in Plauderecke von
Er hat Glühbirnen aus der Schweiz gebracht.

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Beantwortet von supermax Experte (4.8k Punkte)
Warum sollte man dafür ins Gefängnis kommen? Der Besitz von Glühbirnen ist immer noch erlaubt, und er wird ja nicht so große Mengen mitgebracht haben, daß er die Zollfreigrenze überschritten hat ;)
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Ob er demit ins Gefängins kommt?
Will er mit Glühbirnen denn Wächter bestechen und so ins Gefängnis kommen? :-)
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Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Wie sind denn die Schweizer Ausfuhrbestimmungen? Es könnte natürlich auch sein, dass Glühlampen unter das Kriegswaffenkontrollgesetzes fallen (falls es sowas in der Schweiz gibt).

Die Deklaration als "Glühbirne" legt allerdings den Verdacht nahe, dass es sich um Lebensmittel (hier Obst) handeln könnte. Dafür gibt es sicher Bestimmungen in Europa, die den Export und Import regeln, zumal es sich bei der Schweiz ja um ein Land handelt, welches sich nicht so ohne weiteres in den EU-Raum einordnen läßt.

Und sollten die Eidgenossen auf Grund der aktuellen Ereignisse Deutschland noch den Krieg erklären, dann könnte es fast unter Sabotage fallen, Wirtschaftsgüter außer Landes zu verbringen. Aber dazu wäre es notwendig, dass die Schweiz die gestohlene Daten-CD kauft, auf der alle Zolldeklarationen gespeichert sind.

LG FR
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Beantwortet von
Kommt mein Bruder jetzt in Gefängis?
natürlich, er wird für immer weggesperrt, der Verbrecher.
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Beantwortet von fpa Mitglied (699 Punkte)
Lern mal Rechtschreibung bitte: das heißt "im Gefängnis"
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Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Voll korrekt - eh, ab in Gefängnis, Alder!
Ich fi*k disch krass, du Glühlampendealer - eh!

*lol*
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Beantwortet von
Das sieht mir aber gefährlich nach einer spätrömisch- Dekadenten Attitüde zur eigenen Bereicherung aus! :-O

Ja wo kämen wir denn alle hin, wenn wir einfach so dekadent-banale Glühbirnen über die Schweizer Grenze schmuggeln würden? Das ist nicht nur grenzenlos, suboptimal, sondern Krass-Strafvollzugswürdig!!! Sowas wird nicht unter 2-Jahren-Licht-aus-im eigenen Hausflur oder 48 Stunden "Heino" im obzön-dekadenten ARD-Rampenlicht bestraft! Selbst schuld, das haste jetzt davon!......

Du pöser,...pöser,...pöser,....Glühlampen-Schmuggler! ....;-)
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